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Gewaltüberwindung erfordert die Distanzierung von biblischer Gewalt, insbesondere zählen dazu in Teilen des Neuen Testaments auch

Jesu Tempelreinigung in Joh 2,13-22 zeugt davon, dass auch der Menschensohn nicht immun gegenüber gewalttätigen Tendenzen ist: als er die Händler den Tempel in Jerusalem als Marktplatz missbrauchen sieht, stürzte er ihre Stände und Tische um und trieb sie alle mit einer selbstgemachten "Geißel aus Stricken" hinaus.

Neben Jesu Tempelreinigung zeigen allerdings auch einige weitere Stellen im NT, dass Jesus nicht nur Gewaltfreiheit predigte. Das Drohen mit Gewalt und Folter ist nach heutigem ethischen Empfinden auch Gewalt, also auch Jesu Höllendrohungen.

Etwa 20 Mal droht Jesus im NT mit der Hölle: - direkt: Mt 5,22.29.30(Bergpredigt!); 10,28; 11,23(Lk 10,15); 18,9(Mk 9,43.45.47); 23,15.33; - indirekt: Lk 8,31; 16,23ff; - umschrieben durch (äußerste) Finsternis, da wird sein Heulen und Zähneklappern: Mt 8,12; 22,13, Verdammnis: Mt 12,37; Mk 16,16; Joh 3,18, Feuerofen/ewiges Feuer/ewige Strafe: Mt 13,30.41f.49f; 18,8; 25,41.46; Joh 15,6.

In einigen Jesusworten kommen darüber hinaus gewalttätige Tendenzen Jesu deutlich zum Ausdruck. Falsche Propheten vergleicht er mit einem faulen Baum, der nicht gute Früchte bringt und sagt: "Jeder Baum, der nicht gute Früchte bringt, wird abgehauen und ins Feuer geworfen."(Mt 7, 19) Denen, die nicht auf ihn hören, droht er schlimmeres Ergehen als Sodom und Gomorra an. (Mt 10,14f) In einem Gleichnis vergleicht er sich mit einem Herrn, der einen bösen Knecht "in Stücke hauen (lassen) wird" und sagt, ein ungehorsamer Knecht werde "viel Schläge erleiden müssen" (Lk 12,46f). In einem anderen Gleichnis vergleicht er sich mit einem König, der seine Feinde niedermachen (Lutherbibel: "erwürgen") lassen will (Lk 19,27) und in einem weiteren mit dem Herrn eines Weinbergs, der die bösen Weingärtner umbringen wird (Mk 12,9).

In Lk 13, 1-5 droht Jesus mit Vernichtung denen, die nicht Buße tun und er wünscht den zu ersäufen, der ein gläubiges Kind zum Abfall verführt (Mt 18,6; Mk 9,42; Lk 17,2). Selbst das Mosegesetz, das die Todesstrafe für ungeratene Söhne, Ehebrecher, Homosexuelle und Gotteslästerer vorschreibt, will er laut Mt 5,17ff (Mt 23,2f; Lk 16,17) bis auf den kleinsten Buchstaben erfüllen. (s.a. Hebr 10,28) Schließlich droht Jesus, dass es bei seinem Kommen wie bei der Sintflut oder noch schlimmer sein wird (Mt 24, 37.40; Mk 13,19). Solche Jesusworte zeigen, dass Jesus nicht nur zu einem geringen Teil noch von dem gewaltsamen Vergeltungs- und Gehorsamkeitsdenken seiner Zeit geprägt war. Dagegen und damit unvereinbar stehen die Bibelstellen, in denen Jesus zur Nächstenliebe und zur Einhaltung der Goldenen Regel auffordert.

Es drängt sich die Frage auf, wie Nächstenliebe, Goldene Regel und damit Gewaltüberwindung überhaupt entscheidend positive Wirkung durch Christen gewinnen sollen, solange diese sich nicht von den hier genannten Gewalt befürwortenden Bibelstellen distanzieren und "die" Bibel samt dieser Stellen als Gottes Wort verstehen.

  • Das neue Testament. Luther-Übersetzung [rev. Fassung], Basisausgabe, Stuttgart 2000


Luthers maßgeblicher Beitrag zur Hexenverfolgung

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Luther trug maßgeblich bei zur Hexenverfolgung („die nach der Judenverfolgung größte nicht kriegsbedingte Massentötung“ [G. Schormann, Hexenprozesse in Deutschland, Göttingen 1986, S. 5]). Schon 1516 hatte er in seinen Predigten über die zehn Gebote deren Bestrafung gefordert. Seit 1526 rief er zur Tötung der Hexen auf, fünf mal allein in seiner Predigt über 2. Mose 22,16: Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. Schließlich droht er Hexen in Predigten 1529 (15.8./12.9.) und 1536 (über Gal 5,20) auch mit Folter und fordert in der letzteren Predigt für Hexen auch den Scheiterhaufen. Am 22.8.1529 spricht Luther auch den Bann über Hexen in Wittenberg aus. Seit 1536 will er wiederholt nicht nur Folter und Todesstrafe, sondern auch die Verbrennung der Hexen. (siehe Übersicht)

Hexenverbrennung in Wittenberg 1540

1540 werden in Wittenberg vier Personen als Hexen und Zauberer verbrannt – besonders grausam lebend geschmäucht und an Säulen gebraten, wie durch einen Holzschnitt von Lucas Cranach d.J. zur Abschreckung bekannt gemacht. (s. Abb., aus: J. Haustein, s.u., S. 142)

