Benutzer Diskussion:Port(u*o)s/Gebäudenamen

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Interessante Auflistung, aber speziell der Sache mit den Marketingnamen würde ich nur teilweise zustimmen. Klar gibt es derzeit kaum ein Neubauprojekt, welches keinen "wohlklingenden" Namen ala Theresa-Höfe oder Martha-Quartier erhält. Dennoch sind es dann eigenbezeichnungen für einzelbauten oder Baugruppen, welche verwendet werden und sich einbürgern. Da sollten wir unseren moralischen Zeigefinger in der Tasche lassen. Zudem möchte ich auf historische Namen hinweisen. In der Zeit, in der es noch keine Hausnummern gab hatten viele Häuser in den heutigen Altstädten Namen. Zum Teil stehen sie ja noch draußen dran. -- Radschläger sprich mit mir 11:48, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Ja, das mit den historischen Häusern ist ein guter Punkt, der muss noch hinein. Die Eigenbezeichnungen, die ich hier Marketingnamen nenne, empfinde ich im Übrigen (meist) als geeignete Lemmata. Der Zeigefinger war also gar nicht so moralisch erhoben beasichtigt. --Port(u*o)s 12:13, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Artikel zu Bahnhöfe und Flughäfen sollten nicht nur das Empfangsgebäude oder die Abfertigungshalle behandeln, sondern alles was zu diesem Infrastrukturobjekt (Bahnsteige, Flugsteige, Gleise, Startbahnen etc.). Das schließt aber nicht aus, dass einzelne Bestandteile einen eigenen Artikel verdienen können. Liesel 11:59, 22. Okt. 2014 (CEST) Noch P.S. PanAm Building heißt jetzt MetLife Building (so als Bsp.). Liesel 12:01, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Hier mal Übertrag von meinem Ideen dazu:
Insbesondere der Abschnitt "Ich denke, man sollte sich fragen, ob der Artikel überhaupt (überwiegend) ein Gebäude beschreibt" ist absolut berechtigt und hier muss aus meiner Sicht differenziert werden zwischen Artikeln über architektonisch bedeutsame Gebäude wie z.B.Hundertwasserhaus (Wien), Artikel über Verkehrsbauwerke wie Konrad-Adenauer-Brücke (Bonn), Limmattaler Kreuz (Werden diese getauft oder erhalten auf anderer Art einen amtlichen Namen? Ich glaube schon.) beschreiben teilweise schon mehr die Verkehrsproblematik, beziehen sich aber immer noch primär auf ein einzelnes Bauwerk, wobei die Relevanz hier in der Regel nicht durch das Bauwerk und dessen Architektur entsteht sondern die verkehrstechnische Bedeutung. Bei Artikeln über Museen, Häfen, Kraftwerken, Flughäfen, Universitäten, Spitälern etc. hingegen steht aus meiner Sicht der Zweck / die Funktion klar im Mittelpunkt und weniger das Bauwerk. Wenn einzelne Gebäude eines solchen Komplexes architektonisch bedeutsam sind (leider sind sie dass häufig nicht), kann es natürlich explizit Abschnitte oder ganze ausgelagerte Artikel darüber geben (z.B. Hangar-7, wobei hier auch eine Überlagerung zwischen Architektur und Nutzung als Ausstellungs- und Veranstaltungsraum gegeben ist). Bei letztgenannter Gruppe von Artikeln gibt es im Gegensatz zu anderen Bauwerken auch häufig einen offiziellen Namen (der aber unabhängig vom Gebäude ist). Will damit sagen wenn z.B. auf dem Flugplatz Dübendorf auch die Hälfte der Gebäude abgerissen und ein Innovationspark ausgewiesen wird, bleibt es immer noch der Flugplatz Dübendorf. Ebenso wenn z.B. ein Museum umzieht, wechselt es die Bauwerke aber nicht den Namen. Im Fall dass hier ein Name, auf welch Art auch immer, vergeben wurde sollte dieser statt der Anschrift (sofern überhaupt abweichend) für das Lemma herangezogen werden (z.B. ist die Anschrift teilweise die Betreibergesellschaft wie "Fraport AG" beim Flughafen Frankfurt am Main oder "Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG" beim Kernkraftwerk Gösgen).--Unimog404 (Diskussion) 12:31, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ich mag mich wiederholen, aber ich verweise wieder einmal auf den Artikel Bauwerksname. Fachlich hängen diese eng mit den Siedlungsnamen zusammen, sind deren Unterart. (Etymologisch wird aus Bauwerksnamen nicht selten ein Siedlungs- oder Ortsname, ein (fiktives, aber nicht unrealistisches) Beispiel: der Hof des Bauern Reinhard -> Reinhards Hof -> Reinhardshof und falls sich da noch mehr Häuser sammeln, haben wir eine Ortschaft. Sind also geographische Namen im weiteren Sinn. Das ist auch der Grund, warum die NKen für Bauwerke und geographische Namen ziemlich genau aufeinander abgestimmt sind.
Leider gibt es kaum Literatur zu Bauwerksnamen, die Namensforscher haben sich bislang mit der Frage noch nicht so richtig beschäftigt, befassen sich meist mit Familiennamen (wohl, weil damit Geld zu verdienen ist). Ich muß die Links wieder suchen, an den Universitäten Mainz und Leipzig gibt es entsprechende Fachbereiche.
Was du in deinen Überlegungen vergessen hast (oder ich habe es übersehen): Nicht selten werden Häuser, vor allem Wohnhäuser, nach dem Bauherren benannt, ersatzweise nach der Familie des Bewohners oder nach dem Eigentümer, vor allem in Architekturveröffentlichungen, und da isses ganz egal, ob du in Häuser (Zeitschrift) (haben wir da wirklich keinen Artikel zu?) schaust oder in Bücher, wie sie von teNeues oder Taschen verlegt werden. Diese Vorgehensweise findet sich auch in Denkmallisten, allerdings nicht ausschließlich, dort kommt eine Reihe von Varianten vor, von der Adresse über auch die umseitig genannten Varianten bis hin zu freien Beschreibungen.
Was man nicht machen darf, ist Eigenname und Eigenbezeichnung verwechseln, die Eigenbezeichnung ist nur einer der Eigennamen, von denen es Dutzende geben kann. Ich gehe in meinen Argumentationen jedenfalls davon aus, daß zwar grundsätzlich jeder Eigenname lemmafähig ist, aber die Eigenbezeichnung den Vorrang hat vor allen anderen Varianten, und ich denke, das ist seit Jahren Konsens, nicht nur bei Gebäuden, denn wir schreiben ja etwa Loriot und nicht Victor von Bülow (und nein, ich will nicht darüber diskutieren, daß das Künstlernamen sind, denn Künstlernamen sind immer Eigenbezeichnungen). Verwechseln sollte man das auch nicht mit der Eigenschreibweise, über die Lemmata von iPhone und dergleichen wurden schon Megabyte geschrieben.
Was sich als Hilfsname, vor allem in den Denkmallisten häufig findet, das ist die Adresse, Hauptstraße 147 ist ein (gültiger) Eigenname des dortigen Gebäudes, ebenso wie Haus Hauptstraße 147, und als Lemmata haben wir beide Varianten, weil die so beide in der Wirklichkeit vorkommen, etwa auf den Denkmallisten, und wir bei Baudenkmälern die Version in der Denkmalliste in der Regel als die "offizielle" heranziehen.
