Benutzer:Sonnenblumen/01

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Blutschuld (hebr. ???; altgriechisch φονος (phonos), Mord; lateinisch facinus capitale, Mord) ist ein historischer Rechtsbegriff für eine schwerwiegende Straftat, bei der

  • a) Blut eines Menschen vergossen wird

und/oder die nach bestimmten Rechtsvorstellungen

  • b) zu ihrer Sühne im Sinne der Wiedervergeltung das Blut, d.h. den Tod des Täters verlangte (Blutrache).

Mit Blutschuld oder einer blutschuldigen Straftat ist kein fest umrissener Begriff mehr verbunden, sondern Blutschuld kann je nach historischem Kontext verschiedenes meinen. Zum gemeinsamen Kern der verschiedenen historischen Bedeutungen lässt sich aber festhalten, dass Blutschuld immer ein schweres oder gar schwerstes Vergehen gegen die menschliche oder eine göttliche Ordnung darstellte und auf die oft selbst die Todesstrafe stand.

Als allgemeine Hauptbedeutung von Blutschuld ist an erster Stelle der Mord zu zu nennen. Auch ein aus Gerechtigkeitsverlangen, Ehrgefühl oder anderen Formen der Vergeltung moralisch geboten erscheinender Mord eines Einzelnen ändert nichts daran, dass die Tat eine Blutschuld darstellt. Auch die Vollstreckung einer richterlich verhängten Todesstrafe wurde im Mittelalter selbst als Blutschuld angesehen. In der griechischen Tragödie sind tragische Konflikte dargestellt, in der ein Mord ein Erfüllen des Willens der Götter und zugleich eine vor dem Gericht zu verantwortende Blutschuld ist, so beim Muttermord des Orest und damit gottgewollte Rache für den Mord an seinem Vater Agamemnon nimmt.


Blutschuld im Alten Testament

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Die Blutschuld in der strafrechlichen und religiösen Bedeutung des Alten Testaments wird im 3. Buch Mose inhaltlich bestimmt und der Formel umschrieben: sein Blut sei auf ihm oder bzw. in der Mehrzahl: ihr Blut sei auf ihnen. Blutschuld in ihren verschiedenen Formen galt als höchste Sünde und höchstes Verbrechen und wurde mit dem Tod bestraft.

Strafbegriff des Alten Testaments

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Der Zweck altisraelischen Strafe war zum einen die Herstellung eines Ausgleichs in Form einer Vergeltung für das geschehene Verbrechen, zum anderen und gewichtiger noch ein religiöser: die Beseitigung des Übeltäters aus der Gemeinde Gottes. Darüber hinaus sollte die Strafe abschreckend wirken und dem Volk Israel Furcht einflößen, damit ddie "böse Sache" nicht wieder geschehe (5. Mose, 13,12; 19,20). Das öffentliche Recht des alten Israels zielte auch darauf ab, die verbreitete eigenmächtige Blutrache zu bändigen.

Wie an der oft und rigide verhängten Todesstrafe offensichtlich ist, ging es nicht um eine Besserung bzw. Läuterung des Übeltäters. Ebensowenig stand die Entschädigung des Geschädigten im Vordergrund. Die Strafe sollte vor allem die heilige Ordnung der Mosaischen Gesetze verwirklichen.

...(Ehrfurcht vor der göttlichen Heiligkeit)...

Blutschuldige Straftaten im Alten Testament

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Als Blutschuld im Sinne des Alten Testaments gelten:

„Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen [den Schläger] lassen gehen. Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht ergehen lassen.“

2. Mose, 22,2-3
  • Verfluchung des leiblichen Vaters oder der Mutter (Übertretung des 4. Gebots)

„Wer seinem Vater oder seiner Mutter fluchet, der soll des Todes sterben. Sein Blut sei auf ihm, daß er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat.“

3. Mose, 20.9
  • Inzest, insbesondere Mutter-Sohn-Inzest

„Wenn jemand mit seines Vaters Weib schläft, daß er seines Vaters Blöße aufgedeckt hat, die sollen beide des Todes sterben; denn sie haben eine Schande begangen; ihr Blut sei auf ihnen.“

3. Mose, 20.11

Als des Vaters Weib ist allerdings ebenso eine spätere Frau des Vaters zu verstehen, die nicht die leibliche Mutter des Sohnes, sondern auch seine Stiefmutter sein kann.

„Wenn jemand beim Knaben schläft wie bei einem Weibe, die haben einen Greuel getan, und sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.“

3. Mose, 20.13

„Wenn jemand bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das Vieh soll man erwürgen. Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben; ihr Blut sei auf ihnen“

3. Mose, 20.15-16

„Wenn ein Mann oder ein Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.“

3. Mose, 20.13

Von der Blutschuld zu unterscheiden ist die Blutschande (Bruder-Schwester-Inzest, 3. Mose 20,17; Geschlechtsverkehr mit der Frau des Bruders des Vaters, 3. Mose 20,20; Geschlechtsverkehr mit der Frau des eigenen Bruders, 3. Mose 20,21), auf der nicht die Todesstrafe stand ("sie sollen ihre Missetat tragen", 3. Mose 20,19; "sie sollen ihre Sünde tragen, ohne Kinder sollen sie sterben", 3. Mose 20,20)

Kollektive Blutschuld bei Hesekiel

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Bei dem alttestamentlichen Propheten Hesekiel begegnet der Begriff der Blutschuld im unspezifischen Sinne des frevelhaften, gesetzlosen, sich nicht an die göttlichen Gebote haltenden Lebenswandels und schließt dabei die im 3. Buch Mose als blutschuldig gekennzechneten Handlungen ein. Hesekiel spricht nicht den Einzelnen der Blutschuld schuldig, sondern totum pro parte das ganze Land und die Stadt Jerusalem für ihre . So lässt Hesekiel den alttestamentarischen Gott in der Ankündigung des Gerichts über Jerusalem sprechen:

„Und ich gebe es [das Land] in die Hand der Fremden zur Plünderung hin und den Gottlosen der Erde zur Beute, daß sie es entweihen. Und ich werde mein Angesicht von ihnen abwenden, daß sie mein Kleinod entweihen; und Räuber werden in es eindringen und es entweihen. Verfertige die Kette! Denn das Land ist voller Blutschuld und die Stadt voller Gewalttat“

Hesekiel 7,21-23

„Bestechungsgeschenke nimmt man in dir, um Blut zu vergießen; Zins und Aufschlag nimmst du und übervorteilst deinen nächsten mit Gewalt. Mich aber vergißt du, spricht der Herr, HERR. Und siehe, ich schlage in meine Hand wegen deines unrechten Gewinns, den du gemacht hast, und über deine Blutschuld, die in deiner Mitte ist.“

Hesekiel 22,12-14

Blutschuld in der griechischen Antike

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Das altgriechische Wort φονος (phonos), das Schleiermacher gelegentlich mit Blutschuld übersetzt, bedeutet allgemein nur Mord, Ermordnung oder Bluttat. Ein Mord, der vom Todschlag in der Antike durch Heimtücke gegen den Getöteten unterschieden wurde, galt in Antike allgemein als Blutschuld - und war beispielsweise ein Grund, vom Wettstreit der olympischen Spielen ausgeschlossen zu werden. Der Verwandtenmord und insbesondere der Elternmord galten dem allgemeinen Rechtsempfinden als besonders schwere und ruchlose Straftaten und über die Übertretung menschlicher Gesetze hinaus auch als Vergehen gegen die Götter (Sakrileg). Der Vatermord und der Muttermord sind zentrale Stoffe in der griechischen Tragödie, so in der Orestie des Aischylos oder in den Dramen König Ödipus und Elektra von Sophokles. Platon schreibt in den Nomoi zum Elternmord:

„Sollte endlich Jemand (selbst) seinen Eltern gegenüber so wenig seines Zornes Herr sein, daß er in rasender Aufwallung den Vater oder die Mutter zu erschlagen sich nicht scheute, so soll er für den Fall, daß der (oder die) Erschlagene vor dem Tode noch freiwillig dem Mörder verziehen hat, bloß gleich Denen, welche einen unvorsätzlichen Totschlag begangen haben, gereinigt und überhaupt ganz so wie diese behandelt werden, dann aber für frei von Schuld gelten; für den Fall aber, daß er eine solche Verzeihung nicht erhielt, soll, wer eine solche Freveltat verübt hat, mehr denn Einem Gesetz verfallen sein. Denn er würde nicht bloß die äußersten Strafen, welche auf Mißhandlungen und Realinjurien, sondern auch eben so gut die, welche auf Gottlosigkeit und Beraubung des Heiligen stehen, verdienen, weil er ja seinem Erzeuger das Leben raubte, so daß, wenn es möglich wäre, mehrfache Tode zu sterben, es am gerechtesten sein würde, wenn der Vater- und Muttermörder, auch wenn er diese Tat im Zorne beging, mehr als Einen Tod erlitte. [...] Und so soll denn wenigstens der Tod für Den, welcher Vater oder Mutter erschlug, als Strafe festgesetzt werden“

Platon, Nomoi, 869a-c

In der griechischen Tragödie werden insbesondere der Gattenmord, der Mord eines Elternteils und der Kindsmord als Formen von Blutschuld und tragischer Verstrickung virulent. Besonders vielseitig und konfliktreich tritt dies im Stoff der Orestie hervor, der von allen drei großen griechischen Tragikern bearbeitet wurde. Die von Orestes geforderdete Blutrache an seiner Mutter und ihrem Mann, die die Mord und damit die Blutschuld dieses Paares und den Tod des Vaters rächen soll, bringt selbst unausweichlich eine neue Blutschuld hervor, obwohl durch Orestes' Tat dem Willen der Götter Genüge getan wird.


  • Aischylos: Eumeniden, Chor der Erinyen: insb. Muttermord

Das gewöhnliche Reinungsritual reicht im Falle des Muttermords nicht aus!

  • Sophokles Elektra

Elektra:

„Und endlich noch den letzten aller Frevel:
Der Mordgeselle in des Vaters Bett
In meiner Mutter Armen, - wenn man die
Noch Mutter nennen kann, die ihm sich hingibt,
So frech ist, sich dem Blutbesudelten
Zu schenken“

Sophokles, Elektra, v. 271f.


  • Euripides: Elektra

„ORESTES. Was also tun wir? Wagen wir den Muttermord?
ELEKTRA. Erbarmst du dich der Mutter, nun du sie gesehn?
ORESTES. Ach! Sie soll ich morden, die mich aufzog und gebar?
ELEKTRA. So wie sie selbst den Vater dir und mir erschlug.
ORESTES. Welch Wort des Wahnes, Phoibos, scholl aus deinem Mund...
ELEKTRA. Doch ist Apollon töricht, wer ist weise dann?
ORESTES. Das mir den Mord der Mutter - welchen Greul - gebot!
ELEKTRA. Wie kann's dir schaden, wenn du deinen Vater rächst?
ORESTES. Einst schuldlos, werd ich schuldig sein des Muttermords.
ELEKTRA. Und rächst du nicht den Vater, fehlst du deiner Pflicht.
ORESTES. Ich soll die Mutter...? Und wie büße ich den Mord?
ELEKTRA. Wem aber wirst du büßen, bleibt er ungerächt?
[...]
ORESTES. Ich geh hinein denn, schicke mich zu grausem Werk,
Will tun das Grause: wenn's den Göttern so gefällt,
So sei es!“

Euripides, Elektra, v. 967ff.


Blutschuld im Mittelalter

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Im christlichen Mittelalter galt neben dem Mord auch der Vollzug der Hinrichtung nach einem Gerichtsprozess als ein Handeln, das als Übertretung des 5. Gebots Blutschuld auf den Vollstrecker lud. Dies führte zu der gängigen Praxis, dass die geistlichen Richter die Angeklagten nach dem Prozess mit der Bitte um Gnade, die meist nicht gewährt wurde, der weltlichen Gerichtsbarkeit übergaben, um so selbst der Blutschuld zu entgehen.

  • Hexenverfolgung - Wahrsagerei = Blutschuld?

Im deutschsprachigen Raum scheint im Mittelalter auch der Inzest zu einer der Hauptbedeutungen von Blutschuld zu werden. Das auf Luthers Bibelübersetzung zurückgehende allgemeine Rechtssprichwort "Wer blutschuldig ist, schändet das Land." (4. Mose 35,33)[1] jedenfalls meinte den Inzest, nicht den Mord. Als inzestuöse Blutschuld galten alle Formen des geschlechtlichen Verkehrs zwischen Verwandten.

Blutschuld in der Neuzeit

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In der neuzeitlichen Rechtsphilosophie Immanuel Kants hat der vormals weit gefasste Begriff der Blutschuld seine strafrechtliche Sonderstellung eingebüßt. Blutschuld wird von Kant nicht mehr als eigener systematischer Rechtsbegriff verwendet, sondern nur gelegentlich als sprachlicher Ausdruck gebraucht, der unspezifisch für jede Art von Mord steht. Ein Mord verlangt allerdings auch nach Auffassung Kants, der am Wiedervergeltungsrecht (ius talionis) als dem grundlegenden Strafrechtsprinzip festhielt, die Todesstrafe.

„Selbst, wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Glieder Einstimmung auflöste (z.B. das eine Insel bewohnende Volk beschlösse, auseinander zu gehen und sich in alle Welt zu zerstreuen), müßte der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit jedermann das widerfahre, was seine Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte [...]“

Immanuel Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. II.E (S. 157)

Der allgemein gebräuchliche Begriff und Wortgebrauch von "Blutschuld" umfasst seit der Zeit der Aufklärung aber nicht mehr Übertretungen im Bereich der sexuellen oder der okkult-magischen Handlungen (s.o.), sondern nur noch den Mord. Für inzestuöse Handlungen war bis ins 20. Jahrhundert hinein weiterhin der Begriff "Blutschande" gebräuchlich.


Friedrich Schiller lässt in seinem Drama Maria Stuart die Königin Maria Stuart in der Beichtszene die Verschwörung zum Königs- und Gattenmord durch Maria Stuart als ihre "Blutschuld" benennen. Maria wird für den Hochverrat verurteilt, den sie aber leugnet. Stattdessen fasst sie ihre Hinrichtung als göttliche Strafe für den Mord an ihrem Ehemann auf.

„MARIA. Ach, eine frühe Blutschuld, längst gebeichtet,
Sie kehrt zurück mit neuer Schreckenskraft
Im Augenblick der letzten Rechenschaft.
[...]
MELVILLE. So steigst du, überzeugt
von deiner Unschuld, auf das Blutgerüste?
MARIA. Gott würdigt mich, durch diesen unverdienten Tod
Die frühe schwere Blutschuld abzubüßen.“

Friedrich Schiller, Maria Stuart V,7, v. 3693ff.

Literatur und Quellen

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  • Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. Hrsg. v. Ruth Schmidt-Wiegand. München 1996
  • Euripides: Sämtliche Tragödien. Nach der Übersetzung von J. J. Donner bearb. von Richard Kannicht. 2 Bde. Stuttgart 1984.

Immanuel Kant: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Hamburg 1998. (= Metaphysik der Sitten. Erster Teil, 1797)

  • Platon: Nomoi. Nach der Übersetzung Friedrich Schleiermachers. Frankfurt am Main 1991
  • Friedrich Schiller: Maria Stuart. In: Sämtliche Werke. Hrsg. v. Gerhard Fricke und Herbert G. Göpfert. Bd. 2. München 1981
  • Sophokles: Die Tragödien. Übersetzt und eingeleitet von Heinrich Weinstock. Stuttgart 1984
  • Paul Volz: Die biblischen Altertümer. Calw 1914.

Zitat aus dem Grimm'schen Wörtbuch

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BLUTSCHULD, f. facinus capitale, mord: sich mit blutschuld beflecken, blutschuld auf sich laden: und kome blutschulden auf dich. 5 Mos. 19, 10; errette mich von den blutschulden, gott. ps. 51, 16; und vergossen unschuldig blut, das das land mit blutschulden befleckt ward. 106, 38; denn wird der herr den unflat der tochter Zion waschen und die blutschulden Jerusalem vertreiben von ir. Es. 4, 4; das land ist vol blutschulden und die stad vol frevels. Ez. 7, 23;

  • von blutschuld ist er frei.HAGEDORN 1, 43
Ach, eine frühe Blutschuld, längst gebeichtet,
sie kehrt zurück mit neuer Schreckenskraft
im Augenblick der letzten Rechenschaft.

Friedrich Schiller, ?? 443a

  • wisse, noch liegt auf der stadt blutschuld von deiner hand. GÖTHE 12, 234; keine blutschuld komme über uns. FR. MÜLLER 3, 267.

BLUTSCHULDIG, parricidii reus: blutschuldige! FR. MÜLLER 3, 328; wegen des mächtigen anhangs der blutschuldigen. DAHLMANN dän. gesch. 1, 423. LUTHERS: denn wer blut schüldig ist, der schendet das land. 4 Mos. 35, 33 kann auch unzusammengesetzt sein.

Blutschuld liegt vor, wenn das Blut von Menschen vergossen wird. Durch Blutschuld wird man "schuldig" und durch Götzendienst wird man "unrein" (Hesekiel 22,4).

Blutschuld kann nur mit Blut gesühnt werden (Blutrache!).

  • Kategorien: Rechtsgeschichte, Kategorie:Rechtsgeschichte (griechische Antike), Kategorie:Religiöse Ethik
  • Weiterleitung: blutschuldig auf blutschuld
  • englisch, frz.?
  1. Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. Hrsg. v. Ruth Schmidt-Wiegand. München 1996, S. 55