Diskussion:Abhilfe

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Losdedos in Abschnitt Unklarheiten
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Unklarheiten

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Mir ist nicht klar, was dieser Artikel-Abschnitt eigentlich aussagen will:

Arten der Abhilfe (nach der Entscheidung T 919/95 der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, vgl. auch Singer/Stauder, Europ. Patentübereinkommen, Art. 109, Rdn. 11): 1. kassatorische Abhilfe (reine Berichtigung einer Entscheidung ohne positive End-Entscheidung, d. h. reine Berichtigung einer Entscheidung und Wiederaufnahme des Verfahrens vor der unteren Instanz), 2. reformatorische Abhilfe (dem Beschwerdeführer wird in der Abhilfe das gewährt, was ihm mit der angefochtenen Entscheidung abgeschlagen wurde).

Hier sollte verständlicher gemacht werden, was damit informatorisch rübergebracht werden soll.(Das Europ.Patentübereinkommen kann ich in diesem Zusammenhang so gar nicht einordnen.)--Losdedos 21:51, 18. Apr. 2011 (CEST)Beantworten