Benutzer Diskussion:Klex79/Archiv/4

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Abrechnungsbetrug - Deine Änderungen

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Hallo Klex79, ich sehe aus Deinen Änderungen, dass Du nur am Rande mit diesem Thema befasst bist. Unbudgetierte Leistungen werden insbesondere durch das SGB V (Beispiel: § 85 Abs. 3 bestimmt:

"In der vertragszahnärztlichen Versorgung vereinbaren die Vertragsparteien des Gesamtvertrages die Veränderungen der Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs der zahnärztlichen Leistungen, soweit sie auf einer Veränderung des gesetzlichen oder satzungsmäßigen Leistungsumfangs beruhen. Bei der Vereinbarung der Veränderungen der Gesamtvergütungen ist der Grundsatz der Beitragssatzstabilität (§ 71) in Bezug auf das Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden vertragszahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz neben den Kriterien nach Satz 1 zu berücksichtigen".

Oder siehe § 85 Abs. 3f:

Die nach Absatz 3 zu vereinbarenden Veränderungen der Gesamtvergütungen als Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden vertragszahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz dürfen sich im Jahr 2011 höchstens um die um 0,25 Prozentpunkte verminderte und im Jahr 2012 höchstens um die um 0,5 Prozentpunkte verminderte nach § 71 Absatz 3 für das gesamte Bundesgebiet festgestellte Veränderungsrate verändern; dies gilt nicht für Leistungen der Individualprophylaxe und Früherkennung.

Einschlägig ist etwa § 71 Abs. 1 : "Ausgabensteigerungen auf Grund von gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen oder für zusätzliche Leistungen, die im Rahmen zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme (§ 137g) auf Grund der Anforderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137f oder der Rechtsverordnung nach § 266 Abs. 7 erbracht werden, verletzen nicht den Grundsatz der Beitragssatzstabilität". Letzteres bedeutet "außerbudgetär".

Ferner ist zwischen divergierenden Bestimmungen für den ärztlichen und zahnärztlichen Bereich zu unterscheiden.

Grüße --Partynia RM 14:28, 6. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Hallo Partynia, ich finde gut, dass Du endlich zutreffende konkrete Gesetzesstellen nennst, so kann man doch arbeiten. Damit sind wir uns einig, dass auch das SGB V Regelungen zur Budgetierung enthält. Grüße--Klex79 (Diskussion) 13:54, 11. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Hallo Klex79, warum hast Du dann dies revertiert? Gruß --Partynia RM 13:37, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Hallo Partynia, danke für den Hinweis. Artikel ist angepasst. Gruß--Klex79 (Diskussion) 17:17, 17. Dez. 2013 (CET)Beantworten