Diskussion:Alternative-Streitbeilegung-Stellen (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Asurnipal in Abschnitt Lemma
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Erster Satz

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Leider wird nicht klar, ob sich der zweite Teil auf die AS-Stellen oder das Gesetz bezieht. MfG, Tasmer (Diskussion) 11:28, 17. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo Tasmer. Beides. Der Satz ist eine Zusammenfassung aus dem Gesetzestext, den ich als Quelle hintangestellt habe.--Asurnipal (Diskussion) 11:43, 17. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Lemma

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Sollte das Lemma nicht eher Alternative-Streitbeilegungsstellen lauten - wenn man sich an den Gesetzestext hält müsste es ja Stellen zur alternativen Streitbeilegung heißen. --K@rl 08:46, 24. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo K@rl. Das Gesetz selbst nennt sich "Alternative-Streitbeilegung-Gesetz". Im Gesetz wiederum sind diese Stellen als AS-Stellen abgeküzt, also ausgeschrieben Alternative-Streitbeilegung-Stellen, wie auch in der europäischen Vorgabe, der Richtlinie 2013/11/EU (ADR-Richtlinie), auch dort wird "AS-Stelle" verwendet. AS-Stelle erschien mir aber unzweckmäßig, Lemma mit Abkrüzung ist immer problematisch. Daher in Kombination mit dem Gesetz, ist das Lemma Alternative-Streitbeilegung-Stellen entstanden, und da es bald noch mehr gibt mit (Österreich). Kann man natürlich auch anders sehen. Den Begriff "Stellen zur alternativen Streitbeilegung" aus dem Gesetz erschien mir zu undifferenziert, könnte so ja auch eine Verbraucher-, Mediations- oder Schlichtungsstelle sein. Ich bin der Meinung, so ist es kurz und prägnant beschrieben und wird auch nicht mit einer Verbraucher-, Mediationsstelle oder Schlichtungsstelle verwechselt, da es eben mit Bindestrich verbunden wurde, wie im Gesetz (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz). SG, --Asurnipal (Diskussion) 13:25, 24. Aug. 2015 (CEST)Beantworten