Benutzer:WolfgangS/Entwürfe/Preisgleitklausel
Eine Preisgleitklausel ist eine Klausel in einem Liefervertrag, bei der sich der Verkäufer das Recht vorbehält, bei Erhöhung seiner Herstellkosten den Preis für die Ware anzupassen. Eine P. wird häufig dann vereinbart, wenn die Vertragsdauer sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und es zu erwarten ist, dass die Kosten zur Herstellung des Produktes stark schwanken können.
Häufig wird zwischen Vertragspartnern die mögliche Preiserhöhung mittels einer Preisgleitformel festgelegt.
Die allgemeine Preisgleitformel lautet:
Legende:
: Preis am Tag der Lieferung
: Preis am Tag des Vertragsabschlusses
: Materialkosten am Tag der Lieferung
: Materialkosten am Tag des Vertragsabschlusses/eines fixierten Preisbasistages
: Lohnkosten am Tag der Lieferung
: Lohnkosten am Tag des Vertragsabschlusses/eines fixierten Preisbasistages
a: prozentualer Anteil des Preises der unverändert bleibt
b: prozentualer Anteil des Preises der auf Material entfällt
c: prozentualer Anteil des Preises der auf Lohnkosten entfällt
Die Materialkostenposition kann sich hierbei durchaus auf mehrere Positionen aufsplitten, da verschiedene Rohstoffe verschieden stark in das Produkt einfließen und in unterschiedlichem Maße von Preiserhöhungen betroffen sein können.
[[Kategorie:Handelsrecht]]