Benutzer Diskussion:Elektroschrottsammler/Altablage

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Elektroschrottsammler in Abschnitt Sichterstatus
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Sichterstatus

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Da diese Diskussion auf der anderen Seite nichts verloren hat diskutieren wir hier weiter. Noch mal: Die Stimmberechtigung ist durch Kriterien festgelegt. Der Sichterstatus hat als Voraussetzung unter anderem die Stimmberechtigung. Ein automatisiertes Vergabeverfahren gibt es bereits, dafür gibt es aber noch schärfere Kriterien, beispielsweise 300 Edits im ANR und ein leeres Sperrlog. Wenn man vor der automatischen Vergabe den Sichterstatus will oder wenn man den Status beantragt, weil man ihn nicht automatisch bekommen kann geht man auf die Rechtevergabeseite. Dort entscheidet dann ein Administrator. Soweit die Grundvoraussetzungen. Wie du richtig zitiert hast, hat ein Admin einen gewissen Spielraum. Das heißt: Wenn ein Antragesteller knapp unter den 200 Edits ist kann der Admin bei passenden Edits des Antragsstellers schon vorzeitig den Sichterstatus vergeben. Bei Antragsstellern, die aber nicht mal 50 Edits im ANR vorzuweisen haben – egal wie lange er/sie schon angemeldet ist – wird kein Admin den Sichterstatus vergeben, nicht mal unter 100 Edits, vermutlich auch nicht unter 150 Edits. Ansonsten würde man in gewisser Weise die Stimmberechtigung aushebeln. Deinen Unmut kann ich verstehen, aber ich – so wie jeder andere Administrator – kann meist nicht für den Antragssteller garantieren, egal wie die Edits vorher waren. Deswegen gilt die Richtschnur Stimmberechtigung für die Vergabe des Sichterstatus. Regeln oder Vorgaben werden nicht ohne Grund aufgestellt. Gruß, --Jacktd Disk.MP 01:30, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ich versteh es schon, ich habe mich auch vor allem über den Ton geärgert, in dem ich abgewimmelt wurde. Hätte Drahreg01 es so ähnlich formuliert wie du gerade eben ("Deinen Unmut kann ich verstehen..."), hätte ich wahrscheinlich gar nicht mehr nachgehakt.
Aber mal ehrlich, gab es denn schon einen Vandalen, der 50, 100 oder 150 gute Edits gemacht, Sichterrechte bekommen und erst dann angefangen hat zu vandalieren? Und selbst wenn ja, würde dieser Vandalismus nicht trotz der Sichterrechte auffallen? Ich habe jedenfalls eher den Eindruck, das Sichten ist eine reine ABM, die mit Vandalismusbekämpfung wenig bis gar nichts zu tun hat. --Elektroschrottsammler 01:40, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten
PS 1: Wieso man die Stimmberechtigung aushebeln würde, ist mir unklar. Wenn ich es richtig verstehe, bin ich mit Sichterstatus ja nicht automatisch auch stimmberechtigt.
PS 2: Ich könnte jetzt, wo mein erstes Artikelchen steht, noch die Frage stellen, was mehr "wert" ist: Ein Artikel mit 2 Bildern und 2000 Zeichen oder 200 ausgebesserte Kommafehler, 200 in Gedankenstriche umgewandelte Bindestriche bzw. 200 Editwar-Reverts. Aber ich werde wohl erstmal mit der Sortierung von Kategorieeinträgen anfangen, wenn die Zahl 200 so wichtig ist... --Elektroschrottsammler 03:19, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten