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Datei:Art 27 Beginn steir Gerichtsordnung revidierte Fassung 1618.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Gesetzestext aus dem 17. Jahrhundert, Abschnitt zum Landschadenbund: Des Löblichen Fürstenthumbs Steyer, Gerichtsordnung. Wie vor der Landtshauptmanschafft vnd dem Schrannengericht, Procediert werden solle, Reformiert, Im Jahr, 1618. Verlegt in Graz 1620 bei Ernst Widmanstetter. Aus dem Scan der Österreichischen Nationalbibliothek http://data.onb.ac.at/rep/109EC811
Datum
Quelle Gesetzestext: Des Löblichen Fürstenthumbs Steyer, Gerichtsordnung. Wie vor der Landtshauptmanschafft vnd dem Schrannengericht, Procediert werden solle, Reformiert, Im Jahr, 1618
Urheber Ferdinandus II. imperator Romanorum (Kaiser Ferdinand II, Hl. römisches Reich)

Lizenz

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steirische Gerichtsordnung 1618, Abschnitt zum Landschadenbund:

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aktuell09:44, 29. Jul. 2024Vorschaubild der Version vom 09:44, 29. Jul. 20242.308 × 3.386 (8,13 MB)Josef MoserUploaded a work by Ferdinandus II. imperator Romanorum (Kaiser Ferdinand II, Hl. römisches Reich) from Gesetzestext: Des Löblichen Fürstenthumbs Steyer, Gerichtsordnung. Wie vor der Landtshauptmanschafft vnd dem Schrannengericht, Procediert werden solle, Reformiert, Im Jahr, 1618 with UploadWizard

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