Benutzer Diskussion:RAFrankLabisch/Archiv/2014/2

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von RAFrankLabisch in Abschnitt Nachtrag zu UY Scuti
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UY Scuti

hallo RAFrankLabisch, 2 anmerkungen:

1. ich habe ihre frage Hallo zusammen, wie bekommen wir die Nummerierung in die richtige Reihenfolge? auf der diskussionsseite gesehen und bin mir nicht ganz sicher was sie damit meinen. inwiefern ist die nummerierung nicht in ordnung? die einzelnachweise werden mehrfach verwendet, da es sonst statt 4 EN 10 EN wären.

2. größter bekannter stern: hm, das ist so eine sache. ich habe die formulierung einer der größten Sterne, die derzeit bekannt sind. deshalb gewählt, weil die ganze verfügbare info dazu mit unsicherheiten behaftet ist. vergleichen sie mal:

UY Scuti: 1.708-fache (± 192) des Sonnenradius, d.h. von 1.506 - 1.900 WOH G64: in der Liste der größten Sterne steht 1540, auf WOH G64 steht ~ 2000

wer ist jetzt der größte ?

mfg--Agentjoerg (Diskussion) 08:31, 23. Apr. 2014 (CEST)

HI! Danke für Deine Hilfe!Ich meine die Nummerierung der Einzelnachweise. Die geht im Text mit 4 los und neben in der Tabelle ist es richtig. Gibt es keine Möglichkeit dies bei Doppelbelegen anzupassen? Hinsichtlich der Größenverhältnisses hat du mit der Messgenauigkeit vollkommen Recht. Es ist durchaus denkbar, dass WOH G64 größer oder gleichgroß ist. Aber die Angaben in seinem Artikel sind veraltet. Gegenwärtig geht man bei ihm von 1540 SR aus Liste der größten Sterne und seit diesem Jahr wird UY Scuti offiziell als größer entdeckter Stern geführt. Und da wissenschaftlicher nur Kinder Ihrer Zeit sind, und wir dieses verfügbare Wissen wiedergeben, habe ich das in den Artikel aufgenommen. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 09:39, 23. Apr. 2014 (CEST)
BTW Werden unsere beiden Freunde nach dem kollabieren zu schwarzen Löschern?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 09:42, 23. Apr. 2014 (CEST)
Dass die Einzelweise im Artikeltext aufgrund der Infobox rechts bei der Ziffer 4 beginnen, ist meines Wissens nicht zu ändern und wird allgemein hingenommen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:38, 23. Apr. 2014 (CEST)
Hey Lukas, danke für Deine Hilfe! Ja jetzt sehe auch ich es, es geht leider wirklich nicht und muss hingenommen werden.--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:43, 23. Apr. 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 00:24, 24. Apr. 2014 (CEST)

Mindestlohn

Hallo RAFrankLabisch, du hast in den Artikel über den Mindestlohn einen Link zu einem Interview mit dem Rechtsanwalt Frank Labisch eingefügt (der du vermutlich selbst bist). Der Link wurde inzwischen wieder entfernt unter anderem wegen eines inhaltlichen Fehlers in dem Interview. Dort steht:

  • Der aktuelle Gesetzesentwurf für das Mindestlohngesetzes sieht für die 12 Branchen, in denen Mindestlohnverordnungen gelten, eine Übergangsregelung vor. Demnach gelten die Verordnungen noch bis zum 31.12.2016 weiter; danach gilt auch dort der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 €.

In dem mir vorliegenden Entwurf des Mindestlohngesetzes wird in § 1 Abs. 3 Satz 1 das Verhältnis des allgemeinen Mindestlohns zu den Branchenmindestlöhnen anders geregelt:

  • Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.

Danach ist die Aussage in dem Interview falsch. Auch 2017 wird es (nach dem Entwurf) höhere Branchenmindestlöhne als 8,50 € geben (bzw. höher als der jeweils aktuelle allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz). Zum Beispiel steht schon jetzt fest, dass der Bau-Mindestlohn für Facharbeiter im Westen 2017 bei 14,70 € liegen wird. Die einschlägige 9. BauArbbV gilt bis zum 31. Dezember 2017. --Arpinium (Diskussion) 13:04, 1. Mai 2014 (CEST)

