Diskussion:Alnatura

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Letzter Kommentar: vor 1 Tag von Markus Bärlocher in Abschnitt Rechtsverstoß bei Aufsichtsratsstruktur
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Branche Biolebensmittel

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Im Subtext ganz oben, wird angegeben, dass Alnatura in der Branche der Biolebensmittel tätig ist. Das ist sehr einseitig und stimmt nur erheblich bedingt. Viele von Alnatura vertriebenen Lebensmittel sind nicht aus biologischer Landwirtschaft. Eine Mixtur aus konventionellem Massenanbau und teilweise nach lockeren "Bio"-Richtlinien Produziertem wird höchstwahrscheinlich die Norm sein. Mit tiefen Produktpreisen kann keine konsequente Umsetzung der komplexen biologischen Richlinien in der Landwirschaft realisiert werden. Das kostet entsprechend. - Wer mit Landwirtschaft nichts zu tun hat, dem wird ein realistisches Bild nur sehr bedingt möglich. --178.197.230.22 12:29, 6. Feb. 2020 (CET)Beantworten


Alle Lebensmittel bei Alnatura,bis auf ein oder zwei Ausnahmen, sind Bio-Lebensmittel. --2003:C3:2F2F:4A49:BD2B:8146:9B6C:EC48 13:07, 9. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Rechtsverstoß bei Aufsichtsratsstruktur

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Am 21.7. löschte Benutzer:Millbart mit der Begründung "bitte anhand der Rezeption darstellen wer da was "kritisiert" hat, siehe auch WP:Belege und WP:WWNI" hat, siehe auch WP:Belege und WP:WWNI" die folgende Aussage:

Im Juni 2024 wurde bekannt, dass Alnatura, obwohl das Unternehmen aufgrund von Größe und Rechtsform gesetzlich verpflichtet ist, einen paritätisch bestimmten Aufsichtsrat einzurichten, diese Vorgabe rechtswidrig ignoriert.<ref>{{Literatur |Autor=Sebastian Sick |Hrsg=[[Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung]] (I.M.U.) der [[Hans-Böckler-Stiftung]] |Titel=Erosion der Unternehmensmitbestimmung |WerkErg=Zur Mitbestimmung und Mitbestimmungsvermeidung in Deutschland |Reihe=I.M.U. Mitbestimmungsreport |BandReihe=Nr. 81 |Verlag= |Ort=Düsseldorf |Datum=2024-06 |ISSN=2364-0413 |Online=https://www.imu-boeckler.de/fpdf/HBS-008879/p_mbf_report_2024_81.pdf}}</ref>

Die Hans-Böckler-Stiftung ist die Stiftung der Gewerkschaften und als solche eine seriöse Quelle. Ich betrachte den beschriebenen Rechtsverstoß durchaus als lexikalisch relevant - unabhängig von einer etwaigen Rezeption. Die konkrete Formulierung kann man ändern, aber eine korrekt bequellte Aussage einfach zu löschen, macht mich ein wenig misstrauisch, welche Motive dahinter stehen. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:05, 2. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Hat das irgend jemanden interessiert?--Tohma (Diskussion) 23:09, 2. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Moin, wichtig ist vor allem erstmal, dass Du über die Motive eines Benutzers spekulierst anstatt die Begründung verstehend zu lesen... Du hast den zitierten Beitrag unter den Abschnitt "Kritik" platziert. Meine Frage lautete "Wer hat da wo was kritisiert?" Daneben hast Du Deine Ergänzung mit Primärliteratur belegt, die dieses Lemma beiläufig in einer Aufzählung erwähnt. Weder ist dieses Lemma Gegenstand der genannten Primärliteratur noch wurde dargelegt wen diese Veröffentlichung jemals in Zusammenhang mit diesem Lemma interessiert hat. Ich habe die entsprechenden Richtlinien in der ZuQ verlinkt und ergänze noch WP:KTF. Grüße --Millbart talk 23:14, 2. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

3M Die Formulierung „rechtswidrig“ impliziert, dass ein Rechtsverstoß festgestellt wurde. Die Feststellung kann aber nur ein Gericht treffen. Die (gewerkschaftsnahe) Stifung stellt erst mal nur eine Behauptung auf. Die Formulierung kann deshalb so auf gar keinen Fall in den Artikel. Solange die Behauptung in den Medien nicht breit rezipiert wird, sollte sie ganz draußen bleiben. Die Wikipedia ist kein Pranger… --Vertigo Man-iac (Diskussion) 18:38, 4. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

3M Ohne Rezeption ist das als Auswertung einer Primärquelle nicht zulässig. Und, um das gleich mit zu erledigen, das gilt für die anderen Lemmata, wo das als Masseneinfügung durchgeführt wurde, ebenso.--Tohma (Diskussion) 18:54, 4. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

3M Die Studie, die hier als Beleg angeführt wird, ist ziemlich sicher keine Primärliteratur, das zumindest trägt nicht als Begründung. Wir haben an Sekundärliteratur nicht die Anforderung, dass diese zwingend bereits anderswo rezipiert werden muss, dem Kollegen Tohma muss ich da widersprechen. In der vorgeschlagenen Formulierung halte ich die Ergänzung aber dennoch nicht für geeignet. Zum einen kann erst von "wurde bekannt" gesprochen werden, wenn die Studie irgendwo extern medial oder durch andere Wissenschaftlicher rezipiert wurde. Zum anderen hat der Kollege Vertigo Man-iac zutreffend darauf hingewiesen, dass hier kein bewiesener Rechtsverstoß vorliegt. Wenn, dann wäre als Formulierung "In einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung wurde kritisiert, dass Alnatura (wie auch diverse andere Unternehmen) keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat habe, obwohl das Unternehmen aufgrund von Größe und Rechtsform dazu gesetzlich verpflichtet sei." geeignet. Aber ohne externe Rezeption dieser Studienergebnisse sehe ich auch nicht wirklich die zwingende Notwendigkeit, dies hier aufzunehmen. Anstatt das bei den einzelnen Unternehmen einzutragen, wäre es m.E. sinnvoller, diese Kritik unter Aufsichtsrat#Kritische Diskussion in angemessener Form zu ergänzen. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 🇮🇱 (Diskussion) 11:41, 5. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Weitere Meinung: Ich schließe mich den Vorrednern an. Offenbar liegt hier nur wenig oder gar keine Rezeption des „Skandals“ vor, insofern gibt es auch noch keine Stellungnahme von Alnatura oder öffentlichen Druck auf das Unternehmen. Wikipedia ist auch nicht dazu da, den aufzubauen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:43, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Noch eine Meinung Im Mitbestimmungsreport Nr. 81 nachgelesen. Stehen tut da "Auch viele große Namen finden sich unter den Unternehmen, die die Mitbestimmungsgesetze illegal nicht anwenden. Bekannte Einzelhändler wie Rossmann (ca. 30.000 Arbeitnehmer*innen), IKEA (ca. 20.000 Arbeitnehmer*innen) oder Alnatura (über 3.000 Arbeitnehmer*innen) gehören dazu, aber auch Burger King, Ferrero oder Microsoft Deutschland. 60 Prozent der Unternehmen, die die Vorschriften zur Bildung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrats missachten, sind in Familienhand (siehe Abbildung 4). Börsennotiert ist dagegen keines der Unternehmen." Das war´s, das ist die einzige Erwähnung dort. Die Erwähnung in einer langen Aufzählung in einem internen Report eines gewerkschaftsnahen Instituts reicht nicht zur Erwähnung im Artikel.--Meloe (Diskussion) 08:49, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

3M: Volle Zustimmung zu Benutzer:Wahldresdner, auch was die Änderung der Formulierung angeht. Meiner Meinung nach besteht die Qualität eines neutral geschriebenen Unternehmensartikels gerade darin, auch solche "Nennungen" in kritischen Veröffentlichungen zusammenzutragen, und dabei klar zu benennen, wer sie äußert. Dafür muss sie auch nicht das Handelsblatt nochmal darüber berichten. LG --AlanyaSeeburg (Diskussion) 09:30, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Verstehe ich nicht, Wahldresdner WDD schreibt doch, er sähe keine Notwendigkeit, das hier aufzunehmen. Was ist nun Deine Meinung? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:06, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Keine Notwenigkeit zu sehen heißt ja nicht, ganz gegen die Aufnahme zu sein. Ich sehe auch nicht zwingend die Notwendigkeit, die Info zu erwähnen, finde es aber sinnvoll und auch ohne weitere Bericherstattung angemessen, sie zu ergänzen. So klarer? --AlanyaSeeburg (Diskussion) 11:51, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

volle Zustimmung zu AlanyaSeeburg, kai kemmann Verweis=Benutzer Diskussion:KaiKemmannVerbessern statt löschen 13:53, 28. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Bitte umformulieren. Wenn Gesetze nur 60/40 befolgt werden, müssen sie nachgeschärft werden. Wenn Firmen sich der Mitbestimmungspflicht "entziehen" ist das ähnlich skandalös wie andere Missstände. Wir sollten das im Artikel in neutraler Sprache erwähnen. Gruss, --Markus (Diskussion) 18:31, 28. Aug. 2024 (CEST)Beantworten