Benutzer Diskussion:Orchester/Archiv/2010

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von UHT in Abschnitt URV in Verfassung
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Irrtum (Recht)

Mal abgesehen davon, dass sich augenscheinlich Schweizer nie zu irren scheinen sehe ich eine erhebliche Schieflage zugunsten des Privatrechtes. Ich habe daher einen Lückenhaft-Baustein gesetzt.--Gruß Kriddl Mit Kriddl unzufrieden? 23:53, 18. Jun. 2010 (CEST)

Ja, stimmt. Es handelt sich vorwiegend um den privatrechtlichen Irrtum. Im Strafrecht gibt es ein (in Österreich) betimmtes Fallprüfungsschema (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld, Strafbarkeit). Vielleicht passen Tatbildirrtum, Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts, Verbotsirrtum (mehr kenne ich nicht) eher zu einem spezifischen Strafrechtsartikel. Vielleicht ist das systemkonformer. Zum Beispiel könnte der Tatbildirrtum im Artikel Tatbestand erklärt werden, da dieser Irrtum das Gegenstück zum Vorsatz ist und so den Tatbestand womöglich ausschließt. Oder der Verbotsirrtum würde besser zu Artikeln passen, wo die Schuld des Täters beschrieben wird. Orchester 16:25, 19. Jun. 2010 (CEST)

Unrechtsstaat

Wird denn im Ausland überhaupt über exakt diesen Begriff debattiert? Soweit ich weiß, ist das eine innerdeutsche Debatte. Wie sollte der Artikel also nicht deutschlandlastig sein? (Es geht ja um den Begriff an sich und nicht darum, ob es anderswo auch Unrechtsstaaten gibt/gab.) --Der Paulchen, hier ab und zu erreichbar. 20:03, 15. Jul. 2010 (CEST)

Wenn Sie sagen, dass der Begriff "Unrechtsstaat" ausschließlich in Deutschland verwendet wird und nirgendwo sonst und dass das ausschließlich eine innerstaatliche Debatte ist, dann kann man die Deutschlastigkeit entfernen. Allerdings wäre es nett, wenn jemand dezidiert darauf hinweisen würde, das dieser Begriff eben nur in Deutschland Verwendung findet und nur mit der deutschen Politik zu tun hat (siehe: Wikipedia:Deutschlandlastige Artikel). Es sieht nämlich derzeit meiner Ansicht so aus, als wäre dies ein algemeiner, und nicht deutschland-spezifischer, politischer Begriff, der, wie dann folglich ausgeführt wird, den Schluss nahelegt, dass er aus Deutschland stammt, aber eben auch für andere Staaten verwendet werden kann. Gruß -- Orchester 00:59, 16. Jul. 2010 (CEST)

URV in Verfassung

Moin, schreibe doch bitte nicht einfach aus Büchern ab, das ist (solange keine Freigabe vorliegt), eine Urheberrechtsverletzung. Ich habe daher deine Ergänzungen rückgängig gemacht und versionsgelöscht. Solltest du die Rechte am Text haben bzw. die Erlaubnis haben, die Texte zu nutzen, dann schau mal hier vorbei. Grüße, XenonX3 - (:±) 14:49, 18. Jul. 2010 (CEST)

Das ist nicht einfach abgeschrieben. Meiner Meinung nach ist das keine URV. Der Inhalt war nur ein Übernehmen der Fakten und stellt für sich keine persönliche geistige Schöpfung dar und kann nicht als „Werk“ betrachtet werden. Die Gedankenführung an sich erscheint mir nicht schützenswert, es handelt sich um die übliche Struktur einer Verfassungsurkunde. Die Entlehnungen nehmen keine individuellen Eigentümlichkeiten des Textes auf. Aus Wikipedia:Textplagiat:
  • Vor allem bei Fachpublikationen ist der Wortschatz eingeschränkt, daher muss man hier nicht zwanghaft nach Synonymen suchen, nur um den Eindruck einer Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.
  • Wenn sich Übernahmen im Bereich ganz weniger Sätze (in einem längeren Artikel nicht mehr als 5-10) bewegen, die nicht wortwörtlich übernommen werden und auch keine besondere individuelle Gestaltung oder kreative Eigenheit aufweisen, sondern lediglich nüchterne Fakten enthalten, kann dies aus urheberrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden. Werden solche Anlehnungen festgestellt, kann man sie, wenn man sie mit Blick auf den oben angesprochenen Grundsatz nicht für wünschenswert hält, stillschweigend umformulieren.
  • Anmerkung: In diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine Versionslöschung durch einen Admin zu beantragen oder diese durchzuführen. Auch ist es nicht notwendig oder sachdienlich, den Urheber einer Übernahme als Plagiator zu beschimpfen oder aufzufordern, künftige URVs zu unterlassen.

Sie hätten also nicht gleich den Text und auch die Version löschen, sondern, wenn er Ihnen nicht gefällt, umformulieren sollen. Deswegen bin ich für die Rückgängigmachung. Gruß -- Orchester 15:52, 18. Jul. 2010 (CEST)

