Benutzer Diskussion:Heidi Helferlein

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Doc.Heintz
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Hallo, du erhältst diese Nachricht, weil es ein Problem mit dem von dir erstellten oder bearbeiteten Unternehmensartikel gibt.

Als relevant gelten Verlage

  • die in ihrem Belletristik- oder Sachbuchprogramm
    • urheberrechtlich geschützte Werke von mindestens drei bekannten oder historisch bedeutenden Autoren verlegt haben oder
    • für eine größere gesellschaftliche Gruppe herausragende Bedeutung haben oder
    • dem Fachpublikum durch relevante Fachmessen – auch für ein Spezialgebiet – bekannt sind oder
    • mindestens drei Bücher mit einer angemessenen Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken aufweisen[1]
  • die als Spieleverlag
  • die als Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag
  • die als Theaterverlag
    • die Werke von mindestens drei bekannten Theaterautoren zur Aufführung gebracht haben.

Dabei gilt:

  • Verlage, die mit einem Verein, einer Partei oder einer spezifischen religiösen oder weltanschaulichen Gruppe verbunden sind und ausschließlich oder in erster Linie deren Literatur vertreiben, sollten im Artikel der entsprechenden Gruppe aufgeführt werden, wenn diese relevant ist.
  • Verlage, die nur die Werke eines einzigen Autors herausgeben (zum Beispiel Selbstverlage), sollten im Artikel des Autors aufgeführt werden, wenn dieser relevant ist.
  • Für Pseudoverlage (siehe auch Wikipedia:Pseudoverlage) gelten, da sie Dienstleistungsunternehmen sind, die allgemeinen Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen.

Die enzyklopädische Relevanz muss im Artikel dargestellt und extern Belegt werden; dazu Wikipedia:Belege.

Ferner könntest du einmal Wikipedia:Neutraler Standpunkt lesen und den Artikel neutraler gestalten.
Mit freundlichen Grüßen --Doc.Heintz (Diskussion) 08:59, 8. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

  1. Eine angemessene Verbreitung sind fünf Standorte in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen – die Pflichtstandorte in den National- und Landesbibliotheken gelten dabei nicht.