Ach ja, das darf man auch nicht verwechseln. Offiziell und amtlich sind unterschiedliche Begriffe, die zwar in vielen (den meisten?) Fällen zu einem identischen Ergebnis führen, aber nicht immer: Die Eigenbezeichnung ist immer offiziell, aber ist sie auch amtlich? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 13:05, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Adressen sind sicherlich irgendwie Bezeichnugen, vielleicht auch Namen, aber sie sind keine Eigennamen! Und nichts anderes sagt der Artikel Bauwerksname, der darauf verweist, dass Bauwerke nur in Ausnahmefällen Eigennamen haben! (Hauptstraße 147' ist übrigens nicht einmal die Adresse, sondern nur ein Teil davon, weil zur Adresse auch der Ort gehört).
Mit Deinem Verweis auf Häuser nach Bauherr/Bewohner gebe ich Dir Recht; sowas wie Haus Schminke ist gängig.
@Port(u*o)s, "Marketingnamen" greift ein bisschen zu kurz. Kirchen/Schulen/Fabriken/Bahnhöfe/Flughäfen etc. haben nicht unbedingt Marketingnamen, sondern einfach Namen, die sich aus der Funktion ergeben und vom jeweiligen Besitzer/Betreiber festgelegt werden.
Dabei geht der Name nach Funktion sehr oft auf das Bauwerk über; ist aber nicht zwingend vom Bauwerkscharakter abhängig (eine gastronomische Einrichtung trägt ihren Namen, egal ob sie ein eigenes Bauwerk ist oder nicht). Manchmal bleibt der Name fürs Bauwerk aber auch, wenn es die einstige Funktion nicht mehr gibt. --Global Fish (Diskussion) 13:25, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Man sollte aber schon noch erwähnen, das zwar jedes Gebäude mehrere Eigennamen haben kann, aber nicht unbedingt eine allgemeingültige Eigenbezeichnung. Eigenbezeichnung ist nämlich auch "mein Haus". ;-)
Und wie schon gesagt. So wie es viele zuständige amtliche Stellen gibt, gibt es auch entsprechend viele amtliche und offizielle Bezeichnungen. Liesel 13:50, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@Global Fish: Es gibt leider viele Fehlannahmen, was Eigennamen sind. Und die Hausadresse ist jedenfalls ein Eigenname. Flughafen an der Autobahn 8 ist übrigens auch ein Eigenname des Flughafens von Stuttgart, allerdings mMn kein lemmafähiger. Vielleicht solltest du mal den Artikel Eigenname lesen, falls du das noch nicht getan hast. Mein Haus ist übrigens auch ein Eigenname. – Was Schulen angeht, deren Namen, so es staatliche Schulen sind, sind diese vom zuständigen Schulamt genehmigt, in Baden-Württemberg enthält der Name einer Schule zwingend den Schulort, es heißt also bspw. Hebelgymnasium Schwetzingen. Bei Kirchen isses komplizierter, besonders bei solchen, die säkularisiert oder im Zuge der Reformation vielleicht sogar mehrfach die Konfession geändert haben. Außerdem muß die heutige Kirchengemeinde nicht unbedingt denselben Schutzheiligen haben, wie das Bauwerk im Laufe der Geschichte hatte.
Aber zurück zu den Gebäude- bzw. Bauwerksnamen: es gibt Namen, die alleine stehen können (wobei diese durchaus mehrteilig sein können), etwa Taipeh 101, die schon genannte Schwangere Auster oder Lyndhurst. Und es gibt Bauwerke, bei denen der Bauwerkstyp Namensbestandteil ist. Wie ich schon sagte, gibt es kaum Literatur zu Bauwerksnamen, und mir ist noch nichts zitierfähiges untergekommen, wo der Versuch einer Regel gemacht wurde. Das ist auch sprachabhängig. Gaststätten brauchen das Wort "Gaststätte" im Deutschen offensichtlich dann nicht zwingend, wenn der Name der Gaststätte die Präposition zum oder zur enthält, aber im Englischen geht es kaum ohn Inn.