Hi Arpinium, zunächst Danke für den Hinweis, ich werde der Sache nun nachgehen. Wichtig war mir eine Begründung für den Revert zu erhalten. Bitte mache künftig nichts mehr ohne Begründung Rückgängig, Danke!--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 13:26, 1. Mai 2014 (CEST)
Aprinium, nun konnte ich mich mit Deinen Einwänden auseinandersetzen. Leider liegen diese neben der Sache. Ein Mindestlohn begründet immer nur eine Untergrenze. Natürlich kann es höhere Löhne geben. Die Übergangsregelung für allgemeinverbindliche TV und Mindestlohnverordnungen findet sich im Übrigen in §24 MiLoG Siehe: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0101-0200/147-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Seite 19). Letztlich waren auch nicht inhaltliche Mängel der Grund weshalb ich die Entfernung des Linkes akzeptiert haben, sonder die Argumente des Kollegen haben mich überzeugt. Dennoch danke ich Dir für Deinen Beitrag. Allerdings ein gut gemeinter Rat: Bevor Du Menschen, gerade noch solche, die sich mit einem Thema sehr gut auskennen, dergestalt kritisierst, dass Du deren Ausführungen als "falsch" bezeichnest, wäre eine Art Frage an die jeweilige Person wesentlich höflicher und würde Dich persönlich weiterbringen. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 18:36, 1. Mai 2014 (CEST)
Si tacuisses, advocatus mansisses. Schön' Ahmd noch. --Arpinium (Diskussion) 20:12, 1. Mai 2014 (CEST)
Ich habe befürchtet, dass es keinen Zweck hat, wenn ich mir Deine Historie hier anschaue. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 20:14, 1. Mai 2014 (CEST)
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Edelweissauszeichnung

Hallo RAFrankLabisch. Es gibt in der Wikipedia haufenweise Sockenpuppen. Man erkennt sie ziemlich sicher daran, dass sie bei ihren ersten Edits alles richtig machen. Sie wissen bereits, wie sie auf Diskussionseiten schreiben und unterschreiben müssen. Wo welche Funktionseiten sind, etc. - Ich vermute, dass es sich bei diesem Benutzer auf der Edelweisssdiskussionsseite um einen solchen Account handelt. Das schliesse ich aus seinen ersten Edits. Das heisst, es ist jemand, der schon lange dabei ist und nun einfach die Auszeichnung nutzte, um die Initiative schlecht zu machen. Es gibt halt alles in der Wikipedia. --Micha 21:19, 30. Apr. 2014 (CEST)

Hi Micha! Ja, wie ich schon sagte, wirklich schade. Wie man nur auf die Idee kommen kann so eine Initiative, mit solch edlen Motiven schlecht zu machen, unglaublich...--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 21:22, 30. Apr. 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:16, 8. Mai 2014 (CEST)

Ein Edelweiss für Dich

Hiermit überreichen wir
RAFrankLabisch
die Auszeichnung

Edelweiss mit Stern
des Portals Schweiz
für Beiträge zur deutschsprachigen Wikipedia.
gez. Das Projekt Edelweiss-Auszeichnung

Hallo RAFrankLabisch, von über 4000 neuen Autoren im Monat März gehörst du zu denen, die die Wikipedia durch ihre Mitarbeit bereits bereichert haben. Als kleines Dankeschön für deine Beiträge zur deutschsprachigen Wikipedia überreichen wir dir hiermit ein Edelweiss aus der Schweiz. Mit besten Grüssen -- Das Projekt Edelweiss-Auszeichnung im Portal Schweiz, 12. Apr. 2014

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 19:34, 17. Mai 2014 (CEST)

Funkferngesteuertes Modellauto

Hi, ich möchte dich auf diesen Beitrag Wikipedia:Fragen von Neulingen#Änderung von Veralteten Links hinweisen. IMHO ist der neue Weblink vermutlich schon eine Verbesserung, aber wie geschrieben, kenne ich mich in dem Bereich nicht aus. Gruß, --Mikano (Diskussion) 14:36, 13. Mai 2014 (CEST)

Hi! Danke für Deine Nachricht. Also für mich sahen beim Sichten des Artikels die Seiten gleichwertig aus. Aber wenn die Angaben der Benutzer:IP zutreffend sind, habe ich gegen eine Änderungs des Weblinks keine Einwände. Der Benutzer sollte vielleicht eine Begründung angeben.--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 15:11, 13. Mai 2014 (CEST)
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Edelweis

Hiermit überreichen wir
RAFrankLabisch
die Auszeichnung

Edelweiss mit Stern
des Portals Schweiz
für Beiträge zur deutschsprachigen Wikipedia.
gez. Das Projekt Edelweiss-Auszeichnung
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 09:42, 1. Jun. 2014 (CEST)

Fehlsichtung

Hallo du hast die Links im Artikel "Funkferngesteuerte Modelautos" entfernt. Es fehlen nun alle Links. Vor allem der Deutsche minicar Club und das Streckenverzeichniss rc-strecken.de fehlen. Schade da diese beiden Seiten die wichtigsten sind in der RC Auto Szene.

Ich habe nur gesichtet, bitte diskutiere das mit dem User, der die Veränderung vorgenommen hat, Danke!--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 16:45, 29. Mai 2014 (CEST)
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Betrieb

 Info: Die Urheberrechtsverletzung aus Gabler habe ich eben entfernt. Der Text dort ist zwar frei abrufbar, aber gleichwohl nicht unter GFDL/CC-by-sa verwendbar. Die beiden Absätze überschreiten auch das Zitatrecht, weil so ein langer Auszug nicht notwendig war. Habe stattdessen einen Link gesetzt. – Ich wünsche Dir ein frohes Pfingstwochenende!--Aschmidt (Diskussion) 15:55, 6. Jun. 2014 (CEST)

Danke Dir ! Und Dir auch ein schön Pfingstwochenende!--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 17:32, 6. Jun. 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:45, 7. Aug. 2014 (CEST)

Eine Bitte

Hallo, Frank. Könntest du dir bitte diesen Edit ansehen. In der Form halte ich die Aussage, einschließlich die des zitierten RA, für fahrlässig. Da zwar die BG grundsätzlich haftet, aber nicht, wenn von Seiten des Arbeitnehmers Fahrlässigkeit vorliegt. Im fraglichen Fall, Arbeitsaufnahme trotz bestehender AUB, würde meiner Meinung nach dem Arbeitnehmer die Darlegungspflicht treffen, dass er zum Zeitpunkt des Arbeits-, Wegeunfalls gesund war und kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Unfall bestanden hat. In der Regel wird er das nicht können und somit die Differenz der Behandlungskosten (Krankenkasseleistung - BG-Leistung) zu zahlen haben. Ich kenne da doch etliche „kleinliche“ Urteile von Sozialgerichten, die im Falle auch nur minimaler Verstöße von Arbeitnehmern gegen das AZG eine Haftung der BG verneint haben. Würde mich wundern, wenn das im vorliegenden Fall anders wäre. Schon mal danke fürs Lesen und deine Meinung. Viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) 13:02, 12. Jun. 2014 (CEST)

Hi Horst, vielen Dank für Deine Nachricht! Ich glaube dem Benutzer geht es nicht um die sozialrechtliche Seite der Arbeitsaufnahme trotz bestehender AU sondern vielmehr ausschließlich um die Frage, dass mit einer bestehenden AU ein Arbeitsverbot nicht verbunden ist. Diese Aussage halte ich grundsätzlich für richtig. Die von Dir hier vorgebrachten Bedenken teile ich zwar inhaltlich auch, ein Restrisiko bleibt bestehen, allerdings muss gesehen werden, dass es nicht um Fragen der Darlegung und Beweislast geht da es sich ja bei dem sozialgerichtlichen Verfahren um ein Amtsermittlungsverfahren handelt. Ferner unterscheiden sich die Fälle von denen wogegen das AZG verstoßen wird dadurch, dass derjenige, der trotz bestehender AU seinen Arbeitsplatz aufsucht, nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt und dadurch eine fahrlässige Handlung gerade nicht indiziert ist. Ich hoffe diese Ausführungen helfen Dir ein wenig, ansonsten stehe ich Dir selbstverständlich für Rückfragen gerne zur Verfügung. Ein sonniges Wochenende!--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:06, 13. Jun. 2014 (CEST)
Hi, Frank. Der Edit selbst bezieht sich ausschließlich auf die Tatsache, dass kein „Arbeitsverbot“ besteht. Selbstverständlich ist das richtig. Das, was ich als problematisch ansehe, ist eben die Frage des sozialversicherungsrechtlichen Restrisikos. In der verlinkten Ref auf die Seite des RA wird jedoch ohne Hinweis auf das sozialversicherungsrechtlilche „Restrisiko“ behauptet, dass die BG diese Frage nicht prüft und im Falle eines Falles haftet, auch wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Unfalls noch arbeitsunfähig krank geschrieben war. Das Restrisiko sollte m. E. doch in irgendeiner geeigneten Form erwähnt werden? Dir ebenfalls ein schönes Wochenende und viele Grüße! --Horst Gräbner (Diskussion) 18:28, 13. Jun. 2014 (CEST)
Info: Es gibt kein „Restrisiko“, weil ein Mitverschulden in der gesetzlichen Unfallversicherung außerhalb der selbstgeschaffenen Gefahr (2 Promille BAK oder so ähnlich) keine Rolle spielt. Die verlinkte Quelle vom DAV ist zutreffend. Ich habe aber einen anderen Fehler in dem Artikel beseitigt: Privat Krankenversicherte unterfallen natürlich nicht den Regeln für die Sozialversicherung…--Aschmidt (Diskussion) 21:25, 13. Jun. 2014 (CEST)
Hi Aschmidt , ich glaube genau darum geht es Horst. Beispiel: Der AN geht arbeiten, obwohl er nicht arbeitsfähig ist. Dann wird er infolge der AU ohnmächtig und fällt vom Kran. Schon hat sich die selbst geschaffene Gefahr, das Restrisiko, realisiert.... Auch Dir ein sonniges Wochenende! --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 00:15, 14. Jun. 2014 (CEST)
Das ist aber eine ganz andere Frage, das wäre die innere Ursache, siehe Rn. 53. Das setzt keine AU voraus, sondern kann auch unabhängig davon immer auftreten, denn niemand ist vollständig gesund. – Auch Dir ein schönes WE!--Aschmidt (Diskussion) 00:38, 14. Jun. 2014 (CEST)

Genau, aber diesen Punkt wollte ich der Argumentation von Horst eben lassen. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 00:40, 14. Jun. 2014 (CEST)

Nochmals: Das hat nichts mit der AU zu tun, sondern ist ein allgemeiner tatbestandlicher Ausschluß für einen Arbeitsunfall. Bei solchen gesundheitlich bedingten Schäden realisiert sich das allgemein Lebensrisiko, das über Kausalitätserwägungen vom versicherten Risiko der UV unterschieden wird. Um solche Gedanken dreht sich die gesamte Dogmatik, die u.a. ich damals in Arbeitsunfall umrissen habe. Dieser Ausschluß greift also auch dann ein, wenn gar keine AU vorliegt. Da wir hier aber keine juristischen Kommentare schreiben, können wir nicht alle Eventualitäten berücksichtigen. Ich sage nur Wegeunfall, Um- und Abweg... ;) Wenn man das nun also in den Artikel zur AU aufnehmen würde, hätte das mit dem Lemma gar nichts mehr zu tun.--Aschmidt (Diskussion) 00:45, 14. Jun. 2014 (CEST) PS: Ich empfehle Zurückhaltung bei dem Benutzer, den Du vorhin kontaktiert hast.
Ja wie gesagt, da gebe ich dir inhaltlich auch Recht. Das Artikel kann bleiben wie er ist. Ich wollte wie gesagt nur zu erkennen geben, dass ich den Punkt den Horst machen wollte auch sehe, aufnehmen in das Lemma wollte ich ihn nicht. Übrigens: Ich habe auch zu dem Thema kürzlich ein Interview bei RPR1 gegeben. Inwiefern empfiehlst Du Zurückhaltung? Kannst mir auch eine E-Mail schreiben ;-) --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:00, 14. Jun. 2014 (CEST)
Herzlichen Dank für die Mühe und die Erklärungen! --Horst Gräbner (Diskussion) 08:51, 15. Jun. 2014 (CEST)
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Nachtrag zu UY Scuti

hallo,

kleiner nachtrag zur info: möglicherweise ist Westerlund 1-26 mit 2000 R der größte stern, falls man dieser quelle glaubt: http://arxiv.org/pdf/1105.0776v1.pdf S.8 "[..] these stars have such a large physical extent (e.g. ∼ 2000 R for the RSG W26 assuming an intrinsic luminosity of log(L/L) ∼ 5.8) [..]" mfg --Agentjoerg (Diskussion) 20:58, 18. Jun. 2014 (CEST)

Danke für den Hinweis, wirklich spannendes Thema, diese Sterne. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 23:57, 23. Jun. 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:46, 7. Aug. 2014 (CEST)