Diskussion:Abitur für Nichtschüler

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Attraktor in Abschnitt Baden-Württemberg
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich bezweifle, dass das Rechenbeispiel bei Fußnote 2 stimmt. Soweit ich weiß zählt die mündliche Nachprüfung eines schriftlichen Fachs nur 1/4 und nicht die Hälfte (nicht signierter Beitrag von 89.247.20.162 (Diskussion) 16:49, 28. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Unterschied Nichtschülerabitur - Begabtenprüfung

[Quelltext bearbeiten]

Verbesserungsvorschlag:

Die Nichtschülerabiturprüfung oder Externenprüfung ist nicht dasselbe wie die Begabtenprüfung, siehe zum Beispiel http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/schullaufbahnberatung/schullaufbahnen/studium/index_05603.asp.

Die Begabtenprüfung gibt es nicht in allen Bundernländern. -- hs (nicht signierter Beitrag von 85.233.41.206 (Diskussion) 16:58, 11. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Überarbeitung: Abitur für Nichtschüler

[Quelltext bearbeiten]

Ich (Kyun) und Benutzer hexaChord haben am 18. und 19. Januar 2014 die Weblinks für den Artikel Abitur für Nichtschüler überarbeitet. Dabei wurden zwei defekte Links und ein Link zu einem falschen Thema, dem Zweiten Bildungsweg, entfernt. Desweiteren werde ich den noch bestehenden zweiten Weblink mit dem meiner eigenen Webseite "http://www.externenprüfung-nichtschüler.de/abitur-nichtschuelerpruefung/ - Infos zum Abitur für Nichtschüler" ersetzen. Den Link habe ich auf die Richtlinien für Weblinks hin überprüft und für thematisch sinnvoll befunden.

Wenn ich die Zeit dafür finde, werde ich den Artikel ein wenig überarbeiten. Es fehlen Informationen zu neun Bundesländern, die meisten Aussagen sind nach der Verabschiedung vieler Gesetze und Verordnungen um den Sommer 2009 nicht mehr zutreffend und es ist mehr verwirrend als nützlich immer wieder die Begabtenprüfung zu erwähnen. Allerdings ist die Distanz vom Abitur für Nichtschüler zur Nichtschülerprüfung durchaus gelungen und berechtigt, auch wenn die Artikel zur Nichtschülerprüfung und zur Schulfremdenprüfung absolut katastrophal ausfallen, zumal diese in Google und in vielen anderen Suchmaschinen unter den jeweiligen Suchbegriffen oben als erste angezeigt werden.

Sollten Fragen oder Probleme vor allem bezüglich der erneuten Überarbeitung der Weblinks auftauchen, so sollte dies im Vorfeld hier besprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen,
André Schulz --Kyun (Diskussion) 22:49, 19. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ich werde mich an der Diskussion nicht weiter beteiligen und vertraue den mitlesenden Kollegen. ;-) --Avant-garde a clue-hexaChord 22:53, 19. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Hier ist ein neuer Weblink für die Überarbeitung dieses Artikels. Auch als mögliche Quelle tauglich. --JARU69 (Diskussion) 11:55, 5. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Brandenburg wird nicht erwähnt?

[Quelltext bearbeiten]

Wie ist das System dort? (nicht signierter Beitrag von 93.220.39.249 (Diskussion) 15:40, 12. Jul 2016 (CEST))

ist jetzt erwähnt, sollte erweitert werden --Fritzbruno (Diskussion) 20:22, 16. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Hamburg sollte erwähnt werden

[Quelltext bearbeiten]

Insbesondere weil viele dort ihr Nichtschüler-Abitur machen, wegen der Fernschulen (ILS). (nicht signierter Beitrag von 91.64.21.224 (Diskussion) 02:56, 6. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Niedersachsen?

[Quelltext bearbeiten]

Zu Niedersachsen steht gar nichts. Wie verhält es sich da? --188.96.217.125 21:47, 14. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Baden-Württemberg

[Quelltext bearbeiten]

Im Gegensatz zu den anderen Ländern finden sich bei Baden-Württemberg keine Aussagen zu landesrechtlichen Besonderheiten, dafür Berichte von Schülern, die sich vor mehr als zehn Jahren zusammengeschlossen haben, um sich als Externe auf die Abiturprüfung vorzubereiten. Könnte jemand bitte mal die juristischen Besonderheiten für Baden-Württemberg herausarbeiten? --Attraktor (Diskussion) 23:20, 22. Mär. 2023 (CET)Beantworten