Benutzer Diskussion:Caro0101

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Phil1881 in Abschnitt Änderung in DHL
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Herzlich willkommen in der Wikipedia!

Ich habe gesehen, dass du dich vor Kurzem hier angemeldet hast, und möchte dir daher für den Anfang ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest.

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Vorschaufunktion

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Hallo, mir ist aufgefallen, dass du kurz hintereinander mehrere kleine Bearbeitungen am Artikel Wiesbaden vorgenommen hast. Es wäre schön, wenn du in Zukunft die Vorschaufunktion benutzen würdest (siehe Bild), da bei jeder Speicherung der komplette Artikel einzeln in der Datenbank gespeichert wird. So bleibt die Versionenliste für die Artikel übersichtlich, und die Server werden entlastet.

Solltest du eine größere Überarbeitung aus Sorge vor Bearbeitungskonflikten in viele Einzeländerungen aufgeteilt haben, kann dir der Bearbeitungstextbaustein Vorlage:In Bearbeitung nützlich sein.

Viele Grüße, Subbuteo Tick! 14:09, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Bernd Lehmann (Geodät)

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Hallo Caro0101. Über deine Änderung bin ich etwas verwundert. Umso mehr, als ich mir jetzt die Versionsgeschichte angesehen habe. Vielleicht äußerst du dich einmal über deine Gründe, warum du die Kategorien nicht für zutreffend hältst. Gruß--Malabon (Diskussion) 20:55, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Relevanz Tebartz-van Elsts für das Kloster Metten?

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Darf man erfahren, warum Du den begründeten Revert, den ich im Artikel zum Kloster Metten vorgenommen haben, wieder kommentarlos überschrieben hast? Wo siehst Du die Relevanz des Aufenthalts einer einzelnen Person für dieses Kloster?

Sollen wir etwa bei jedem Skandal in die Artikel der Hotels, Klöster u.ä. eintragen, dass sich bestimmte im Feuer stehende Personen in sie verkriechen? So lange nicht sowas passiert, ist das weder sinnvoll noch nachhaltig. Ich werde daher die Eintragung erneut revertieren. --Martin K. (Diskussion) 23:34, 3. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ich kann Dir da nur zustimmen. Vielleicht darf Metten im Artikel Tebartz auftauchen, aber gewiss nicht umgekehrt. --Camelotrose (Diskussion) 08:28, 5. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ruhegehaltfähig

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Lieber Nutzer, wenn der Gesetzgeber in seinem Gesetz den Begriff "ruhegehaltfähig" und wir diesen Begriff verwenden, dann kann er hier nicht einfach in ruhegehaltsfähig geändert werden! Der Begriff ist ohne -s ein feststehender Rechtsbegriff. Und meiner Meinung hat bei einem Rechtsthema die Auffassung des Gesetzgeber Vorrang vor dem was ein "Wirtschaftsunternehmen" für richtig hält. --Redonebird (Diskussion) 14:04, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Dummes Zeug

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Gestatten Sie mir den Hinweis, dass es das Wort "ruhegehaltfähig" nach DUDEN nicht gibt, auch wenn es in Gesetzen anders steht - es muss "ruhegehaltsfähig" heißen:

Übersicht deutscher Fugenelemente In der deutschen Sprache ist das Vorkommen von Fugenelementen besonders ausgeprägt, während es im Englischen auf s beschränkt ist.

Deutsche Fugenelemente sind: -e-, -s-, -es-, -n-, -en-, -er-, -ens-;

das Fehlen eines segmentierbaren Fugenelements wird häufig aus systematischen Gründen als „Nullfuge“ (auch: „-ø-Fuge“) bezeichnet und der Liste der Fugenelemente hinzugefügt. Beispiele hierfür sind: „Haus-ø-tür“, „Tisch-ø-decke“, „Wald-ø-weg“.