Eine komplexe Frage ist auch die nach dem Eigennamen von Bahnhöfen. Da gibt es zum einen die Bahnhofsliste, in der es, Liesel und Global Fish werden es wissen, den Zusatz Bahnhof nur in wenigen Fällen gibt, aber fast immer im Falle eines Hauptbahnhofs. Wenn man die Genese der Liste lange genug in die Vergangenheit prüft, stellt sih womöglich heraus, daß der Wunsch des Einsparens von Schreibarbeit in der Schreibmaschinenäre der Grund für diese Eigenart ist. Generell hat ein Bahnhof mindestens zwei verschiedene Eigennamen, nämlich einen von der Stadt aus und einen andere vom Zug aus. Innerhalb der Stadt und der nächsten Umgebung wird meist nur vom Bahnhof gesprochen und dieser auch als solcher ausgeschildert, während in Fahrplänen, Zuglaufschildern oder auch auf den Ortstafeln nur der Ortsname steht. Wenn sich zwei Leute aus fremden Städten aber verabreden, so müssen sie, wenn sich der Sachverhalt nicht aus dem Zusammenhang ergibt, konkret vom Bahnhof Schwetzingen sprechen, wenn sie sich da treffen wollen, und auch unsere Lemmafindung funktioniert in dem Fall ungefähr so. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 19:53, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe den Artikel Eigenname wie den Artikel Bauwerksname sehr wohl gelesen. Siehe:
„Im Unterschied zu Ansiedlungen (Ortslagen), die im Allgemeinen ausnahmslos mit einem Eigennamen (lateinisch Nomen proprium) versehen sind, sind Bauwerke meist nur dann benannt, wenn sie herausragende Landmarken darstellen.“
mit dem Zitat
„In der Regel wird nicht jedes Gebäude und nicht jeder Bau proprial bezeichnet, sondern nur die bekanntesten, attraktivsten, interessantesten unter ihnen“.
Eine Adresse hat aber jedes von ihnen. Genauso sei auf den Artikel Eigenname und auf die Hinweise zur speziellen Grammatik verwiesen. Adressen sind keine Eigennamen (natürlich ist der in der Adresse stehender Ortsname oder der Straßenname ein solcher, aber nicht die Adresse selbst) und "Bahnhof" ist ebenfalls kein Eigenname (abgesehen von ca. 20 Ortsteilen oder Wohnplätzen dieses Namens).
Ansonsten: ja, Sprache ist kontextabhängig (da sind wir uns sicher einig). Insofern kann in der Tat aus städtischer Sicht die Nomenklatur eine ganz andere sein. Bei kleinen Orten reicht "Bahnhof" (oder "Polizeiwache", "Kirche", "Schule", "Gasthof") zur Orientierung völlig aus. Aber das macht nichts davon zum Eigennamen! Es sind alles ganz normale Substantive. In anderen Sprachen werden sie klein geschrieben, im Unterschied zu Eigennamen (siehe den entsprechenden Artikel). Bei etwas größeren Orten geht der Kontext verloren. Wenn ich im Stadtzentrum nach dem Bahnhof frage, wird man mich vermutlich zum Hauptbahnhof schicken; frage ich etwas weiter draußen, aber vielleicht zum nächsten S-Bahnhof. Oder bekomme auf die Frage nach der Kirche die Gegenfrage: "katholisch oder evangelisch"? Ein Eigenname muss dagegen für sich selbst stehen können.
Und wenn sich zwei Leute verabreden, können sich sich auch "in Schwetzingen am Bahnhof" oder am "Schwetzinger Bahnhof" oder an etlichen anderen grammatischen Konstrukten treffen. Wenn klar ist, dass beide mit der Bahn anreisen, reicht auch "in Schwetzingen".
