Diskussion:Araucana

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von PigeonIP
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1. Zuchtverbot? Die Zucht dieser Hühner ist nicht verboten, daher die entsprechende Änderung. Selbst in dem genannten Gutachten wird kein Verbot gefordert, sondern lediglich eine Beobachtung der Zucht und weitere Untersuchungen. Das Tierschutzgesetz hat das Gutachten zudem nicht 1 : 1 umgesetzt. Fakt ist daher, dass die Zucht erlaubt ist und auch weiterhin erfolgt. (nicht signierter Beitrag von 62.157.125.129 (Diskussion) 10:12, 9. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Welche Quellen hast Du für diese Aussage? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 20:46, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ein Zuchtverbot existiert nicht nur in Deutschland nicht, sondern in keinem anderen Land. Der § 11b des TSchG regelt die Schmerzfreiheit von sog. "Qualzüchtungen". Bei Araucanahühnern werden stets Merkmalsträger mit sog. Nichtmerkmalsträgern verpaart. Dies gibt bei der Nachzucht keine Probleme. Zudem bezieht sich das "Qualzuchtgutachten" nicht auf die Schwanzlosigkeit, sondern auf die Ausprägung von Bommeln (Tuffs). (nicht signierter Beitrag von 84.166.166.223 (Diskussion) 15:17, 26. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Um die Behauptung der IP zu unterlegen: zum aktuellen Stand des neuen Tierschutzgesetzes (BDRG, 12. November 2012) --PigeonIP (Diskussion) 18:49, 20. Feb. 2014 (CET)Beantworten