Bezirk Wiznitz

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Der Bezirk Wiznitz (rumänisch: Vijniţa; ruthenisch: Wyżnycia) war ein Politischer Bezirk im Herzogtum Bukowina (Österreich-Ungarn). Der Bezirk umfasste Gebiete im Nordwesten der Bukowina. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Gemeinde Wiznitz (heute: Wyschnyzja). Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des ukrainischen Anteils der Bukowina (Oblast Tscherniwzi).

Lagekarte des Bezirks Wiznitz innerhalb des Herzogtums Bukowina (1910)

Die modernen politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Der Bezirk Wiznitz wurde 1868 aus den Gerichtsbezirken Wiznitz und Putilla gebildet.[2] Zudem entstand per 1. November 1898 der Gerichtsbezirk Waschkoutz am Czeremosch auf dem Gebiet des Bezirks Wiznitz.[3] Der Gerichtsbezirk Waschkoutz am Czeremosch wurde schließlich per 1. Oktober 1903 aus dem Bezirk Wiznitz ausgeschieden und mit dem Gerichtsbezirk Stanestie aus dem Bezirk Storozynetz zum Bezirk Waschkoutz am Czeremosch zusammengefasst.[4]

Die Einwohnerzahl im Bezirk Wiznitz betrug 1869 48.177, bis 1900 erhöhte sie sich auf 71.631. Von der Bevölkerung hatten 1900 53.561 Ruthenisch (74,8 %) als Umgangssprache angegeben, 15.173 sprachen Deutsch (21,2 %), 301 Rumänisch (0,4 %) und 2.518 eine andere Sprache (3,5 %). Der Bezirk umfasste 1900 eine Fläche von 1499,89 km² sowie drei Gerichtsbezirke mit insgesamt 33 Gemeinden und 17 Gutsgebieten.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1869 48.177
1880 56.517 10.798 44.073 168 1.433
1890 64.740 13.563 48.888 168 2.034
1900 71.631 15.173 53.561 301 2.518

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Storonetz-Putilla und Wiznitz, diesen waren folgende Orte zugeordnet[5]:

Gerichtsbezirk Putilla:

Gerichtsbezirk Wiznitz:

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, 1893, Nr. 111: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Waszkoutz am Czeremosz in der Bukowina“ bzw. 1898, Nr. 144: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Activirung des Bezirksgerichtes in Waszkoutz am Czeremosz in der Bukowina“
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1903, LXXXVIII. Stück, Nr. 182: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Waszkoutz am Czeremosz in der Bukowina“
  5. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 403