Benutzer:Thea Tiger/Babyklappe

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Eine Babyklappe, auch Babynest, Babykörbchen, Babyfenster oder Drehlade (ital. Torno) genannt, ist eine Vorrichtung, mit der Neugeborene anonym bei einer Institution abgegeben werden können. Das neugeborene Baby kann durch eine Klappe in ein Wärmebett gelegt werden. Sobald die Klappe geschlossen ist, wird ein elektronischer Alarm aktiviert, der dafür sorgt, dass sofortige Hilfe kommt. Das Baby ist in sicheren Händen und wird umgehend medizinisch versorgt.

Charakteristisch für das Hilfskonzept der Babyklappen ist, dass sie die Möglichkeit bieten, ein Kind abzugeben und dabei sowohl für die Gesundheit des Kindes als auch für die Anonymität der Mutter Sorge getragen wird. Viele Einrichtungen hinterlegen in der Klappe (meist mehrsprachiges) Informationsmaterial, in dem der betroffenen Mutter eine anonyme Beratung angeboten wird.

Moderne Babyklappen werden in Deutschland seit 2000 und aus unterschiedlichsten Motivations- und Interessenlagen betrieben.

Das neugeborene Baby kann anonym durch eine Klappe oder auch eine Tür in ein Wärmebett gelegt werden. Manche Vorrichtungen lassen sich mit einem Taster öffnen. [1] Das Wärmebett ist konstant mit einer Temperatur von 37 Grad beheizt. Die Öffnung schließt sich, wenn sie nicht per Hand zugedrückt wird, sehr langsam selbstständig. Zum Schutz des Kindes wird die geschlossene Babyklappe verriegelt. In manchen Einrichtungen wird das Helfersystem informiert[2] , wenn die Klappe sich öffnet, in anderen sobald die Klappe geschlossen ist. Eine Meldung wird mit Verzögerung als "stummer Alarm" weitergeleitet. Das durch den "stummen Alarm" benachrichtigte Fachpersonal kann sich nun um das Findelbaby kümmern. Das Baby ist in sicheren Händen und wird umgehend medizinisch versorgt.[3]

In einigen Babyklappen befindet sich ein Formular, auf dem der Name des Neugeborenen eingetragen werden kann. Die Mutter kann Kennwörter und anonyme Erkennungszeichen hinterlassen, welche in versiegelten Umschlägen aufbewahrt werden. Sie sollen eine spätere Identifizierung und Kontaktaufnahme ermöglichen. In manchen Einrichtungen werden die Mütter aufgefordert, einen Hand- oder Fußabdruck des Kindes mittels eines Stempelkissens zu nehmen, um eine Wiedererkennung zu gewährleisten, falls die Mutter später doch noch Kontakt aufnehmen möchte [4].

Juristische Bewertung

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Europäisches Recht

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewährt in einem Urteil vom 13.Februar 2003 Straffreiheit für Frauen, die sich entscheiden, für ihre Kinder Unbekannte zu bleiben. Anonym geborene Kinder haben demnach auch in Zukunft keinen Anspruch darauf, die Identität ihrer Eltern zu erfahren. Nach Auffassung des Gerichtshofs enthält der in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) behandelte Schutz der Familie und der persönlichen Identität im vorliegenden Fall schwer miteinander vereinbare Rechte: Das Recht der Klägerin auf Information über ihre Herkunft und das der Mutter sowie der Adoptiveltern auf Schutz des Privatlebens. Jeder Staat müsse den Entscheidungsspielraum haben, wie er diese Rechte per Gesetz sichere. [5] [6] [7]

Nach § 16 des Personenstandsgesetzes (PStG) muss die Geburt eines Kindes innerhalb einer Woche dem Standesamt angezeigt werden, wobei stets der Name der Mutter anzugeben ist (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG). Die Verletzung der Anzeigenpflicht stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann auch den Straftatbestand der Personenstandsfälschung in der Form der Personenstandsunterdrückung nach § 169 StGB erfüllen. Eine Strafbarkeit der Mutter ist grundsätzlich nach § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB möglich, aber nicht zwangsläufig gegeben. Die Tat (Entziehung Minderjähriger) kann auch von einem anderen Elternteil gegen den anderen Elternteil begangen werden, sofern dieser Inhaber oder Mitinhaber des Sorge- oder Umgangsrechts ist. Anzeigenpflichtig nach § 17 PStG sind neben Mutter und Vater alle Personen, die bei der Entbindung zugegen waren. Strafbarkeit kann ebenfalls nach § 170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) vorliegen und entfällt erst bei Adoption.[8][9]

Grundlegend unterschiedlich gestaltet sich das Abstammungsrecht im romanischen Rechtskreis. So muss in Spanien, Frankreich, Italien und Luxemburg der Name der Mutter nicht zwingend in der Geburtsurkunde angegeben werden. In Frankreich ist das Recht der Frau auf Geheimhaltung ihrer Identität gesetzlich garantiert. [10]


Das Anonymitätsrecht der Frau

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§ 6 Abs. 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes besagt: „Die Schwangere kann auf Wunsch gegenüber der sie beratenden Person anonym bleiben“. Diese Regelung soll insbesondere dem Lebensschutz dienen, solange die Frau sich nicht zu ihrem Kind bekennen kann (§ 5 Abs. 1 SchKG). Schließlich sollte dem Ziel des Lebensschutzes alles andere untergeordnet werden (Bundesverfassungsgerichtsurteil, 1. Leitsatz 1993). Im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wird demnach den Frauen grundsätzlich die Möglichkeit einer anonymen Hilfe gegeben.

Als Aspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz) gibt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1 [43]; 78, 77 [84]; 84, 192 [194]; BVerfG FamRZ 2007, 441 ff.). Eingriffe in dieses Persönlichkeitsrecht können nur gesetzlich legitimiert werden.

Das Recht auf Kenntnis der Abstammung

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Nach deutschem Recht und höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfGE 79/256) umfasst das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) auch das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dieses Recht auf Kenntnis der Abstammung rechtfertigt nach deutschem Verständnis den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht u.a. des Kindes.

http://www.babyfenster.ch/linke-spalte-oben/gesetze-und-gutachten/

http://anonymegeburt.at/Erlass.html

Zur Rechtfertigung von Babyklappen wird der Anspruch genannt, durch anonyme Kindesannahme Kindesaussetzung- oder -tötung zu vermeiden. Untersuchungen aufgeklärter Fälle anonymer Kindsabgabe und Geburt belegen, dass die Zielgruppe der verzweifelter Frauen nicht erreicht werden, womit sozialpsychologische Studien zur Thematik bestätigt werden. In der Sozialpsychologie wird argumentiert, dass die fehlenden Warnsignale bei Neonatiziden ein Grund sind, warum die Zahl der Kindstötungen konstant bleibt.[11] Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts mit dem kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen hat praktisch jede Frau, die später ihr Kind tötet oder aussetzt, ihre vorherige Schwangerschaft verdrängt und war in Panik geraten.[12]

Ende November 2009 empfahl der Deutsche Ethikrat, die bestehenden Angebote von Babyklappen und zur anonymen Geburt aufzugeben. Sie seien „ethisch und rechtlich sehr problematisch“, da sie insbesondere das Recht des Kindes, seine Herkunft zu erfahren, verletzen. Die öffentlichen Stellen der Kinder- und Jugendhilfe sowie freie Träger stellten „ein umfangreiches Angebot an wirksamen Hilfestellungen für Frauen selbst in extremen Notlagen bereit“, bei denen dem Kind seine Herkunft nicht unbekannt bleibe. Der Rat empfiehlt, diese Angebote auszuweiten und stärker darüber zu informieren. Weitere Maßnahmen werden gefordert.[13]

Während Kritiker von Babyklappen das Konzept als "gescheitert" [14] ansehen, weil auch nach deren flächendeckender Einführung die Zahl der Kindstötungen konstant bleibt, nehmen Befürworter eine vierfache Zielrichtung dieser Einrichtungen an [15]:

  1. Sie sollen das Leben von Neugeborenen retten, die ansonsten ausgesetzt oder getötet würden.
  2. Den in extremer Notsituation befindlichen Müttern soll geholfen werden, ohne Furcht vor Strafverfolgung nach Abgabe ihres Neugeborenen in ein 'normales' Leben zurückzukehren.
  3. Trotz anonymer Abgabe ihres Kindes sollen die Mütter davon ausgehen können, dass ihr Kind gut versorgt ist.
  4. Die Kinder werden adoptiert, statt bei einer überforderten Mutter aufzuwachsen.

Als zentrales Problem im Kontext des Themas wird die soziale Diskriminierung von Kindsabgabe und Adoptionsfreigabe gewertet. Sie bringt ungewollt Schwangere entweder in die Situation, zwischen Abtreibung und Diskriminierung oder zwischen heimlicher Geburt und Schande zu wählen. Könnten werdende Eltern, die sich nicht in der Lage sehen, für ihr Kind zu sorgen, ihre Entscheidung, das Kind einer anderen Familie anzuvertrauen, als verantwortliche und situativ beste Lösung betrachten und vertreten, wären viele der hier diskutierten Probleme hin fällig. Allerdings – und das zeigt das Beispiel Frankreichs – ist eine Legalisierung der „Anonymen Geburt“ allein nicht ausreichend, um dies zu erreichen. Ohne gezielte Gegensteuerung bleibe die Tabuisierung erhalten – mit der Konsequenz, dass Kinder ohne Bezug zu ihren leiblichen Eltern aufwachsen und darunter leiden. Zum Ausgleich der Interessen von Eltern und Kindern ist es daher nötig, Diskriminierungen abzubauen und die jeweiligen Anliegen zu thematisieren und verständlich zu machen.[16]

Nach Einschätzung der Autoren der Machbarkeitsstudie "Moses-Projket" [17] würde in vielen Fällen die anonyme Kindsabgabe einer legalen Adoptionsfreigabe wegen folgender Hemmnisse bevorzugt:

  1. Im Falle einer regulären Entbindung wird der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert, da der nachgeburtliche Mutterschutzurlaub in Anspruch genommen werden muss.
  2. Sind Geburt und Adoption sowohl für das Kind als auch für die Angehörigen über das Personenstandsregister in Erfahrung zu bringen. Die Verbindung zwischen Mutter und Kind ist somit nicht endgültig beendet.
  3. Abschreckender Behördenweg: Das Aufsuchen der Adoptionsstelle, des Notariats oder der Beglaubigungsstelle eines Gerichts ist einerseits mit Aufwand verbunden und steht andererseits dem Wunsch nach Anonymität entgegen, weil sich die Mutter diesen Stellen gegenüber ausweisen muss.
  4. Ist bei einer regulären Adoptionsfreigabe – nicht zuletzt auf Grund des Behördenweges – eine stärkere Auseinandersetzung mit der eigenen Situation notwendig als bei Inanspruchnahme der Angebote der Anonymen Geburt.

Corinna Werwigk-Hertneck, damalige Justizministerin des Landes Baden-Württemberg, brachte im Juni 2002 einen Gesetzentwurf zur Regelung der Anonymen Geburt in den Bundesrat ein. Ziel der Regelungen ist, Frauen in außergewöhnlichen Notlagen ein Hilfsangebot zu machen, in einem öffentlichen Krankenhaus mit medizinischer und sozialer Betreuung auch anonym ihr Kind zur Welt bringen zu können. Auch die Inanspruchnahme der Babyklappen und die damit für Mutter und Kinder verbundenen Gefahren der unbetreuten Geburt sollten so reduziert werden. Mit der gesetzlichen Regelung der Möglichkeit der anonymen Geburt in jedem Krankenhaus sei ein flächendeckender Bedarf garantiert und somit Babyklappen entbehrlich.[18]

Vor allem Letzteres soll dazu beitragen, dass die Anonyme Geburt nicht nur als Komplement, sondern auch als Gegenmaßnahme zur Babyklappe angesehen wird. Als wichtiger Aspekt wird dabei betont, dass die anonyme Niederkunft in einem Krankenhaus die Möglichkeit bietet, mit den schwangeren Frauen in Kontakt zu treten. Durch persönliche Beratung können die psychischen Belastungen der betroffenen Frauen reduziert und alternative Wege aufgezeigt werden, wodurch eventuell sogar die Anonyme Geburt selbst verhindert werden kann.

Es wird die synonyme Bezeichnung "Babyfenster" verwendet, um Assoziationen mit dem Begriff "Verklappung" (Entsorgung) zu vermeiden.

Die Frauen, die sich zu einer Anonymen Geburt entschieden haben, gaben an, dass sie niemals eine Abtreibung beziehungsweise Tötung oder Weglegung des Kindes beabsichtigt hatten. Diese Äußerungen in Verbindung mit der Tatsache, dass es trotz des Angebots von Babyklappen und Anonymer Geburt zu drei Kindsweglegungen und einer Tötung kam, lassen die Autoren zu dem Schluss gelangen, dass man sich von der Ansicht, Anonyme Geburten könnten das Leben von Neugeborenen retten, distanzieren müsse (Wiener Programm für Frauengesundheit 2004, S. 61)[19].

Die Gründe für den Wunsch nach anonymer Mutterschaft ähneln denen deutscher Mütter; von den Betroffenen genannt wurden:

  • Gewaltanwendung und Vergewaltigung
  • persönliche und wirtschaftliche Situation
  • Notwendigkeit der Geheimhaltung vor der eigenen Familie, um eine (kulturell bedingte) Gefahr für das eigene Leben abzuwenden
  • Angst vor Karriereeinbußen
  • Ausbildungssituation
  • Beziehung zu einem verheirateten Mann


Mit einer Babyklappe wird einer verzweifelten Frau angeboten, ihr Kind an einem bestimmten Ort anonym abzugeben. Aber eine selbstbestimmte Abgabe in eine Babyklappe setzt bei der Frau ein Minimum an Planung und Rationalität voraus. Wie Anke Rohde, Professorin für gynäkologische Psychosomatik, durch ihre wissenschaftlichen Studien über die Ursachen von Kindstötungen belegt hat, sind Kindstötungen Folge von tragischen Konfliktsituationen, Panikreaktionen oder von psychotischen Zuständen, die zielgerichtetes geplantes Handeln ausschließen. Frauen können auch von anderen unter Druck gesetzt werden. Oftmals sind es gar nicht die Frauen, die ihr Kind anonym abgeben, sondern Väter, Eltern oder andere. [20]

Der Nachteil einer Babyklappe wird darin erkannt, dass die Schwangere allein und unter Gefahr für das eigene und das Leben des Kindes ohne medizinische und sonstige Betreuung gebiert. [21]

Sascha Braun, Justiziar der Gewerkschaft der Polizei (GdP), gibt hingegen zu bedenken, dass „die Existenz der Babyklappen die Situation so mancher verzweifelten Mutter sogar noch verschärfen kann“. Die Babyklappen haben es den Strafgerichten erleichtert, den inneren Abwägungsprozess einer Mutter, die ihr Neugeborenes getötet hat, zu bewerten. [22]

Von den 181 Frauen, die anonym entbunden haben, ist eine deutliche Mehrheit (56 %) anonym geblieben, wohingegen sich insgesamt knapp 30 % der Frauen für ein Leben mit dem Kind entschieden haben (ebd., S. 346). Weil 83 % derjenigen, die ihr Kind an einer Babyklappe abgeben, ihre Identität nicht offenlegen und nur 13 % der Mütter sich zu ihrem Kind bekennen, kommt Kuhn zu dem Schluss, dass im Vergleich zu Babyklappen „bei der ,Anonymen Geburt‘ die Frauen wohl eher bereit sind, ihre Anonymität aufzugeben und/oder ihr Kind zurückzuholen“ (ebd., S. 347)[23].

  • Aachen-Burtscheid (Nordrhein-Westfalen): Klinikum (Marienhospital) Aachen
  • Altötting (Bayern): Kreiskrankenhaus Alt-Neuötting , Babyklappe
  • Aue (Sachsen): Babykörbchen am Helios - Klinikum
  • Augsburg- Kriegshaber (Bayern): Zentral Klinik , Klinik für Kinder und Jugendliche
  • Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz): St. Marienwörth Babyfenster
  • Bad Homburg v. d. H. (Hessen): Babyklappe am Krankenhaus
  • Bautzen (Sachsen): Babyklappe
  • Berlin - Neukölln (Berlin): Krankenhaus Neukölln (Vivantes ) , Kinder- & Frauenklinik
  • Berlin - Spandau (Berlin): Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau
  • Berlin - Tempelhof (Berlin): St. Joseph Krankenhaus , Kinderklinik
  • Berlin - Zehlendorf (Berlin): Krankenhaus Waldfriede
  • Bitterfeld (Sachsen-Anhalt): Babyklappe an der Kinderklinik
  • Bochum (Nordrhein-Westfalen): Universitätkinderklink St. Josephs Hospital
  • Braunschweig (Niedersachsen): Krankenhaus Marienstift Frauenklinik
  • Bremen (Bremen): St. Joseph-Stift
  • Castrop - Rauxel (Nordrhein-Westfalen): Babyfenster am Rochus - Hospital
  • Chemnitz (Sachsen): Klinikum Chemnitz GmbH Frauenklinik
  • Dessau - Roßlau (Sachsen-Anhalt): Babynest am Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
  • Detmold (Nordrhein-Westfalen): Klinikum Lippe-Detmold / Babykörbchen-Lippe
  • Dortmund (Nordrhein-Westfalen): Klinikum Dortmund gGmbH Klinikum - Mitte - Kinderklinik
  • Dresden - Neustadt (Sachsen): Kaleb Dresden e.V.
  • Duisburg - Hamborn (Nordrhein-Westfalen): Katholisches Klinikum Duisburg St. Johannes-Hospital
  • Düren - Birkesdorf (Nordrhein-Westfalen): St. Marien-Hospital
  • Eisenach (Thüringen): St. Georg Klinikum
  • Erfurt (Thüringen): HELIOS Klinikum Erfurt
  • Essen (Nordrhein-Westfalen): Bildungsinstitut Haus Nazareth des Elisabeth Krankenhauses
  • Friedrichshafen (Baden-Württemberg): (Häfler)-Klinikum Friedrichshafen GmbH
  • Fulda (Hessen): Herz-Jesu-Krankenhaus
  • Gelsenkirchen -Ückendorf (Nordrhein-Westfalen): Babyfenster am Kinderhaus
  • Gummersbach (Nordrhein-Westfalen): Kreiskrankenhaus
  • Gütersloh –Blankenhagen (Nordrhein-Westfalen): Pfarrgemeinde hl. Familie
  • Hagen - Mitte (Nordrhein-Westfalen): Kinderklinik des Allgemeinen Krankenhauses
  • Halle / Saale (Sachsen-Anhalt): Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara
  • Hamburg - Altona (Hamburg): SterniPark e.V. Projekt Findelbaby , Kinderhaus
  • Hamburg - Harburg (Hamburg): Krankenhaus Mariahilf GmbH
  • Hamburg - Ottensen (Hamburg): Kinderklinik Altona
  • Hamburg - Wandsbek (Hamburg): AK Wandsbek
  • Hamburg -Wilhelmsburg (Hamburg): SterniPark e.V.Projekt Findelbaby , Kinderhaus Wilhelmsburg
  • Hanau (Hessen): St. Vinzenz Krankenhaus
  • Hannover (Niedersachsen): Frauenklinik Friederikenstift Babykörbchen
  • Herford (Nordrhein-Westfalen): Kinderklinik
  • Hüllhorst / Ahlsen (Nordrhein-Westfalen): Babykörbchen , Initiative der FCG Eickhorst e.V.
  • Höxter (Nordrhein-Westfalen): Babyfenster am St. Ansgar Krankenhaus
  • Ingolstadt (Bayern): Krankenhaus Zweckverband Ingolstadt / Altstadtzentrum
  • Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz): Westpfalz-Klinikum GmbH
  • Karlsruhe - Neureut (Baden-Württemberg): Projekt Findelbaby
  • Kassel (Hessen): Marienkrankenhaus
  • Kelheim (Bayern): Kreiskrankenhaus Kelheim Goldbergklinik
  • Kempten (Bayern): Klinikum Kempten-Oberallgäu
  • Kiel (Schleswig-Holstein): Städtisches Krankenhaus Kiel
  • Koblenz (Rheinland-Pfalz): Gemeinschaftsklinikum Koblenz - Mayen, Kemperhof - Koblenz
  • Korbach (Hessen): Babyklappe an der Hessenklinik
  • Köln - Nippes (Nordrhein-Westfalen): Haus Adelheid - Einrichtung für allein erziehende Mütter
  • Landshut (Bayern): Kinderkrankenhaus St. Marien
  • Leipzig - Eutritzsch (Sachsen): Städtisches Klinikum St. Georg
  • Ludwigshafen -Mundenheim (Rheinland-Pfalz): St. Marienkrankenhaus
  • Lübeck (Schleswig-Holstein): Mutter-Kind-Haus (Agape-Haus)
  • Lörrach (Baden-Württemberg): Babyklappe am Elisabethen-Krankenhaus
  • Magdeburg (Sachsen-Anhalt): Klinik St. Marienstift
  • Mainburg (Bayern): Kreiskrankenhaus Mainburg Station 1, Geburtshilfe
  • Mainz (Rheinland-Pfalz): Bruder Konrad Stift
  • Mannheim (Baden-Württemberg): St. Hedwigsklinik GmbH
  • Minden (Nordrhein-Westfalen): Diakonisches Werk
  • Moers (Nordrhein-Westfalen): St. Josef Krankenhaus
  • München - Solln (Bayern): Kloster St. Gabriel
  • München - Schwabing (Bayern): Krankenhaus München-Schwabing
  • Münster (Nordrhein-Westfalen): St. Franziskus-Hospital GmbH
  • Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen): Krankenhaus Neuwerk Maria v. d. Aposteln
  • Neunkirchen (Saarland): Marienhausklinik St. Josef Kohlhof

