Benutzer:Sonnenblumen/03

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Dürfen Handlungen angemeldeter Benutzer, die außerhalb der Wikipedia-Seiten stattfinden, innerhalb der Wikipedia sanktioniert werden?

Dieses Meinungsbild ist in Vorbereitung. Sei mutig und hilf mit, es auszuarbeiten. Bitte noch nicht abstimmen! Diskussionsbeiträge bitte auf der Diskussionsseite eintragen. Formulierungsvorschläge, Ergänzungen etc. dürfen hier eingetragen werden. Das Meinungsbild kann dann mit Hilfe dieser Seite, die etwas chaotisch aussehen darf, ausgeschrieben werden. Ich komme derzeit nicht dazu, das MB weiterzuentwickeln - wozu auch erhebliche Kürzung und Straffung notwendig wäre. Bitte aber hier nicht kürzen, sondern lieber durchstreichen. Vielen Dank. --Sonnenblumen 10:16, 6. Aug. 2008 (CEST)

Viele Benutzer der Wikipedia sind auch in anderen Bereichen des Internet aktiv und melden sich dort zu Wort: Sie verfassen Beiträge in Internetforen oder Blogs, betreiben vielleicht sogar einen eigenen Blog. Bislang gab es keinen Anlass zu der Frage, ob solchen Benutzern in ihren Äußerungen außerhalb der Wikipedia-Seiten von der Community Grenzen der freien Meinungsäußerung zu ziehen, Beschränkungen insbesondere des schriftlichen Worts im Internet aufzuerlegen sind - und ob Überschreitungen solcher Grenzen außerhalb der Wikipedia-Seiten innerhalb der Wikipedia geahndet werden könnten. Das Hauptsanktionsmittel, an das hier vor allem zu denken ist, ist die befristete oder unbefristete Benutzersperrung.

Innerhalb der Wikipedia gilt die Richtlinie: Keine persönlichen Angriffe. Zweck dieser Richtline ist es, das Eskalieren von Diskussionen zu verhindern und ein gutes Arbeitsklima der Wikipedianer untereinander zu gewährleisten. Sie schützt den einzelnen Benutzer vor direkten oder indirekten verletzenden verbalen Übergriffen wie Beleidigung, üble Nachrede, Verläumdung, obszönen Äußerungen, Entwertungen verschiedener Art, indem sie solche Handlungen unter Sanktionen stellt und ahndet.

Für den durch einen persönlichen Angriff Geschädigten ist es vergleichsweise unerheblich, ob dieser Angriff durch einen anderen Benutzer innerhalb oder außerhalb der Wikipedia-Seiten stattfindet. Im Sinne des Schutzes der Benutzer und des Arbeitsklimas scheint es also naheliegend, die geltende Richtlinie "Keine persönlichen Angriffe" über die Wikipedia-Seiten hinaus zu erweitern und somit auch persönliche Angriffe eines Benutzers gegen einen anderen außerhalb der Wikipedia entsprechend zu ahnden, wie es bei Angriffen innerhalb der Wikipedia gehandhabt wird.

Neben dem konkreten persönlichen Angriff eines Benutzers gibt es eine zweite Form nicht unerheblicher Äußerungen außerhalb der Wikipedia, die die Interessen der Gemeinschaft der Wikipedianer berühren kann: Kritische oder gar rufschädigende Äußerungen eines Benutzers, die dem ganzen Projekt der Online-Enzyklopädie oder einzelnen Teilen desselben gelten.

Kritik am Projekt Wikipedia ist so alt wie das Projekt selbst. Sie ist in Form von Bemerkungen, Maximen, Verbesserungsvorschlägen auf zahlreichen Benutzerseiten zu finden. Als eine öffentliche, häufig frequentierte und im Fokus der Öffentlichkeit stehende Internetplattform hat die Wikipedia auch mit externer Kritik zu leben. Es gehört zu den Stärken des Projekts, solche Kritik nicht zu ignorieren, sondern sie eigens darzustellen (Wikipedia:Kritik). Die Wikipedia hat gegenüber solcher Kritik aber auch keine außerjuristischen Möglichkeiten - solange es sich nicht um einen Benutzer handelt.

Die Forderung an den einzelnen Benutzer, persönliche Angriffe gegen andere Benutzer oder rufschädigende Kritik am Projekt außerhalb der Wikipedia zu unterlassen und Zuwiderhandeln im extremen Fall mit dauerhaftem Ausschluss aus der Gemeinschaft zu sanktionieren, schränkt seine Rechte verglichen mit anderen, die keine Benutzer der Wikipedia sind, ein. Sie appelliert dabei implizit an eine Loyalität des Benutzers mit dem Projekt und der Benutzergemeinschaft.

