Benutzer:W!B/Vorarlberger Anschlussbewegung an die Schweiz

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Der historische alemannische Separatismus ist eine politische Strömung des beginnenden 20. Jahrhunderts und der Zeit nach den zwei Weltkriegen, die den Anschluss des alemannischen Sprachraumes nordöstlich von Hochrhein, Bodensee und Alpenrhein an die Schweizer Eidgenossenschaft anstrebte.

Der heutige alemannische Separatismus ist keine politisch organisierte Bewegung, sondern eine weit verbreitete, mehr oder weniger ausgeprägte romantisierende Grundhaltung der alemannisch sprechenden Bevölkerung in Südwestdeutschland und Österreich, während sich in der alemannischen Schweiz und im Elsass kaum Anhänger dieser Idee finden.

Die Gebiete, in denen alemannische Dialekte gesprochen werden, sind das Elsass in Frankreich, der Süden von Baden-Württemberg und der Regierungsbezirk Schwaben in Bayern, das österreichische Vorarlberg, Liechtenstein, die deutschsprachige Schweiz und kleine grenznahe Gebiete in Norditalien. Die Bezeichnung dieser Dialekte als „Alemannisch“ geht auf das Jahr 1803 und den Dichter Johann Peter Hebel zurück. Die Sprecher dieser Dialekte im Elsass, in Norditalien und der Schweiz gehören zur deutschsprachigen Bevölkerung ihrer Staaten.

Neben der sprachlichen Abgrenzung hat der alemannische Separatismus auch einen historischen Hintergrund. In der vornapoleonischen Zeit war das alemannische Gebiet an Oberrhein, Hochrhein und Alpenrhein als Besitz einer Vielzahl kleiner weltlicher und geistlicher Kleinfürsten territorial weitgehend zersplittert. Die bedeutendste Macht waren die Habsburger, die nördlich ihrer schweizerischen Stammlande vom Elsass bis zur Donau viele Territorien unter ihren Besitz brachten, deren kultureller Zusammenhang während der Gegenreformation gestärkt wurde. Verwaltungssitz dieser als Vorderösterreich bezeichneten Gebiete war ab 1648 das alemannischsprachige Freiburg im Breisgau.

In der napoleonischen Zeit wurde Vorderösterreich aufgelöst und die Grenzen neu gezogen, wobei die alemannisch bevölkerten Gebiete nördlich von Hochrhein und Bodensee von 1803 bis 1810 nach und nach an die stark vergrößerten Staaten Baden, Württemberg und Bayern fielen. Deren Hauptstädte und damit die Verwaltung liegen im engeren Sinne alle außerhalb des alemannischen Gebiets, wodurch die alemannische Sprache einem Verdrängungswettbewerb mit fremden Idiomen ausgesetzt ist. Im weiteren Sinne zählt die württembergisch-schwäbische Hauptstadt, heute Landeshauptstadt von Baden-Württemberg, Stuttgart, auch zum alemannischen Gebiet, da das dort gesprochene Schwäbisch eine der vier großen Untergruppen der alemannischen Sprache bildet.

Ein Beispiel für einen erfolgreichen Verlauf von alemannischem Separatismus ist Liechtenstein. Die hier lebende alemannisch sprechende Bevölkerung lebt seit dem Ende des Deutschen Bundes in einem souveränen Staat. Nach dem Ersten Weltkrieg hatte sich das Fürstentum zollrechtlich und monetär der Schweizer Eidgenossenschaft angeschlossen.

Deutsche (schwäbisch-badische) Sicht

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Historisch hat der alemannische Separatismus in Deutschland seinen Ursprung im Befreiungskampf südbadischer Bauern gegen den französischen Kaiser Napoleon. Das damit erwachte alemannischen Selbstbewusstsein flackerte nach dem Ersten Weltkrieg, dem Anschluss des alemannischen Elsass an Frankreich und dem Zerfall der Habsburgermonarchie erneut auf. Während die Regierung der neu entstandenen Republik Deutschösterreich den Anschluss an das republikanische Deutsche Reich suchte, aber durch die Siegermächte daran gehindert wurde, wollten die alemannischen Vorarlberger ihr Gebiet an die alemannische Schweiz anschließen. Am 11. Mai 1919 votierten sie bei einer Volksabstimmung mit 81 % für dieses Vorhaben. Von Schweizer Seite wie auch seitens der österreichischen Regierung in Wien wurde dieses Begehren jedoch abgelehnt. Ähnliche Anschlussbestrebungen nördlich des Bodensees wurden 1919 vom badischen und württembergischen Staat unterdrückt. Auch eine Volksabstimmung der Enklave Büsingen am Hochrhein zugunsten des Anschlusses an die Schweiz 1918 blieb erfolglos.

Als nach dem Zweiten Weltkrieg das Deutsche Reich untergegangen war, bemühten sich politische Kräfte in Südbaden, die in vielen Fällen schon vorher dem Widerstand gegen den Nationalsozialismus angehörten (z. B. in Freiburg im Breisgau und Konstanz), zusammen mit dem südlichen Elsass und dem Kanton Basel einen eigenen alemannischen Staat zu schaffen. Als Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt war, brachten politische Kräfte in Südbaden neuartige staatliche Gebilde in die Diskussion. Die französische Besatzungsmacht, der ein zentral verwaltetes Deutschland zuwider war, ermöglichte 1946 die Herausgabe eines Schwäbisch-Alemannische Demokratie betitelten Buches, dessen Autor Otto Feger einen autonomen schwäbisch-alemannischen Staat forderte. Zu seinem „Südstaat“ sollten diejenigen Teile Badens, Württembergs und Bayerns vereinigt werden, in denen alemannische Dialekte gesprochen werden (wozu württembergisches und bayerisches Schwäbisch zählen). Zwei Modelle eines Separatstaates wurden speziell diskutiert: Der Konstanzer Stadtarchivar Otto Feger trat für die „Lostrennung vom großpreußischen Staat“ [1] und eine dezentral organisierte, schwäbisch-alemannische Demokratie ein. Noch weiter greifende Vorstellungen vertrat der Singener Bürgermeister Bernhard Dietrich mit einer „alpenländischen Konföderation“ oder „Alpenunion“ (union alpine), zu der sich nach seinen Vorstellungen auch die Gebiete mit einer bairischsprachigen Bevölkerung (Bayern ohne das Frankengebiet sowie Österreich) und langfristig die deutschsprachige Schweiz hätten zusammenschließen sollen.

Die Gedanken des im Elsass geborenen Juristen und Historikers Otto Feger erschienen 1946 in Konstanz unter dem Titel „Schwäbisch-Alemannische Demokratie“, was mit einer Auflage von 240.000 Exemplaren 1946/47 das meist gedruckte Werk in der französischen Besatzungszone war. Feger hatte dabei als einer der wenigen Befürworter einer alemannischen Sonderlösung nicht „nur“ den Anschluss Südbadens an die Schweiz im Auge, sondern stand für die gesamte schwäbisch-alemannische Bevölkerung ein, indem er offiziell in starker Anlehnung an die direkte Demokratie der Schweiz einen autonomen schwäbisch-alemannischen Staat aus den jeweiligen Teilen Badens, Württembergs und Bayerns forderte. Inoffiziell, bei Lektüre des Buchs aber offensichtlich, schwebte ihm langfristig ein um die schwäbisch-alemannischen Teile Frankreichs (Elsass), Österreichs (Vorarlberg, Tirol) sowie um Liechtenstein und die Schweiz erweiterter autonomer Staat vor. Aus politischen Gründen und aufgrund der Besatzungsverhältnisse nach dem Zweiten Weltkrieg zwar zum Scheitern verurteilt, wurde und wird diese Vision Fegers von manchen Schwaben/Alemannen bis heute bewundert, insbesondere auch deshalb, weil er die Begriffe Schwaben und Alemannen (historisch korrekt) gleichsetzte und damit dem schwäbisch-alemannischen Antagonismus entgegentrat.

Als Sammlungsbecken und Träger des alemannischen Separatismus trat der Schwäbisch-Alemannische Heimatbund auf. Er forderte in seinem „Programmatischen Manifest“ vom 17. August 1946 als „Vorstufe zur Schaffung des selbständigen Schwäbisch-Alemannischen Staates [...] die Gründung eines Staatswesens […], das die ganze gegenwärtig französisch besetzte Zone des schwäbisch-alemannischen Gebiets umfaßt“.[2] Auch Teile des oberschwäbischen Adels sympathisierten mit der Bewegung, da er auf ein „Groß-Schwaben“ hoffte. Die Bestrebungen stießen jedoch bei der französischen Verwaltung in Baden-Baden auf Ablehnung, welche die Genehmigung zur Gründung einer Partei mit dieser Zielsetzung verweigerte. Statt eines alemannischen Separatstaats entstand 1952 das Bundesland Baden-Württemberg, welches neben schwäbisch-alemannischen Gegenden auch andere, vor allem fränkische Dialekträume umfasst.

Die Befürworter des alemannischen Separatismus finden sich primär in Südbaden, in der direkt an die Schweiz angrenzenden Region nördlich des Hochrheins, wo wie in der Schweiz die hochalemannische Dialektform gesprochen wird. Dort hört man gelegentlich die Parole „Adee Düütschland. Mr gont!“ (‚Lebe wohl, Deutschland. Wir gehen!‘).

Gefördert werden die Bestrebungen paradoxerweise durch den teilweisen Niedergang der alemannischen Sprache in Südwestdeutschland, die sich einem immer stärkeren Verdrängungswettbewerb mit der hochdeutschen Schriftsprache und dem schwäbischen Dialekt ausgesetzt sieht. Hierdurch glaubt die alemannisch sprechende Minderheit nördlich des Hochrheines nur noch durch den kulturellen Zusammenhalt mit der Eidgenossenschaft ihre ethnische Integrität gesichert.

Neben der gefühlsmäßigen Ablehnung der Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland spielen auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle, da man sich von der Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft die Erhaltung der wirtschaftlichen Prosperität und politischen Stabilität erhofft.

Österreichische (vorarlbergische) Sicht

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In Österreich betrifft das allemannische Sprachgebiet primär das Bundesland Vorarlberg. Dieses nimmt schon geographisch und historisch eine Sonderstellung ein, da es – so auch der Name – durch den Arlbergpass vom restlichen Österreich getrwennt ist, und zu den habsburgischen Stammlanden gehört. Die Habsburger kamen ursprünglich aus dem Gebiet der heutigen Schweiz, alle dortigen Besitzungen gingen im Laufe der früheren Neuzeit verlustig, von den später als Vorderösterreich bezeichneten Gebieten verblieb nur Vorarlberg (daher auch die Benennung „vor“ und nicht „hinter“ dem Arlberg).

Vorarlberg wurde erst 1861 eigenständig, jedoch formal weiterhin mit Hauptsitz der Regierung in Innsbruck (Gefürstete Grafschaft Tirol mit Vorarlberg). Erst nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie trennte Vorarlberg 1918 seine Verwaltung endgültig von derjenigen Tirols.

Werbeplakat des Komitées Pro Vorarlberg 1919/20 (Jules Courvoisier)

Mit dem Komitee Pro Vorarlberg gab ist in der Nachkriegszeit eine grenzüberschreitende Plattform zu einem Anschluss des Landes an die Schweiz. Eine Volksabstimmung, die Verhandlungen mit der Schweiz über einen Beitritt Vorarlbergs zur schweizerischen Eidgenossenschaft befürwortete, ergab 1919 eine Mehrheit von gut 80 %, seinerzeit schon deutlich gegen das „rote“ und „jüdische“ Wien gerichtet. Die Verhandlungen scheiterten jedoch an der zögerlichen Politik der (provisorischen) Vorarlberger Landesversammlung und am Schweizer Bundesrat, der das sorgsam austarierte Verhältnis zwischen Sprachen und Religionen in der Schweiz nicht durch einen zusätzlichen Kanton mit deutschsprachigen Katholiken ins Ungleichgewicht bringen wollte, sowie an den Friedensverträgen von St. Germain und Versailles.[3] Die herabwürdigende Bezeichnung Vorarlbergs als Kanton Übrig stammt dagegen von einem den Anschluss an Deutschland befürwortenden Gegner des Vorhabens.[4] Durch analoge Volksabstimmungen wurde 1920 die Frage Kärntens im Bezug zum SHS-Staat geklärt und kam 1921 das Burgenland von Ungarn an Österreich, das Anliegen wäre also seinerzeit in Hinsicht auf die Neuordnung Europas durchaus realisierbar gewesen.

Eine staatliche Selbstständigkeit nach Liechtensteiner Vorbild schien aber angesichts der Frage, ob das „Restösterreich“ der zerfallenen Habsburgermonarchie überhaupt eigenständig lebensfähig wäre, im auf maximale Ausdehnung bemühten Deutschösterreich wie auch bei den Siegermächten der Entente nicht diskutabel.[5] Hierzu lenkte aber nach Saint-Germain insbesondere der seinerzeitige Schweizerische Aussenminister Felix-Louis Calonder in einen Seperatismusvorschlag ein, und am 14. November 1919 fasste der Schweizer Bundesrat einen Beschluss, der heute Calonder-Konklusion genannt wird:[6]

„Die Schweiz mischt sich in keiner Weise in die inneren Verhältnisse zwischen dem Vorarlberg und Österreich ein. Für den Fall aber, dass aus irgend einem Grund die Loslösung des Vorarlbergs von Österreich in Frage kommen sollte, würde der Bundesrat auf Wunsch des Vorarlbergs mit ganzer Kraft dessen Bestrebungen zur Verwirklichung seines Selbstbestimmungsrechtes, sei es beim Völkerbund, sei es bei der Pariser Konferenz, unterstützen. Der Bundesrat ist ferner bereit, dem Vorarlberg auf Wunsch angemessene wirtschaftliche Unterstützung angedeihen zu lassen […].“[7]

Letztendlich blieb Vorarlberg dann doch österreichisch. Mit der Errichtung der Republik Österreich 1920 wurde Vorarlberg ein selbstständiges Bundesland, aber das einzige, das sich in seiner Landesverfassung als „selbstständiger Staat“ bezeichnet.[8] Insgesamt dürfte die Angelegenheit mit zur starken Stellung der Länder im politischen System Österreichs beigetragen haben.

Nach dem zweiten Weltkrieg hingegen stand die Wiederherstellung des Standes vor dem Anschluss an NS-Deutschland 1938 so zentral im Vordergrund, dass zu dieser Zeit so gut wie keinerlei innerösterreichischen seperatistischen Diskussion aufkamen. Jedoch sind von Elmar Grabherr, dem seinerzeitigen Sekretär des vorarlbergischen Landeshauptmanns Ulrich Ilg Versuche erhalten, eine Loslösung in der Landesverfassung zu verankern.[9] Für Ilg dürften diese Entwürfe mit Sicherheit nur ein „Notfallplan“ gewesen sein, falls die Wiederherstellung Österreichs scheitern sollte.[10] Die französische Besatzungsmacht, die in Deutschland seperatistische Tendenzen förderte, beendete unter Marie-Émile Béthouart spätestens per 1947 alle diesbezüglichen Gespräche auch mit der Schweiz ein (Rückzug aus der Wirtschaftsstelle Vorarlberg–Schweiz).[11]

Da es in Österreich allgemein eine Diskussion um den „Wasserkopf“ Wien gibt, die besonders Westösterreich betrifft, ist die Schweiz-Frage auch in der Zweiten Republik nie vollständig verebbt. Vorarlberg ist schon aus den naturräumlichen Gegebenheiten an der Schweiz orientiert. So pendeln etwa 6.000 Vorarlberger in die Schweiz, das sind etwa 3 % der Erwerbstätigen (ca. 200.000). Vorarlberg, die östliche Ostschweiz und das angrenzende Deutschland sind insbesondere auch in der transnationalen Zusammenarbeit der Rhein–Bodensee-Region verbunden.[12] Im politischen Alltag spielt ein Nationenwechsel eher nur argumentativ eine Rolle, wenn sich Vorarlberg vernachlässigt fühlt, konkretere Diskussion gab es weder in Bregenz noch in Wien. Umfragen, etwa die der Schweizer Weltwoche 2010, ergaben eine weiterhin verbreitete Zustimmung – unter Vorbehalt der Methodik und Verbindlichkeit.[13]

Schweizer Sicht

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In der Schweiz ist der alemannische Separatismus höchstens als süddeutsche Besonderheit bekannt. Er stößt hier auf einhellige Ablehnung, da ein alemannischer Separatismus den Zusammenhalt der viersprachigen Schweiz bedrohen würde. Zum Selbstverständnis der Deutschschweizer gehörte in der Vergangenheit überdies eine starke Abgrenzung gegen „die Schwaben” (despektierlich Schwobe genannt) im nördlich angrenzenden Land, egal ob die dortigen Menschen nun einen alemannischen Dialekt sprechen oder nur Hochdeutsch.

In der französisch sprechenden Schweiz ist der alemannische Separatismusgedanke nur Historikern bekannt und wird von diesen zumeist mit den Idealen der Freiheitsbewegung in Nachfolge der Französischen Revolution assoziiert. Der Gedanke eines Anschlusses weiterer Gebiete jenseits des „Röstigrabens“ an die Eidgenossenschaft stößt auf Unverständnis und Ablehnung, da man hiervon eine noch größere Dominanz der Deutschschweizer und eine Kräfteverschiebung zu Ungunsten der eigenen Landesteile zu erwarten hätte. Im übrigen sieht man diesen Gedanken eher gelassen, da man so etwas für utopisch hält.

Historisch gesehen sind eher noch mit der Schweiz zu assoziieren: Rottweil, das Veltlin, das bis zur französischen Revolution als Untertanengebiet zum späteren Kanton Graubünden gehörte, Mülhausen, das bis zur Annexion durch Frankreich am 4. Januar 1798 Mitglied der Eidgenossenschaft war, Gex bei Genf, welches Untertanengebiet der Stadt Bern war, das Chablais südlich des Genfersees, wo die Schweiz ein Einmarschrecht im Kriegsfall hatte (welches von Bern auch durchgesetzt wurde) und Vorarlberg, das von jeher starke kulturelle Verflechtungen mit dem Kanton St. Gallen besitzt.

Juristische Grundlagen

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Juristische Grundlage wäre das freie Selbstbestimmungsrecht der Völker als Teil des Völkerrechts.

Es gibt zwar kein Austrittsszenario in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, aber jedes Bundesland könnte als Staat auch über seinen Verbleib bzw. Austritt aus dem Bund beschließen. Die Neuordnung der Grenzregion müsste dann durch einen bilateralen Vertrag zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland geregelt werden.

Die österreichische Verfassung sieht eine gewisse Souveränität der Länder vor („Österreich ist ein Bundesstaat. Er wird gebildet aus den selbständigen Ländern […]“, Art. 2 Bundes-Verfassungsgesetz). Hier gibt es mit dem Betritt des Burgenlands durch Volksabstimmung 1921 – also nach Gründung der Republik – einen völkerrechtlichen Präzendenzfall eines Nationenwechsels einer Region.

Hierbei ist zu beachten, dass es sich um die Verschiebung einer EU-Außengrenze handelt, so dass möglicherweise auch die Europäische Union als Völkerrechtssubjekt mitwirken muss. Die abgelehnte Europäische Verfassung hätte zwar den – bisher ungeklärten – freiwilligen Austritt jeder Mitgliedstaats aus der Union geregelt (Artikel I/60), aber keine Regelungen über einzelne Staatsbestandteile getroffen.

In der Schweiz unterliegen solche tiefgreifenden Eingriffe in die Verfassung dem obligatorischen Referendum.

Zu Deutschland:

  • Otto Feger: Schwäbisch-Alemannische Demokratie: Aufruf und Programm. Curt Weller & Co. Verlag, Konstanz 1946, 230 S. + Karte, 2. Aufl. 1947
  • Heiko Haumann: „Schwäbisch-alemannische Demokratie“ gegen „Staufisch-schwäbischen Imperialismus“? Politische Konzeptionen in Baden und Württemberg 1945–1952. In: Allmende. Zeitschrift für Literatur. Bd. 8, Nr. 20, Karlsruhe 1988, S. 36–52, ISSN 0720-3098.
  • Manfred Joss: Schwäbisch-Alemannische Demokratie. Vision und Scheitern eines Separatstaats im deutschen Südwesten nach dem Zweiten Weltkrieg. Lizentiatsarbeit, Historisches Institut, Universität Bern 2005, 106 S.
  • Jürgen Klöckler: „Das Land der Alemannen …“. Pläne für einen Heimatstaat im Bodenseeraum nach 1945. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 1999, 136 S., ISBN 3-89669-906-7.
  • Jürgen Klöckler: Abendland – Alpenland – Alemannien: Frankreich und die Neugliederungsdiskussion in Südwestdeutschland 1945–1947. Oldenbourg, München 1998, 311 S., ISBN 3-486-56345-9.

Zu Österreich:

  • Daniel Witzig: Die Vorarlberger Frage. Die Vorarlberger Anschlussbewegung an die Schweiz, territorialer Verzicht und territoriale Ansprüche vor dem Hintergrund der Neuregelung Europas 1918–1922 (Basler Beiträge zur Geschichtswissenschaft 132). Basel/Stuttgart, 1974, ISBN 978-371900625-9.
  • Ulrich Nachbaur: „Wäre Vorarlberg als selbständiges Land lebensfähig?“ Das Modell Liechtenstein 1946. In: Verba volant. Onlinebeiträge des Vorarlberger Landesarchivs Nr. 34, 10. September 2008 (pdf, vorarlberg.at).

Zu Deutschland:

Zu Österreich:

Einzelnachweise

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  1. Otto Feger: Schwäbisch-Alemannische Demokratie, Konstanz: Curt Weller 1947, S. 142
  2. Jürgen Klöckler: Das Land der Alemannen..., Konstanz: UVK Universitätsverlag Konstanz 1999, S. 118
  3. Lit. Witzig: Die Vorarlberger Frage. 1974.
  4. Jörg Krummenacher: «Kanton Übrig». Wollen die Vorarlberger noch heute zur Schweiz? NZZ Online, 23. Oktober 2008, abgerufen: 7. Juli 2010
  5. Vergl. hierzu Lit. Nachbauer: Wäre Vorarlberg … lebensfähig, div. Ss.
  6. Vergl. hierzu insbesondere Lit. Witzig: Die Vorarlberger Frage., Kapitel Felix-Louis Calonder, S. 370 ff (Kapitel pdf, auf comanitas.com, abgerufen 12. September 2014.).
  7. Zitat nach Witzig: Die Vorarlberger Frage. S. 373 in Lit. Nachbauer: Wäre Vorarlberg … lebensfähig, S. 6
  8. Artikel 1, Absatz 2 der Vorarlberger Landesverfassung bestimmt das Land als selbständigen Staat.
  9. Lit. Nachbauer: Wäre Vorarlberg … lebensfähig, S. 8 ff; dort teilweise wörtlich zitiert.
  10. „Es ist offensichtlich, dass Ilgs Plan für eine Teilung oder einen Zerfall der fragilen, vierfach besetzten zweiten Republik Österreich konzipiert war.“ Zitat Lit. Nachbauer: Wäre Vorarlberg … lebensfähig, S. 10; Nachbauer bezeichnet Ilg in Folge „nach allem, was wir wissen,“ als einen „aufrechten Österreicher. Ilg war kein „verkappter Schweizer“ und ganz sicher kein Abenteurer.“ Zitat ebd, S. 12.
  11. Lit. Nachbauer: Wäre Vorarlberg … lebensfähig, S. 12. Nachbauer verweist auf die früh beginnenden Probleme mit Russland, die die Einheit eines möglichst starken Österreichs auch diesmal für die westlichen Siegermächte zu einem Anliegen von eigenem Interesse machten.
  12. Vorarlberg: Im Kanton Übrig. […] Doch wie ticken unsere nächsten Nachbarn? Matthias Daum in Zeit Nº 31/201325, Juli 2013 (online).
  13. "Weltwoche": Vorarlberg möchte Schweiz beitreten, derstandard.at, 14. Juli 2010