Bilanzierte Diät

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Als Bilanzierte Diät bezeichnet man eine Ernährung mit Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (LBMZ). Diese werden für Menschen entwickelt, deren Nährstoffbedarf aufgrund bestimmter Erkrankungen, Störungen oder spezifischer Beschwerden nicht durch den Verzehr normaler Lebensmittel gedeckt werden kann.[1]

Bilanzierte Diäten sind gemäß EU-Verordnung 609/2013 bestimmt für das Diätmanagement von Patienten, einschließlich Säuglingen, mit:

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sollen nur unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden. Aus ihrer Kennzeichnung muss der vorgesehene Verwendungszweck hervorgehen. Sie dürfen lediglich dem Diätmanagement von Patienten, d. h. der Deckung eines spezifischen Nährstoffbedarfs und nicht der Behandlung einer Erkrankung im Sinne einer Medikation mit Arzneimitteln dienen.

Anzeigeverfahren

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Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) unterliegen einem Melde- bzw. Anzeigeverfahren: d. h. Hersteller oder Importeure müssen das Inverkehrbringen eines solchen Lebensmittels anzeigen – in Deutschland beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Einzelnachweise

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  1. Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten). In: bvl.bund.de. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, abgerufen am 22. September 2024.
  2. VERORDNUNG (EU) Nr. 609/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung. In: Amtblatt der Europäischen Union. 12. Juni 2013, S. L 181/35 ff. (europa.eu [PDF]).
  3. FAQ: Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke | EFSA. 26. November 2015, abgerufen am 22. September 2024.