Zu den Bahnhofslisten: Bahnhof ist in der Regel kein Teil der offiziellen Eigenbezeichnung der Bahnverwaltung für die meisten Bahnhofsnamen, auch in unseren Nachbarländern nicht. "Hauptbahnhof" ist nur ein Unterscheider, mit dem verschiedene Bahnhöfe einer Stadt getrennt werden. Entscheidend ist dabei das "Haupt-" nicht das "bahnhof". Bei uns ist nicht üblich, dass das "Haupt" allein steht, in manch anderen Sprachen schon: Warszawa Główna.
Hinsichtlich der Lemmabildung gilt aber, dass wir hier eine allgemeine Enzyklopädie schreiben, und nicht aus der Sicht einer Stadt. Insofern sollten schon primär die übergeordnete Sichtweise interessant sein.
Ach ne Fußnote noch zu den Kneipen: wenn ich (ich schwöre, Bath war das erste Beispiel, was mir einfiel) da schaue, geht es bei den meisten auch wunderbar ohne Inn.;-) Auffälligste Besonderheit englischer Kneipennamen sind für mich die ganzen & - Dinger. Lion & Lamb, Fox & Hound. Elephant & Castle hats ja vom Pub sogar zum Wohngebiet samt U-Bahn-Station geschafft. :-). --Global Fish (Diskussion) 16:21, 23. Okt. 2014 (CEST)Beantworten


Dabei muss man aber auch beachten, dass es durch den Gesetzgeber oder Betreiber Nomenklaturen zur Beschreibung eines Bahnhofes geben kann (z.B. Bahnhof, Haltestelle, Haltepunkt, Flughafen, Flugplatz, Flugfeld) Solche Nomenklaturen sind manchmal variabel und manchmal auch nur für den betriebsinternen Ablauf von Interesse. Der Allgemeinheit ist es meist egal, ob Schwetzingen jetzt ein Bahnhof, ein Haltepunkt oder eine Haltestelle ist. Liesel 08:03, 23. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Ab nächstes Jahr sogar Hauptbahnhof ;-) Bei dem Beispiel aus Warschau ist interessant, daß da das Adjektiv substantiviert ist, da steckt implizit die Station mit drinnen. Ist in der Tschechei und auch in der Slowakei so nicht üblich, da heißt es immer hlavní nadraži (CZ) oder hlavná stanica (SK) – zumindest ist mir da noch nix gegenteiliges aufgefallen. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 10:25, 24. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Główna ist nicht nur substantiviert, sondern eigennamisiert, da groß geschrieben.
hlavní nadraži ist dagegen kleine, auch, wenn nadraži ein Substantiv ist. Die Slawen sind sowieso lustig: zwei verschiedene slawischen Sprachen haben praktisch nie dasselbe Wort (auch nicht verwandt) für Bahnhof. --Global Fish (Diskussion) 19:14, 27. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Gemeinsamer Text

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Hallo, ich bin ja verblüfft, wie sehr offenbar so eine Unterseite in einem abgelegenen Benutzernamensraum für Aufsehen sorgt. Ich möchte dort ja meinen Standpunkt oder das Problem aus meiner Sicht darstellen: Also in all seinen Facetten und auch durchaus mit widerstreitenden Argumenten, aber eben doch so, wie es sich mir persönlich darstellt. Können wir vielleicht folgenden Deal machen: Ihr dürft auf der Vorderseite ergänzen, aber ich darf, wenn es mir nötig scheint, revertieren oder redigieren? Bei ernsthaftem Protest würde ich dann hier mit mir reden lassen. Ist das ein Deal? Gruss in die Runde --Port(u*o)s 08:33, 23. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Deine Benutzerunterseite, deine Regeln ;-). BTW: Etwa auf meiner Diskussionsseite zu hinterlassen, ist fast so öffentlichkeitswirksam wie der Kurier. Die Zahl der beobachtenden Benutzer unterscheidet sich nur unwesentlich ;-) Irgendwer hat mal behauptet, nur Achima Raschka hätte mehr Beobachter. Sicher gibt es ein Tool, das auch das verrät. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 21:38, 23. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Triviale Gebäude --> Adresse, aber bitte auch mit Ort

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Zu Gebäudenamen habe ich mir auch schon viele Gedanken gemacht. Kurz: triviale Gebäude sind am besten nach ihrer Adresse zu benennen, und zur Adresse gehört nicht nur die Straße, sondern auch der beigestellte Ort, da die Adresse erst dann vollständig ist. Ggw. wird es noch oft so gehandhabt, dass die Gebäude nur nach der Straße benannt werden (z.B. Breite Straße 16, da der in Klammern beigefügte Ort (z.B. Berger Straße 3 (Düsseldorf)) angeblich den WP:NK widerspricht und erst dann beigefügt werden „darf“, sofern es zwei relevante Gebäude an gleicher Straßenadresse an unterschiedlichen Orten gibt. Das ist völliger Bullshit, weil die WP:NK nicht die eindeutige Identifikation eines Objekts overrulen darf. Der Leser muss bereits am Lemma erkennen, welches Gebäude gemeint ist. Bei Breite Straße 16 kann man nur raten, bei Berger Straße 3 (Düsseldorf) ist es klar, dass ein Gebäude in Düsseldorf gemeint ist. Daher bitte darauf hinwirken, dass allen nur nach Adresse benannten Objekten IMMER der Ort beigegeben wird. Meine stichprobenartige Erhebung hat gezeigt, dass wohl die Mehrzahl der Objekte begrüßenswerterweise bereits den Ort im Lemma hat, aber es gibt noch sehr viel Nachholbedarf. -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 18:58, 27. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Sehe ich ähnlich. Wobei wenn wirklich die Adresse gemeint ist, gehört der Ort besser nicht in Klammern davor, sondern einfach Düsseldorf, Berger Straße 3. --Global Fish (Diskussion) 19:15, 27. Okt. 2014 (CET)Beantworten
Stimme mit Global Fish überein, zumal die Klammerung nur ein Konstukt ist um ein Lemma eindeutig zu machen. In diesem Fall ist dies aber gar nicht der Grund für die Erwähnung des Orts, sondern der ist, dass die Adresse sonst nicht komplett wäre. Dass das Lemma damit eindeutig und keine Klammer mehr notwenig ist, ist nur ein Nebeneffekt. Und WP:NK wiederspricht das auch nicht, denn dort heisst es explizit "sollte man die Einmaligkeit des Artikeltitels ohne Verwendung eines Klammerzusatzes anstreben". --Unimog404 (Diskussion) 19:26, 27. Okt. 2014 (CET)Beantworten
ein absolut hanebüchener Unsinn.
dieser Argumentation folgend müßte jeder Artikel, welcher ein räumlich verortbares objekt zum Thema hat mit der Ortsangabe im Lemma bereichert werden, ob es nun die "Breite Straße 13" oder das "Haus Tugendhat" sind. -- Radschläger sprich mit mir 23:00, 27. Okt. 2014 (CET)Beantworten
Die Identifizierung per Adresse vermittelt so und so eine falsche Perspektive: Nämlich die der Denkmallisten (≠Wikipedia ist kein Verzeichnis). Ich kenne wirklich keine monografische Darstellung, wo Gebäude, etwa eines Architekten oder einer Periode, nach Adressen benannt sind. Man stelle sich das vor: «Anschließend baute Architekt xyz die Breite Straße 16. Aus den Erfahrungen der Höschgasse 4 heraus veränderte er bei diesem Gebäude die Lobby derart, dass …» Glaubt jemand, dass sowas geschrieben wird? Ich meine nein, und ich vermute, da herrscht Einigkeit unter uns. Leider ist eines der Hauptkriterien für Relevanz bei uns der Denkmalschutz, daher kommen dann solche Lemmata: Denn aus der Perspektive solcher Listen ergeben Adressen selbstverständlich einen Sinn. Leider gibt es zur Minderzahl von Dankmalen überhaupt Literatur: Denkmalpflegerische Gutachten, Fachaufsätze aus der Bauzeit oder Untersuchungen in den Architektenbiografien oder in Architekturführern sind nur für einen Bruchteil der Gebäude vorhanden. Dort aber stehen dann meines Erachtens nach fast ausschliesslich andere Namen, die etwa auf den Bauherrn (Villa Tugendhat), die Institution (Kunsthaus Glarus) oder auf einen ‚given name‘ (Villa Savoye) verweisen. Port(u*o)s 22:45, 27. Okt. 2014 (CET)Beantworten
bei folgendem Stimme ich dir zu: leider werden die Artikel zumeist eben mit kurzbeschreibungen von vier Zeilen erstellt. Wenn uns bei jedem bauwerk die vollständigen Unterlagen, inkl. Gutachten zur Verfügung stünden würden erstens bessere artikel entstehen und zweitens vlt. auch bessere Lemmata. Bei Wohnhäusern ist es doch eigentlich üblich (in architekturführeren und ähnlicher Fachliteratur) vom "Haus <Familienname>" zu sprechen. Nur ist eben nicht alles online, hier bedarf es vlt. mehr Recherche in Archiven, Bibliotheken und Ämtern... -- Radschläger sprich mit mir 23:07, 27. Okt. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Radschläger, das meine ich auch. Vielleicht (?) mit anderem Akzent: «Wenn uns bei jedem bauwerk die vollständigen Unterlagen, inkl. Gutachten zur Verfügung stünden»: Das sollten wir umarbeiten in: «Es sollte bei jedem Bauwerk (die) wesentliche Literatur (besorgt und) herangezogen werden.» Wir sind ja bei der Fertigstellung unserer Enzyklopädie nicht in Eile, es wäre meines Erachtens nach schon ein Desiderat, wenn Artikel, die natürlich nicht die gesamte Literatur auswerten müssen, dennoch zumindest auf solider Grundlage beruhen sollten. Gruss Port(u*o)s 01:07, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten
Bei Wohnhäusern ist es doch eigentlich üblich (in architekturführeren und ähnlicher Fachliteratur) vom "Haus <Familienname>" zu sprechen. - nun ja, das gilt nur sehr bedingt. Bei Villen und ähnlichem oder manchen mittelalterlichen Bürgerhäusern ist das relativ häufig, aber selbst da nur in einer Minderheit der Fälle (und ja, ich kenne für bestimmte Orte die einschlägige Literatur ziemlich gut). Für größere Wohnhäuser (also Mietshäuser und dergleichen) ist ein richtiger Name ziemlich selten. --Global Fish (Diskussion) 14:53, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten
ich war hier gedanklich eher im 20. Jahrhundert, nicht im mittelalter. -- Radschläger sprich mit mir 15:42, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten
Ja, wie gesagt, die richtig mittelalterlichen Häuser sind ja die eine Gruppe von Wohnhäusern (Schlösser, Gutshäuser etc. mal außen vor), zu denen es etwas häufiger Namen gibt, die anderen sind die Villen. Aber ich denke, selbst bei den beiden Gruppen mehrheitlich nicht. Bei größeren Mietshäusern etc. (also vor allem 19/20. Jahrhundert) sind eigene Namen die klare Ausnahme. Natürlich könnten wir leicht eine Reihe solcher Ausnahmen aufzählen, aber anteilig sind es selbst unter den denkmalgeschützten eine klare Minderheit. --Global Fish (Diskussion) 15:47, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten
ja, bei Mietshäusern ist das nur der Fall wenn es sich um ganze Wohnanlagen (wie bspw. in Wien) handelt. Aber die Villen des 20. Jahrhunderts erhalten in der architekturliteratur eigentlich immer (Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel) einen Namen nach dem oben beschriebenen Schema. Das mag dann nicht immer im Denkmaleintrag stehen, aber in den architekturführeren, Veröffentlichungen und eigenen Werkmeistern ist es die Regel. -- Radschläger sprich mit mir 16:16, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Ich weiß ja nicht, wie es bei euch mit dem Denkmalschutz aussieht. In Sachsen hat der gar nicht die Kapazitäten zu jedem denkmalgeschützten Objekt ein Gutachten anzufertigen. Nach der Wende wurden vorhandene Listen übernommen bzw. es ging da mal eine Abordnung der Denkmalschutzbehörde durch den Ort und hat verschiedene Objekte zu Denkmälern erklärt. Meist gab es irgendwelche Daten übers Baujahr, mehr aber nicht. Port(u*o)s hat ja selber schon mal drüber geschrieben, wie das mit dem Denkmalschutz so funktioniert.
