Diskussion:Absorptionsprinzip

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Beispiel: "(...) mit einem Messer (...)"
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Beispiel: "(...) mit einem Messer (...)"

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Bei einem Messer handelt es sich um einen gefährlichen Gegenstand, daher wäre hier § 224 StGB anzuführen.

Richtig, geklärt. --Stephan Klage (Diskussion) 16:53, 5. Apr. 2021 (CEST)Beantworten