Diskussion:Arzneibuch

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 51.154.213.107 in Abschnitt Update Schweiz betr. neue Ausgabe 12
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Ich habe das Arzneibuch wieder in die Kategorie:Gesetz (Deutschland) gesetzt, da diese die deutschen Gesetze und Verordnungen umfasst. Ich stufe das Arzneibuch als zum Arzneimittelgesetz gehörige Verordnung ein. Falls das nicht stimmt, bitte ich um Korrektur. --Birger (Diskussion) 00:32, 2. Jun 2005 (CEST)

Einsehbar?

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Hat jemand 'ne Ahnung wie und wo man die Arzneibücher einsehen kann? Müssten die nicht vom Staat öffentlich gemacht werden, da Verordnungen/Gesetzte einsehbar sein müssen (wie sollte man sonst in der Lage sein, sich daran zu halten (?) Iridos 19:57, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Die Arzneibücher findest Du in jeder gut sortierten Bibliothek, meist wissenschaftlichen Bibliotheken, die auch Pharmzie als Sammelschwerpunkt haben. Auch die Staats- und Landesbibliotheken haben diese im Bestand. Du kannst die Arzneibücher auch ganz offiziell kaufen, sie sind keine Geheimbücher mit Rezepturen, die man nicht veröffentlichen wollte. Allerdings kosten sie als spezielle Fachbücher (teilweise als Loseblattsammlung) natürlich deutlich mehr als ein normales Buch und in einer Buchhandlung wird man sie nur nach vorheriger Bestellung verkaufen. --212.144.10.164 10:12, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Leichte Untertreibung. Das EuAB kostet ein paar Tausend €, da jede Apotheke die aktuelle Ausgabe haben muss (noch eine Quelle...), eine gewaltige Investition. Was Du meinst, ist der Arzneibuchkommentar, der als Loseblattsammlung erscheint und öfters aktualisiert wird. Der kostet natürlich noch etwas mehr... 80.136.212.72 18:43, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Paar tausend Euro ist auch etwas übertrieben: Das Europäische Arzneibuch alleine kostet mit allen Nachträgen 505 €, zusammen mit dem DAB und dem HAB 655 € und zusammen mit dem DAB 530 €. Das DAB kostet alleine 25 € und das HAB 125 €. Der Kommentar zum Ph. Eur. kostet 920 €.--HolgerB 19:25, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Homöopathisches Arzneibuch

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Ich habe diesen Punkt ein wenig überarbeitet und ergänzt. Überarbeitung: Eine Herstellvorschrift oder eine Monographie können nicht wissenschaftlich oder nicht-wissenschaftlich sein. Es handelt sich hier um eine reine Arbeitsanweisung bzw. Beschreibung. Ergänzung: Mit der letzten Ausgabe des Pharm.Eur. wurden die wesentlichen Herstellvorschriften der Homöopathie in das Pharm.Eur. aufgenommen.--Gulliver64 12:03, 15. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Anmerkung: für annerkannt pharmazeutische Regeln (gemeint sind Regeln zur Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung) gilt, unter Berücksichtigung des Vorworts zum HAB 2007: „Die anerkannten pharmazeutischen Regeln, die in Monographien und anderen Texten des Arzneibuches beschrieben sind, entsprechen dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse“. --217.95.241.169 17:28, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Europäisches Arzneibuch