Die Fugenelemente treten auf:

Nicht bei Komposita, bei denen an erster Stelle ein Adjektiv steht, wohl jedoch bei Komposita von Nomen + Adjektiv (z.B. erfolgsorientiert, liebestoll, mausetot) oder von Verb + Adjektiv (werbewirksam) Ausnahme hierzu: Eigennamen (zum Beispiel Altenburg) Ebenfalls nicht bei Komposita, bei denen an erster Stelle ein Adverb oder ein Pronomen steht Bei Komposita mit Verben an erster Stelle nur als -e- (zum Beispiel Lesebuch, Ratefuchs)

Nomen = Ruhegehalt

Adjektiv = fähig

Dementsprechend ruhegehaltsfähig

Grundsätzlich ja, aber hier wird ein feststehender Rechtsbegriff verwendet und der heisst RUHEGEHALTFÄHIG. --Redonebird (Diskussion) 14:12, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Aus dem Nichtvorkommen von Fugenelementen an einigen Stellen kann nicht auf das Vorkommen eines Fugenelements an allen anderen Stellen geschlossen werden. Insbesondere schließt das (korrekte) Vorkommen eines Fugenelements in einem Wort nicht die Korrektheit der Schreibweise ohne Fugenelement aus. --Aktenstapel (Diskussion) 17:41, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Zudem gibt es im Deutschen (fast) keine Regel ohne Ausnahmen:
Beispiele für Nomen + Adjektiv:
Hof + fähig: hoffähig
Kredit + würdig: kreditwürdig
Stein + alt: steinalt
Tod + traurig: todtraurig
So frage ich mich, ob es die Regel überhaupt als feste Regel gibt. MfG Harry8 16:28, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Feststehender Rechtsbegriff ???

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Nein, laut DUDEN war die Bezeichnung "ruhegehalt[s]fähig" in 25. Auflage noch genannt, heute (Online) NICHT mehr. Auch wenn es in Gesetzen so verwendet wird, heißt das lange nicht, dass das richtig ist und die Gestzesschreiber keine Ahnung davon hatten, dass es falsch ist. Und in Wikidedia muss/soll RICHTIGES Deutsch verwendet werden! Nicht das, was irgendwelche "Penner" einmal falsch formuliert haben.

Du hast von Rechtsthemen ganz offensichtlich keine Ahnung! Du kannst in einem Rechtsthema einen Rechtsbegriff nicht anders verwenden als ihn der Gesetzgeber verwendet. Und in diesem Fall geht die fachliche Richtigkeit der Rechtschreibung vor. --Redonebird (Diskussion) 14:56, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Liebes Caro0101, auch die aktuelle 26. Duden-Auflage kennzeichnet das Fugen-s als optional. Die Schreibweise lässt sich in den jeweils einschlägigen Rechtsnormen so finden, aber auch an vielen anderen Stellen. Es handelt sich jedenfalls heute nicht um einen Schreibfehler. Daher bedarf es keiner Korrektur. --Aktenstapel (Diskussion) 17:24, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten
siehe oben "heute (ONLINE) NICHT mehr." Nocheinmal:

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass es das Wort "ruhegehaltfähig" nach DUDEN nicht gibt, auch wenn es in Gesetzen anders steht - es muss "ruhegehaltsfähig" heißen! --> siehe Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Fugenlaut

"Übersicht deutscher Fugenelemente

In der deutschen Sprache ist das Vorkommen von Fugenelementen besonders ausgeprägt, während es im Englischen auf s beschränkt ist.

Deutsche Fugenelemente sind: -e-, -s-, -es-, -n-, -en-, -er-, -ens-;

das Fehlen eines segmentierbaren Fugenelements wird häufig aus systematischen Gründen als „Nullfuge“ (auch: „-ø-Fuge“) bezeichnet und der Liste der Fugenelemente hinzugefügt. Beispiele hierfür sind: „Haus-ø-tür“, „Tisch-ø-decke“, „Wald-ø-weg“.

Die Fugenelemente treten auf:

Nicht bei Komposita, bei denen an erster Stelle ein Adjektiv steht, wohl jedoch bei Komposita von Nomen + Adjektiv (z.B. erfolgsorientiert, liebestoll, mausetot) oder von Verb + Adjektiv (werbewirksam) Ausnahme hierzu: Eigennamen (zum Beispiel Altenburg) Ebenfalls nicht bei Komposita, bei denen an erster Stelle ein Adverb oder ein Pronomen steht Bei Komposita mit Verben an erster Stelle nur als -e- (zum Beispiel Lesebuch, Ratefuchs)"

Nomen = Ruhegehalt

Adjektiv = fähig ==> Dementsprechend ruhegehaltsfähig

Auch wenn die Gesetzgeber das Wort damals vielleicht richtig genutzt haben, ist es heute FALSCH (s. DUDEN Online). Und nur weil es nunmal so im Gesetz so steht, heißt das doch nicht, dass das in WIKIPEDIA auch so geschrieben werden muss, dort sollte es nach RICHTIGEM Deutsch geschrieben sein. Außerdem bin ich es langsam Leid, engstirnig Denkenden immer wieder auf den richtigen Weg zu helfen, zum Nachteil der Qualität von WIKIPEDIA.

Liebes Caro0101, ich hatte den vorstehend nochmals kopierten Text bereits gelesen, wie sich an meinem Diskussionsbeitrag zu ihm, welchem ich momentan nichts hinzuzufügen habe, erkennen lässt. --Aktenstapel (Diskussion) 18:38, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Im Duden, Band 1: Rechtschreibung, 26. Auflage (neueste Auflage), steht ruhegehalt[s]fähig. MfG Harry8 15:12, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Das Bundesverwaltungsgericht benutzt die Begriffe Ruhegehaltfähigkeit und ruhegehaltfähig ebenso, siehe hier! MfG Harry8 15:18, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Richtig, Harry8, das Caro hält jedoch den Online-Textkorpus für den Duden. Dieser Textkorpus enthielt die Schreibweise ruhegehaltfähig auch vor der aktuellen 26. Auflage des Rechtschreibduden noch nicht. Das ist die Großwörterbuchvariante, die Worterklärungen enthält (und nicht so viele Stichwörter). Sie wird auch zum Beispiel mit dem Kindle oder OSX ausgeliefert. Es handelt sich um die alte Schreibweise, die auch schon die Nazis verwendet haben, vgl. z. B. § 4 Abs. 2. Die neuere (und ja nun nicht gerade neue) Schreibweise ohne s ist dort noch nicht verzeichnet. Beide Schreibweisen sind laut aktuellem Duden korrekt. Das amtliche Wörterverzeichnis enthält weder die eine, noch die andere Schreibweise, was ich aber auch nicht erwartet hätte. Aus meiner Sicht sollte hier in der Wikipedia der jeweilige Rechtsbegriff in der Schreibweise des Normgebers verwendet werden, auf dessen Text sich die Aussage bezieht. --Aktenstapel (Diskussion) 19:58, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Und noch einmal!

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Aber das, was in Wikipedia steht, ist NICHT die Verwendung eines Gesetzes sondern lediglich die Erläuterung eines Begriffes unter Anwendung der richtigen deutschen Sprache. PS. Von wegen 'Du hast von Rechtsthemen ganz offensichtlich keine Ahnung!' Ich habe das Große Staatsexmanen und von Seiten des Justizminiteriums wurde mir signalisiert, dass die falschen Formulierungen zum nächten möglichen Zeitpunkt korrigiert werden. Soviel zum Thema 'Du hast von Rechtsthemen ganz offensichtlich keine Ahnung!'

Dann solltest Du wissen das das BemtVG nicht in der Zuständigkeit des Justizministerium sondern des Innenministeriums liegt!
Ja, schon, aber das Justizministerium überprüft alle Gesetze auf "Rechtmäßigkeit" und ist somit auch für richtige Formulierungen zuständig. Außerdem: heisst wird mit ß geschrieben -> heißt!!
Aber: wer im Glashaus sitzt, sollte auch erklären, was ein „Staatsexmane“ oder ein „Miniterium“ ist oder einräumen, dass die Schreibweise ohne ß in der Schweiz durchaus korrekt ist.

Änderung in DHL

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Hallo Caro0101, ich habe deine Ergänzung im DHL-Artikel rückgängig gemacht. In meinen Augen ist die Wikipedia kein Ort, solche Hinweise zu geben. Wenn es eine Veröffentlichung über solche Probleme gibt und / oder beispielsweise die Presse darüber berichtet, kann das sicherlich als Kritik-Abschnitt in den Artikel integriert werden. Eine Empfehlung "Am Besten ein anderes Transportunternehmen beauftragen." ist hier aber komplett fehl am Platze. Viele Grüße -- Phil1881 (Diskussion) 12:19, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten