Benutzer:MQ-2019/Artikelentwurf

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Das Logo Markenqualität. Baden-Württemberg ist ein regionales Markenzeichen, das von der Fördergemeinschaft für Qualitätsprodukte aus Baden-Württemberg e.V. (FBW) getragen wird. Es ist beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registriernummer 302012042695 als Kollektivmarke (Wort- / Bildmarke) eingetragen.


Ein vertraglich festgelegtes Lizenzsystem bildet die Grundlage für die Vergabe des Zeichens. Es steht für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die in Baden-Württemberg hergestellt bzw. verarbeitet werden. Dabei stammen die Zutaten der Lebensmittel nicht notwendigerweise aus Baden-Württemberg. Die Voraussetzung für Verwendung des Zeichens ist die Mitgliedschaft bei der FBW.

Grundlagen und Zielsetzung

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Die Fördergemeinschaft für Qualitätsprodukte aus Baden-Württemberg e.V. (FBW) ist aus einer seit 1975 existierenden Arbeitsgemeinschaft, welche eng in Kooperation mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz steht, hervorgegangen. Ein freiwilliger Zusammenschluss von aktuell rund 90 kleineren und mittleren Unternehmen der baden-württembergischen Ernährungswirtschaft. Bei allen Mitgliedern handelt es sich um bekannte Herstellermarken. Seit ihrer Gründung 1983 verfolgt die FBW den Zweck der Absatzförderung von landwirtschaftlichen Produkten und daraus hergestellten Lebensmitteln, Getränke inbegriffen, mit Hervorhebung der regionalen Herkunft.Gekennzeichnet durch ein innovatives Gemeinschaftsmarketing mit autonomer Profilierung, beteiligt sie sich an der erfolgreichen Vermarktung des gesamten Lebensmittelsortiments aus Baden-Württemberg.

Das Markenzeichen steht für: Nach hohem Standard produzierte Lebensmittel von Unternehmen aus Baden-Württemberg und den Erhalt der vielfältigen Lebensmittelproduktion in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Wirtschaftskraft in der Region wird unterstützt, Arbeits- und Ausbildungsplätzen bleiben erhalten und werden gefördert. Die Rohstoffe der Qualitätsprodukte kommen dabei nicht nur aus Baden-Württemberg.

Aufbau und Verantwortlichkeit

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Die Trägerin des Zeichens ist die Fördergemeinschaft für Qualitätsprodukte aus Baden-Württemberg e.V. (FBW), mit Sitz in Stuttgart. Sie ist unter der Nummer VR 3991 im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Die Mitgliedsunternehmen und Betriebe, deren Produkte mit dem Zeichen gekennzeichnet und vermarktet werden, sind Lizenznehmer. Vertragliche Vereinbarungen vernetzten alle Teilnehmer miteinander. Die Verträge regeln die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie mögliche Sanktionen bei Verstößen.

1. “Förderung der Vermarktung von heimischen Lebensmitteln“. Juli 2004, S. 2 (PDF).Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 13 / 3441, abgerufen am 18.10.2018.

2. “Markenqualität Baden-Württemberg“. 16. Oktober 2018, ISSN 0947-7527, S. 60 (PDF).Länderreport Baden-Württemberg, Lebensmittel Zeitung, Nr. 38, abgerufen am 16.10.2018.

3. “Fördergemeinschaft für Qualitätsprodukte aus Baden-Württemberg e.V“. Mai 2017, S. 55 (PDF).Starkes Land Baden-Württemberg, abgerufen am 16.10.2018.

4. “Das Genießerland Baden-Württemberg hat viele starke Lebensmittelerzeuger und -produzenten“. 23. September 2016 ([1]).Pressemitteilung Gurr Hirsch, abgerufen am 16.10.2018

5. J.Baer: “Neues zu Vermarktung, Förderung und Fischerei am Bodensee – Zusammenfassung der diesjährigen Fortbildungsveranstaltung für die Berufsfischerei am BodenseeObersee“. Juli 2014, S. 27 (PDF).Informationsschrift der Fischereiforschungsstelle, des Fischgesundheitsdienstes und der Fischereibehörden des Landes Baden-Württemberg mit Beiträgen von Gastautoren, Rundbrief 1, abgerufen am 18.10.2018.


Kategorie:Wirtschaft (Baden-Württemberg) Kategorie:Element der Lebensmittelkennzeichnung