Und meist kommen dann erst wenn der Abriß eines Gebäudes bevorsteht die Sachverständigen und machen eine komplette Aufnahme des Gebäudes, um die Informationen für die Nachwelt zu erhalten. Und schaut man mal in die Denkmallisten von Städten, dann ist dort auch eine gewisse "Massenware" unter Denkmalschutz gestellt worden. Da gibt es keine großartigen Architektenbiografien; Namen etc. Z. B. Liste der Kulturdenkmale in Chemnitz-Zentrum, A–M und die ganze Anzahl von Mietshäusern.
Während aber Haus Tugendhat eine eindeutige Bezeichnung ist und auch keine weiteren Ortsangaben benötigt ist eben "Breite Straße 13" keine solche eindeutige Benennung. Liesel 08:13, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten

eine vollständige Aufnahme des Baus mit Grundrissen und Ansichten erfolgt erst bei beabsichtigten Abriss. Aber die fachliche Einschätzung zur unterschutzstellung ist eben vor allem eines: fachlich. Genau deswegen ist das ja ein neutrales Kriterium, weil jemand anerkanntes außerhalb der Wikipedia eine Relevanz feststellt. Das Vorgehen war in den Anfangsjahren sicher analog zu dem von dir geschilderten, heute werden hier in nrw Abstimmungen zwischen unterer und oberer denkmalbehörde ergänzt um ein fachgutachten der Landschaftsverbände durchgeführt. Dabei entsteht dann auch etwas mehr textliche Erläuterung. -- Radschläger sprich mit mir 14:08, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten
In Berlin ist es schon recht gut; in Brandenburg mit einer ständig wachsenden Denkmaldatenbank entwickelt sich ebenfalls was. --Global Fish (Diskussion) 14:53, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten
Das sind zwei Themen. Zum einen sollte aus meiner Sicht ein Bauwerk ebenfalls besser unter seinem Namen mit ggf. Bauwerksklasse statt unter seiner Adresse lemmatisiert werden. Ein Fehlen eines solchen Namens könnte entweder als fehlende Relevanz oder ungenügende Recherche interpretiert werden. Zum Zweiten, wenn es unter der Postanschrift lemmatisiert wird, gehört zwingend der Ort dazu. Ansonsten stimme ich mit Port(u*o)s bzgl. Literatur/Unterlagen absolut überein. Das würde die Qualität der Artikel erhöhen und gebietet auch WP:Belege. Bzgl. Denkmalschutz, auch wenn WP:RK die Denkmalliste nennt, muss ja nicht zu jedem Eintrag ein Artikel her. Wenn die Belegpflicht ernst genommen wird, ist weniger vielleicht manchmal doch mehr.--Unimog404 (Diskussion) 08:22, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten
Das ist das Problem mit den RK und den fehlenden Qualitätskriterien. RK sagen, alle Denkmäler, Ordensträger sind relevant. Ist ja auch ein nachvollziehbares Kriterium. Nur fehlt eben hier ein Qualitätskriterium, was dann so ein Artikel für Mindestinhalte haben sollte. Liesel 09:19, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten