Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1956 bis 1964

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Aufgrund langer Laufzeiten wurde ein wiederholtes Nachbearbeiten der handgefertigten DDR-Verkehrsschilder erforderlich, was im Laufe der Jahre ein charakteristisches Bild ergab.

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1956 bis 1964 zeigt die Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 4. Oktober 1956 als Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom Ministerrat der DDR eingeführt worden sind[1] und durch Verordnung vom 23. November 1956 auch für Ost-Berlin gültig wurden.[2]

In Ostdeutschland wurde das Sinnbild für Automobil zwischen 1956 und 1977 dreimal „modernisiert“.
Ostberliner Straßenszene vom Dezember 1963 mit Verkehrszeichen der Zeit von 1956 bis 1964: Bild 6 Schleudergefahr und Bild 29 Parkverbot. Das Zusatzzeichen wurde ab 1964 durch eine Warnfahne ersetzt.

Mit der Straßenverkehrs-Ordnung vom 4. Oktober 1956 setzte der Ministerrat einerseits die vorhergehende StVO aus dem Jahr 1937 außer Kraft,[3] bestätigte aber andererseits auch viele ihrer grundsätzlichen Vorschriften in Wort und Bild. Insgesamt wurde auf neue Entwicklungen und Erkenntnisse im Straßenverkehr eingegangen und diese an die Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik angepasst. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der DDR-StVO von 1956 lag nur wenige Monate nach der Veröffentlichung einer Novelle der StVO von 1937 in der Bundesrepublik Deutschland.[4] Ein Vergleich beider, im selben Jahr erschienener StVOs macht deutlich, dass etliche in der Bundesrepublik neu eingeführte Zeichen (vergleiche Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 1971) auch in der DDR-StVO erschienen. Interessant war unter anderem die vergleichbare, aber doch eigenständige Weiterentwicklung des Fahrtrichtungspfeils. Mit der StVO von 1956 übernahm die DDR grundsätzliche aktualisierte Vorgaben verschiedener internationaler Übereinkommen, wie das farbliche Erscheinungsbild des Pfeilbildes.[5]

Befremden löste in rechtswissenschaftlichen Kreisen der DDR eine Aussage des Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft aus, nach der „selbst ein fahrlässiger Verstoß eines Rad- oder Autofahrers oder Fußgängers im Großstadtverkehr gegen die Straßenverkehrsordnung ... ein Ausdruck des verschärften Klassenkampfes“ sei. Zur Glättung der Wogen teilte die „Kommission des Zentralkomitees zur Überprüfung von Angelegenheiten von Parteimitgliedern“ im SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ vom 21. Juni 1956 mit, dass Minister und Anwaltschaft „von lebensfremden Theoretikern“ verleitet worden waren.[6]

Nachdem sich das Verkehrsaufkommen bis 1964 deutlich erhöhte, wurde zu diesem Zeitpunkt eine erneute Überarbeitung der StVO nötig.

Fahrtrichtungspfeil

Ostdeutsche Straßenszene am Neuen Tor in Neubrandenburg 1962. Die Beschilderung der StVO von 1956 übernimmt in ihrer handgemalten Ausführung an diesen hölzernen Wegweisern nicht die typographischen Normvorgaben.
Selbst Schilder, die bereits mit der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung von 1934 hätten ausgemustert sein müssen, waren 1961 im Straßenbild zu finden, wie das weiße Richtungsschild mit rotem Rand, das irgendwann zu einem Parkplatzhinweisschild wurde.

Nachdem sich die Verantwortlichen in der DDR von den nach dem Krieg in Westdeutschland weitergeführten Standards wie RAL und DIN lösen wollten, um unter anderem die Souveränität ihres Staates zu unterstreichen, gehörte es zu den großen Projekten des Landes, eine neue Industrienormierung voranzutreiben. Die Masse der alten Normen, die neu zu definieren waren, sowie die sich ständig ändernden Vorgaben durch Neuerungen in der Forschung und Technik machten dieses Werk zu einer Sisyphusarbeit. In der DDR wurde den DIN-Normen ab 1955 der Standard TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen) gegenübergestellt. Erst mit den am 1. Januar 1968 verbindlich eingeführten Vorgaben der TGL 10629 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr)[7] waren alle wesentlichen Normierungen rund um die Verkehrszeichen vollständig abgedeckt. Zur Zeit der Einführung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1956 gehörte noch die Schilder- und Farbenwelt der Vorkriegszeit zum Alltagsleben. Die frühen Farbgebungen orientierten sich daher noch am RAL-Farbtonregister 840 R, das während des Krieges erschienen war. Mit der Typfarbkarte 5/62, die 1962 veröffentlicht wurde, kam eine erste DDR-eigene Farbnormierung zum Tragen.

Für die Verkehrszeichen fanden dabei folgende Farbtöne Verwendung:[8]

  • Typfarbkarte 5/62: 3000 „Rot“ (= keine Entsprechung im RAL = TGL 21196 (1969): 0605 „Signalrot“)
  • Typfarbkarte 5/62: 1904 „Gelb“ (= keine Entsprechung im RAL = TGL 21196 (1969): 0209 „Chromgelb“)
  • Typfarbkarte 5/62: 5903 „Blau“ (= keine Entsprechung im RAL = TGL 21196 (1969): 1553 „Dunkelblau“)

Das wahrnehmbare Spektrum der Farben im 1976 festgelegten CIE-Lab-Farbraum, gibt die am 1. März 1988 gültig gewordene TGL 21196 wieder.[9] Zwar entstand diese TGL lange nach dem außer Kraft treten der StVO von 1964, doch wurden hier die TGL-Farbwerte erstmals in eine für Bildbearbeitungsprogramme verwertbare Form gebracht. So konnten die Farbwerte auch für die Abbildungen in diesem Artikel eingesetzt werden.

Die Grundfarben für die Verkehrszeichen der StVO waren lediglich mit den unspezifischen Bezeichnungen Rot, Gelb, Blau etc. definiert. Mit diesen Grundfarben konnte anhand der im November 1962 erschienenen TGL 0-6163 das gewünschte Farbspektrum definiert und die am nächsten liegende Farbe aus der Typfarbkarte gewählt werden. Die TGL 0-6163 fußte unmittelbar auf der westdeutschen DIN 6163 „Farben und Farbgrenzen für Signallichter“.

Zu dieser Zeit wurden viele Schilder in langlebiger Emailletechnik hergestellt, wobei zumeist nur die Umrandung plastisch gefalzt wurde, um die Steifheit des Schildes zu erhöhen und damit ein Abplatzen des Emailles zu verhindern. Seltener kamen in dieser Technik Schilder vor, bei denen auch das Motiv erhaben dargestellt wurde. Ein Großteil der Zeichen wurde jedoch aus gewalzen Eisenblechplatten geschnitten, wobei die Motive von den Schildermalern meist mit Schablonen aufgebracht wurden. Beide Techniken – Schilder aus Eisenblech und feuerfester Emaille – wurden empfohlen. Da Eisenblech damals jedoch Mangelware war, wurden als Alternative Holzschilder, Eisenschilder und Schilder aus Kunststoff empfohlen.[10]

Trotz Normvorgaben wichen diese Schablonen bei ein und demselben Motiv teilweise stark voneinander ab. Blechschilder waren zwar wesentlich billiger in der Herstellung als Emailleschilder, dafür aber nicht so lange haltbar. Aufgrund ihrer teilweise sehr langen Laufzeit mussten viele Zeichen mehrfach ausgebessert oder neu übermalt werden. Zumindest im ersten Fall konnten die Retuscheure nicht auf Schablonen zurückgreifen. Zusammen mit einer später zunehmenden Mangelwirtschaft, bei der auf Normfarben oftmals verzichtet werden musste, konnten damit Schilder nicht selten individualisierte Züge annehmen. Das galt auch für die typographisch gestalteten Wegweiser und Ortstafeln.

Um eine reflektierende Wirkung der Zeichen zu erreichen, wie es in Westdeutschland die damals schon länger verwendete selbstklebende Scotchlite-Reflexfolie tat,[11] wurde deren Effekt nachgeahmt, indem die Hersteller kleinste Glaskügelchen in den noch feuchten Farbauftrag einstreuten, wobei die Haltbarkeit dieser Technik standortbedingt war. Andererseits hatten DDR-Ingenieure in den 1950er Jahren bereits einen eigenen Reflexbelag entwickelt, der für Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen verwenden werden konnte.[12]

Die Befestigung der Zeichen hatte normalerweise mit eisernen Schellen an Rundpfosten aus Eisenrohr mit einem Durchmesser von acht Zentimeter zu erfolgen. Sie konnten aber auch an Straßenlaternen, Verkehrsmasten und ähnlichem befestigt werden. Wegweiser hatten in der Dunkelheit beleuchtet zu sein. Diese Beleuchtung sollte Teil der öffentlichen Beleuchtung sein.[13] Emaille-Schilder sollten vor ihrer Aufstellung auf einem Brett mit Holzschrauben und Gummiunterlage befestigt werden. Mit dieser Unterlage sollte ein Abplatzen der Emaille während des Schraubenanziehens verhindert werden.[10]

II. Verbotszeichen

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III. Gebotszeichen

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IV. Hinweiszeichen

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V. Verkehrsleiteinrichtungen

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Leitsteine und Leitpflöcke

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Die Bestimmungen der Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) vom Dezember 1942 galten in der DDR weiter. Sie wurden lediglich textlich leicht modifiziert, wie das Fachbuch Linienführung im Straßenbau vom März 1956 bestätigt. Danach sollten die „Leitsteine“ möglichst aus hellem und wetterbeständigen Naturstein hergestellt werden. Betonsteine sollten nur in Ausnahmefällen Verwendung finden, beispielsweise wenn Natursteine fehlten oder deren Frachtkosten zu hoch seien. Es galten auch weiterhin die bereits 1942 festgelegten Sicherungen für den Verkehr:

1. Leitsteine und Leitpflöcke,
2. Baumspiegel,
3. Schutzanlagen (Geländer und Brüstungen),
4. Trennstriche.

Wie die konkreten Angaben in dem Fachbuch Linienführung im Straßenbau beweisen, blieben die Abmessungen der Steine und ihre farbliche Gestaltung identisch, wobei auf eine Abbildung – wie 1942 – verzichtet werden konnte.[14]

Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien

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Die Zeichen Haltestelle für Straßenbahnen und Haltestelle für Kraftfahrlinien wurden ursprünglich im Reichsverkehrsblatt (RVkBl) 1939[15] veröffentlicht, sind in der Straßenverkehrs-Ordnung jedoch nicht enthalten gewesen. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen für Straßenbahnen blieb durch die am 1. April 1960 in Kraft getretene neue Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) vom 8. Dezember 1959 unberührt. Die neue BOStrab stellte lediglich die Vorgängerverordnung von 1937 außer Kraft. In ihren Anlagen bestätigte die BOStrab von 1959 die bisherigen Haltestellenzeichen für Straßenbahnen. Auch das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien galt in der bekannten Form weiter.

Bis 1964 nachträglich verordnete Bilder sowie zusätzliche Neuerungen

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Die Erste Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrsordnung vom 15. November 1961 gab vor, dass Regulierungsposten der Nationalen Volksarmee zusätzlich zu den Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei regelnd in den Verkehr eingreifen durften. Die Soldaten hatten Stahlhelm und rote Armbinde zu tragen. Weisungen und Zeichen waren mit roten oder gelben Signalflaggen nach Anlage 1 Bild B zu geben, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht waren grüne, gelbe oder rote Lichtsignale einzusetzen. Mit der Verkündigung am 24. Januar 1962 trat diese Bestimmung in Kraft.[16]

Autobahnzeichen

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Die Autobahnzeichen waren in diesem Zeitabschnitt noch nicht Teil der Straßenverkehrs-Ordnung und wurden gesondert geregelt. Da die großen Autobahntafeln zu dieser Zeit noch von verschiedenen Schildermalern mit der Hand gemalt wurden, wichen die Texte und Zeichnungen optisch voneinander ab. Die blauen Zeichen übernahmen in ihrer Ausführung die Normen der Vorkriegszeit.

  • Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -) Vom 4. Oktober 1956. In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 103, Berlin, den 20. November 1956, S. 1239–1251.
  • Günther Mellenthin: Fahren in Kolonne. Die neuen Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung vom 4. Oktober 1956. Nachtrag. Verlag des Ministeriums für Nationale Verteidigung, 1956
  • Rolf Jedicke: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956. In: Der deutsche Straßenverkehr. Sonderheft, November 1956
Commons: Ostdeutsche Verkehrszeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 103, Berlin, den 20. November 1956, S. 1239–1251.
  2. Siegfried Mampel: Der Sowjetsektor von Berlin. Eine Analyse seines äußeren und inneren Status. Metzner, Frankfurt a. M. 1963, S. 315.
  3. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 103, Berlin, den 20. November 1956, S. 1239–1251; hier: S. 1250.
  4. Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 217.
  5. Siehe: Bundesgesetzblatt Teil I, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 359 sowie Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 103, Tag der Ausgabe: Berlin, 20. November 1956, Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom 4. Oktober 1956, § 4, III. Gebotszeichen.
  6. Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Vom bekennenden Terror zur verdeckten Repression. Links, Berlin 1997, ISBN 3-86153-150-X, S. 346–247; Siegfried Prokop: 1956 – DDR am Scheideweg. Opposition und neue Konzepte der Intelligenz. Homilius, Berlin 2006, ISBN 3-89706-862-1, S. 83.
  7. Siehe insbesondere: TGL 10629, Blatt 2: Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Schilder; TGL 10629, Blatt 3: Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift
  8. TGL 21196 (Januar 1969): Anstrichstoffe – Farbregister
  9. TGL 21196 (Juni 1987): Anstrichstoffe – Farbregister – Vorzugsfarben
  10. a b Theodor Menken, Paul Gleibe: Handbuch des Stadtstraßenbaus und der städtischen Straßenreinigung. Verlag Technik, Berlin 1956. S. 176.
  11. Industrie-Berichte: Scotchlite-Reflexfolie für Seezeichenzwecke In: Hansa. Wöchentlich erscheinendes Zentralorgan für Schiffahrt, Schiffbau, Hafen, 94, 29/30, 1957, S. 1640.
  12. K. Linemann: Diskussionsbeitrag zum Aufsatz Lukacs. In: Bauplanung. Bautechnik, 12, 1958, S. 83.
  13. Theodor Menken, Paul Gleibe: Handbuch des Stadtstraßenbaus und der städtischen Straßenreinigung. Verlag Technik, Berlin 1956. S. 174.
  14. Erwin Fuchs: Linienführung im Straßenbau, Fachbuchverlag Leipzig, Leipzig 1956, S. 139.
  15. Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939
  16. Erste Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrsordnung. Vom 15. November 1961. In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil ⅠⅠ, 1962, S. 41.