Diskussion:Abschussplan

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Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--KuhloBot 11:52, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Erledigt, Link aktualisiert. --Of 13:12, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Vielen, vielen herzlichen Dank. ;) MfG Gary Dee 03:55, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Die ID...

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...hat mir dieses zukommen lassen, und behauptet dies sei irreführend:

Und es macht einen himmlischen (nicht höllischen) Unterschied wenn es um den Artikel des Grundgesetzes oder des BundesJAGDgesetzes geht. Deshalb immer im Voraus sicher sein, bevor man sich gewissermaßen sicher ist. Bitte in Zukunft darauf achten. Danke und LG. Gary Dee 03:32, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Wer ist "Die ID"? Wenn es um deinen Edit Abs. zu Absatz geht: Abs. als Abkürzung für Absatz ist in der WP (und auch sonst) allgemein üblich. -- Ian Dury Hit me  11:28, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Wenn ich das damals gewusst hätte, wäre der Absatz vom Absender her relativ einfach in absächlicher Folge (und zwar ohne Absicht von vornherein als abwertend) und somit Abstrakt oder klar relevant dem Abschussplan zugeordnet gewesen und somit klar (mit/und oder beide) zufolge einer absichtlichen Zuwiderhandlung des damaligen Absenders (ID liegt nach wie vor, vor) von damaligen WP-Richtlinien weitläufig irreführend gewesen. Deshalb beharrt dieser Umstand (bis heute mitinbegriffen) die jeweilige Form bzw. die damalige Aussage im fundierten Wahrheitsgehalt, jeglicher Grundlegung (ob damals oder heute) auf Irrtum des Antragstellers. Ich bin heute dieser Auffassung sogar mit Meinungsinteresse stärker demgegenüber vertreten, was sich zum damaligen Zeitpunkt in der Mailkorrespondenz im Konkreten abgespielt hatte, obwohl, die Überprüfung auf WP-Ebene nie dasselbe Format hatte (und heute noch hat), wenn man dieser Sache entgegenkommender hätte sein können. Heute eine Mutmaßung gegenüber damals brächte auch heute keine genaueren Details ans Licht dieses dunklen Kapitels was die EMails betrifft die mir in teilweiser Verschleierung von Tatsachen entgegengesetzt wurden (heut ist es mir mittlerweile sch******al. Somit bleibt der damalige Standpunkt dem Gleichnissvorkommen aus heutiger Sicht, dem gegenüber auch heute treu. Period ! Und trotzdem danke für gewisse Meinungen die mir damit/damals gewisse feste Formen der Solidarität von jenen WP-Mitarbeitern, deren Meinungen mit einflossen und mir Online den Rücken oft genug freigehalten haben. Wie schon gesagt, diese Diversität bestehen zum Teil noch heute. Grüsse und bessere Zusammenarbeit ist kein WUNSCH sondern ein absolutes MUSS. Besonders in Projekten wie diesen. Nochmals danke. :) Gary Dee 06:33, 20. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Überarbeiten

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"nur auf Grund und im Rahmen dieses gesetzlich vorgeschriebenen Abschussplanes erlegt werden" und "er ist zu erfüllen": Diese Aussagen sind nicht ganz zutreffend. Rehwild wird in vielen Bundesländern ohne Abschussplan erlegt, bei Muffelwild werden Mindestabschüsse definiert. Bei Damwild dürfen 20% der Strecke (weiblich) übererfüllt werden.--213.61.248.114 14:37, 25. Feb. 2020 (CET)Beantworten

... wenn du das so weisst, ändere es bitte mit Beleg! Hier kann jeder mitmachen! --Gabrikla (Diskussion) 16:27, 13. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Lieber Benutzer:213... ...da weder du, noch jemand anderer seit fast zwei Jahren reagiert hast, revertiere ich den Überarbeitungsvermerk. Zumal deine Einwendungen den Abschussplan nicht aufheben, sondern allenfalls ergänzen.--Gabrikla (Diskussion) 21:30, 28. Feb. 2022 (CET)Beantworten

grundlegende Erweiterung des Artikels zur Erhöhung der Relevanz

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Immer wieder werden Landesjagdgesetze diskutiert. Dabei gerät oft aus dem Blick, dass viele Dinge bereits im Bundesjagdgesetz geregelt. sind. Frei nach dem Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ möchte ich deshalb diesen Artikel korrigieren und erweitern.

Generell ergänzen möchte ich, wozu es überhaupt einen Abschussplan geben soll (BJagdG §21 Abs. 1) und was dieser berücksichtigen muss.

Korrigieren werde ich auf jeden Fall: bei der Erstellung der Abschusspläne wirken auch die Jagdvorsteher mit.

Dazu ergänzen möchte ich:

(1) Aufgrund eines Urteils aus 1995 (BVerwG, Urteil v. 30.03.1995 – 3 C 8/94) hat auch jeder Grundeigentümer individuelle Rechte im Rahmen der Abschussplanung. Laut VGH München (Urteil v. 30.06.2020 – 19 BV 15.1021) kann das sogar so weit gehen, dass man gegen den Abschussplan eines Nachbarreviers klagen kann.

(2) Weitere Urteile aus 1992 (BVerwG, U.v. 19.3.1992 - 3 C 62/89) und 1996 (BayVGH, U.v. 7.11.1996 - 19 B 93.956) präzisieren die Durchführung der Abschussplanung durch die Behörden.

Entsprechende Zitate aus den nicht im Internet verfügbaren Urteilen werden es ermöglichen, die wesentlichen Punkte nachzuvollziehen. Dadurch wird der Artikel deutlich länger, aber eben auch tatsächlich relevant, denn er übernimmt nicht nur die Sätze aus dem Bundesjagdgesetz, er ordnet sie ein und macht neue Quellen zugängig.

Ich bitte um Eure Diskussionsbeiträge. Hat jemand was dagegen? Wenn nicht, dann werde ich das in nächster Zeit ausführen.

Matze --Matze Schütz (Diskussion) 09:57, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Jagdrecht ist natürlich Abweichungsgesetzgebung https://de.wikipedia.org/wiki/Abweichungsgesetzgebung. Das ändert aber nichts an meinem grundsätzlichen Vorschlag oben. Gruß, Matze --Matze Schütz (Diskussion) 11:49, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten