Benutzer:VeVSchweiz/Baustelle

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Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (kurz: VeV) ist ein schweizerischer Verein, der teils als Selbsthilfegruppe, teils als politischer Verein und Interessenvertretung im Bereich der Väterbewegung das Recht jedes Kindes auf seine beiden Eltern stärken will und dabei insbesondere auch den Wert des Vaters betont.

Der Verein entstand 1992 aus einer Gruppe von Vätern in Münchenstein. Nach und nach entstanden dann regionale Vereine in verschiedenen Regionen der Schweiz. 2008 fusionierten alle bestehenden Unterorganisationen zum VeV Schweiz.

Sitz, Vorstand, Mitglieder

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Der Sitz des Vereins ist Brugg. Der Vorstand des Vereins besteht aus 6 Personen, er konstituiert sich nach der Wahl jeweils selbst. Der Präsident wird in Einzelwahl gewählt. Der Vorstand und der Präsident werden jährlich neu gewählt. Der VeV ist als gemeinnützig anerkannt, sein Sitz ist Brugg.

Der VeV hat 2011 insgesamt etwa 300 Mitglieder und 7 Regionalgruppen. Die Frauenquote beträgt etwa 10 Prozent, Tendenz steigend.

Der VeV "Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter" setzt sich zum Ziel, die Eltern-Kindbeziehung trotz Trennung oder Scheidung möglichst uneingeschränkt beizubehalten. Kinder brauchen beide Eltern. Der Verein will seinen Beitrag zur Verwirklichung des gemeinsamen Sorgerechtes als Regelfall leisten. Er unterstützt und bietet Familienmediation (Vermittlungsgespräche) als konstruktive Konfliktbewältigung sich trennender oder scheidender Eltern an. Er begrüsst und unterstützt die Verbesserung der Aus-/Weiterbildung von Eltern/Personen im privaten, behördlichen und schulischen Bereich im Zusammenhang von Trennung und Scheidung mit Kindern

1. Gleichwertige Beziehung zu Vater und Mutter Kinder sollten während des gemeinsamen Zusammenlebens, besonders aber bei Trennung und Scheidung, eine gleichwertige Beziehung zu Vater und Mutter pflegen dürfen. Neue wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass besonders die Abwesenheit der Väter den Kindern Schaden zufügen kann. Deshalb braucht das Kind für eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung eine gleichwertige Beziehung zu seinem Vater und zu seiner Mutter (Studien: Wassilios E. Fthenakis, Judith Wallerstein, Anneke Napp-Peters, Ingeborg Schwenzer, Forschungsteam Gerhard Suess, Marianne Schwabe-Hollein und Hermann Scheuerer). Ausserdem wird auf die Artikel 9 und 18 der UNO-Kinderrechtskonvention verwiesen (" ....., dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, ....." bzw. " ....., dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind.")

2. Gemeinsame Sorge als Normalfall Aufgrund der elementarsten Bedürfnisse der Kinder, auch nach der Trennung oder Scheidung die Beziehung zu beiden Elternteilen uneingeschränkt weiterpflegen zu dürfen, setzt sich der VeV konsequent für das gemeinsame Sorgerecht als Normal- oder Regelfall ein, da sonst das Kind nach wie vor leicht als Machtmittel missbraucht werden kann und auch wird. Natürlich wird es immer wieder berechtigte Ausnahmefälle geben, in denen zugunsten der Kinder das alleinige Sorgerecht beantragt werden muss.

Die gemeinsame Sorge darf aber nicht als erneuter Machtanspruch oder Machtkampf der Väter verstanden werden. Vielmehr sollten die Eltern immer, auch nach der Trennung oder Scheidung, die gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder beibehalten, damit diese nicht von einem Elternteil getrennt und zu Verlierern gemacht werden oder in Loyalitäts-/ Solidaritätskonflikte geraten.

Die heutige Gerichtspraxis hemmt mit ihren Gewinner-/Verlierer- Beschlüssen die Kommunikation der Eltern untereinander und fördert den Machtkampf zwischen den beiden Parteien. Darunter haben vor allem die Kinder zu leiden.

Die gewinnende Person fühlt sich durch die Gerichte bestärkt und kann z.B. mit einer restriktiven Besuchsrechtsregelung oder durch die Verweigerung der Kinderbeziehung zum nicht sorgeberechtigten Elternteil diesem und den Kindern für Jahre tiefe Schmerzen zufügen.

Die verlierende Person hingegen muss sich in ihrem Leben ständig aus der Ohnmacht befreien oder diese verdrängen. Dazu braucht sie soviel Energie, dass sie oft kaum noch leistungsfähig ist.

Elternmachtkämpfe, welche oft auch von Anwälten und Anwältinnen unterstützt werden, sollten längst der Vergangenheit angehören.

Die heutige Gerichtspraxis ist darauf angelegt, dass die Eltern ihre Machtkämpfe nach dem ordentlichen Scheidungsverfahren häufig fortsetzen. Es ist aber klar, dass nur eigene, gemeinsam erarbeitete Lösungen eine solide Basis für möglichst konfliktfreie Elternkommunikation darstellen.

Das gemeinsame Sorgerecht als Normal- oder Regelfall schafft weder Gewinner noch Verlierer, weder Mächtige noch Ohnmächtige. Beide Elternteile behalten als gleichberechtigte Menschen ihre Elternverantwortung (Rechte und Pflichten). Sie werden so dazu angehalten, in eigener Kompetenz mit Hilfe von Fachleuten eine individuelle Lösung in Form einer Scheidungskonvention zu finden. So können auch die zukünftigen Erziehungsfragen zugunsten des Kindes auf eine faire Art gelöst werden. Besonders die Kinder können gestärkt aus einer Trennung oder Scheidung hervorgehen, wenn die Eltern respektvoll miteinander zu kommunizieren gelernt haben.

3. Mediation Heute verdienen noch viele Anwaltspersonen am Elternstreit Geld, und die meisten Gerichte bieten nur eine Gewinner-/Verliererlösung an. Deshalb setzt sich der VeV dafür ein, dass vermehrt kreative Wege zugunsten unserer Kinder angestrebt werden, wie z.B. Mediation, Eltern-Scheidungsberatung oder Familientherapie.

Der VeV ist davon überzeugt, dass durch Gesetzesänderungen in der vorgenannten Form pro Jahr tausende von Kindern, die heute noch zu "Halbwaisen" gemacht werden, eine psychosoziale Entwicklung geniessen können, die ihnen als junge Erwachsene eine entscheidende Stabilität gewähren wird. Doch schon vorher profitieren sie vom vermehrten, gemeinsamen Engagement ihrer Eltern und zeigen sich vergleichsweise zufriedener als Kinder, für die nur ein Elternteil sorgt (gemäss Wassilios E. Fthenakis).

Die Arbeit des VeV ist regional organisiert. Aktuell (2012) werden in 7 Regionen der Deutschschweiz regelmässige Beratungstreffen angeboten. Diese finden jeweils pro Region einmal monatlich statt, und decken die ganze Deutschschweiz ab. Treffen finden statt in: Aargau, Basel, Bern, Luzern, St. Gallen, Zug und Zürich.

Der VeV ist auf vielfältige Weise aktiv und präsent. Er ist Initiant der Aktion "blaue Samichlaus" welche in der Schweiz jedes Jahr in rund 20 Städten anfangs Dezember auf die Situation von getrennt lebenden Vätern und ihren Kindern aufmerksam macht. Ausserdem führt der VeV jedes Jahr zum Vätertag grosse Aktionen in der ganzen Deutschschweiz durch, mit dem Ziel, auf die Lage der Väter und Kinder aufmerksam zu machen.

Der VeV ist Gründer und Betreiber des bislang einzigen Schutzhauses für Väter und ihre Kinder in ganz Europa. Der ZwüscheHalt ist eine einzigartige Institution welche es Vätern erlaubt, bei Bedarf mitsamt ihren Kindern das Haus / die Wohnung zu verlassen, und Schutz zu suchen, in einer fachlich geführten Einrichtung.

Weitere Organisationen

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Der VeV ist mit anderen Elternorganisationen im In- und Ausland vernetzt. Innerhalb der Schweiz insbesondere mit GeCoBi - Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft - Dachverband mehrerer Väter- und Elternorganisationen Pro Familia - Dachverband verschiedener Elternorganisationen.

Im europäischen Ausland bestehen Vernetzungen zum VafK sowie zu weiteren Organisationen