Diskussion:Anschluss- und Benutzungszwang

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Harald321 in Abschnitt Privatstraßen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Privatstraßen

[Quelltext bearbeiten]

Wie ist es, wenn das eigene Grundstück nicht an einer öffentlichen Straße liegt, sondern an einer Privatstraße (weiteres Grundstück). Mich wundert es, dass die Gemeinde bei Neubauten in der Privatstraße weiterhin Gruben zulässt. Kann die Gemeinde die Grundstückseigentümer der Häuser zwingen einen Kanalanschluss über die Privatstraße a die öffentliche Straße zu legen? Kann die Gemeinde die Grundstückseigentümer der Privatstraße zwingen einen Kanal zu errichten? --Harald321 (Diskussion) 16:41, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten