Carsten Brennecke

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Carsten Brennecke (* 9. Dezember 1975 in Frechen)[1] ist ein deutscher Rechtsanwalt für Presserecht, Medienrecht, Äußerungsrecht sowie Wettbewerbsrecht.[2]

Nach seinem Jurastudium an der Universität Köln und einem Auslandssemester in Argentinien folgte 2003 die Promotion zum Dr. jur. Von 2003 bis 2005 absolvierte er das Rechtsreferendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen endete. Anschließend war er als selbständiger Rechtsanwalt tätig. 2007 gründete Brennecke zusammen mit Ralf Höcker eine Kanzlei mit Schwerpunkt Presserecht.[3]

Mitgliedschaften

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Carsten Brennecke ist Mitglied der Bündnis 90/Die Grünen und engagiert sich darüber hinaus in Organisationen wie Greenpeace, Sea Shepherd und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Er ist zudem Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR e.V.), im Kölner Anwaltverein e.V. sowie im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV).

Ärztebewertungsportal jameda

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Brennecke übernahm zahlreiche Mandate gegen das Ärztebewertungsportal jameda. Ein Musterprozessverfahren vor dem Bundesgerichtshof[4] führte dazu, dass die Bewertungsplattform erstmalig verpflichtet wurde, Profile von Ärzten zu löschen, die dort nicht bewertet werden wollen.[5][6][7][8][9]

Erzbistum Köln

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Im Zuge der Erstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens übernahm Carsten Brennecke die presserechtliche Beratung des Erzbistums Köln.[10][11][12] Auch die in diesem Kontext öffentlich geführte Diskussion um ein vom Erzbistum anberaumtes Pressegespräch mit Journalisten begleitete Brennecke mit seiner Expertise.[13][14]

Jörg Kachelmann

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Brennecke gehörte dem Anwaltsteam des Wetterjournalisten im sogenannten Kachelmann-Prozess an und führte darüber hinaus zusammen mit Ralf Höcker erfolgreich mehrere presserechtliche Verfahren gegen die Berichterstattung des Axel Springer Verlags.[15][16][17]

Papst emeritus Benedikt XVI.

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Im Zuge der Ermittlungen des vom Erzbistum München und Freising in Auftrag gegebenen Missbrauchsgutachtens, wurde auch der ehemalige Erzbischof und spätere Papst Benedikt XVI. seitens der Kanzlei befragt. Aufgrund seines hohen Alters zum Zeitpunkt der Befragung (94 Jahre) sowie der Fülle an in diesem Kontext auszuwertenden Dokumenten (8000 Seiten) hat sich der emeritierte Papst ein Team aus kirchenrechtlichen sowie juristischen Beratern zusammengestellt, welchem auch Carsten Brennecke angehörte.[18] Die Erkenntnisse der Überprüfung des Gutachtens wurden dann in einem sogenannten „Faktencheck“ veröffentlicht. Der Faktencheck kommt zu dem Ergebnis, dass Papst Benedikt in keinem der Fälle Kenntnis von Taten oder vom Tatverdacht sexuellen Missbrauchs der Priester hatte.[19] Brennecke resümierte die Ergebnisse dahingehend, dass die Indizienlage so ungenügend sei, „dass man daraus keinesfalls eine Verurteilung ableiten könne. Das Münchener Gutachten verletze die auch aus dem Grundgesetz abgeleitete Unschuldsvermutung. Sie gilt für jeden Menschen, also auch für den Papst.“[20]

Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal und einem Pressebericht zum ehemaligen VW-Manager Wolfgang Hatz erwirkte Brennecke vor dem BGH ein Grundsatzurteil zu Anhörungspflichten der Presse.[21]

Die Entscheidung des BGH hat nachhaltige Auswirkungen auf die künftige Sonderfall Verdachtsberichterstattung von Journalisten. Demnach ist die Presse verpflichtet, erhebliche Anstrengungen unternehmen zu müssen, um eine Stellungnahme des Betroffenen zu erreichen, bevor sie namentlich oder identifizierend über den Betroffenen berichtet.[22][23]

Ulrich Vosgerau

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Brennecke vertrat von Januar bis März 2024 Ulrich Vosgerau, Teilnehmer am Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam 2023, gegen das Medienunternehmen Correctiv. Die Beschwerden zur Wiedergabe seines Vortrages in Potsdam wurden beim Landgericht Hamburg in zwei von drei Punkten und beim OLG Hamburg vollständig zurückgewiesen.[24][25]

  • Lexikon der kuriosen Rechtsfälle., mit Ralf Höcker, Ullstein, Berlin 2007, ISBN 3-548-36929-4.
  • Pia Lorenz, «Wer das neue Gutachten liest, weiß genau, wer wofür Verantwortung trägt», Legal Tribune Online vom 15. März 2021[26]
  • Christian Rath, «Verschwiegenheitsvereinbarungen. Für beide Seiten nützlich», journalist.de vom 11. Oktober 2021[27]
  • «Kardinal Woelki mag keine PR», PR Magazin vom 6. August 2021[28]
  • Felix Bohr, «Boshafte Spekulation: So verteidigt Benedikts Anwalt den emeritierten Papst», Der Spiegel vom 8. Februar 2022[29]

Einzelnachweise

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  1. Dr. Carsten Brennecke: CV, abgerufen am 16. August 2021
  2. hoecker.eu: Dr. Carsten Brennecke. Abgerufen am 16. August 2021.
  3. Kressköpfe, abgerufen am 5. August 2021
  4. Urteil des VI. Zivilsenats vom 20.2.2018 - VI ZR 30/17, in: juris.bundesgerichtshof.de, abgerufen am 31. Juli 2021
  5. Arztbewertung bei Jameda: Rechtswidrige Meinungsäußerungen, abgerufen am 31. Juli 2021
  6. Geschäftsmodell Ärzte-Bashing, in: faz.net, abgerufen am 31. Juli 2021
  7. Grundsatzurteil: Jameda in der Beweispflicht, in: aerzteblatt.de, abgerufen am 31. Juli 2021
  8. BGH: Jameda-Urteil gefährdet Geschäftsmodell von Bewertungsportalen, in: juve.de, abgerufen am 31. Juli 2021
  9. Bewertungsportal: Jamedas Neutralität weiterhin fragwürdig, in: aerzteblatt.de, abgerufen am 31. Juli 2021
  10. Erzbistum Köln: Gutachten von Gercke Wollschläger findet international Beachtung, in: juve.de, abgerufen am 31. Juli
  11. Anwälte wollen erstes Missbrauchsgutachten offenlegen, in: sueddeutsche.de, abgerufen am 31. Juli 2021
  12. Missbrauch: Köln hätte erstes Gutachten fast veröffentlicht, in: vaticannews.va, abgerufen am 16. August 2021
  13. Debatte um Verhalten des Erzbistums Köln, in: kress.de, abgerufen am 5. August 2021
  14. Lesen und Schweigen, in: sueddeutsche.de, abgerufen am 5. August 2021
  15. Keine voreiligen Details, in: taz.de, abgerufen am 16. August 2021
  16. Letzte Gefechte im Kachelmann-Prozess, in: tagesspiegel.de, abgerufen am 16. August 2021
  17. "Bild" muss Kachelmann erneut Schmerzensgeld zahlen, in: spiegel.de, abgerufen am 16. August 2021
  18. Felix Neumann: Benedikt XVI. weist Vorwurf der Lüge zum Münchner Gutachten zurück. In: katholisch.de. 8. Februar 2022, abgerufen am 8. Februar 2022.
  19. Faktencheck der Mitarbeiter von Benedikt XVI. - Vatican News. 8. Februar 2022, abgerufen am 30. März 2022.
  20. Papst Benedikt: Anwalt kritisiert Münchner Missbrauchsgutachten. Abgerufen am 30. März 2022.
  21. Höcker und Siegmann setzen Grundsatzurteil durch. 30. Dezember 2021, abgerufen am 14. Februar 2022.
  22. Urteil des VI. Zivilsenats vom 16.11.2021 - VI ZR 1241/20 -. Abgerufen am 14. Februar 2022.
  23. hoecker.eu: Bundesgerichtshof nimmt Presse bei Berichterstattung über Straftatverdacht an die kurze Leine: Grundsatzentscheidung im Diesel-Skandal zu Anhörungspflichten der Presse. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Februar 2022; abgerufen am 14. Februar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hoecker.eu
  24. Felix W. Zimmermann: Vosgerau scheitert gegen Correctiv vor OLG Hamburg, LTO Legal Tribune Online, 27. März 2024
  25. »Correctiv«-Recherche über Remigrations-Treffen: Beschwerden scheitern vor Gericht, in: Der Spiegel, 27. März 2024
  26. Gutachter und Erzbistums-Anwalt zur Kölner Missbrauchsstudie, in: lto.de, abgerufen am 5. August 2021
  27. "Für beide Seiten nützlich". Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  28. Konrad: “Kardinal Woelki mag keine PR”. In: Prmagazin. 6. August 2021, abgerufen am 14. Februar 2022.
  29. Felix Bohr: (S+) »Boshafte Spekulation«: So verteidigt Benedikts Anwalt den emeritierten Papst. In: Der Spiegel. 8. Februar 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 24. März 2022]).