Diskussion:Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 2.241.118.240 in Abschnitt "Nachfolgerin der DSAP"
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http://www.vachss.de/mission/berichterstattung/ahs.htm -- Korkwand (Diskussion) 11:31, 25. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

"Nachfolgerin der DSAP"

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Die AHS war niemals offizielle Nachfolgerin der DSAP, die übrigens 1983 an genau der Frage zerbrach, ob man nun auf legalen oder illegalen Wegen die mangelnde Rechtfertigung der bestehenden Schutzaltersgrenzen demonstrieren sollte, während auch dieser Artikel es offenbar so aussehen läßt, als seien sämtliche Verbände und Institutionen ausnahmslos von allen Mitgliedern als fortwährend straffällige kriminelle Vereinigungen mit dem Zweck gegründet worden, als übermächtige biblische Plage über die anständige Welt und ihre Kinder ohne Sinn und Verstand herzufallen, sprich als ob die Legalitätsfrage nur ein untergeordnetes, nebenbei und nachgeordnet zu erledigendes Ärgernis darstelle (eine Sichtweise, die auch lange Zeit im Wikipediaartikel zu Magnus Hirschfelds Wissenschaftlich-humanitärem Komitee, dort allerdings in nun romantisierter Form, zum Tragen kam, wo es hieß, dieses sei eine Anlaufstelle für Menschen in sexueller Not gewesen, und entsprechend auch die Darstellung des WHKs in Rosa v. Praunheims Trashfilm Der Einstein des Sex, wo das WHK der 20er Jahre stellenweise einem Schwulenpuff mit angeschlossener Travestieshow gleichkommt). Auch wenn spätestens ab 1997 natürlich inhaltliche und personelle Überschneidungen bestanden, bleibt es bezeichnend, daß der Artikel nichtmal per entsprechendem Abschnitt Weblinks auf die eigenen Internetseiten der AHS verlinkt, sondern sich lieber auf an ihren eigenen Konflikten irregewordene menschenverachtende Haßprediger beruft.

Als staatlich anerkannte und geförderte sexualwissenschaftliche Vereinigung wurde die AHS in den 80ern als Nebenorganisation bzw. von diversen Mitgliedern der nachwievor bestehenden medizinischen Fachgesellschaft der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung (DGSS) gegründet; beide Institutionen, AHS und DGSS, als ganzes wie auch die einzelnen Wissenschaftler publizierten ein breites Spektrum an sexualwissenschaftlichen Arbeiten und arbeiteten in der klinischen wie ambulanten Sexualforschung und -therapie und befaßten sich dementsprechend auch mit Pädophilie und Pädophilen.

Die von Wissenschaftlern und Ärzten betreuten örtlichen Selbsthilfegruppen für Pädophile, die unter dem Schirm der ebenfalls von staatlicher Seite als gemeinnützig anerkannten DSAP entstanden waren, gingen nach Auflösung der DSAP 1983 als Selbsthilfegruppen nicht unmittelbar zur AHS (was ja personelle Überschneidungen besonders auf Ebene der Wissenschaftler und der auch sonstigen öffentlichen Amsträger natürlich nicht ausschließt), sondern zum Bundesverband Homosexualität, der sich schon zuvor und bis zu seiner Auflösung 1997 für die Entschärfung (nicht vollständige Abschaffung, genausowenig wie übrigens die AHS) der Schutzaltersbestimmungen (etwa im Sinne der Reformvorhaben der sozialliberalen Regierung Brandt, die eine Strafabsehensklausel im Falle der Abwesenheit von Gewalt, Inzest und Penetration vorsahen, und die letztendlich allein von der Guillaume-Affäre verhindert wurden) über die Angleichung des homo- wie heterosexuellen Schutzalters durch Abschaffung des Schwulenparagraphen 175 von 1994 hinaus einsetzte, ähnlich wie auch die ebenso staatlich anerkannten medizinischen und Wissenschaftsvereinigungen AHS und DGSS.

Erst, als sich der Bundesverband Homosexualität 1997 frustriert auflöste, gingen die örtlichen Selbsthilfegruppen zur AHS, woraus die AGP entstand, die sich unter die nun entstehenden wissenschaftlichen Betreuungsgruppen innerhalb der AHS (u. a. für Exhibitionisten, Transsexuelle, Transvestiten und Zoophile) einreihte. Wenn sich also in einer aktuellen Ausgabe des STERNs ein ehemaliges wissenschaftliches Mitglied der AHS beschwert, daß es schon Ende der 80er: "bloß noch um Pädophilie" gegangen wäre, weshalb er die AHS von sich aus verlassen habe, sagt das mehr über seine eigenen libidinösen Verstrickungen und negativen Obsessionen als über die AHS aus.