  • Nordhorn (Niedersachsen): Haus des SkF Nordhorn
  • Oberhausen (Nordrhein-Westfalen): Ev. Krankenhaus Oberhausen Geburts-& Kinderklinik
  • Osnabrück (Niedersachsen): Babyklappe am Kinderheim St. Johann
  • Paderborn (Nordrhein-Westfalen): St. Vincenz Krankenhaus
  • Pforzheim (Baden-Württemberg): Elternschule Pforzheim e. V.
  • Pinneberg (Schleswig-Holstein): Regio-Klinikum-Pinneberg
  • Plauen (Sachsen): Babyklappe vom Verein KARO
  • Potsdam (Brandenburg): St. Josefs-Krankenhaus
  • Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen): Babytür am Prosper Hospital
  • Regensburg (Bayern): St. Hedwig Klinik
  • Reinbek (Schleswig-Holstein): St. Adolf-Stift
  • Rostock (Mecklenburg-Vorpommern): Südstadt – Klinikum
  • Rotenburg / Wümme (Niedersachsen): Babykörbchen am Diakoniekrankenhaus
  • Roth (Bayern): Kreisklinik Roth
  • Saalfeld a. d. Saale (Thüringen): Babykörbchen
  • Satrup (Schleswig-Holstein): Babyklappe am Mutter-Kind-Haus des SterniPark e.V.
  • Schongau (Bayern): Krankenhaus Schongau
  • Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern): HELIOS Kliniken Schwerin (Kinderklinik)
  • Singen (Baden-Württemberg): Babyklappe an der DRK-Rettungswache
  • Straubing (Bayern): Klinikum St. Elisabeth GmbH
  • Stuttgart (Baden-Württemberg): Weraheim – Haus für Mutter u. Kind
  • Trier (Rheinland-Pfalz): Kinderheim Ruländer Hof
  • Unna (Nordrhein-Westfalen): Katharinen-Hospital gGmbH
  • Villingen -Schewnningen (Baden-Württemberg): Babyklappe am Franziskusheim
  • Weilheim in Obb. (Bayern): Krankenhaus Weilheim
  • Worms (Rheinland-Pfalz): Ev. Krankenhaus Hochstift
  • Wuppertal - Elberfeld (Nordrhein-Westfalen): Kliniken St Antonius( Landesfrauenklinik)


http://www.babyklappe-huellhorst.de/liste1a.php

  • Bregenz / Voralrberg (Österreich): Babyklappe am Sanatorium Mehrerau
  • Graz (Steiermark) (Österreich): LKH Graz - Gebärklinik
  • Hallein (Salzburg) (Österreich): Krankenhaus
  • Klagenfurt / Kärnten / (Österreich): LKH
  • Lienz (Tirol) (Österreich): Krankenhaus
  • Linz (Oberösterreich) (Österreich): Landeskinderklinik
  • Ried im Innkreis (Oberösterreich) (Österreich): Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern
  • Salzburg (Salzburg) (Österreich): LKH Salzburg
  • St. Pöltent (Niederösterreich) (Österreich): Zentralklinikum
  • St. Veit an der Glan (Kärnten) (Österreich): Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
  • Vöcklabruck (Oberösterreich) (Österreich): LKH
  • Wels (Oberösterreich) (Österreich): Klinikum Kreuzschwestern Wels
  • Wien (Wien) (Österreich): Wilhelminenspital / Kinderklinik - Glanzing
  • Wiener – Neustadt (Niederösterreich) (Österreich): Schwerpunktkrankenhaus für Kinder- und Jugendheilkunde
  • Wolfsberg / Kärnten (Österreich): LKH

Liste aller Babyklappen: https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/files/Babyklappen_Oesterreich.pdf

http://www.babyklappe-huellhorst.de/liste1a.php?la=1&submit=anzeigen

  • Asien / Malaysia / : baby hutch /
  • Afrika / Kenia / Nairobi - Kayole:
  • Afrika / Malawi / Mchinji:
  • Afrika / Namibia / Windhoek - Katutura - Grysblok: baby-haven
  • Afrika / Südafrika / Johannesburg.: Impilo Waisenhaus
  • Asien / Pakistan / Karatschi: Eingang zum Leben / Babyklappe
  • Asien / Indien / Kaschmir: Kidshouse
  • Asien / Japan / Kumamoto: kônotori no yurikago -
  • Asien / Philippinen / Quezon City : "Arche Noah" (help-arche)
  • Europa / Polen / Krakau: Fenster für das Leben
  • Europa / Tschechien / Brünn :
  • Europa / Tschechien / Olomouc: Fakultätskrankenhaus
  • Europa / Tschechien / Prag - Hloubetin : GynCentrum
  • Europa / Ungarn / Miskolc: Krankenhaus
  • Europa / Ungarn / Szekszard: Wiegenstiftung
  • Mittelamerika / El Salvador / San Salvador : "Haus meines Vaters" (übersetzt).
  • Nordamerika / USA / Kalifornien / Yucaipa: Garden of Angels Inc. Safe Arms for Newborns

Einzelnachweise

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  1. Sozialdienst katholischer Frauen Fulde e.V.: Babyklappen, Abgerufen am 13. Mai 2013
  2. Sternipark: Funktion der Babyklappe, Abgerufen am 13. Mai 2013
  3. Familienratgeber-NRW: Funktionsweise der Babyklappe, Abgerufen am 13. Mai 2013
  4. Sozialdienst katholischer Frauen Fulde e.V.: Babyklappen, Abgerufen am 13. Mai 2013
  5. Europäischer Gerichtshof bestätigte Recht auf anonyme Geburt, news.at vom 12.02.2003
  6. Anonyme Geburten sind rechtens, FAZ vom 13. Februar 2003
  7. Nicole Stürmann: EuGM und anonyme Geburten in Frankreich (PDF; 4,2 MB), online abrufbar
  8. Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste: Babyklappe und Anonyme Geburt (PDF; 77 kB)
  9. Studie DJI Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland (PDF; 3,8 MB)
  10. Deutscher Bundestag: wissenschaftliche Dienste vom 07.08.2008, Abgerufen am 13. Mai 2013
  11. Sophia Marie Hömberg: Die Tötung von Kindern durch die eigenen Eltern (Infantizid) : retrospektive Untersuchung für den Zeitraum 1994 - 2007, (Bonn, Univ., Dissertation Medizin) Universitäts- und Landesbibliothek Bonn 2011, PDF
  12. Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland. Artikel auf den Webseiten von Deutsches Jugendinstitut. Abgerufen am 3. August 2012
  13. „26.11.2009: Ethikrat veröffentlicht seine erste Stellungnahme -Das Problem der anonymen Kindesabgabe“
  14. terre des hommes: Das Ende der Illusionen. Artikel auf den Webseiten von Terre des Hommes. Abgerufen am 13. Mai 2013
  15. Tina Taufkirch: Babyklappen und anonyme Geburt : eine explorative Studie zu Möglichkeiten der anonymen Abgabe von Neugeborenen, 2004
  16. Quelle: Machbarkeitsstudie Moses-Projekt
  17. Quelle: Machbarkeitsstudie Moses-Projekt
  18. Unsere Jugend (Die Zeitschrift für Studium und Praxis der Sozialpädagogik): Gespräch mit Frau Corinna Werwigk-Hertneck, Heft 06, 2004
  19. [1] "Anonyme Geburt" - Das "Moses-Projekt" in Bayern, Machbarkeitsstudie, 2007
  20. Silke Koppermann: BABYKLAPPEN UND ANONYME GEBURT, Webseite der Stadt Bremen, vom 16.07.2004
  21. Elbel: Balblabla, Buch da...mache ich später
  22. polizei-dein-partner.de:Babyklappen verhindern keine Kindstötung. Artikel auf den Webseiten von Polizei-dein-Partner.de. Abgerufen am 29. April 2013
  23. Moses-Projekt: Machbarkeitsstudie2007, Abgerufen am 13. Mai 2013