Der Gehetzte der Sierra Madre

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Film
Titel Der Gehetzte der Sierra Madre
Originaltitel La resa dei conti
Produktionsland Italien, Spanien
Originalsprache Italienisch
Erscheinungsjahr 1967
Länge 110 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Sergio Sollima
Drehbuch Sergio Sollima
Sergio Donati
Produktion Alberto Grimaldi
Musik Ennio Morricone
Kamera Carlo Carlini
Schnitt Adriana Novelli
Besetzung
Synchronisation

Der Gehetzte der Sierra Madre (Originaltitel: La resa dei conti) ist ein von Sergio Sollima 1966 gedrehter Italowestern mit Lee Van Cleef und Tomás Milián in den Hauptrollen.

Jonathan Corbett, ein sehr erfolgreicher und bekannter Kopfgeldjäger, wird vom reichen Geschäftsmann Brokston überredet, als Senator zu kandidieren. Bei einer Wahlkampfveranstaltung erfährt Corbett von der Vergewaltigung und Ermordung eines 12-jährigen Mädchens, die der Mexikaner Cuchillo Sanchez begangen haben soll. Corbett wird nun beauftragt, den flüchtigen Mexikaner schnell einzufangen und vor Gericht zu stellen. Der Flüchtige betreibt allerdings ein trickreiches Katz-und-Maus-Spiel mit Corbett, das in den Bergen der Sierra Madre Mexikos in einem abschließenden Showdown sein Ende nimmt. Im Laufe des Films beginnt Corbett, immer mehr an der Schuld Sanchez’ zu zweifeln, und stellt sich am Ende sogar auf seine Seite, als er erfährt, dass Brokstons Schwiegersohn Chet Miller das Verbrechen verübt hatte.

Wie von Sollima zu erwarten, enthält dieser Western auch eine gesellschaftskritische Botschaft. So wurde dem Regisseur zunächst ein Skript mit einer klassischen Handlung vorgelegt, in der ein aufrichtiger Sheriff einen Schurken jagt. Sollima konnte aber wesentliche Änderungen durchsetzen und schuf einen veritablen Polit-Western. Sanchez ist darin der sympathische Gauner, der für revolutionäre Ideen (vor dem Hintergrund der Reformen durch Juárez und Lerdo de Tejada und den anschließenden Umsturz durch Díaz) eintritt, und Brokston der skrupellose Unternehmer, der Gesetz und Recht für seine eigenen Ziele missbraucht. Dazwischen steht der Kopfgeldjäger Corbett, dem im Verlauf der Handlung die Augen geöffnet werden, so dass er die Seite wechselt. Die politischen Aspekte sind jedoch aus der deutschen Fassung größtenteils entfernt bzw. verfälschend synchronisiert worden (s. u.).

Im letzten Teil der Sollima-Western-Trilogie, Lauf um dein Leben, wird die Figur des Cuchillo Sanchez nochmals – ebenfalls von Tomás Milián gespielt – aufgegriffen.

Von Filmkritikern und Fans wird dieser Film oft hoch gelobt und gleich nach Sergio Leones Western gehandelt.

Besetzung, Dreh und stilistische Mittel

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Ángel del Pozo als Chet Miller

Sollima besetzte Sanchez mit Tomás Milián, der mit diesem Film große Bekanntheit erlangte und danach in zahlreichen Italowestern (einschließlich der beiden anderen Western von Sollima) in ähnlichen Rollen mitwirkte. Für van Cleef war es die erste Rolle, die auf Zwei glorreiche Halunken folgte. Mit der Rolle des Baron von Schulenberg (Gérard Herter), eines österreichischen Aristokraten, schuf Sollima eine Hommage an Erich von Stroheim.

Wie die meisten Italowestern wurde auch dieser in Südspanien in der Nähe von Almería sowie in Cinecittà in Rom gedreht.

Die Musik schrieb Ennio Morricone, wobei Sollima darauf bestand, dass jede Szene ein eigenes Motiv erhielt. Für das Schlussduell variierte Morricone Beethovens Für Elise, das schon vorher von der Figur des Baron von Schulenberg vorgetragen worden war. Das Lied Run man run wurde von Christy interpretiert.

Quentin Tarantino verwendete Morricones Stück The Verdict (La Condanna) in seinem Film Inglourious Basterds.

Die längste italienische Fassung dauert 110 Minuten. Es existieren aber zahlreiche gekürzte Versionen. Die ursprüngliche deutsche Fassung ist um ca. 25 Minuten gekürzt und, neben der oben beschriebenen kritischen Botschaft, wurden unter anderem für damalige Verhältnisse besonders anrüchige oder brutale Szenen wie z. B. in einem Bordell oder der Auftritt des Baron von Schulenberg fast vollständig entfernt. Letzteres nimmt insbesondere dem Showdown am Ende seine Dramatik.

Im Original heißt der Film La Resa dei conti, was in etwa „Die Abrechnung“ bedeutet. Neben Der Gehetzte der Sierra Madre war auch noch Cuchillo, der Vollstrecker ein deutscher Titel. Auf dem amerikanischen Markt ist er als The Big Gundown bekannt.

Synchronisation

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Es existieren zwei deutsche Synchronfassungen. Die erste entstand bei der ARRI Arnold & Richter Cine Technik GmbH & Co. Betriebs KG, Stephanskirchen. Erich Ebert schrieb das Dialogbuch und führte Regie.[1] Die zweite entstand bei der Lunatic Synchron, München.[2]

Rolle Darsteller Synchronsprecher (Kino 1967) Synchronsprecher (DVD 2004)
Jonathan Corbett Lee Van Cleef Christian Marschall Randolf Kronberg
Cuchillo Sanchez Tomás Milián Klaus Kindler Philipp Moog
Brokston Walter Barnes Klaus W. Krause Norbert Gastell
Witwe Nieves Navarro Rosemarie Fendel Susanne von Medvey
Jellicol Roberto Camardiel Robert Klupp Michael Rüth
Chet Miller Ángel del Pozo Wolf Rahtjen ?
Vater von Chet Miller Tom Felleghy ? Tobias Lelle
Benito Antonio Molino Rojo K. E. Ludwig ?
Gefängniswärter Spartaco Conversi ? Kai Taschner
Captain Segura Fernando Sancho Wolfgang Hess Claus Brockmeyer

„Abgesehen von einigen vordergründigen Brutalitäten ein spannender, sorgfältig inszenierter Italowestern.“

Lexikon des internationalen Films[3]

„Eine spannende Geschichte mit sehr guten Darstellern und hervorragenden Landschaftsaufnahmen sowie einem unglaublich guten Score von Ennio Morricone machen diesen Film zu einem Klassiker“

[4]

„In der Handlung etwas über dem billigen Klischee, doch ansonsten nicht sonderlich bemerkenswert. Ab 16 möglich.“

Einzelnachweise

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  1. Der Gehetzte der Sierra Madre (1966) – 1. Synchro (Kino 1967). In: Deutsche Synchronkartei. Abgerufen am 15. Juli 2023.
  2. Der Gehetzte der Sierra Madre (1966) – 2. Synchro (2004). In: Deutsche Synchronkartei. Abgerufen am 15. Juli 2023.
  3. Der Gehetzte der Sierra Madre. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 2. März 2017.
  4. Ulrich P. Bruckner: Für ein paar Leichen mehr. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, 2006
  5. Kritik Nr. 262/1967