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Eine Hundetagesstätte (Huta) ist eine Tierpension, die – ähnlich wie bei Kindern in einer Kindertagesstätte – als Tagesbetreuung für Hunde dient. Das ursprüngliche Konzept stammt aus den USA.

Berufstätige können bei Bedarf ihren Hund in der Hundetagesstätte abgeben und am Abend wieder abholen. Das Tier selber wird entweder in geräumigen Zimmern oder Zwingern untergebracht. Auch Scheunen, Hallen oder Freilaufflächen werden angeboten. Die Gasthunde werden einzeln, in Paaren oder im Rudel betreut.

Viele Hundetagesstätten setzen auf Rudelhaltung. Diese birgt aber auch ein großes Problempotenzial in sich, wenn zum Beispiel die unterschiedlichen Verhaltensweisen der einzelnen Hunde nicht genau bekannt sind. Daher sind jeweils entsprechende Auflagen in Städten mit einer Hundetagesstätte zu beachten. Eine Ausbildung als Tierpfleger oder Sachkundenachweis ist Pflicht für die Betreiber.

Die Zahl der Hunde in der Gruppe (Rudel) variiert. Viele bieten dies im privatem Rahmen an. Dort ist die Anzahl der Hunde meist durch die Räumlichkeiten auf schätzungsweise 8 - 10 Tiere begrenzt. Einige wenige Einrichtungen betreuen 30 - 40 Hunde in der "offenen Gruppe". Diese Rudelhaltung erfreut sich immer mehr Beliebtheit unter den Hundebesitzern, da diese dem Bild der oben erwähnten artgerechten Haltung entspricht. Allerdings ist nicht jeder Hund ist für diese Art der Unterbringung geeignet.

Neben der Tagesbetreuung bieten viele Einrichtungen auch Übernachtungsmöglichkeiten für den Urlaub ohne Hund oder über das Wochenende. ---

Anforderungen an den Betreiber und die Betreuer

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Für die gewerbliche Tierhaltung werden dem zukünftige Betreiber einige Auflagen gestellt, die zwar von Komune zu Komnune varriieren können, einige Dinge aber grundsätzlich voraussetzen. So ist z.B, ein Sachkundenachweis zwingend erforderlich, ebenso muss ein Lärmemissionsgutachten erstellt werden. Der Sachkundenachweis wird vom zuständigen Amtsveterinär abgenommen, das Gutachten über die Lärmemission von einer speziellen Firma. Gewerblich wird eine Hundetagesstätte dann, wenn für die Unterbringung ein Festbetrag vereinbart wird. "Private Hutas" erfüllen oftmals nicht die notwendigen Anforderungen und gesetzlichen Tierhaltungsvorschriften.
Die Betreuung der Tiere ist ebenfalls fest reglementiert. Unter anderem wird die Menge der Hunde neben der Fläche durch die Anzahl der Betreuer festgelegt, ein Mensch darf zum Beispiel maximal 12 Hunde alleine betreuen. Zwar benötigen die Betreuer keinen Sachkundenachweis, aber das generelle Wissen eines Hundehalters ist für die Betreuung vieler Tiere im Rudel keineswegs ausreichend. Kenntnise über Beschwichtigungssignale, Dominanzverhalten und ähnliche Verhaltensmerkmale sollte im Vorfeld erlernt werden.

Anforderungen an das Tier

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Bis auf wenige Ausnahmen ( Herdenschutzhunde u.a. ) ist jeder Hund grundsätzlich für die Rudehaltung geeignet. Trotz ihrer sozialen Verhaltensweisen ist die Unterbringung im Rudel für neue Hunde oftmals ein "Abenteuer" da sie zum Beispiel durch Mängel in der Haltung nur wenig soziale Kontakte mit Artgenossen haben. Auch ändert sich täglich das Rudel, es ist also die Aufgabe der Betreuer zu intervenieren falls die nötig ist. Auch Zuchtmerkmale wie aufstehende Ohren oder Ruten müssen kompensiert werden.