Der Unterschied zwischen AHS, AGP, DGSS und DSAP zum heutigen, von der KDF-Wagen-Stiftung gegründeten und bezahlten Kein Täter werden!-Projekt an der Berliner Charité besteht nicht im Grade der wissenschaftlichen Seriösität oder wissenschaftlichen Legitimation ihrer Mitglieder, sondern darin, daß die Wissenschaftler an der Charité der Meinung sind, daß die momentane Form, das momentane Ausmaß der Kriminalisierung sich allein aus dem rechtfertigt, was zwischen Kindern und Pädophilen passiert, während die Wissenschaftler von AHS, AGP, DGSS und DSAP diese Meinung entschieden ablehnen (die Übereinstimmung beider Seiten, wobei allerdings der damalige radikale Flügel der DSAP bis 1983 teilweise auszunehmen ist, besteht hingegen darin, daß bestehende Gesetze einzuhalten sind und auf die betreuten Pädophilen dahingehend einzuwirken ist), und zwar nicht zuletzt aus der Kenntnis der Geschichte des Sexualstrafrechts und der altbekannten, da nachwievor stereotypen sozialen Dynamiken und Überzeugungen heraus, die in sexueller Hinsicht von den sozialen Agenturen seit Aufkommen von HIV unter den erzreaktionären Regierungen Reagan, Thatcher und Kohl wie schon so oft in der abendländischen Geschichte mal wieder gezielt bedient und getriggert werden.

Nur das Primärobjekt der sexuellen Haßobsession ist seit dem Aufkommen von HIV endgültig verschoben (wobei sich das Aufkommen von HIV für die Pädophilen ähnlich auswirkte wie ein halbes Jahrtausend zuvor das Überspringen der Syphilis von der Neuen auf die Alte Welt für - wenn man schon den Ausdruck Schwule im historischen Kontext ablehnt, dann eben - Männer, die Sex mit Männern hatten), und das, obwohl man HIV nicht einmal primär den Pädophilen (oder die Syphilis den Schwulen) in die Schuhe schieben kann. Auch wenn der STERN in seinen manipulativen Karremann-Veröffentlichungen von 2003 über die AHS nach Kräften bemüht war, es bezüglich HIV und Pädophilen so aussehen zu lassen, während der SPIEGEL, dessen Hauptaufgabe spätestens seit Ausscheiden Augsteins aus der Redaktion Ende der 80er und immer wieder durch affirmative Berufung auf Carl Schmitt, den NS-Kronjuristen und zeitgenössischen Kommentator der Nürnberger Rassegesetze (der dementsprechend heute immer wieder vom SPIEGEL für sämtliche populistischen Law-and-Order-Aufrufe respektive -Leitartikel zur Demontage des Grundgesetzes genutzt wird, ganz gleich, ob es dabei um Terrorismus, Migration oder Pädophilie als unmittelbaren Aufhängern geht), ganz der eigenen Selbstbezeichnung nach in der Sturmreifschießung von Demokratie und Sozialstaat besteht, immernoch die Schwulen als Hauptschuldige an HIV hinstellt. Verbreiteter ist hingegen inzwischen der Versuch, auch die mittlerweile immerhin etwas verpönte Homophobie als vermeintliche Reaktionsbildung auf ungewollte Sexualhandlungen den Pädophilen in die Schuhe zu schieben, und vereinzelt sogar die Ansicht, die Pädophilen hätten innerhalb der Menschheitsgeschichte die Prüderie erfunden, um ihren Perversionen ungestört nachgehen zu können, weil sie die anständige Menschheit zu prüde dazu gemacht hätten, um auf die sexuelle Unversehrtheit ihrer eigenen Kinder aufzupassen; in Wahrheit ging es der Prüderie oder besser Leibfeindlichkeit aber nicht um die Ignorierung, sondern gerade um die Aufrechterhaltung dieser sexuellen Unberührtheit, vor allem der Unberührtheit im Sinne der sodomia, zu deutsch widernatürliche Unzucht (später entwickelten sich aus den zugrundeliegenden ethnozentrischen Vorstellungskomplexen die derivativen Begriffe Perversion und Paraphilie), die sich nämlich ursprünglich aus der Unfruchtbarkeit der Handlungen, sprich ihrer mangelnden Eignung für die Fortpflanzung, heraus definierte.

Diese traditionell abendländische Kerndefinition des Primärobjekts der sexuellen Haßobsession als Unfruchtbarkeit begann sich im Laufe der Aufklärung und Industrialisierung zu verschieben, die zu einer immer weiter ausgedehnten Schul- und Ausbildungszeit und damit immer weitgreifenderen Kindheitsdefinition führten, und zwar parallel zum mühsamen, langsamen Abbau der traditionellen Homophobie mit wissenschaftlichen Mitteln, bis dieser Verschiebungsprozeß parallel zum Abschluß der Schwulenemanzipation, der Demontage der linken und progressiven Ausrichtung auch des Feminismus und grundsätzlich befeuert durch das zeitgleiche Aufkommen von HIV seinerseits zum Abschluß kam: Schwule und FeministInnen wurden nun - divide et impera! - mittels der Pädophilenfrage erst aufeinandergehetzt und schließlich gegen die Pädophilen in Stellung gebracht, indem Schwule und Frauen sich durch ostentative Lossagung von diesen als würdig zur Aufnahme ins gesellschaftliche Kollektiv zu erweisen hatten, bis schließlich mit Untergang des nominalsozialistischen Ostblocks allen Milieus und Gruppen jegliches progressive Linkssein mitsamt der nun in vorgeblich böse und schädliche und daher unerfüllbare Ideologien umbenannten gesellschaftlichen Utopien nicht zuletzt auch in sexualibus endgültig ausgetrieben wurde; das Ergebnis ist der allgemein vorherrschende, ethnozentrische und reaktionäre Positivismus auf gesellschaftlichem wie wirtschaftlichen Gebiet, der auch Schwulen- und Frauenbewegung eher duldet als begrüßt, als hätte es niemals eine Epoche der Aufklärung, eine Kritik der politischen Ökonomie oder eine linke Gegenkultur samt (tatsächlich im Saale stattgefundenen) sexuellen Revolutiönchens gegeben.

Und bevor der Fall des AHS-Mitglieds Bendig hier jetzt wieder angeführt wird: Im STERN wurde ja darauf hingewiesen, daß der Kinderschutzbund auch heute nachwievor von getürkten Beweisen, gekauften bzw. mittels Nötigung, also struktureller oder physischer Gewalt gefügig im Sinne der Staatsanwaltschaft gemachter Zeugen und einem letztendlich politischen Prozeß gegen Bendig ausgeht, dessen Ausgang schon lange vor den ersten Ermittlungen bestellt und dann aus einer Motivation heraus Zug um Zug durchgesetzt worden war, die z. B. zu Zeiten der Ermordung von Liebknecht und Luxemburg noch Staatsnotwehr und heute eben Kinderschutz heißt, womit sich dann, damals wie heute, aufgrund des postulierten permanenten Notstands auch gleich jede Schweinerei rechtfertigen läßt, wobei der jegliche juristischen und legalen Skrupel aus dem Weg räumende Notstand heute gemeinhin von dem geforderten Durchgreifen, Aufräumen und Großreinemachen geneigten Gerichten mittels der von selbsternannten Kinderschutzkreisen e. V. und ihren im Staatsapparat sitzenden Helfershelfern gern genutzten Klausel zur Gefahr im Verzug verhängt wird.

Nicht nur im Falle des AHS-Mitglieds Bendig gilt also: Schonmal einen Blick auf den Anteil der aufgrund von Gegenanzeigen eingestellten Ermittlungen bzw. zurückgenommenen Anzeigen in den offiziellen Statistiken zur Körperverletzung durch Beamte im Dienst in der Bundesrepublik geworfen? Außer dem ebenso verlaufenen, obengenannten Vorgehen gegen die AHS im Jahre 2003 läßt nicht zuletzt auch der Fall Pascal grüßen, wo die gewünschten Aussagen der Schwester durch massive körperliche Gewalt während der Verhöre erzwungen wurden, ihre einschlägige Anzeige jedoch infolge der unmittelbaren Gegenanzeige vonseiten der verantwortlichen Beamten zurückgenommen wurde; erst, als man sich an den US-amerikanischen Fällen Kern County und McMartin Preschool trial ein Beispiel nahm, kam man im Fall Pascal durch eine den amerikanischen Fällen nachempfundenen Plünderung der örtlichen Pflegeheime und Irrenanstalten aufgrund der einfacheren Manipulierbarkeit der geistig Behinderten auch ohne Gewaltanwendung zu den Aussagen, die man haben wollte. Was übrigens auch seine auffällige Parallele zu den primär zur Eindämmung der mit Schadenszauberei für identisch gehaltenen Sodomiterey (s. obige Definition) gedachten hoch- und spätmittelalterlichen Hexenprozessen hat, die in Gang kamen, nachdem eine geistig Verwirrte ganz ohne die sonst übliche Folter eine genaue Beschreibung der vermeintlichen, für sämtliche Unzucht und Schadenszauberei auf der Welt zuständigen Hexensekte ablieferte, die im übrigen nicht von ungefähr eine auffällige Ähnlichkeit auch zu den vermeintlichen, von Pädophilen beiderseits des Atlantiks zum Zwecke der massenhaften Kinderschändung betriebenen Satanssekten aufweist, derer man Ende des 20. Jahrhunderts ähnlich obsessiv habhaft zu werden versuchte wie die Inquisition der Hexensekte (finanzielle Ausplünderung bzw. finanzielle Erpressung der Opfer moralischer Massenpaniken sind dabei, damals wie heute, wie sie für die Hexenprozesse von jeder besseren historischen Abhandlung, für die Neuzeit vom Schwulenaktivisten Karl Heinrich Ulrichs oder heute vom pädophilenfreundlichen Psychologen Michael Griesemer beschrieben werden, nur ein willkommener Nebeneffekt, zumal man ja der Ansicht ist, der Menschheit durch sein gegen gemeinschaftsfremde und -schädigende unzüchtige Unholde gerichtetes Treiben einen Dienst zu erweisen).

Natürlich kann man jetzt, wie es der STERN implizit und explizit tut, sagen, daß auch der nachwievor das AHS-Mitglied Bendig als auch den herrschenden Strafparagraphen nach unschuldiges Bauernopfer der Staatsnotwehr respektive des falschen Kinderschutzes sehende Kinderschutzbund zum einzigen Zweck der Kinderschändung gegründet wurde und betrieben wird, um folglich mit dem STERN der Ansicht zu sein, daß der Kinderschutzbund einfach zu blöd oder zu pädophilenverseucht wäre, um zu begreifen, wo (nicht nur) für den STERN die wahren Opfer produziert würden.

Oder gefälligst zu produzieren seien, und zwar dalli? Was schließlich allein der im allgemeinen strafbejahenden Position nicht nur des STERNs zugutekäme, auch wenn dieser sich nur wenige Nummern zuvor zum Sprachrohr der von der damals 13jährigen bis heute geforderten Straflosigkeit im Fall Polanski gemacht hat; denn die Kontinuität der Berichterstattung (ob nun im Sinne der Strafaufrechterhaltung, der Strafverschärfung oder der vagen und zumeist schlecht formulierten Parteinahme für eine Strafmilderung) nicht nur des STERNs besteht augenscheinlich darin, durch reißerischen Voyeurismus ein schlechtes Gewissen beim Publikum für die durch ebendiesen Voyeurismus vorsätzlich bedienten (nicht nur sexuellen, sondern eben auch sadistische wie masochistische) Triebe zu erzeugen, das verdrängt und dementsprechend teils auf marginalisierte, zu diesem Zweck öffentlich und medial zur Verfügung gestellte Minderheiten und teils auf ihre vom gleichen Mechanismus postulierten Opfer projiziert werden muß, wodurch dann für den aufgehetzten, da so leicht über die eigenen Triebe manipulierbaren Mob auch bestenfalls egal wird, welche Wissenschaftler und Politiker durch ihre Fürsprache öffentlichen Selbstmord begehen.

Das Ergebnis sehen wir im hiesigen Artikel zur AHS, wo das gesunde Volksempfinden die einzelnen Volksgenossen mal wieder dazu verleitet, als mit sich selbst identische und harmonische Volksgemeinschaft gemeinsam und selig am selben Strang zu ziehen, sofern nur eine marginalisierte, für exlex (denn der so ärgerliche Schutz des neuzeitlichen Rechtsstaates hat für sie nicht zu gelten, eine Haltung, die u. a. im Schlagwort vom Täterschutz zum Ausdruck kommt, das darüberhinaus in diesem Zusammenhang eine eklatante Holocaustverharmlosung darstellt, da es ursprünglich aus dem Kontext der fürstlichen Behandlung von NS-Tätern durch die Bundesrepublik stammt und erst, ähnlich wie die von Rechten aufgebrachte heutige Totalitarismusdoktrin zur zunehmenden Reinwaschung der Rechten, wie vieles andere an NS-Terminologie nachträglich vom schwarzbraunen verbürgerlichten Pseudofeminismus mit Tendenz zur Holocaustverharmlosung auf das Pädophiliethema angewandt wurde) und gemeinschaftsfremd erklärte Minderheit am anderen Ende baumelt, der man scheinheilig alle tatsächlich systeminhärente und systemstabilisierende Gewalt in die Schuhe schieben kann, so daß neutrale Quellen wieder mal wahrhaft Mangelware sind. --93.232.176.151 19:44, 13. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Wo kann man denn den Verlauf der Arbeit der Studiengemeinschaft und der Arbeitsgemeinschaft nachlesen?
Und ferner auch mal: Wann und wo wurde Bruno Bendig rechtskräftig verurteilt und wegen was?
Trifft es zu, dass Johannes Glötzner so etwa 2010 ins Gefängnis kam? – Simplicius Hi… ho… Diderot! 09:21, 14. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Zur Zeitfrage: Im dieswöchigen SPIEGEL, wo im Namen einer: "vom Kinderschutzbund vergewaltigten" 16jährigen und eines von 14 bis 18: "von Pädophilen Geschändeten" mal wieder zum vor blindwütigem Haß triefenden Halali auf die Pädophilen geblasen wird, wird als Verurteilungszeitpunkt Bendigs: "1994 und 1997" genannt. Wobei für das Blatt des vormals im Vernichtungskrieg an der Ostfront tätigen Wehrmachtleutnants Augstein diese Milde, Bendig härter zu bestrafen als so manchen Mörder, natürlich mal wieder völlig unbegreiflich ist, so daß die Volksgenossen wieder unterschwellig zur Selbstjustiz aufgestachelt werden. Und wegen was dürfte nach Lektüre von STERN und SPIEGEL doch klar sein: Wegen § 176 StGB, sexueller Mißbrauch von Kindern.
Wobei der SPIEGEL in seiner Selbstherrlichkeit mal wieder unter den Tisch fallen läßt, daß der Kinderschutzbund nachwievor von gekauften und wie u. a. im Fall Pascal von den Beamten mit körperlicher Gewalt zur Falschaussage genötigten Zeugen bzw. Opferzeugen ausgeht, um ein politisches Urteil gegen Bendig zu erwirken. Aber, wie auch die Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten in ihrer neuesten Pressemitteilung[1] zur Hamburger Gefahrenzone pessimistisch schreibt, ist es in diesem unseren Staate sinnlos, gegen physische Gewalttaten von Beamten und ihrer Helfershelfer mit Strafgesetzbuch oder Zivilklagen vorgehen zu wollen, eine Erfahrung, die man nicht nur heute in Hamburg machen darf, sondern ebenso im Falle des koordinierten polizeilichen und medialen Vernichtungsfeldzuges gegen die AHS im Jahre 2003, wie auch im Fall Pascal, da dank des Korpgeistes immer sofort wie aus dem Boden gewachsen 10, 20 uniformierte Zeugen auftauchen, die ihren Kollegen damit den Hals retten, indem sie was von: "Widerstand gegen die Staatsgewalt" schwafeln.
Dieselbe Ausrede wie beim koordinierten Vernichtungsfeldzug gegen die AHS, nur im Fall Pascal hieß es zuerst, die minderjährige Schwester habe während des Verhörs einen: "unbeabsichtigten Unfall" ohne Beteiligung der Beamten erlitten, und erst, als die Schwester versuchte, mit einer Anzeige wegen Körperverletzung zum Zwecke der Aussagenverfälschung gegen die uniformierten Täter vorzugehen, kam man wieder mit der Ausrede vom angeblichen Widerstand gegen die Staatsgewalt, dem die Beamten eben gesetzeskonform begegnet wären, und wenn die Schwester ihre Anzeige zurückzöge, sähe man gnädigerweise von der strafrechtlichen Verfolgung der Schwester für den vorgeblichen Widerstand ab. --2.241.118.240 20:24, 6. Jan. 2014 (CET)Beantworten