Ob die Benutzergemeinschaft den einzelnen Benutzer zu einer solchen Loyalität verpflichten kann, will und soll, betrifft ihr Selbstverständnis als Community und kann daher auch nur von ihr in einem Meinungsbild entschieden werden.

Causa Brummfuss

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Den Anlass für dieses Meinungsbild gibt ein bereits geschaffenes Faktum: Die Sperrung von Benutzer:Brummfuss durch Benutzer:Achim Raschka, 11. Jul. 2008. Diese Sperrung wurde unmittelbar begründet mit Verstoß gegen Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe: Regelmäßige Verstöße gegen WP:KPA und kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar. Im Verlauf der Diskussion um diese Sperrung wurde deutlich, dass sich der erkannte Verstoß gegen WP:KPA sowohl auf Äußerungen von Brummfuss innerhalb der Wikipedia (auf seiner inzwischen gelöschten Unterseite Benutzer:Brummfuss/Locus) als auch auf - ihm zunächst nur auf Verdacht zugeschriebene - Äußerungen in dem externen Blog nazipedia.twoday.net bezog. Ein Entsperrverfahren läuft derzeit (19.7.2008). Es geht in diesem Meinungsbild natürlich nicht um die Frage der Berechtigung der Sperrung in diesem Fall. Schon weil die Sperrung zugleich auf Verhalten von Brummfuss innerhalb der Wikipedia rekurriert, kann und soll dieses Meinungsbild darüber gar nichts aussagen. Der Fall Brummfuss ist aber geeignet, in Bezug auf die Frage, die dieses Meinungsbild stellt, besondere Schwierigkeiten erfolgreicher und einwandfreier Sanktionierung von Handlungen außerhalb der Wikipedia zu verdeutlichen. Der Admin hat für diesen Teil seiner Sperrbegründung über die supponierte Grundlage hinaus auch die Annahme machen müssen, dass der Benutzer identisch mit der Person ist, die außerhalb der Wikipedia-Seiten schreibt. Benutzer Brummfuss erwies sich hier als ein dankbarer, weil leicht zu erkennender Fall: Der Beiträger des Blogs trug ebenfalls den Namen Brummfuss, und Benutzer Brummfuss hat seine Identität mit diesem Beiträger eingestanden. Es lassen sich andere Fälle denken, die eine treffsichere Sanktionierung schwieriger machen:

  • Der Beiträger an externer Stelle trägt einen anderen Nickname als den Benutzernamen.
  • Eine Identität mit dem Beiträger wird vom Benutzer nicht zugegeben.
  • Ein Benutzer schreibt an externer Stelle Inkriminierendes mit dem Benutzernamen eines anderen Benutzers, inszeniert also persönliche Angriffe außerhalb, um einen Benutzer innerhalb zu mobben.

Frühere Fälle, die zu beachten sind, insofern sich bei ihnen durch sogar von den Benutzern betriebene Blogs die Intern-Extern-Problematik stellte, sind

  • 15. Mai 2006: die Sperrung von Benutzer:Coolgretchen ohne Sperrverfahren durch Benutzer:AndreasPraefcke (Sperrlogbuch). Praefcke führt als Gründe für die infinite Sperre explizit zwei von Coolgretchen betriebene Blogs an, die sich kritisch/polemisch zur Wikipedia stellen und Charakteristiken einzelner Benutzer enthalten, die innerhalb der Wikipedia evident als als persönliche Angriffe hätten gewertet werden können: dauerhafte unsägliche, wohl strafrechtlich relevante Beleidigungen von Nutzern u. a. auf http://coolgretchen.blogspot.com und gretchengermany.blogspot.com
  • 25. Juni 2006 (ff.): Das Sperrverfahren gegen Benutzer:Fossa. Auch Fossa wurde u.a., als Punkt 6 von 7 Kritikpunkten an seinem Verhalten, das kritische Bloggen gegen Wikipedia vorgeworfen: Wikipedia:Benutzersperrung/Archiv/Fossa: für aggressive und unkonstruktive Wikipedia-Feindlichkeit (ergänze: außerhalb der WP). Ergebnis: beantragt waren 3 Monate Sperre; das Verfahren wurde beim Stand von 81:66:8 vom Initiator abgebrochen.