Der Kirchenhistoriker Nikolaus Paulus, dessen Arbeiten den Abschluss einer langjährigen Auseinandersetzung über die Verantwortung der Kirchen für die Hexenverfolgung bildeten, schreibt (in ders.: Hexenwahn und Hexenprozeß – vornehmlich im 16. Jahrhundert, Freiburg 1910): „Bei dem großen dogmatischen Ansehen, welches Luther genoß, wurde sein Teufels- und Hexenglauben maßgebend in der lutherischen Kirche.“(S. 49) und hebt hervor, „daß seine Aufforderungen zu strenger Bestrafung der ‚Teufelshuren‘ den Hexenprozessen mächtig Vorschub geleistet haben.“ (S. 52) Selbst Protestanten, die den katholischen Hexenhammer verwarfen, befürworteten die „Hexen“-Verbrennung mit Berufung auf Luther und die Bibel, welche ihnen als „alleinige Richtschnur“ galt. (ebd. 60ff u. 99) So wurden zuerst in Kursachsen 1572 die Strafgesetze Karls V. lutherisch „dahin verschärft, daß Zauberer und Hexen wegen des Bündnisses mit dem Teufel, auch wenn sie niemand beschädigt hätten, verbrannt werden sollten; auch einfache Wahrsagerei wurde mit dem Tode bestraft.“(ebd. 54) Dazu der Historiker H.-J. Wolf: „Hier spiegelt sich die reformatorische Denkweise, sie geht später in das vom lutherisch gesinnten Kurfürsten Ludwig 1582 publizierte kurpfälzische und später in das preußische Landrecht ein.“ (Geschichte der Hexenprozesse, Erlensee 1995, S. 959)

Übersicht zu Luthers Hexenreden

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1516

   Juli: Predigt über die 10 Gebote, Das erste Gebot: Über 
      die Hexen, die mit dem Teufel einen Bund eingehen.  W3,1148ff
      Luther will Bestrafung der Hexen.  		  W3,1179f      
   Okt.: Vorlesungen über den Galaterbrief, Gal 3,1 u. 5,20:  
      Zauberei sei durch Erfahrung und Bibel bestätigt    W8,1463.1611f      

Wiederholungen in:

  1518  Erklärung der 10 Gebote                           W3,1356
  1520  Vorläufer des Katechismus    		          W10,153
  1522  Betbüchlein		               	          WA10/2,380

1522

   Predigt: Am Tage d. hl. drei Könige:
      Hexen = böse Teufelshuren, die ... 	          W11,319f

1523

   Predigt über den 1. Petrusbrief:  
       Weiber-Natur = Zauberei / Aberglaube        	  W9,1053f
   Predigt über 1. Mose 3,1-6 v. 14.5.:
       Frauen vom Teufel bevorzugt       	          W3,73.77
   Predigt über 1. Mose 6,1-4 v. 14.6.: 
       böser Geist schwängert Zauberinnen	          ebd. 137

1526

   Predigt über 2. Mose 22,18: Die Zauberinnen sollst du 
       nicht leben lassen: „Deshalb töte man sie, ...
       auch, weil sie mit dem Teufel Umgang haben.“      WA16,551f

1529

   Predigt vom 
   15.8.: Folterdrohungen an Wettermacherinnen           WA29,520f
   22.8.: Bannspruch über angebliche Hexen 	         ebd.539
   12.9.: Gebet gegen Hexen, damit sie entdeckt 
       und gefoltert werden			         ebd.557f
   Großer Katechismus: Erklärung des Vaterunsers: 
       Macht des Teufels	     		         W10,115.121
   Auslegung des 1. Gebotes: Die Teufelsverbündeten      ebd.34

1531

   Kommentar zum Galaterbrief (Gal3,1):
       Herrschaft des Teufels / Wechselbälge	         W9,255f

1534/35

   Pred.‘n üb. d. Taufe v. 18.1.1534 u. 6.1.1535: 
      schändl. Wettermacherinnen / Teufelshuren   WA37,261.636f; W10,2066f

1536

   Vorlesung über Genesis 6:                                      
       Buhlteufel und Teufelskinder / Wechselbälge        W1,447
   Predigt über Gal 5,20: 
       Folter und Scheiterhaufen für Hexen	          WA41,683

1538

   Predigt vom 19.4.: 
      Warnung bei Todesstrafe vor Zauberei u. Ketzerei	  WA46,287
   Tischreden: Teufelskinder ersäufen 	*	          W22,755ff
   25.8.: „Mit Hexen muß man kein Mitleid haben; 
      ich wollte sie selber verbrennen.“	          W22,782ff

1539

   Von den Konzilien und der Kirche:
     „Teufelshuren ... wo man sie kriegt, mit Feuer verbrennt, 
     wie recht ist, ... um der Lästerung willen.“         W16,2296 

1540

  Predigt vom 2.5.: 
     Über Teufelshuren und Zauberinnen 
     mit Berufung auf Hiob	                          W7,1354f
  Tischreden: Treiben der Hexen nehme wieder überhand     WA TR 4,621

(* auch 1545 Pred. v. 6.9. WA51,57)


Anmerkung: Der heutige Kirchenhistoriker Jörg Haustein konnte in seinem Buch: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen, Stuttgart 1990, das Urteil N. Paulus’ nicht entkräften.

Quellen

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Quellenangaben in: „Luthers Hexenreden“, Beilage zu:

  • Hannes Müller, "Wurzeln der Gewalt in Bibel und Christentum", Berlin 2003

(Erstfass. veröfftl. in „dahlemit“ 2/2004)

W = Walch (Hrsg.), Luthers Sämtl. Schriften, 1986/87; WA = Weimarer Ausg.


--Bikri 03:57, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten

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