Benutzer:Mewa767/Czesław Trzciński

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Czesław Trzciński 1935
Hochzeitsfoto von Czesław Trzciński und Helena Kubiak, 1935
Czesław Trzciński mit seinem Chef und Mitarbeitern, ca. 1936

Czesław Trzciński (in den deutschen Nazi-Urkunden Czeslaus Trzcinski, Aussprache ˈtʃɛsɫaf ˈt̪ʃtʂiɲski, * 6. Oktober 1907 in Łódź, † (hingerichtet) 11. November 1942 in Rappach) war ein polnischer Unteroffizier und Zwangsarbeiter in Deutschland, der ohne Gerichtsverfahren am polnischen Nationalfeiertag hingerichtet wurde.[1]

Czesław Trzciński mit seinen Eltern und Schwestern, 1914

Czesław Trzciński war der Sohn von Stanisław Trzciński und seiner Frau Apolonia, geborene Pankwin. Er ist in kleinbürgerlichen Verhältnissen in der damals zum russischen Kaiserreich gehörenden Arbeiterstadt Łódź geboren. Seine Eltern hatten vier weitere Kinder: drei Töchter und einen Sohn. Über den Beruf seines Vaters ist nichts bekannt.[2] Czesław Trzciński erlebte bereits als Kind den ersten Weltkrieg und die Wiedergründung des polnischen Staates. Nach dem Schulabschluss ist er zum Schlosser ausgebildet worden. Dieser Beruf war dafür entscheidend, dass man ihm als jungen Mann, vermutlich als Teilersatz seines regulären Militärdienstes eine Ausbildung in einer Pionierunteroffiziersschule anbot. Das Angebot nahm er an und machte vom 3. Januar bis zum 18. September 1929 eine Ausbildung an der Unteroffiziersschule des 1. Eisenbahnpionier-Regiments in Kraków, die er erfolgreich absolvierte.[3] Nach der Entlassung ins Zivilleben arbeitete er als Schlosser in einer Fabrik, wo er mit der Zeit Werkmeister war, was man aufgrund eines erhaltenen Fotos schließen kann. 1935 heiratete er Helena Kubiak (1912-2002).[4] Das Ehepaar bekam zwei Töchter: Henryka Bogusława (1936-1976) und Irena Maria (geb. 1939).

Kriegsgefangenschaft und Zwangsarbeit

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Im Zusammenhang mit dem deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 wurde Trzciński eingezogen und diente als „Plutonowy"[5] d.h. Unteroffizier in einer spezialisierten Pioniereinheit, dem 2. Bataillon für Eisenbahnbrücken. Er geriet am 23. September 1939 bei Kielce in die deutsche Kriegsgefangenschaft. Als Kriegsgefangener (Gef.Nr. 5358) wurde er nach Deutschland gebracht und zunächst im Stalag V A in Ludwigsburg und anschließend im Stalag V C in Malschbach bei Baden-Baden inhaftiert. Von dort wurde er am 29. Juli 1940 als „Z.P.“ (vermutlich: Zivilperson) entlassen[6], dem Arbeitsamt Schwäbisch Hall zugeteilt[7] und zur Zwangsarbeit in der Landwirtschaft verpflichtet. Er arbeitete zunächst in der Gemeinde Waldbach bei Bretzfeld in Nordwürttemberg und anschließend in benachbartem Rappach beim Bauern Erhard. Lore E., die damals 12jährige Tochter des Bauern, hat ihn als einen „sehr angenehmen und freundlichen Mann, der sich um alles kümmerte und bei den Kindern sehr beliebt war“[8] in Erinnerung behalten.

„Anfangs wurde er morgens von Wachmännern gebracht. Vermutlich von einem Lager in Waldbach. Da trug er seine polnische Uniform. [...] Er war immer ganz korrekt und sauber gekleidet. Besonders seine Stiefel waren immer glänzend. Tagsüber trug er dann Arbeitskleider. Abends wurde er wieder in Uniform abgeholt. Später wurde er aus dem Lager entlassen und wohnte dann ganz im Haus, als der Vater in den Krieg musste. [...] Natürlich aß er am Tisch mit allen andern mit. Er hatte im Wohnhaus im 1. OG ein Zimmer. Dies musste er später mit einer jungen Russin (Vera) teilen, die als Fremdarbeiterin auf den Hof kam. [...] Auch zu den Tieren war er immer sehr sorgsam.“[8]

An einem Frühsommermorgen 1942, als Trzciński im Kuhstall arbeitete, beobachtete ihn Christian Erhard, der im gleichen Hof lebende Vater des Bauern, durch ein sehr kleines (etwa 15 × 15 cm großes) Fenster zwischen der Küche und dem etwas tiefer liegenden Stall und bemerkte etwas, was ihn sehr aufbrachte. Er wollte das nicht dulden und entschloss sich gleich, ihn bei Heinrich Wenninger[9] anzuzeigen. Trotz der Wehklagen seiner Frau tat er das auch unmittelbar danach. Der Grund seiner Aufregung ist nicht näher bekannt, sicher ist jedoch, dass es sich um eine Lappalie handelte.[10][11] Die Absicht des Altbauern war vermutlich, dass Trzciński auf einen anderen Hof verlegt wird. Am gleichen Tag wurde er jedoch von der Polizei abgeholt. Wie der genaue Ablauf der Haft zunächst war, ist nicht bekannt. Nach einer gewissen Zeit, wohl noch im Sommer 1942 suchten Beamte in schwarzen Ledermänteln (wohl Gestapoleute) die Familie Erhard auf und verhörten sie. Sie schauten sich auch sehr genau die Gegebenheiten auf dem Hof an.[10] Es ist sicher, dass Trzciński am 27. Oktober 1942 um 12 Uhr ins Amtsgerichtsgefängnis Schorndorf als „Volksschädling“ eingeliefert wurde.[12] Noch am gleichen Tag um 17 Uhr wurde er jedoch weiter ins Konzentrationslager Welzheim abtransportiert.

Am 5. November 1942 hatten alle Staatspolizeileitstellen im „Reich“, also auch die Stuttgarter Gestapo, ein Fernschreiben aus dem Reichssicherheitshauptamt in Berlin erhalten über die neuen Richtlinien der Strafverfolgung gegen „Polen, Russen, Juden und Zigeuner“. Eine entsprechende Vereinbarung war zwischen dem „Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei“ Himmler und dem Justizminister Thierack getroffen und von Hitler gebilligt worden. Diese Richtlinien entpflichteten die Staatspolizei ganz von richterlicher Kontrolle und Strafvorgabe.[13] Für den Leiter der Staatspolizeileitstelle Stuttgart Friedrich Mußgay boten diese neuen Richtlinien eine willkommene Gelegenheit, eine Hinrichtung am 11. November zu bestimmen, am polnischen Unabhängigkeitstag,[14] was Mußgay bekannt war. Ein Jahr zuvor, am 11. November 1941, waren im Konzentrationslager Welzheim auf seine Anweisung zwei polnische Zwangsarbeiter Franciszek Dembiński und Stefan Szczepaniak hingerichtet. Bei der Hinrichtung von Trzciński, die vermutlich im ganzen Reich die erste Hinrichtung nach der Bekanntgabe der neuen Richtlinien war, entschloss sich Mußgay, nicht nur diesen einen, sondern auch einen weiteren Schritt zu gehen. Er ordnete an, die Exekution am früheren Arbeitsort von Trzciński durchzuführen, und zwar so, wie es sonst auf dem ihm unterstellten Gebiet üblich war. Offenbar versprach er sich davon eine besonders wirksame Demütigung und Einschüchterung der in der Umgebung arbeitenden polnischen Zwangsarbeiter. Da zwischen der Einlieferung von Trzciński in Welzheim und seiner Hinrichtung nur rund 2 Wochen vergingen, kann man vermuten, dass etwas besonderes während seiner Haftzeit vorgefallen ist, was gerade ihn als Opfer bestimmen ließ.[15]

Das ‚Muster’ der in Mußgays Leitungsbereich durchgeführten Exekutionen sah Folgendes vor:[16]

  • Ein geeignetes Gelände wurde ausgesucht, das zum Zeitpunkt der Exekution für die einheimische Bevölkerung abgesperrt werden sollte.
  • Die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden erhielten eine einem Befehl gleichzusetzende Aufforderung, zur Hinrichtung mit den in ihrer Gemeinde beschäftigten Zwangsarbeitern der gleichen Nationalität zu erscheinen.[17]
  • Für die Exekutionen außerhalb des Gefängnisgeländes wurde in der Schreinerwerkstatt des KZ Welzheim ein mobiler Galgen angefertigt, der zusammen mit dem Häftling zum Hinrichtungsort gebracht wurde.[18]
  • Der Exekutionsleiter las vor dem Häftling und den versammelten Zwangsarbeitern eine Exekutionsverfügung vor, die anschließend von einem polnischsprachigen Dolmetscher übersetzt wurde. Als Exekutionsleiter fungierte Mußgay selbst, sein Stellvertreter Hans-Joachim Engelbrecht, Leiter des Ostarbeiterreferats Gottfried Mauch[19] oder ein anderer aus Stuttgart delegierter Polizeibeamter.[20]
  • Die Hinrichtung wurde anschließend von den dazu gezwungenen Landsleuten durchgeführt. Der Galgen hatte eine kleine Treppe: drei Stufen. Während dem Exekutierten, der auf der dritten Stufe stand, die Schlinge um den Hals gelegt wurde, stand jemand auf der ersten Stufe als Gegengewicht. Da die Fallhöhe sehr gering war, starben die Hingerichteten qualvoll durch Erstickung.[21] Der Ablauf der Hinrichtung wurde fotografisch dokumentiert.[22]
  • Die Leiche wurde von einem Kastenwagen abgeholt, der sie zum Anatomischen Institut der Universität Tübingen brachte.[23]
Gegend zwischen Rappach und Schwabbach. Fast in der Mitte des Bildes (leicht davon nach rechts unten) die Schindersklinge. Am oberen Rand des Bildes die Trasse der damals sich im Bau befindenden Autobahn Heilbronn – Nürnberg. Auf der linken Seite des Bildes die Straße Schwabbach – Rappach. Die Bebauungen von Rappach, damals noch hinter der unteren rechten Ecke des Bildes, reichen heute bis zum Rand der Schindersklinge. (Luftbild der US-amerikanischen Luftaufklärung vom 24. Dezember 1944)

Die Exekution von Trzciński verlief ganz nach diesem ‚Muster’. Als Hinrichtungsstelle wurde eine unmittelbar[24] nordwestlich von Rappach, an einem leichten Hang gelegene Senke gewählt, die dort Schindersklinge[25] bezeichnet wird. Am Morgen des 11. November 1942 wurde das Gelände vom Ort für die Bevölkerung von der Polizei abgeriegelt. Trzciński wurde in einem Militär-LKW mit hinten offener Plane gebracht, der von Bretzfeld her kommend durch die ’’Kirchstraße’’ in Rappach zur Hinrichtungsstelle fuhr. Trzciński saß im Führerhaus zwischen zwei Wachmännern. Auf der Ladepritsche lag in der Mitte ein Sarg, auf beiden Seiten saßen mehrere polnische Arbeiter und standen zwei Wachmänner.[26] Über den Ablauf der Exekution sind keine schriftlichen Unterlagen erhalten. Man weiß jedoch, dass mehrere Kolonnen polnischer Zwangsarbeiter, angeführt von den Ortsvorstehern der umliegenden Ortschaften an der Hinrichtungsstelle erschienen sind.[27] Die erwähnten polnischen Arbeiter, die mit dem LKW aus Welzheim gebracht wurden, bildeten das Exekutionskommando: sie stellten den Galgen auf und waren für die Durchführung der Exekution verantwortlich, mussten anschließend die Leiche in den Sarg legen und auf den Kastenwagen verladen. Ob Mußgay selbst der Exekutionsleiter war, oder ob er jemanden von seinen Leuten hinschickte, lässt sich ebenfalls nicht mehr ermitteln. Nachdem der Exekutionsleiter die Exekutionsverfügung vorgelesen hatte, die von einem polnischsprachigen Dolmetscher übersetzt wurde, wurde Trzciński um 10:10 Uhr erhängt.[28] Es ist anzunehmen, dass der Ablauf der Hinrichtung fotografisch festgehalten wurde, wie das sonst üblich war, und dass die Fotos später in der Polizeileitstelle Stuttgart aufbewahrt wurden, doch dort wurden am Ende des Krieges sämtliche Unterlagen vernichtet. In der Regionalpresse wurde über die Hinrichtung nicht informiert – anders als bei Hinrichtungen, die Urteilen von Sondergerichten folgten.

Schicksal der Leiche

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Namenstafel 6 auf dem Gräberfeld X, worauf auch der Name von Czesław Trzciński zu sehen ist

Die Leiche von Czesław Trzciński wurde unmittelbar nach der Exekution zum Anatomischen Institut der Universität Tübingen gefahren.[29] Dort wurde sie mit Karbol, Alkohol und Formalin behandelt und als „Muskel-Leiche“ in „Kiste 17“ verwahrt. Im Wintersemester 1942/43 hat der Präparationskurs sie zu seinen Zwecken verwendet.[30] Nach dem Verbrauch wurde sie im Reutlinger Krematorium verbrannt und die Asche anschließend auf dem Gräberfeld X des Tübinger Stadtfriedhofs bestattet. Das Gräberfeld X war für die Aschen der Leichen aus dem Anatomischen Institut bestimmt, und sie wurden dort anonym bestattet. Erst 1980 wurden die vernachlässigten Massengräber des Gräberfeldes X neu gestaltet und mit 6 Bronzetafeln mit den Namen eines Teils der dort Bestatteten, unter anderem mit dem Namen von Czesław Trzciński (als Trzcinski Czeslaus), versehen.

Strafrechtliche Verfolgung

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Mußgay selbst hat im September 1946 in der Internierungshaft der Alliierten Selbstmord begangen, doch war er nicht der einzige Verantwortliche. Auch sein Stellvertreter Hans-Joachim Engelbrecht hatte den Bürgermeistern von Württemberg-Hohenzollern Exekutionen von Zwangsarbeitern angekündigt, der Leiter des Ostarbeiterreferats Gottfried Mauch war nachweisbar in mehreren Fällen Leiter eines Exekutionskommandos[31] und ein gewisser Ludwig Thumm war mindestens einmal (in Oberndorf am Neckar) der Leiter eines Exekutionskommandos. Der Name Czesław Trzciński blieb den zuständigen Strafverfolgungsbehörden in der Bundesrepublik offenbar unbekannt. Zumindest der Generalstaatsanwalt bei dem Kammergericht Berlin kannte den Namen nicht, als er Anfang der sechziger Jahre gegen die ehemaligen Angehörigen des Reichssicherheitshauptamtes zu ermitteln begann, die von Berlin aus die 'Erlaubnis' zur "Sonderbehandlung" ausländischer Zwangsarbeiter, also zu ihrer Ermordung, an die Leitstellen der Geheimen Staatspolizei bzw. an die Höheren SS- und Polizeiführer der SS-Oberabschnitte im Reich, weitergegeben hatten. Die vom Berliner Generalstaatsanwalt im Lauf der 60er Jahre verfassten "Einleitungsvermerke" über den Stand der Ermittlungen gegen mehrere ehemalige RSHA-Angehörige, nennen den Namen Czesław Trzciński. nicht und führen bis 1975 auch kein Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren in seinem Fall auf.[32] Der Mord der nationalsozialistischen Polizei an Czesław Trzciński am polnischen Nationalfeiertag des Jahres 1942 ist in der Bundesrepublik juristisch ungesühnt geblieben.

Informationsfluss

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Trzcińskis Witwe, Helena Trzcińska, wurde nie offiziell von seinem Tod benachrichtigt. Sie erfuhr davon, vermutlich Ende 1942, von einem Polen, der extra zu ihr nach Hause gekommen war. Sie ist auf die Nachricht hin ohnmächtig geworden.[33] Außer dass er hingerichtet wurde, wusste sie jahrelang nicht mehr darüber. Sie war bei der Kindererziehung und Geldverdienst für die Familie auf sich selbst gestellt und diese Aufgaben forderten ihre ganze Energie. Zum Gedenken an den Ehemann und Vater beteten sie und ihre Töchter auf dem Friedhof in Łódź, am Kreuz für die Toten ohne Grab, und zündeten dort Lichter an. Erst 1989 wandte sich die Tochter Irena Maria Baran im Namen ihrer Mutter und in ihrem eigenen mit einer Suchanfrage an das Polnische Rote Kreuz. Auf diese Anfrage bekamen sie 1992 eine Antwort vom Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes in Bad Arolsen, die Exekutionsort und -datum nannte. Weitere Informationen (etwa über die Grabstätte) enthielt diese Antwort nicht. Erst im Zusammenhang mit den Nachforschungen von Udo Grausam, der am 22. September 2008 vom Internationalen Suchdienst erfuhr, dass eine Anfrage der Familienangehörigen vorlag, erfuhr Irena Maria Baran, (mit Vermittlung des Polnischen Roten Kreuzes) von der Existenz einer Grabstätte ihres Vaters. Diese Nachricht verbunden mit einer Einladung nach Tübingen erreichte sie Ende 2008. Sie nahm die Einladung an und erst durch diese private Initiative konnte sie im Juni 2009 zum ersten Mal das Grab ihres Vaters besuchen.

Die Gemeinde Bretzfeld lehnte nach einem Antrag von 2004 (im Gegensatz zu anderen Gemeinden, wo es vergleichbare Fälle gab[34]) ab, ein Zeichen des Gedenkens an Czesław Trzciński zu setzen.