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Im Artikel wurde die Version auf 6 geändert. In Deutschland (und auch in den anderen deutschsprachigen Ländern) ist aber immer noch die Ausgabe 5 mit dem Nachtrag 5.7 gültig. Das liegt in erster Linie daran, daß die Übersetzung beim Grundwerk um ca. ein halbes bis ein Jahr zurück ist. Damit gilt in Deutschland aber nach wie vor Ausgabe 5. Und auch das gehört in den Artikel.--HolgerB 18:34, 15. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Also mal die Fakten im Detail:
  • Die aktuelle, vom EDQM veröffentlichte Version in englisch und französisch ist Version 6.0
  • Für den deutschsprachigen Raum wird eine amtliche Übersetzung erstellt; die in Deutschland jeweils rechtsverbindliche Version wird im Bundesanzeiger angezeigt (nach [1] derzeit 5.8).
Jetzt haben wir mehrere Möglichkeiten:
  • Wir können das genau so mit allen Details im Artikel darstellen (und für jeden Nachtrag aktualisieren).
  • Wir können uns darauf einigen, auf welche Version sich die Nummer beziehen soll. Für beide Versionen gibt es gute Gründe: die in D rechtsverbindliche Version hat Relevanz, keine Frage. Allerdings scheint mir die wichtigste Konsequenz daraus zu sein, dass die Apotheken eben diese Version im Regal haben müssen (wo sie dann in vielen Fällen wohl verstaubt?). Viele Praktiker, die mit dem Europäischen Arzneibuch regelmäßig arbeiten, werden wohl eher die aktuellste englische Version benutzen.
  • Und wir können die Numerierung ganz weglassen. Die letzte Version würde ich bevorzugen; der Informationswert ist doch gering. Einen Streit lohnt das jedenfals nicht.--84.132.183.123 19:39, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ganz kleine Korrektur: Kurz vor Weihnachten wurde die englische und französische Rev. 6.1 ausgesendet. --Gulliver64 23:19, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten
von http://online.pheur.org/entry.htm:
6.0: Legally valid from 1.1.2008 until 31.3.2008
6.1: Legally valid from 1.4.2008 until 30.6.2008
Mit anderen Worten, das Veröffentlichungsdatum ist nicht identisch mit dem Gültigkeitsdatum. Ein Grund mehr, die Versionsnummern wegzulassen, oder?--84.132.183.123 23:41, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Zustimmung.--Gulliver64 23:44, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin diejenige, die 13 Tage nach Inkrafttreten der Version 6.0 des Eur. AB im Artikel die Ausgabenversion ganz korrekt auf 6 geändert hatte. In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Situation in Deutschland hatte ich die im Abschnitt «Deutsches Arzneibuch» genannte Ausgabennummer auf der der zu dem Zeitpunkt amtlich gültigen, älteren deutschsprachigen Arzneibuchversion belassen; somit wurde der Artikel keineswegs verfälscht. Inzwischen schließe ich mich jedoch der Meinung der IP an, dass ein Weglassen der Ausgabenversion zu bevorzugen ist. So ist ja die amtlich gültige Version des homöop. Arzneibuches inzwischen auch nicht mehr das HAB 2006, sondern das HAB 2007. Noch schlimmer kommt es, was die Ausgabe des im Artikel aufgeführten DABs anbetrifft: das DAB 10 ist nämlich von 1991 (!) - wie man weiter unten lesen kann. Mittlerweile haben wir das DAB 2007! --217.95.213.224 16:38, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Deutsches Arzneibuch oder Arzneibuch in Deutschland

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Übrigens ist die Namensgebung des Abschnitts «Deutsches Arzneibuch» ein Widerspruch in sich, weil im Folgenden dann ausgeführt wird, das deutsche AB bestehe aus dem deutschen, dem europäischen und dem homöopatischen AB. Ich schlage alternativ - und unter Einbeziehung der in der Diskussion «Europäisches Arzneibuch» angeregten Weglassung der Ausgabenversion - folgenden Satz vor:

Das Arzneibuch in Deutschland besteht aus
- dem Deutschen Arzneibuch,
- dem Europäischen Arzneibuch,
- dem Homöopathischen Arzneibuch,
in der jeweils gesetzlich gültigen Fassung, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Der Inhalt des HAB (...in dem Regeln zur Herstellung von Homöopathika aufgestellt werden) muss an dieser Stelle noch nicht gennannt werden, sondern kann weiter unten im Fließtext beschrieben werden. --217.95.213.224 16:38, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Heilmittel oder Arzneimittel?

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Im Abschnitt "Arzneibuch in Deutschland" steht Im Gegensatz dazu werden bereits im DAB beschriebene Heilmittel, ... . Der Begriff "Heilmittel" ist doch in diesem Zusammenhang falsch. Es müsste doch Arzneimittel lauten. Sehe ich das richtig? --Jila 09:06, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Überbeitungswürdig

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Es fehlen Aspekte der

  • Einordnung in eine resp. mehrere Literaturgattung(en), vermutlich ein Zwitter zwischen pharmazeutischer Publikation‎ und Nachschlagewerk
  • Bedeutung in der Pharmaziegeschichte
  • Bedeutsame Einzelwerke aus der Zeit der Antike und des Mittelalters, inbesondere Standardwerke ihrer Zeit
  • Standardwerke aus der Zeit der Antike und des Mittelalters, die noch heute als solche angesehen werden (sofern es das gibt)

Leider steht zu jedem dieser nicht ganz unbedeutenden Punkten nichts im Artikel. --80.226.24.5 16:09, 20. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

ebenso: gibt es Arzneibücher aus der Antike nur aus dem europäischen Raum bzw. Mittelmeerraum? Ich vermisse einen Hinweis auf entsprechende chinesische Literatur. --W.ewert (Diskussion) 09:34, 4. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Update Schweiz betr. neue Ausgabe 12

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https://phhelv.ch/: "Derzeit gilt die Ausgabe 12." oder auch https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2001/443/de#art_1 --51.154.213.107 02:42, 7. Jul. 2023 (CEST)Beantworten