Benutzer:ZivilschutzKGSAR

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Verifiziertes Benutzerkonto von: Appenzell Ausserrhoden Departement Inneres und Sicherheit Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Zivilschutz

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Beiträge in Wikipedia und Wikimedia Commons

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Der Zivilschutz des Kantons Appenzell Ausserrhoden führt periodisch wiederkehrend fotografische Dokumentationen der Kulturgüter des Kantons durch. Die Ergebnisse daraus werden den Partnern des Kantons zur Verfügung gestellt und fliessen zeitgleich ein in die Liste der Kulturgüter im Kanton Appenzell Ausserrhoden auf Wikipedia. Die Liste bietet eine Übersicht zu Verzeichnissen von Objekten unter Kulturgüterschutz in den 20 Gemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Die Verzeichnisse enthalten Kulturgüter von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung.

Aufgaben des Zivilschutzes Appenzell Ausserrhoden, Kulturgüterschutz

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Der Zivilschutz Appenzell Ausserrhoden, Kulturgüterschutz wird im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Artikel 27 Buchstabe e)[1] wird der Kulturgüterschutz als eine der Aufgaben des Zivilschutzes erwähnt.

Der Zivilschutz des Kantons Appenzell Ausserrhoden verfügt über rund 20 speziell ausgebildete Zivilschützer, die wichtige Aufgaben im Kulturgüterschutz wahrnehmen können:[2]

  • Kulturgüterschutzinventar erstellen und aktualisieren,
  • Kurzdokumentationen erstellen und aktualisieren,
  • in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Einsatzplanungen erstellen,
  • KG-Schutzräume, Notlager, Verpackungen, Transport- und Lagermaterial sowie Spezialgeräte bereitstellen,
  • Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes und Besitzer/Eigentümer von Kulturgütern beraten und unterstützen,
  • in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Kulturgüter bergen und evakuieren,
  • evakuierte Kulturgüter übernehmen, inventarisieren, verpacken und schützen,
  • mobile und stationäre Notdepots für Kulturgüter einrichten und betreiben,
  • Massnahmen zur Schadensbegrenzung an Kulturgütern unter Anleitung von Fachexperten durchführen.

Eine besondere Dienstleistung für Partner innerhalb des Kantons besteht darin, dass der Zivilschutz Notfallpläne für den Fall einer Evakuierung der Kulturgüter (Feuer- und Elementarereignisse) erstellen kann. Dies beschleunigt den Prozess der Evakuierung im Ereignisfall deutlich, da durch die Priorisierung der zu evakuierenden Schutzgüter die Effizienz gesteigert werden kann. Diese Abläufe werden in den jährlichen Wiederholungskursen trainiert.

Einzelnachweise

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  1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS: Bundesgesetzüber den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG). Abgerufen am 30. September 2020.
  2. Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS: Der Kulturgüterschutz im Zivilschutz. Abgerufen am 30. September 2020.