Benutzer Diskussion:Bhuck/Archiv/2005/Aug

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hallo!

Ich wollte dich bitten, den Artikel ATO nochmal zu überarbeiten. Ich denke, du wirst dich mit dem Thema besser auskennen, als ich. Mich würde beispielsweise interessieren, ob ATO nun wirklich noch existiert. Wäre es eventuell sinnvoll, diese Informationen in Graue Wölfe einzubauen und danach ATO zu löschen? Bis dann --Jaer 20:46, 3. Aug 2005 (CEST)

Alles, was ich über den Frauenbuchladen weiß, habe ich in den Artikel geschrieben. Eigentlich habe ich den Artikel nur deswegen reingestellt, weil ich hoffte, es würde einen Löschantrag gegen ihn erfolgreich sein. Mit diesem Ergebnis bewappnet, könnte ich dann in dem Artikel Graue Wölfe die Entwikifizierung des ATOs erfolgreich durchführen. Ich hatte die [ ] schon mal weggemacht, und jemand hat sie wieder hergestellt und behauptet, es könnte sein, dass jemand zu dem Thema einen Artikel schreibt. Also habe ich ihn eben geschrieben, um den Beweis zu liefern, dass er ein sehr dürftiger Artikel sein müsste. Aber solange er nicht gelöscht wird, kann ich nicht behaupten, den Artikel würde es nicht geben. Wenn er verbessert wird, ist das auch keine Tragödie. Aber Du hast natürlich Recht, er bedarf Verbesserung. Nur weiß ich eben nichts mehr drüber. --Bhuck 14:35, 4. Aug 2005 (CEST)
Hallo, ich habe mal deine Antwort hierher verschoben; macht das ganze übersichtlicher. Ich habe jetzt einen Redirect von ATO auf Graue Wölfe erstellt, da ja alle Informationen auch in dem Text auftauchen. Wenn wieder jemand den Link von Graue Wölfe auf ATO setzt, weise ihn daraufhin, das er dann auch einen besseren Artikel schreiben sollte. Bis dann -- Jaer 15:53, 4. Aug 2005 (CEST)

Studenten/Studierende

Student ist nunmal der Gattungsbegriff für Männlein und Weiblein, die diesen Status besitzen. Das Wort ist sprachwissenschaftlich gesehen somit geschlechtsneutral. "Studierende" sind etymologisch gesehen Leute, die gerade studieren, also z.B. in der Vorlesung oder Bibliothek sitzen. Das ist das gleiche wie beim "Leser" (jemand der gerne oder häufig liest) und dem Lesenden (jemand der gerade liest). Wenn schon "Student" beim AStA als unkorrect angesehen wird, müßte es "Allgemeinder Studentinnen und Studenten Ausschuß" heißen, das wäre korrekt. --172.177.109.111 16:47, 4. Aug 2005 (CEST)

Frage

Hi B., schade dass wir uns verpasst haben, aber ich war nach einer Stresswoche und der Wikimania zu schlapp mich noch allzu weit zu bewegen. Aber dafür habe ich gleich mal eine Frage an dich: Sagt man zur US-amerikanischen Variante des Hurra-Patriotismus auch Jingoismus (oder eben jingoism) oder bezieht sich das in der Tat nur auf die britische Ausprägung? --Barb 15:27, 8. Aug 2005 (CEST) P.S. Deine Benutzerseite ist ja beeindruckend gewachsen!

Danke für den Link zum Spiegel-Artikel. Habe ich gleich zum Artikel Gutmensch verlinkt. Böser Ausdruck...Dumm vom Spiegel, oder bewußt gewählt? Schöne Grüsse, --Barb 15:21, 9. Aug 2005 (CEST)

Hi, warum hast du einen Teil des englischen Artikels als Kommentar in Anheuser-Busch Companies eingebaut [1]? Willst du den noch uebersetzen oder war das nur ein Versehen? Wenn du es nicht machst, dann baue ich die Informationen vielleicht mal ein. Gruß --Boris23 讨论 15:53, 17. Aug 2005 (CEST)

Hello! Inhaltlich bin ich mit deinen Edits ja einverstanden, dieser Abschnitt ist aber oft als zu koloriert kritisiert worden (NPOV) und ich finde da sollten wir im sprachlichen Ausdruck ein bisschen aufpassen. Der Abschnitt mit dem Optionsmodell soll auf ein rechtliches Problem hinweisen, das bis dato nur in der Fachliteratur, öffentlich aber kaum wahrgenommen wurde. Schau dir diese Veränderungen an [2] - mit dem Konjuktiv will man sich vom öff. Interesse distanzieren und nicht von seiner Vermeintlichkeit, nehme ich an.  ;-)

Ich schlage vor, das Credo der Kritik zu untersteichen, das ja in etwa ist: Das Gesetz kann so nicht halten, eure Bedenken wegen Mehrstaatigkeit/öff. Interesses haben keinen Verfasungsrang. --CJB 12:13, 18. Aug 2005 (CEST)

Das mit dem Wegfall von "vermeintlich" ist ok, zumal auch "das öffentliche Interesse" in "ein etwaiges öffentliche Interesse" oder so ähnlich umgewandelt wurde. Ich habe ein sprachliches Problem aber mit dem Revert auf "gegen den Willen des Staatsbürgers anhand von Merkmalen, die außerhalb seines voluntativen Einflussbereichs liegen." Das ist doch doppelt gemoppelt, weil "anhand von Merkmalen, die außerhalb seines voluntativen Einflussbereichs liegen" heißt doch eigentlich nur soviel wie gegen seinen Willen "voluntativ" = "vom Willen abhängig". Das sind zwar ganz viele Worte, und hochtrabende Fremdwörter wie "voluntativ", aber bringen sie wirklich was? Falls ja, dann könnte das (was auch immer) etwas klarer zur Sprache kommen, denn es ist mir *nicht* klar, was der Mehrwert da ist. --Bhuck 13:37, 18. Aug 2005 (CEST)

Entzug

Der Unterschied besteht darin, ob der Entzugsgrund vom Staatsbürger beeinflussbar ist oder nicht. Dazu kommt als 2. TB-Merkmal, dass er die die Auflösung der Staatsbürgerschaft (Rechtsfolge) nicht will... der Abschnitt ist halt sehr speziell und "omakompatibel" ist der Artikel schon seit einigen weiteren Passagen oben... --CJB 14:05, 18. Aug 2005 (CEST)

Was macht das für ein Unterschied, ob der Entzugsgrund vom Staatsbürger beeinflussbar ist oder nicht? Entweder will er ausgebürgert werden oder er will es nicht. Wenn er es nicht will, und es sich aber um ein Merkmal handelt, das zu beeinflussen er in der Lage ist, soll er doch das Merkmal beeinflussen, und er wird nicht ausgebürgert. Beeinflusst er hingegen das Merkmal nicht, so bleibt die Frage, ob er denn *wirklich* nicht ausgebürgert werden will. Es kommt vielleicht zu Abwägungen und zu Fragen, was hinnehmbar ist und was nicht. Beispiel: Kollision der Wehrpflicht, zusammen mit einem Ausbürgerungsgrund (wenn er bestünde), dass der Eintritt in die Streitkräfte des Zweitlandes die Ausbürgerung im Erstland zur Folge hat. Entweder muss der Doppelbürger sich also der Wehrpflicht entziehen (Verweigerung, z.B.) oder er wird ausgebürgert. Wenn man den Doppelbürger als passives Subjekt betrachtet, ohne Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung, ist es ein Entzug. Wenn man dem Doppelbürger aber zumutet, dass er nur dann zu den fremden Streitkräften geht, wenn er das auch will (weil er sonst verweigern würde), dann ist die Ausbürgerung Folge seines Handelns (Eintritt in die Streitkräfte), und nicht bloss ein passives Entziehen-lassen. An welchen Beispielen denkst Du, wo sowohl Nicht-wollen, als auch Nicht-beeinflussen-können, unterschiedlich sein können, damit sie beide erwähnt werden müssten?

Moment, an dieser Stelle sollte man mit Details sparsam sein, da der Abschnitt sich auf anderes fokussiert. Es geht um eine knappe & präzise Definition des Status Negativus von Art. 16 GG, also was Entzug ist. Da gibt es wenig gute Kommentare (wozu dieser klassische Kanein/Renner m.E. nicht zählt) und das Entzugsverbot meint Fälle von Lösung der Staatsbürgerschaft (1) aus Gründen, die der Staatsbürger nicht beeinflussen/mitgestalten kann (Gegenbeispiel: Verlust durch Erklärung) und (2) gegen seinen Willen. Der effektive Unterschied: eine Beschränkung für die Legislative. --CJB 14:56, 18. Aug 2005 (CEST)

Ich will ja auch keine Details in dem Abschnitt einbauen--deswegen findet ja die Diskussion hier statt und nicht etwa im Artikel. Ich will nur verstehen, wieso Du meinst, dass es hier zwei unterschiedliche Kriterien sind. Denn auch das Beispiel "Verlust durch Erklärung" hilft nicht weiter, da eine Erklärung ebenfalls nicht gegen den Willen des Betroffenen abgegeben wird, bzw. wenn sie es wird, ist sie nichtig. Sie ist also ein Gegenbeispiel für BEIDE Kriterien und nicht bloß für eins. (Dass die Legislative durch das GG beschränkt ist, ist doch klar.) --Bhuck 15:11, 18. Aug 2005 (CEST)

Eben und es geht darum, wie weit diese Beschränkung reicht. Staatsbürgerschaft ist ja ohnehin stark definitonsbetont. Die Definition habe ich mir ja nicht ausgedacht udn dass ein systematischer Unterschied liegt schon anhand des Wortlauts auf der Hand.

In concreto: Das Entzugverbot ist stärker und enger als das Verlustverbot. Gesetze, die eine Lösung der Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Staatsbürgers erlauben sind Enzugsverbots-konform, wenn er die Gründe mitgestalten kann (Eintritt in fremde Streitkräfte als Freiwilliger, Einbürgerungsantrag im Ausland etc.). Sie sind nicht konform, wenn man Staatsbürger wegdefiniert. dieses Verbot darf nicht umgangen werden, indem man die Verlustgründe außerhalb ihres Gestaltungs-/Einflussbereichs verlegt und daran ändert eien solche Zierde wie die Erklärungspflicht wie § 29 StAB nicht. Denn der Tatbestand ist wirkungsgleich auch ohne die Erklärung des Volljährigen. --CJB 15:40, 18. Aug 2005 (CEST)

Es gibt doch keinen Verlustverbot, sondern nur einen Entzugsverbot. Dass es auf die Mitgestaltbarkeit ankommt, bin ich mit Dir einig. Und dass die Unterlassung einer Erklärung nicht einer Erklärung gleichkommt ist auch etwas, wo wir uns einig sind. Ich denke, die jetzige Version sagt das auch aus, in weniger Worte. --Bhuck 15:56, 18. Aug 2005 (CEST)

Naja, der Genitiv hat dir da einen Streich gespielt ;-) Ich habe noch mehr gestrichen, belassen wir es beim Maßstab und den Rechtsargumenten - der Leser soll sich seinen Teil denken... --CJB 16:10, 18. Aug 2005 (CEST)

Unzumutbare Kriterien

Nachtrag: Du hast noch eingefügt "Allerdings wurden die Kritierien, nach denen die grundsätzliche Bereitschaft zur Ausbürgerung als bestehend galt, etwas aufgelockert, und bestimmte bisherige Hürden nunmehr als unzumutbare Härte eingestuft." - Ich denke du meinst die Ausnahmefälle... Bloß wen willst du da "loben", meines Wissens waren diese Kriterien lange Zeit behördeninterne RiLi, dann haben sie sie ins AuslG kodifiziert und dann ins StAG. ---CJB 14:13, 18. Aug 2005 (CEST)

Zu der Frage, wie mit den Ausnahmefällen umgegangen wird, es ist schon einen Lob wert, wenn eine Ausnahmeregelung (Kann), die behördenintern läuft, in eine generelle Gesetzesvorschrift (Ist/Soll) verwandelt wird. Ausserdem, glaube ich, dass es im Bereich der türkischen Staatsbürgerschaft um irgendwelche Enterbungsvorschriften oder Enteignungsvorschriften ging, die nun als unzumutbar gelten, bislang aber nicht. Bzw. in Fällen wie mit Iran wurde früher eine sehr lange Zeit gewartet, bis die Nichtbereitschaft Irans feststand und heute kann man davon ausgehen, dass Iran generell nicht ausbürgert und braucht nicht so lange abzuwarten. --Bhuck 14:26, 18. Aug 2005 (CEST)

Diese Fälle sind unter „Rechtspraxis“ besser aufgehoben:

  1. Im Falle der Türkei wird es ohnehin unterlaufen, da die türkischen Behörden zu einem Widerherstellungsverfahren übergegangen sind und die dt. Gesetzgebung als anmaßend empfinden: Entlassene können durch Erklärung die Staatsbürgerschaft wieder erwerben und unterliegen de facto keiner Kontrolle.
  2. Im Falle des Iran besteht ein Vertrag zwischen dem Deutschen und dem Persischen Reich, der Einbürgerungen minimieren soll und die Zustimmung des jeweiligen Landes einzuholen ist. Ob man in diesem Punkt zu einer anderen Haltung gekommen ist, bin ich nicht auf dem Laufenden.

Was die Kodifizierung angeht, kann man sie weiter oben unter „Geschichte“ erwähnen, sie erfolgte Mitte der 1990er es wäre nicht korrekt, dieser Optionsmodell-Verhandlung zuzuschreiben.--CJB 14:56, 18. Aug 2005 (CEST)

Auch hier habe ich nicht für eine detaillierte Diskussion der Praxis plädiert; es geht nur darum, dass die Reform die bisherige Praxis a) Gesetzesrang verlieh, und b) weiter auflockerte. Iran verweigert nach wie vor generell alle Ausbürgerungsanträge von deutschen Einbürgerungsbewerbern (und nicht nur von deutschen). Es geht aber auch nicht um die iranische Praxis, sondern darum, ob die deutsche Praxis sich "dumm stellt" und sagt "Na, probier auch mal Du--vielleicht machen sie's bei Dir" und dann noch 5 Jahre weiter wartet, bis der Antrag auf Einbürgerung stattgegeben wird, ober ob der deutsche Staat sagt, "Ok, Du bist Iraner, das hat gar keinen Sinn, dass Du in Iran was beantragst, wir wissen, es wird nicht stattgegeben, wir bürgern Dich also jetzt schon (und nicht erst Jahre später) unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit ein." Und was die Wiederherstellungsverfahren in der Türkei angehen, so wird mit der Erklärung, die türkische Staatsbürgerschaft wieder anzunehmen, die deutsche Staatsangehörigkeit als verloren gesehen. Wenn das möglicherweise rückwirkend entdeckt wird, und der Betreffende sich an Wahlen in Deutschland beteiligt hat, hat er sich auch strafbar gemacht. --Bhuck 15:11, 18. Aug 2005 (CEST)

Ja, da haben wir keinen Dissens, aber schieb den Passus weiter nach oben, in die 90er... --CJB 15:40, 18. Aug 2005 (CEST)

Momentan ist die historische Abhandlung ohnehin etwas durcheinander. Da bin ich mir nicht sicher, wo die 90er sein sollen... --Bhuck 15:56, 18. Aug 2005 (CEST)

Gliederung

Also jetzt hast du aber ein Tick zuviel mit der Gliederung gespielt ;-) Natürlcih kommen die Abschnitte um die Entstehung des StAG durcheinander, wenn du die alte Gesetzgebug in die Geschichte verschiebst. Das ist ein bisschen drollig, da diese Abschnitte nicht zur Rechtsgeschichte gehören, sondern vielmehr den aktuellen Rechtszustand abbilden und maßgeblich für 90%+x der Staatsbürger sind. Das hier sollte kein "Babyartikel" sein über die Deutsche Staatsangehörigkeit der bis 5-Jährigen. Die neue Gliederung macht kein Sinn und bei der Rechtsgeschichte verzettelt du dich ja selbst (s.o.)

Außerdem sind bestimmte Abschnitte nicht verlinkbar, wenn etwa jemand "Legitimation" verwenden will... Solche grundlegenden Umgestaltungen sollten zuvor abgestimmt sein oder man sollte sich zumindest umhören - auch wenn man ein neues Gesetz für viel aufregender hält. Gruß --CJB 10:16, 19. Aug 2005 (CEST)

Es kommt für die jetzige rechtliche Lage zum Erwerb der dt. StA nicht darauf an, wie früher Leute sie erworben haben. Von daher bin ich nach wie vor überzeugt, dass diese Abschnitte im Abschnitt "Geschichte" gehören. Geschichte erklärt, wie das, was jetzt ist (also auch die bestehenden Staatbürgerschaft von 90% der Leute), zustande gekommen ist. Die jetzige Rechtslage ist eben nicht die vormalige, und es gibt auch Leute, die unter Bestimmungen ihre Staatsangehörigkeit erwarben, die 1999 auch nicht mehr galten.
Ich gebe Dir recht, dass die Ordnung der geschichtlichen Abschnitte wünschenswert ist. Das ist aber auch jetzt so, wo die alte Rechtsvorschriften ausgegliedert sind. Wenn man das ohnehin umgliedert, dann sollten die alten Rechtsvorschriften da mit berücksichtigt werden. Wenn man es chaotisch beläßt, dann können die alten Rechtsvorschriften das Chaos auch nicht weiter verschlimmern. Ich warte also noch etwas ab, aber wenn Du (oder jemand anders) keine bessere Gliederung hinkrieg(s)t, dann mache ich das beste, was ich kann, und dass sieht so aus, dass die Abschnitte "Erwerb nach alter Rechtslage" und "Verlust nach alter Rechtslage" wieder in die Geschichte reinkommen. Das hat mit Aufregung nichts zu tun, sondern mit dem Unterschied zwischen Geschichte und Aktualität. --Bhuck 13:48, 19. Aug 2005 (CEST)

Ich versuche mal die Überlegungen zusammenzufassen: Man hat erstmal 2 selbständige Möglichkeiten darstellen: sachlich oder chronoligisch. Je nach Artikel ist die eine handlicher als die andere. Hier ist das erstere deswegen besser weil die gegenwärtige Rechtslage (= Summe der geltenden Normen) ein Patchwork ohne viel System ist, bei dem man leicht den Überblick verliert. Daher empfiehlt es sich nach Regelungskomplexen (1. Erwerb, 2. Verlust) grob zu gliedern. In diesem Fall wird der Abschnitt "Rechtsgeschichte" auf die Entstehung der Gesetze gestrafft - und wenn ich recht sehe, ist es dir wichtig, da gezielt und pointiert auf ihren politischen Hintergrund hinzuweisen.

Die Vorteile einer chronologischen Darstellung können hingegen nicht zum Zuge kommen, da es nicht wirklich eine harmonische Entwicklungskonsitenz im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht gibt - oder übersehe ich da etwas ;-) Nur weil dir der geschichtliche Abschnitt chaotisch vorkommt, muss man nicht den restlichen Artikel auf dieses Level ziehen. --CJB 13:13, 20. Aug 2005 (CEST)

Ja, aber es kommt letztendlich auch auf das an, was Du als "die gegenwärtige Rechtslage" beschreibst. Die gegenwärtige Rechtslage ist das jetzt gültige Gesetz für den jetzigen Erwerb, und für den jetzigen Verlust. Frühere Erwerbe aufgrund von nicht mehr gegenwärtigen Rechtslagen führen aber zu jetzige Angehörigkeiten. Das ist eben die Frage, was wir hier beschreiben: Beschreiben wir den ERWERB, so ist nur die jetzige Gesetzeslage interessant, und alles andere ist Geschichte. Beschreiben wir die gegenwärtige ZUGEHÖRIGKEIT, so sind ALLE Rechtslagen, die auf heute noch lebende Personen zutreffen, relevant (und nicht nur etwa aus der Zeit der Bundesrepublik, sondern auch im Fall von Leuten, die vor 1913 geboren wurde, aus dem Kaiserreich). Da die Beschreibung der gegenwärtigen ZUGEHÖRIGKEIT daher sehr unübersichtlich wäre, denke ich, dass es besser ist, den ERWERB zu beschreiben. Frühere Erwerbe, ob sie nun aus der Rechtslage von 1998 oder aus der Rechtslage von 1912 stammen, sind beide im geschichtlichen Abschnitt zu behandeln.--Bhuck 13:16, 21. Aug 2005 (CEST)

Also deine Abgrenzung ist recht diffus und ich weiß nicht, was du mit "Zugehörigkeit" genau meinst. Wir sprechen gerade um den Standort der Abschnitte im Text und nicht über Streichungen. Was hast du gegen die einfache und für jeden verständliche Gleiderung:

  1. Was gilt heute? (= anwendabres Recht, Jahr 2005)
  2. Wie ist es entstanden? (= Geschichte)

Können wir uns darauf einigen? --CJB 13:38, 21. Aug 2005 (CEST)

Mit "Zugehörigkeit" meine ich die Zugehörigkeit zum deutschen Staatsverband, also die deutsche Staatsangehörigkeit. Wolfgang Becker erwarb 1910 bei seinem Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit unter den damals geltenden Gesetzen, und behielt sie bis zu seinem Tod 2005. Jemand, der 1999 eingebürgert wurde, wurde auch unter heute nicht mehr geltendem Recht eingebürgert. Von daher, bin ich gerne bereit, mich mit Dir zu einigen, dass wir eine einfache und für jeden verständlichen Gliederung nehmen, in dem das, was heute gilt (wie wird die deutsche Staatsangehörigkeit 2005 erworben?), in einem Abschnitt "Erwerb" erscheint, und alles andere ("Erwerb unter altem Recht") in den Abschnitt "Geschichte" zu verschieben. Das ist doch das, was ich früher versuchte, aber Du hast es revertiert. Soll ich es dann erneut umgliedern, oder willst Du das tun? --Bhuck 13:46, 21. Aug 2005 (CEST)

OK, dein Ziel ist mir klar, bitte weiche jedoch nicht auf Ersatzvorschläge aus, solange Fragen offen sind. Arbeiten wir uns step by step voran: Hast du und wenn ja welche sachlichen Einwände gegen die Gliederung:

  1. Was gilt heute? (= anwendabres Recht, Jahr 2005)
  2. Wie ist es entstanden? (= Geschichte)?

--CJB 14:06, 21. Aug 2005 (CEST)

Ich sage mal, "Nein, ich habe keine Einwände (weder sachlich noch unsachlich) gegen diese Gliederung." Aber das hilft noch nicht sehr viel weiter, weil es folgt natürlich die Frage, was man unter "Anwendbares Recht, Jahr 2005" versteht. Anwendbar auf die Person, die einen früheren Erwerb machte, oder anwendbar auf einen gegenwärtigen Erwerb? Und da meine ich letzteres. Du auch? --Bhuck

Gut. Ich hoffe du hast nichts gegen ein weiterhin fokussierten Fortgang der Gliederungsdiskussion. Zu deiner Frage: Nein ich meine weder das eine noch das andere, weil es weder um Erwerbskomplexe noch um den sog. personellen Geltungsbreich geht, in isolierter Form. Es geht um Anwendbares Recht heute = Rechtslage 2005 und das ist unter Juristen ein Terminus Technicus - ich weiß nicht wie du dich mit der Rechtsmaterie auskennst. Die heutige Rechtslage ist der Prüfugsmaßstab für heutige Fälle (stell dir vor eine Staatsbürgerschaftsbehörde muss heute einen Fall prüfen oder ein Bürger kommt zu einem Rechtsanwalt und bittet um Rechtsauskunft). --CJB 14:28, 21. Aug 2005 (CEST)

Ja, das kommt natürlich darauf an, mit welcher Fragestellung man es zu tun hat. Ein früherer Erwerb verliert nicht seine Gültigkeit durch eine Änderung der Regeln für gegenwärtige Erwerbe. Und worauf willst Du denn hinaus? Welches Recht angewandt wird hängt immer von der Fragestellung ab.--Bhuck 15:15, 21. Aug 2005 (CEST)

Die Rechtlage 2005 ist die Summe aller Normen, die in Kraft sind. Du verwechselst Rechtslage und Gesetzgebung und ich bin mir nicht sicher, ob du dir bewusst bist, dass die alten Gesetze nicht aufgehoben wurden. Das dt. Staatsbürgerschaftsrecht ist nun einmal ein Patchwork und mit solchen Umgliederungen und diffusen Formulierungen keine glatte Seide draus machen…

Deine Aussagen, dass ein Erwerb nach Änderung des diesbezüglichen Normen weiterhin besteht, sind zutreffend, jedoch kann man draus nicht die Schlüsse zeihen, die du ziehst: Du sagst, das Spannende sei der Erwerb heute, Verlust vor ein paar Jahren sei Geschichte, was für die 10-Jährigen gilt, sei Geschichte, was für Menschen, deren Eltern nicht verheiratet sind, sei Geschichte. Das ist keine tragfähige Differenzierung und es ist kein Argument für eine Doppelgliederung. --CJB 14:00, 22. Aug 2005 (CEST)

Dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz kein Staat ist, gehört zu den Erkenntnissen die in diesem Artikel nicht bestritten werden, sondern vielmehr ihren Platz finden. Es ist jedoch Commonsense, dass nicht-staatliche Völkerrechtssubjekte und De-facto-stabilisierte Regime im Zusammenhang erwähnt werden. Bevor du Korrekturen durchführst, wäre es schön sich mit der Konsistenz des Artikels vertraut zu machen... cheers --CJB 13:07, 22. Aug 2005 (CEST)

  • Wie in der Diskussion der Liste ausgeführt, scheinen einige inkonsequente Dinge sich in die Liste eingeschlichen zu haben. Die Liste, wie sie jetzt besteht, ist nicht im Einklang mit den Ergebnissen der Diskussion 2004. De-facto-stabilisierte Regime sind etwas anderes, da halte ich mich raus, aber Nichtstaaten haben in einer Liste von Staaten nichts zu suchen, und die Liste umzubenennen war eindeutig nicht erwünscht.--Bhuck 13:24, 22. Aug 2005 (CEST)

Naja, da gibt es halt ein paar hartnäckige Jungs eben. Die Kennzeichnung solcher Spezialfälle wäre schon ein Fortschritt und ist noch nicht ausdiskutiert. Ich meine, dass Klammern und Kursiv keinen Erklärungsinhalt haben. Wenn man diese Sonderfälle listet, sind Fußnoten (gelinkt auf die unteren Abschnitte) eindeutig. Auch als ich die Bundestriche zwischen den Staaten ersetzte, war das eine unverfroren "radikale Veränderung". --CJB 13:38, 22. Aug 2005 (CEST)

Jane Addams

Im Prinzip bin ich sehr glücklich über deinen Ausbau des Artikels, allein die Einordnung in die Kategorie Homosexuelle stört mich. Hast du irgendeine Quelle, in der das aufgeführt wird mit Ausnahme der Einordning in die Kategorie in der englischen Wikipedia? Letztere kann ich nciht als vernünftige Quelle ansehen, da es auch dort nicht belegt ist. Ich selbst habe in zwei Lexika kleinen Hinweis auf eine besondere Aktivität in der Homosexuellenbewegung finden können. Gruß -- Achim Raschka 00:22, 24. Aug 2005 (CEST)

Ich habe keinen expliziten Hinweis. Das wäre für ihr Zeitalter und soziales Umfeld auch ungewöhnlich, zumal Buttons mit Rosa Winkel noch nicht erfunden waren, und die Homosexuellenbewegung existierte so gut wie gar nicht. Meine Hauptquelle ist die englischsprachige Wikipedia--sonst wäre ich nicht auf sie gekommen. Unverheiratet, ohne Kinder, kauft ein Haus mit einer anderen Frau zusammen--all das ist nichts definitives...aber es gibt auch keine Hinweise darauf, dass sie heterosexuell war. Wenn Du meinst, sie sei nicht lesbisch gewesen, dann lösche mal die englische Kategorisierung und sehe, ob dort jemand etwas mehr dazu weiss. --Bhuck 00:28, 24. Aug 2005 (CEST)

Es geht weniger darum, ob sie lesbisch war, es geht eher darum, ob sie das lesbische Leben in der Form gelebt, hat, dass es öffentlich bekannt war und man sie entsprechend als Vertreterin der Homosexualität in der Öffentlichkeit einstufen kann, einen Hinweis darauf habe ich nicht. In der englischen Wikipedia werde ich mich in die Frage nicht einmischen, hier in der deutschsprachigen ist diese Einordnung jedoch ein Politikum und sollte über Quellen und nciht über Indizien abgesichert sein. -- Achim Raschka 00:30, 24. Aug 2005 (CEST)

Ok, inzwischen habe ich das hier gefunden--vielleicht hilft das weiter? Insgesamt finde ich es aber auch *sehr* interessant, wie sehr es ein kultureller Unterschied zwischen dem deutschen und englischen Wikipedia gibt, was die Akzeptanz von homosexuellen Themen angeht. Eigentlich ist Wissen nicht unbedingt an einer Sprache gebunden und müsste über die Sprachgrenze hinweg gleich sein. --Bhuck 00:35, 24. Aug 2005 (CEST)

Auch das hier, was zwar nicht explizit eine lesbische Identität für Addams feststellt, argumentiert, dass "hiding or obscuring the sexual identity of historical figures can leave us with a less-than-complete understanding of their work and motivations." Ich glaube, das sollte man auch berücksichtigen. --Bhuck 00:40, 24. Aug 2005 (CEST)

Ich denke, du hast mich falsch verstanden: Ich habe überhaupt kein Problem, wenn sie als Lesbe im öffentlichen Leben auftrat, nur bin ich der Meinung, dass es belegt sein sollte. Es wäre in meinen Augen sehr kritisch, wenn wir den Leuten irgendwelche Eigenschaften andichten würden, ohne dafür Quellen zu haben. Das hat wenig mit einem Kulturunterschied zu tun soondern ist wahrscheinlich nur ein individueller Anspruch bei der Formulierung von Texten. Der Link ist doch schonmal ein guter Hinweis, wäre schön, wenn er zur Bestätigung noch reinkommt.
Vollkommen unabhängig davon: Da ich momentan am Ausbau der Friedensnobelpreisträger sitze, um die in einem Buch bei Wikipedia:Wiki Press zu veröffentlichen, hatt ich in den Wikipedia:Auftragsarbeiten unter [3] für den Ausbau von Preisträgern jeweils eine CD ausgeschrieben. Obwohl wir uns da jetzt irgendwie ein wenig in die Quere gekommen sind, würde ich dir gerne eine der CDs zusprechen, vorrausgesetzt, du nimmst das Angebot an. Gruß -- Achim Raschka 00:42, 24. Aug 2005 (CEST)

Ich sammle ein paar mehr Quellen...wie ist es z.B. mit dieser? Es gibt vermutlich noch mehr, aber ich muss auch irgendwann ins Bett. Was sind das denn für CDs? (Ich finde Jane Addams übrigens nicht nur ein gutes Thema für Wikipedia weil sie lesbisch war, sondern auch, weil sie aus Illinois kommt, aber ich werde nicht versuchen, die englischsprachige Kategore "People from Illinois" hier durchzuboxen, weil es irgendwann in der deutschen Wikipedia ein Regel gab, Menschen so nicht zu klassifizieren, weshalb die Kategorie:Ostfriese z.B. gelöscht wurde.)--Bhuck 00:52, 24. Aug 2005 (CEST)

Zu den CDs: Es handelt sich um Lexika auf CDROM / DVD, alle sind beim Verlag verlinkt, damit du dir ein eigenes Bild machen kannst. Du findest die Liste unter Wikipedia:Auftragsarbeiten#Friedensnobelpreistr.C3.A4ger, vielleicht ist ja der Band "English and American Literature" was für dich ;O) Auf jeden Fall wünsche ich eine gute Nacht, ich glaube, ich werde mich nochmal auf einen Preisträger stürzen vor dem Schlafengehen. Ich denke, bei Jane Addams hast du vor mir erstmal Ruhe, danke nochmal. -- Achim Raschka 00:57, 24. Aug 2005 (CEST)

Das wäre auch noch als Quelle zu erwähnen.--Bhuck 00:59, 24. Aug 2005 (CEST) Hingegen dies hier ist ein bisschen zweideutiger--einige Leute sind mit der Entscheidung der Autorin, Addams Sexualität runterzuspielen nicht so glücklich.--Bhuck 01:04, 24. Aug 2005 (CEST)

Wow, du bist ja schon früh wieder aktiv. Ich denke, in der jetzigen Form gibt es keine Probleme mehr mit der Einordnung in die Kategorie. -- Achim Raschka 09:47, 24. Aug 2005 (CEST)

Coolgretchen erzählt dir was

Wenn du dich über meine Artikel-Liste wunderst: Ich hatte eigentlich vor, nur noch Texte zu Sachthemen zu posten; aber ich kann wohl nicht über meinen Schatten springen, ist auch wohl gut so. Gruß--Coolgretchen 04:18, 28. Aug 2005 (CEST)coolgretchen

Den Vogel habe ihr ja jetzt beinahe zu Tode bearbeitet, soooo viel Aufmerksamkeit verdient er nun auch wieder nicht. Außerdem ist der Artikel ja jetzt geschützt.Gruß--Coolgretchen 11:01, 2. Sep 2005 (CEST)coolgretchen

Admin

Hallo Bhuck, ich finde Deine Arbeit hier sehr gut und möchte Dich gerne als Admin vorschlagen. Bist Du damit einverstanden? Aljoscha 17:55, 29. Aug 2005 (CEST)

Ein Administrator sollte
  • sein Auge noch wachsamer als bisher auf die Seite der letzten Änderungen gerichtet haben. Insbesondere neue Artikel und Änderungen von anonymen oder neuen Usern sollten beobachtet werden.

Ich bin eher an den Artikeln interessiert, die bereits mein Interesse gefunden haben, und nicht auf alle, die auf der Seite der letzten Änderungen kommen.

  • neuen Benutzern hilfreich zur Seite stehen (Fragen zur Wikipedia in die Beobachtungsliste aufnehmen (ehemals Ich brauche Hilfe)).

Bei Fragen würde ich antworten, aber ich will nicht die Beobachtungsliste pflegen müssen.

  • die Seiten Wikipedia:Vandalensperrung und Wikipedia:Entsperrwünsche im Auge behalten.

Weiss ich nicht so recht. Sperren ist ziemlich drastisch, und Vandalismus schwer zu stoppen, außer durch reverts, die ich jetzt schon machen kann.

  • auf der Mailingliste wikiDE-l eingeschrieben sein.

Ich will nicht noch mehr e-mail bekommen.

  • per E-Mail erreichbar sein

Das bin ich.

  • skeptisch sein bei neuen, unformatierten und unwikifizierten Artikeln. Häufig stammen sie von fremden Websites, und es muss geklärt werden, ob es sich um eine Urheberrechtsverletzung oder eine Textspende handelt.

Könnte ich mir vorstellen.

  • geschützte Seiten, insbesondere die Hauptseite, bearbeiten und auf dem neuesten Stand halten.

Das macht wohl viel Arbeit, oder?

  • Seiten schützen, die sehr oft und über einen längeren Zeitraum von Vandalen heimgesucht werden, und deren freie Editierbarkeit nicht erforderlich ist (im letzten Fall oft redirects).

Naja, ok...

  • Seiten löschen, die unzweifelhaft Unsinn enthalten oder über deren Löschung Einigkeit herrscht (siehe weiter unten).

Ok. Wobei das ganz schön viele sein können. Das würde ich nicht jeden Tag in meiner Verantwortung wissen müssen.

Insgesamt: ich weiß nicht so recht--würde mich mehr für die interne Arbeitsregelungen der Admins interessieren wollen, bevor ich zusage.--Bhuck 21:22, 29. Aug 2005 (CEST)

Moin! :-) Um deine Frage zu beantworten: Es gibt keine internen Arbeitsregelungen, jeder macht das, worauf er Bock hat. Generell wäre es natürlich nett, sich gelegentlich der ein oder anderen der oben angegebenen Aufgaben zu widmen, allein, um die anderen ein wenig zu entlassten. D.h. aber nicht, dass man seine gesamte Zeit, die man hier verbringt, diesen Tätigkeiten widmen muss. Ich bin zum Beispiel auch nicht in die Mailingliste eingeschreiben, sondern lese die übers WWW-Archiv, wenn mir danach ist. Liebe Grüße Anneke Wolf 15:02, 24. Sep 2005 (CEST)

Petrus

hi bhuck, es kommt am deutlichsten raus, wenn der bibelvers vollständig zitiert wird und ausreichend deutlich, wie ich es formuliert hatte. ist mir aber egal. der artikel ist ein glaubensschlachtfeld, den sich jeder berufen fühlt, an seine konfession anzupassen. jetzt sind auch noch die zeugen ins scharmützel eingetreten. ich verabschiede mich! hals und beinbruch! Ekuah 21:01, 29. Aug 2005 (CEST)

Wo sind da die Zeugen ins Scharmützel getreten? Nur weil ich erwähnt habe, was die dazu glauben? Ich denke, im Artikel Babylon wäre es auch nicht schlecht, wenn etwas definitiveres stehen würde--ich finde es sehr merkwürdig, dass niemand so richtig weiss, wann die Stadt zu Ende ging; ich meine, dass die Zeugen zwar Unrecht haben, aber es ist auf jedem Fall eine interessante Frage. Zum fraglichen Bibelvers, so denke ich nicht, dass es viel zur Sache beiträgt, wenn man erwähnt, dass Jesus sich umdrehte. Und ansonsten war meine Änderung einfach, um es etwas verständlicher zu machen, was gemeint war, dachte ich--ich wüsste nicht, welche Glaubenssätze nun mit der einen oder anderen Version zu belegen wären.--Bhuck 21:08, 29. Aug 2005 (CEST)
die babylonpassage ist inhaltlich ok, allerdings muss man da nicht so viele worte machen, es hätte gereicht, zu erwähnen dass die existenz babylons zu dieser zeit nicht gesichert ist. da spielen die zeugen doch keine rolle. wenn es ein triftiges argument gibt, ist doch egal, wer daraus glaubenssätze zieht oder nicht. in eine enzyklopädie gehören nur fakten. das wort "scharmützel" bezieht sich nicht allein auf dich, sondern auf die tatsache, dass sich der artikel permanent verändert und bereits erreichte neutralität wieder zunichte gemacht wurde. ich hab dir -wahrscheinlich zu unrecht- unterstellt, dass du das nicht hören möchtest, dass petrus gemeint war, weil du so hartnäckig auf diesen unklarheiten bestanden hast. was schien dir denn unverständlich? Ekuah 21:32, 29. Aug 2005 (CEST)
wenn Du das mit den Zeugen kürzen kannst, nur zu. "existenz nicht gesichert" klingt schon mal gut. Ich fand die andere Formulierung (bezgl. Petrus und Satan und so) unklar, weil es schien nahezulegen, dass es nicht im Text klar wäre, dass Petrus versucht hätte, Jesus vom Passionsweg abzubringen. Es klingt so, als ob Petrus sagte "Du bist Christus" und unmittelbar danach, ohne dass Petrus was weiter gesagt hätte, hätte Jesus geantworten "Weiche von mir, Satan!". In meiner Version wird der Verlauf des erwähnten Dialogs doch etwas klarer. Dass der Artikel einiges an hin und her gesehen hat, war mir auch bei der Durchlese klar--am meisten "genarbt" ist der Teil um das Petrusamt, natürlich.--Bhuck 21:38, 29. Aug 2005 (CEST)
da muss ich dir zustimmen, wenn man die bibelstelle nicht kennt, würde man das falsch verstehen. ist also in bezug darauf tatsächlich besser so. vielleicht können wir uns auf den vollständigen vers einigen? ich werd mich aber nicht mehr mit petrus beschäftigen. zu anstrengend. Ekuah 21:55, 29. Aug 2005 (CEST)

Danke für die Korrektur meiner Herumschiebe-bedingten Schreibfehler. Str1977 13:57, 7. Sep 2005 (CEST)

Die Sache mit Satan ist halt die, wie Du oben schreibst, das manche absurde Schlußfolgerungen daraus ziehen, daß Jesus das Wort "Satan" benutzt hat. Sie verstehen es natürlich im Sinne von Teufel, aber im Hebräischen heißt es einfach "Widersacher", "Gegner". Das Aramäische wird sich davon nicht viel unterscheiden. Ich will einfach dem Mißverständnis vorbeugen.