Benutzer Diskussion:58001569

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Schnelllöschung deines Eintrags „Christian T. Petersen“

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, du hast den Artikel „Christian T. Petersen“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:

Was nun?

Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.

Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle nicht erneut deinen Textbeitrag oder einen Protest gegen die Löschung ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage erst danach bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Falls nicht mangelnde Relevanz ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht.
Mit freundlichen Grüßen -- pixelFire Käffchen?!? 22:32, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten


Und nochmals: Hallo, du hast den Artikel „Christian T. Petersen (Altphilologe)“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:

Was nun?

Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.

Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle nicht erneut deinen Textbeitrag oder einen Protest gegen die Löschung ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage erst danach bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Falls nicht mangelnde Relevanz ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht.
Mit freundlichen Grüßen -- pixelFire Käffchen?!? 22:32, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Werner Winter (Sprachwissenschaftler)

[Quelltext bearbeiten]

Du hast grad einen neuen Artikel angelegt. Ist das der Mann?

http://d-nb.info/gnd/118806947

--134.2.3.102 14:10, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Habs geklärt, er ist es.--134.2.3.102 14:17, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Schnelllöschung deines Eintrags „Josef Anton Rohe“

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, du hast den Artikel „Josef Anton Rohe“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen entfernt wurde.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:

  • Der Text wurde offenbar von einer Webseite kopiert. Weil Du aller Wahrscheinlichkeit nach keine Erlaubnis dafür hattest, gehe ich davon aus, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Da der Text zudem nur mit unverhältnismäßigem Aufwand für die Wikipedia verwendbar gemacht werden könnte oder eine Erlaubnis zur Weiternutzung aus anderen Gründen unwahrscheinlich ist, wurde der Text zur Schnelllöschung vorgeschlagen. Solltest Du doch über die erforderlichen Rechte verfügen, kannst Du aufgrund einer Freigabe eine Wiederherstellung erreichen.
  • Der Text ist so kurz oder so unenzyklopädisch geschrieben, dass Überarbeiten aufwändiger als Neuschreiben wäre.
  • Kein für eine Enzyklopädie geeigneter Inhalt wurde eingestellt (beispielsweise Anleitungen, Essays, Nachrichten, Werbung, Wörterbucheinträge).

Was nun?

Sollte Dein Beitrag noch vorhanden und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, dann setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.

Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle deinen Text – etwa aus Protest gegen die Löschung – nicht erneut ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe daher zunächst deinen Text kritisch anhand der oben genannten Kriterien. Schau dann ins allgemeine Lösch-Logbuch bzw. ins Löschlog des Artikels, zu dem dir nach der Löschung ein Link angezeigt wird, und frage bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund für die Löschung. Wenn die Löschung deiner Ansicht nach zu Unrecht erfolgt ist und keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, kannst du um die Wiederherstellung des Artikels bitten.

Falls nicht mangelnde Relevanz oder ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht oder gegen Was Wikipedia nicht ist ein Löschgrund war, kannst du als angemeldeter Benutzer deinen Artikel auch in deinem Benutzernamensraum so weit verbessern, dass er unseren Kriterien entspricht. H7 (Diskussion) 18:02, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten