Benutzer Diskussion:Lost Boy/Archiv/2006/Sep

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Ohne Thema

Guten Tag, bin selbst Anwalt und kann Ihnen hiermit nur sagen, dass die Information des Lost Boy nicht stimmt. Schon im 3. Semester eines Jurastudium lernen Studenten, was der Unterschied zwischen einem Patiententestament, Patientenverfügungen und Patientenschutzmappe ist. Es wäre sicherlich ganz förderlich, wenn sich Lost Boy einmal eine Patientenverfügung ansehen würde und diese mit einem Patientenstestament vergleichen würde. Leider fehlt es hier an Objektivität, bzw. fachkundiges Personal bei Wikipedia, die diese Aussagen von Lost Boy auf Fakten prüfen könnten.

Um an eine Patientenverfügung zu kommen im Internet gibt viele Möglichkeiten von Verbänden und Organisationen. Auch das Patiententestament kann im Internet geladen werden. Bitte vergleichen, bevor irgendwelche Behauptung über Vergleiche gestellt werden.

Generell gilt die Patientenverfügung rechtlich nicht als Patiententestament!

Interessant; ich bin halt nur Techniker, kein Jurist. Worauf bezieht sich Dein Kommentar? Und, bitte, solche Mitteilungen zukünftig auf der Diskussionsseite!

Lost Boy 11:12, 5. Sep 2006 (CEST)

Hallo Lost, das ist Atrott selbst. Was fragst Du da nach Bezügen? Gruß Seewolf 19:00, 5. Sep 2006 (CEST)
Hallo Graf Luckner; woher weisst Du das? Ich meine, IP's sind so eine Sache. Laut A. sind Du und ich ja auch ein und dieselbe Person Lost Boy 07:05, 8. Sep 2006 (CEST)