Anmerkungen und Einzelnachweise

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  1. Mit der Erforschung des Schicksals von Czesław Trzciński befasste sich Udo Grausam und berichtete darüber ansatzweise oder ließ darüber berichten, siehe ‚externe Links’. Artikel zu diesem Thema sind seit 2003 erschienen, doch die frühesten wurden durch Grausams weitere Forschungsarbeit teilweise überholt und werden hier nicht genannt. - Eine zusammenfassende Publikation ist z.Zt. noch nicht erfolgt.
  2. Erhalten ist ein Familienfoto aus dem Sommer 1914, worauf Stanisław Trzciński in einer russischen Soldatenuniform zu sehen ist. Offenbar wurde das Foto angefertigt, um die Familie am Anfang des ersten Weltkrieges zu verewigen, weil der Familienvater einberufen wurde.
  3. Zeugnis Nr. 49 der Szkoła Podoficerska 1. Pułku Saperów Kolejowych in Kraków vom 18. September 1929
  4. Heiratsurkunde des Standesamtes Łódź Nr. 373/1936. - Trzcińskis Schicksal wurde leider erst nach dem Tod seiner Witwe, Helena Trzcińska, aufgearbeitet, so dass viele Details nicht mehr rekonstruierbar waren, weil sie an ihre Tochter nur wenige Details weitergab. So z. B. erwähnte sie mehrmals, dass Trzcińskis Lieblingssuppen Żurek und Kapuśniak waren.
  5. Plutonowy ist in der Reihenfolge der fünfte Dienstgrad in der polnischen Armee.
  6. Eintrag in einer Entlassungsliste ist erhalten bei der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (kurz: Deutsche Dienststelle), Berlin. – Die Entlassung ging auf die „Richtlinien des Reichsführer-SS über die Entlassung polnischer Kriegsgefangenen und deren Behandlung als Zivilarbeiter im Reich“ vom 10. Juli 1940 zurück.
  7. Innerhalb der Fremdarbeiterkartei des Arbeitsamtes Schwäbisch Hall im Staatsarchiv Ludwigsburg ist die Todesfallkarte von Czesław Trzciński erhalten (Signatur FL 20/14 Büschel 750).
  8. a b Brief vom 21. Dezember 2005 an Udo Grausam.
  9. Heinrich Wenninger war ein Landwirt in Rappach, der eine offizielle Funktion hatte. Anfangs war er einer SA-Uniform zu sehen.
  10. a b Nach Angaben der Augenzeugin Lore E.
  11. Benigna Schönhagen in ihrem Buch Das Gräberfeld X. Eine Dokumentation über NS-Opfer auf dem Tübinger Stadtfriedhof schrieb zwar: „Es ist wohl anzunehmen, daß […] viele der […] nach Tübingen gebrachten Exekutierten wegen eines sogenannten ‚GV-Delikts’ [Delikts wegen Geschlechtsverkehrs, womit auch eine unerlaubte Beziehung zu einer deutschen Frau gemeint sein konnte] gehängt worden waren. Sie wurden aus ganz Württemberg, aus dem Oberland ebenso wie aus dem Schwarzwald oder dem Hohenlohischen gebracht. Da war z.B. der 21jährige Anton Wlosinski [korrekt Antoni Włosiński], der im April 1941 in Bolstern im Kreis Saulgau aufgehängt wurde oder der 35jährige Czeslaus Trzcinski aus Litzmannstadt, dem die Gestapo am 11. November 1942 in Rappach im Kreis Öhringen die Schlinge um den Hals legte.“ - Das spätere Zeugnis der Bauerntochter widerlegt diese Vermutung. Auch Einlieferung Trzcińskis ins Konzentrationslager Welzheim als „Volksschädling“ spricht gegen diese Annahme.
  12. Gefangenenbuch des Amtsgerichtsgefängnisses Schorndorf, erhalten im Staatsarchiv Ludwigsburg (Signatur F299 Band 68). - Trzciński wurde als „Durchgangshäftling“ registriert, d.h. dass nicht das Amtsgericht Schorndorf, sondern eine andere Stelle für seine Einweisung verantwortlich war. Die einliefernde Stelle ist dort nicht genannt. Nach der Erinnerung von Lore E. verliefen zwischen der Verhaftung und der Hinrichtung mehrere Monate (bis zu einem halben Jahr), was auch der damals durchaus üblichen Praxis entsprach, dass Beschuldigte eine etwas längere Zeit in der Haft verbrachten, bis sie hingerichtet wurden. Es wurden jedoch keine amtlichen Unterlagen gefunden, die dies bestätigen würden.
  13. Zwar gab es auch zuvor Exekutionen, die nicht auf einem ordentlichen rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gefußt hatten: die Erschießungen durch die Divisionsgerichte der Wehrmacht, die Exekutionen mit dem Fallbeil durch das Sondergericht Stuttgart und die "Sonderbehandlungen" durch den Strick auf Befehl bzw. mit Erlaubnis des Reichssicherheitshauptamtes in Berlin.
  14. Der Unabhängigkeitstag wurde in Polen 1919 als einer der beiden Nationalfeiertage beschlossen. Am 11. November 1918 übertrug der Regentschaftsrat, die damalige provisorische Regierung der polnischen Gebiete, den Oberbefehl über die polnischen Truppen Józef Piłsudski, der kurz zuvor aus dem Magdeburger Gefängnis entlassen wurde. Dieses Ereignis war der entscheidende Schritt zur Wiederherstellung der wirklichen nationalen Unabhängigkeit von Polen.
  15. Nach Vermutung von Udo Grausam könnte der Grund am 29. Oktober zustande gekommen sein. An diesem Tag wurde im Konzentrationslager Welzheim ein 15jähriger Pole namens Władysław Mendrela (?) hingerichtet. Da die Landsleute der Delinquenten üblicherweise bei den Exekutionen zusehen mussten, hat wahrscheinlich Czesław Trzciński diese Hinrichtung erlebt. Möglicherweise hat er dagegen protestiert und wurde deshalb von dem Lagerverwalter Hermann Eberle als nächster Delinquent bestimmt.