Mangelnde Loyalität gegenüber der Wikipedia ist im Fall von Coolgretchen als hinreichender Sperrgrund ohne Verfahren faktisch anerkannt worden. Eine Bestätigung durch die Gemeinschaft fand nicht statt. Das Unterbleiben einer Sperrprüfung kann allerdings als passive Bestätigung durch die Benutzergemeinschaft gelten. Im Fall von Fossa reichte das Bloggen auch bei sechs weiteren Kritikpunken nicht aus, um eine Sperrung durchzusetzen. Die Benutzergemeinschaft hat hier im Ergebnis das kritische Bloggen toleriert.

Delegation einer Grundsatzentscheidung an das Schiedsgericht

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In der Diskussion um die Benutzersperrung von Brummfuss und ihre Begründung wurde von Benutzer:SVL angeregt:

Wofür haben wir eigentlich das Schiedsgericht eingerichtet? Damit sich 10 Leute (in diesem Fall wohl nur 9 - da Achim direkt involviert ist bzw. war) die sich für solche Fälle zur Verfügung gestellt haben in der Nase bohren? Bitte das Ganze dort in geordneter Form vorbringen - und diese Sinnlosdiskussion ganz schnell beenden.

Dies wurde von Benutzer:S1 aufgegriffen:

Offenbar geht es hier nicht nur um Brummfuss, sondern auch um die Grundsatzfrage, inwieweit Beleidigungen und Diffamierungen von Wikipedianern außerhalb der Wikipedia eine Sperrrelevanz innerhalb der selbigen haben. Dass Brummfuss aus dem Naziblog der gleiche BF ist, besteht kein Zweifel mehr – er hat es kürzlich in seiner Stellungnahme zugegeben. Für die Entscheidung in dieser Grundsatzfrage könnte ich mir deshalb auch vorstellen, das SG einzuschalten, wie SVL oben anregt.[1]

Das Schiedsgericht wurde von Benutzer:Micha L. Rieser in der Sache Brummfuss angerufen: Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Sperrung des Benutzers Brummfuss.

Das Schiedsgericht hat schon einmal - in der Frage der Löschung einer Misstrauensseite - eine Grundsatzentscheidung gefällt und den Einzelfall zum Präzendenzfall gemacht für eine neue Richtlinie. Dabei war dem Schiedsgericht in dem Meinungsbild, das es hervorgebracht hat, ausdrücklich keine Richtlinienkompenz zugesprochen worden. Mit der Übernahme und Entscheidung des Schiedsgerichts im Fall Brummfuss droht eine erneute Schaffung von Richtlinien durch das SG. Dem soll mit einem Meinungsbild zuvorgekommen werden, das wiederum für das SG bindende Wirkung hat.

Die Erfahrung im Falle der Abschaffung der Misstrauenslisten steht im Hintergrund des Anliegens dieses Meinungsbilds, die sich so nicht wiederholen sollte. (Im gegenwärtig sich anbahnenden konkreten Fall des Benutzers, der für mutmaßliches Handeln außerhalb der Wikipedia innerhalb der Wikipedia sanktioniet wurde, ist die Zuständigkeit des Schiedsgerichts noch fragwürdiger als damals bei den Mißtrauenslisten - da es auf eine formal nicht korrekte Anfrage reagiert bzw. diese nicht abgewiesen hat, obwohl sie nicht von einem unmittelbar betroffenen Benutzer stammte. Das Schiedsgericht tendiert hier, gestützt durch Meinungen einzelner Benutzer, dazu, sich eigenmächtig eines Falls anzunehmen - und diesen womöglich wieder mit neuen, eigens gefundenen und unbestätigten Richtlinien zu entscheiden.) Im Moment sieht es so aus, als würde das SG den Fall nicht annehmen, insofern stellt sich das Problem vielleicht nicht so akut.

Hintergrund: Entwurf Meinungsbild Richtlinienkompetenz

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Hintergrund: gelaufenene Diskussionen zum Schiedsgericht

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Aktuelle Konflikte

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  • Persönliche Angriffe
  • Rufschädigung der Wikipedia durch Äußerungen angemeldeter Benutzer außerhalb der Wikipedia
  • Entsperrverfahren gegen Brummfuss aufgrund der Sperrung in fragwürdiger Form eröffnet
  • Konsequent zu WP:KPA
  • (Implizite These:) Angemeldete Benutzer können zur Loyalität mit der Wikipedia-Community verpflichtet werden
  • Rufschädigung/üble Nachrede durch Benutzer wird verhindert
  • Wenn Debatten nicht mehr innerhalb der Diskussionsseiten, sondern an anderen Orten im Netz ausgetragen würden und schützende Richtlinien wie WP:KPA dort nicht mehr greifen können, führt dies zu umso heftigeren und schmutzigeren Debatten. WP:KPA soll nicht umgangen werden können.