Und was ist mit Rheingrafenhose und Erbrecht (Österreich)? Ersterer ist sicher kopiert und bei zweiterem lässt sich Formulierung auch darauf schließen. XenonX3 - (:±) 22:49, 18. Jul. 2010 (CEST)
Sie können doch nicht rein aus ihrer persönlichen Schlussfolgerung ohne irgendeine nachvollziehbare Begründung einfach Versionen löschen. Sind sie verrückt. -- Orchester 22:55, 18. Jul. 2010 (CEST)
Den PA hab ich jetzt mal überlesen. Dass der erste kopiert ist, lässt sich aus den Links auf Wikipedia:Versionslöschungen#18. Juli sehen, beim zweiten die Formulierung. Dass es dort nicht sicher ist, macht nichts, dafür gibt es ja den Baustein. XenonX3 - (:±) 22:58, 18. Jul. 2010 (CEST)
Und dann haben wir z.B. auch noch [1] aus [2]. XenonX3 - (:±) 23:00, 18. Jul. 2010 (CEST)
Bezüglich der Rheingraphenhose kann ich das nicht einaml überprüfen, ob sie recht haben, da sie so schnell und sofort alles löschen. So viel ich weiß, ist die Vorgehensweise zuerst die Artikel zu verbessern und erst dann, als ultima ratio, zu löschen. siehe hier. Also bin ich abermals für eine Rückgängigmachung. Gruß -- Orchester 23:16, 18. Jul. 2010 (CEST)
Urheberrechtsverletzungen, bei denen garantiert keine Freigabe vorliegt, werden so schnell wie möglich gelöscht, um die Wikipedia zu schützen. XenonX3 - (:±) 23:20, 18. Jul. 2010 (CEST)
Erstens ist immer fraglich, ob eine URV vorliegt, siehe hier:
Man kann die Erfahrung machen, dass einige Wikipedianer der Meinung sind, schon ein einziger „geklauter“ Satz sei verboten, und ein solcher Artikel stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und müsse daher gelöscht werden. Dementsprechend werden immer wieder Artikel der Urheberrechtsverletzung bezichtigt, wenn im Internet oder in einschlägiger Literatur ein identischer Satz oder eine übereinstimmende kurze Passage gefunden wird.
So wichtig gerade für die Autoren die Einhaltung des Urheberrechtes ist, so falsch ist es aber auch, in dieser Weise vorzugehen. Denn so einfach ist die Sache nicht – zu oben zitiertem Absatz des § 2 gibt es nämlich noch einen zweiten Absatz, und der lautet: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“.
Und wenn doch dann kann immer noch der Text verändert werden nach Maßgabe von eben Wikipedia:Textplagiat und Wikipedia:Löschregeln. Und eine Schnellöschung berechtigt nur wenn, eine eindeutige (und nicht vermuteter) Urheberrechtsverletzung (URV) bei gleichzeitig fehlender Qualität vorliegt. Gruß -- Orchester 23:30, 18. Jul. 2010 (CEST)
Also: Schöpfungshöhe liegt ganz sicher vor, es sind ja nicht nur einzelne Sätze, sondern ganze Abschnitte mit individuellen Formulierungen. Der Fall "eine Schnellöschung berechtigt nur wenn eine eindeutige (und nicht vermuteter) Urheberrechtsverletzung (URV) bei gleichzeitig fehlender Qualität vorliegt" greift hier nicht, sondern nur bei neuen, d.h. gerade angelegten Artikeln. Ein Überarbeiten der Texte ist natürlich möglich (und auch erwünscht, damit die die Infos nicht verlorengehen), aber trotzdem werden die Urheberrechtsverletzungen gelöscht. XenonX3 - (:±) 23:38, 18. Jul. 2010 (CEST)
die vorgehensweise der sofortigen löschung ist völlig korrekt. dingen aus büchern abzuschreiben und sich dann mit "naja vielleicht hat es ja keine schöpfungshöhe" rausreden zu wollen ist eher sagen wir schwach. ...Sicherlich Post / FB 23:41, 18. Jul. 2010 (CEST)
@ XenoxX3: So wie ich das nachvollziehen kann, sind gerade im Artikel Rheingrafenhose nur einzelne Sätze oder Passagen aus dem Buch entnommen worden. Hier wäre eine Überarbeiten gemäß WP:Textplagiat und WP:Löschregeln wohl besser gewesen, als ein sofortige Löschung. Und auch sonst gibt es genaue Kriterien, ab wann eine Schnelllöschung vorgenommen werden soll: eindeutige Urheberrechtsverletzung (URV) bei gleichzeitig fehlender Qualität: wenn eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen ist und der Text nur mit großem Aufwand eine enzyklopädische Qualität erreichen könnte. Sowohl eine eindeutige URV bei gleichzeitig (also kumulativ) fehlender Qualität liegt hier nicht vor, als auch kann die enzyklopädische Qualität nicht ausschlißlich mit großem Aufwand erreicht werden.
Und am Schluss schreiben Sie ein Überarbeiten der Texte ist erwünscht, trotzdem werden die URV gelöscht, obwohl das durch das Überarbeiten vermieden werden würde? Ich verstehe hier die Logik nicht.
@ Sicherlich: Ich habe nie nach der Maxime Artikel bearbeitet: "naja vielleicht hat es ja keine schöpfungshöhe" und mich darauf rausreden wollen. Wie können sie mir so ein völlig frei aus der Luft gegriffenens Verhalten vorwerfen? Ich erachte das als persönlichen Angriff. Im Ergebnis beantrage ich daher wieder die Rückgängigmachung der Löschungen. Gruß -- Orchester 00:04, 19. Jul. 2010 (CEST)

Dass der Antrag auf Rückgängigmachen der Löschungen unsinnig ist ist hoffe ichklar - man kann gelöschte URVs nicht wieder herstellen. Neue, spätere Formulierungen dagegen sind - theoretisch, falls keine URVs - denkbar. Der Satz von gestern (23:16 CEST) "... ist die Vorgehensweise zuerst die Artikel zu verbessern und erst dann, als ultima ratio, zu löschen ..." trifft in diesem Fall nicht zu, da es sich eben um URVs handelt. -jkb- 16:56, 19. Jul. 2010 (CEST)

Okay, mittlerweile bin ich einsichtig geworden. Gruß -- Orchester 17:05, 19. Jul. 2010 (CEST)
Zur Info: Bloßes Entfernen von URVen durch revert genügt nicht, da der Text dann nach wie durch die Versionsgeschichte verfügbar ist. Du musst hier Versionslöschungen beantragen stellen. --UHT 17:37, 19. Jul. 2010 (CEST)