  16. Vgl. dazu: Roland Maier: Friedrich Mußgay. Gestapo-Chef und Organisator der Juden-Deportationen. In: Stuttgarter NS-Täter. Vom Mitläufer bis zum Massenmörder, S. 120-125
  17. Erhalten sind 4 Briefe (2 unterschrieben von Mußgay in Zusammenhang mit der Hinrichtung von Jan Budzyń am 27. Mai 1942 und 2 unterschrieben von Hans-Joachim Engelbrecht, stellvertretend für Mußgay, in Zusammenhang mit der Hinrichtung von Franciszek Gacek am 23. April 1942. 2 Briefe davon sind an die Ortsbürgermeister gerichtet und fordern sie auf, mit den (in diesem Fall polnischen) Zwangsarbeitern an der Hinrichtungsstelle zu erscheinen. Aufgrund von Aussagen ist bekannt, dass solche den Befehlen vergleichbare Aufforderungen regelmäßig geschrieben wurden.
  18. Friedrich Schlotterbeck: Je dunkler die Nacht, desto heller die Sterne, S. 150/154
  19. Roland Maier: Gottfried Mauch. Der Schrecken der Zwangsarbeiter, S. 143f
  20. Dies galt auch für den Bezirk der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe, die teilweise der Staatspolizeileitstelle Stuttgart untergeordnet war. Im Generallandesarchiv Karlsruhe im Bestand „465e Polizeikasse Karlsruhe“ sind unter anderem Dienstreisekostenabrechnungen der Mitarbeiter der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe erhalten. In der stichwortartigen Benennung der auswärtigen Tätigkeit eines Polizisten finden sich Fahrten zur „Sonderbehandlung eines Polen“, was einer auswärtigen Exekution entsprach.
  21. Konrad Wüest Edler von Vellberg: Dachau. Erlebnisse im Konzentrationslager, S. 16.
  22. Gegen Ende des Krieges wurde das Fotografieren vernachlässigt. Die Existenz der Fotodokumentation bestätigte u.a. Friedrich Schlotterbeck. Diese Dokumentation wurde am Ende des Krieges vollständig vernichtet.
  23. Friedrich Schlotterbeck: op. cit.
  24. Damals betrug die Entfernung bis zu den nächsten Bebauungen von Rappach einige hundert Meter, heute zieht sich die Bebauung bis an den Rand der Schindersklinge.
  25. Der Name ‚Schindersklinge’ ist bereits seit geraumer Zeit geläufig, doch im Gegensatz zum Namen ‚Thalfeld’, der bereits auf einer Flurkarte von 1830 bezeugt ist, nicht schriftlich Gewandname nachgewiesen. Es ist nicht geklärt, ob die beiden Namen ein völlig identisches Gelände bezeichnen oder die Schindersklinge nur ein Teil des Gewandes Thalfeld ist.
  26. Zeugnis der erwähnten Augenzeugin Lore E., Brief an Udo Grausam vom 21. Oktober 2005. - Die Zeugin, die in dem Haus an der Kirche wohnte, war gerade draußen, als das Auto kam. Da damals das Vorbeikommen eines Autos eine Besonderheit war, schaute sie genau hin. Ihr Blick und Blick Trzcińskis trafen sich und sein Blick ist ihr tief in Erinnerung geblieben.
  27. Unter anderem musste ein Herr Schultheiss, ein weitläufiger Verwandter von Lore E., der Schultheiß von Weißlensburg war, mit einer Kolonne polnischer Zwangsarbeiter von dort aus kommen.
  28. So im Sterberegister von Rappach unter diesem Datum. Das Sterberegister von Rappach wird heute von der Gemeinde Bretzfeld verwaltet. - Als Sterbeort wurde „Markung Rappach, Gewand Thalfeld“, als Todesursache wurde „Erhängen“ eingetragen. Der Eintrag entstand auf schriftliche Anzeige der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Stuttgart, dort mit dem Briefzeichen II E-5464/42. Eingetragen wurde auch die Anschrift der Ehefrau von Trzciński mit dem Straßennamen, den die deutschen Besatzer der Straße gegeben hatten.
  29. Nach der vertraulichen Anordnung von Bernhard Rust, Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, vom 18. Februar 1939 waren die Leichen Hingerichteter jeweils dem nächsten anatomischen Universitätsinstitut zu übergeben.
  30. Das Leichenbuch des Anatomischen Institutes der Universität Tübingen (aufbewahrt im Universitätsarchiv Tübingen, Signatur 174/8) verzeichnet genau nicht nur den Todestag, Todesart, Verwendung sowie Haarfarbe und Körpergröße, sondern auch den Fuhrlohn. Daher wissen wir, dass Trzciński blond und 172 cm groß war. Der Fuhrlohn für seine Leiche betrug 78,75 RM.
  31. Roland Maier: Gottfried Mauch. Der Schrecken der Zwangsarbeiter, S. 143f
  32. Nach Angaben des Generalstaatsanwalts bei dem Kammergericht Berlin wurden die Ermittlungen gegen Engelbrecht von der Staatsanwaltschaft Ravensburg (Aktenzeichen Js 6447/60) wegen der Hinrichtung des Antoni Włosiński, geb. am 6.8.1920, hingerichtet am 9.4.1941 in Bolstern im Kreis Saulgau, am 22.7.1960 nach § 170 II Strafprozessordnung eingestellt. Bestand: Generalstaatsanwalt bei dem Kammergericht Berlin, Arbeitsgruppe RSHA (Landesarchiv Berlin, Signatur: B Rep. 057-01, (Nr. 110, Nr. 112 und Nr. 121)). – Gegen Gottfried Mauch gab es mehrere Ermittlungen, doch weil er 1948 Schlaganfall erlitten hatte, gelang es seinem Rechtsanwalt weitgehend eine rechtliche Aufarbeitung seiner Tätigkeit zu verhindern. In zwei Fällen, die vor dem Gericht verhandelt wurden, wurde er freigesprochen, „weil die Täterschaft Mauchs nach Meinung des Gerichts nicht mit allerletzter Sicherheit bewiesen werden konnte“. (Roland Maier: Gottfried Mauch. Der Schrecken der Zwangsarbeiter, S. 145)
  33. Zeugnis von Irena Maria Baran geb. Trzcińska.
  34. Vgl. z.B. den Fall Walerian Wróbel

alphabetisch

  • Hans A. Graef: Denkmal zur Herstellung der Würde von Czesław Trzciński. In „Polen und wir“, Nr. 4/2010, S. 18-19
  • Udo Grausam: Besuch und Gegenbesuch im Gedenken an Czesław Trzciński. In: „Gegen Vergessen – Für Demokratie“, Vereinszeitschrift Nr. 64, Mai 2010, S. 28-30 (auch im Internet verfügbar)
  • Gerd Keller; Graham Wilson: Konzentrationslager Welzheim. Zwei Dokumentationen über das Konzentrationslager mit einem Vorwort von Alfred Hausser, Welzheim o. J. (nach 1988)
  • Roland Maier: Friedrich Mußgay. Gestapo-Chef und Organisator der Juden-Deportationen. In: Stuttgarter NS-Täter. Vom Mitläufer bis zum Massenmörder. Herausgegeben von Hermann G. Abmayr, Schmetterling Verlag : Stuttgart 2009, S. 120-125, ISBN-13: 978-3-896571-36-6
  • Roland Maier: Gottfried Mauch. Der Schrecken der Zwangsarbeiter. In: Stuttgarter NS-Täter. Vom Mitläufer bis zum Massenmörder. Herausgegeben von Hermann G. Abmayr, Schmetterling Verlag : Stuttgart 2009, S. 140-145, ISBN-13: 978-3-896571-36-6
  • Annette Schäfer: Zwangsarbeiter und NS-Rassenpolitik: russische und polnische Arbeitskräfte in Württemberg 1939-1945, Stuttgart und Köln 2000
  • Friedrich Schlotterbeck: Je dunkler die Nacht, desto heller die Sterne. Erinnerungen eines deutschen Arbeiters 1933-1945. Mit einem Nachwort von Christa Wolf, Gabriele Walter Verlag : Stuttgart 1986, ISBN 3-925440-10-0 [erste Veröffentlichungen: Europa-Verlag : Zürich 1945 u. Dietz Verlag : Berlin 1948]
  • Benigna Schönhagen: Das Gräberfeld X. Eine Dokumentation über NS-Opfer auf dem Tübinger Stadtfriedhof. Tübingen 1987 (=Kleine Tübinger Schriften; Heft 11)
  • Konrad Wüest Edler von Vellberg: Dachau. Erlebnisse im Konzentrationslager, Tübingen o. J.

chronologisch



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