(Stichpunkte)

  • Wikipedia muß mit Kritik und auch mit rufschädigenden Beiträgen leben, das Gut, die eigenen Benutzer außerhalb der WP nicht am Gängelband zu halten oder unter bedingtes Redeverbot zu stellen, wiegt höher als der zu befürchtende Schaden
  • (Implizite These): Wikipedia-Benutzer sind nicht zur Loyalität gegenüber der Gemeinschaft verpflichtbar. Wie loyal oder illoyal sie sich verhalten, steht in ihren eigenen Ermessen. Loyalität kann allenfalls als eine eine Art Tugendpflicht angesehen werden: Kommt jemand dieser Tugendpflicht nicht nach, so darf das keine sanktionierenden Folgen für ihn haben
  • nicht praktikabel. Eine solche Regelung vergrößert die Probleme unter Benutzern eher als daß sie geeignet wäre, sie zu verringerm
  • Beschränkung der freien Meinungsäußerung / Zensur
  • Was Benutzer außerhalb der WP machen, geht die WP nichts an
  • Es gibt andere Zuständigkeiten, damit ist das Problem ausreichend geregelt (Gerichte)
  • Die Schwierigkeit der Identifikation eines Benutzers außerhalb der Wikipedia (Brummfuß hat - mutmaßlich - offen unter seinem Benutzernamen gehandelt)
  • Die Gefahr von Fakes: Anschwärzende Behauptungen außerhalb im Namen eines anderen Benutzers: keine Check-User-Anfrage außerhalb der WP-Seiten möglich
  • Abgrenzung: zwei Wikipedianer sitzen in der Kneipe und einer äußert, A ist ein "Nazi". Dies wird dann innerhalb der WP publik. Wiederum Fake- und Unterstellungsgefahr

Zweck und Folgenerwägung zu diesem Meinugsbild

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Dieses Meinunugsbild ist bewußt polar angelegt. Nicht um polarisieren zu wollen, sondern um in einem prinzipiellen Problem auch eine prinzipielle Klarheit und Sicherheit herzustellen.

Ablehung dieses Meinungsbildes könnte zur Folge haben, daß die Entscheidung über diese Frage dem Schiedsgericht in einem Präzenzfall (Brummfuss) überlassen wird, mit richtlinienbildender Kraft für die Zukunft.

Um die Gründe für eine Ablehung dieses Meinungsbilds zu verringern, wird eine dritte Stimmmöglichkeit für eine Positionierung geschaffen, die zwischen beiden prinzipiellen Positionen liegt: Die Sanktionierung von Handlungen außerhalb der Wikipedia ist nur in eng umgrenzten Fällen möglich. Die genaue Formulierung dieser Fälle wird in einem anderen Meinungsbild ausgearbeitet und danach zu einer Abstimmung gestellt.

Auch im Falle der Entscheidung pro Sanktionsmöglichkeit gilt natürlich, wie es bisher auch für die Anwendung von WP:KPA gilt, dass die Schuld erwiesen sein muß, d.h. die Problematik der Erwiesenheit mit all ihren Komplikationen, sobald es sich um Bereiche außerhalb der Wikipedia handelt, ist nicht dieser Mittelposition zuzuordnen, sondern gilt auch für die Pro-Position.

Ablauf und Zeitplan

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Das Meinungsbild läuft vom xx. August 2008 21:00 Uhr bis zum xx. Oktober 2008 21:00 Uhr.
Stimmberechtigung zu diesem Meinungsbild überprüfen

Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung. Stimmberechtigt sind

a) Handlungen außerhalb der Wikipedia dürfen innerhalb der Wikipedia sanktioniert werden

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b) Handlungen außerhalb der Wikipedia dürfen innerhalb der Wikipedia nicht sanktioniert werden

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c) Die Sanktionierung von Handlungen außerhalb der Wikipedia ist nur in eng umgrenzten Fällen möglich. Die genaue Formulierung dieser Fälle wird in einem anderen Meinungsbild ausgearbeitet.

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d) Ich lehne das Meinungsbild ab

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Nach Abschluss des Meinungsbildes erfolgt hier dessen Auswertung.