Diskussion:Amtspflicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Tagen von 213.137.189.130 in Abschnitt "Amtspflicht" in der Schweiz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Überschrift nicht korrekt

[Quelltext bearbeiten]

Der Autor stellt in seinem vernünftigen Artikel leider nur allgemeine Haftungsfragen dar. Was eine Amtspflicht ist, und ab wann sie verletzt wird, wäre grundlegender. Ansonsten käme die Überschrift "Haftungsfolgen bei Amtspflichtverletzungen" dem Inhalt des Artikel näher. --Scharfsinn (Diskussion) 16:13, 3. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Hallo @Scharfsinn:, die Unterabschnitte Umfang/Inhalt und die darin enthaltenden interwiki-links geben erschöpfend Auskunft über den Inhalt der Amtspflicht, so dass Deine Auffassung ungerechtfertigt ist. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 14:40, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Hallo @Wowo2008, ich hatte mir mehr Konkretion im Artikel gewünscht, nicht nur eine Aufzählung, wer Amtsträger ist und einige allgemeine Oberbegriffe. Die Verlinkung führte nicht zum Fallvergleich, aber es liegt vorrangig an meinem seltenen Gebrauch von Wikipedia.
Jedenfalls ein hilfreicher Artikel! --Scharfsinn (Diskussion) 14:39, 30. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

"Amtspflicht" in der Schweiz

[Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz gibt es den Begriff "Amtspflicht" auch. Es hat aber ein komplett andere Bedeutung.

Die Amtspflicht in der Schweiz beschreibt den Umstand, das jemand zu einem Politischen Amt gezwungen werden kann. Das kommt hin und wieder in kleineren Gemeinden vor. Da will eigentlich niemand Gemeindepräsident werden, weil man praktisch nichts verdient und es viel Arbeit macht. Da jeder Stimmberechtigte wählbar ist, wird auch jemand gewählt. Danach hat man das Amt für mindestens zwei Jahre an der Backe, bevor man zurücktreten darf. --213.137.189.130 15:12, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten