Diskussion:Akzessorietät

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt Eingangsdefinition zu eng?
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Abtretung akzessorisch oder nicht?[Quelltext bearbeiten]

  • "Unter einer akzessorischen Sicherheit versteht man eine Sicherheit,... z. B. im Fall der Abtretung."
  • "Zu den nicht akzessorischen ... Forderungen ... zählen u. a. ... die Abtretung"

Was denn nun?

Bin leider kein Jurist und kann diese Frage nicht selbst beantworten.

134.34.1.209 18:12, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Akzessorisch = Akzessorietät[Quelltext bearbeiten]

Die Artikel sind nahezu identisch. Leider habe ich keine Ahnung, wie man diese zusammenfügen kann. --Dispo 20:01, 04.05.06 (CET)


Gegenteil von Akzessorisch - Abstrakt[Quelltext bearbeiten]

Sollte vielleicht auch mit aufgenommen werden. --Flow2 10:11, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Quellangaben[Quelltext bearbeiten]

fehlen --Flow2 20:57, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Komma[Quelltext bearbeiten]

hab nur mal ein Komma vor einem "und" entfernt.

--~~ ~~--134.155.99.41 18:06, 30. Jan. 2009 (CET) Habe mir erlaubt, ein "=" zu ergänzen (offenbar aus Versehen andere Gliederungsebene)-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Terminus Technicus[Quelltext bearbeiten]

  1. Würde ich (mindestens) technicus kleinschreiben.
  2. Verstehe ich nicht was der Bezug auf dieser Begriff hier über die schon erwähnte Fachsprache hinaus sagen soll. Offenbar überflüssig, daher werde ich es löschen.-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Eingangsdefinition zu eng?[Quelltext bearbeiten]

Statt Recht vielleicht besser "rechtlicher Umstand", da die Akzessorietät der Strafbarkeit eines bloßen Teilnehmers kein Recht darstellt, vgl. auf Kübler, Wörterbuch.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 10:46, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten