Diskussion:Arztpraxis
Verbesserungen
[Quelltext bearbeiten]Wenn ich nicht ganz Unrecht habe, ist eine Artzpraxis auch ein Wirtschaftsbetrieb. Daher könnte man den Artikel in zwei Teile aufgliedern:
- Räumlicher Begriff
- Funktionaler Begriff o.ä.
Weiterhin könnte man in einem Satz noch anführen, daß es Obdachlosenmobile gibt (mobile Arztpraxen). Vielleicht gibt es sogar ein derartiges ganzes System irgendwo in einem Entwicklungsland. -- Schwarzseher 08:52, 9. Jan. 2007 (CET)
- Es gibt auch ähnliche Begriffe wie Praxisklinik (evtl. mehrere Bedeutungen, Vorsicht geboten, das war mal ein historisches Modell vor Jahrzehnten, weiß nicht, ob das noch mit dem heutigen Begriff identisch ist), Ambulatorien, Dispensatorien und, wenn ich mich nicht täusche, neue Kooperationsformen wie "Partnerschaften". An sich ist der Begriff Praxis allein ja vielseitig verwendbar und wird auch auf andere Freie Berufe angewendet, ähnlich wie Kanzlei, Studio in manchen Metiers oder Branchen. Insofern ist er nicht arztspezifisch. Und es gibt den Arzttruppkraftwagen für die Schnelleinsatzgruppe Sanitätsdienst im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz, das "medizinische Versorgungszentrum" (ganz neues Produkt der Gesundheitsreform). Zur Drittwelt fällt mir nichts ein, aber Praxis klingt mir zu urban und zu europäisch dafür, wenn es mobil sein soll. Vielleicht mobile Sprechstunde? Es kommt ja immer auf Zweck und Betreiber an. Feste Unfallstationen, Polikliniken und auch mobile Dienste für Nothilfe usw. gibt es ja sicherlich überall in der Welt. Das gehört aber wohl mehr in andere Artikel.
Obdachlosenmobil ist ja ein Stück weit so etwas wie "aufsuchende Sozialarbeit". In Berlin gibt es dafür eine ortsfeste Einrichtung, eine vermutlich rein ambulante Behandlungsstelle, das Gesundheitszentrum für Obdachlose im historischen Rektorengebäude einer zerstörten Schule in der Pflugstraße Nr. 12.
In den Medien wurde wiederholt auch über ortsfeste Behandlungsstellen für Sans papiers oder Menschen ohne legalen Aufenthalt bzw. ohne Krankenversicherung berichtet. Erst vor Kurzem hat Deutschland begonnen, die Lücken in der Versorgung durch eine Versicherungspflicht zu schließen. Die Zahl der der Nichtversicherten (oftmals Mittellosen) Patienten stieg in den Jahren davor an und Deutschland kannte im Vergleich zu einigen anderen Ländern keine Versicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung. Siehe Krankenversicherung, Abschnitt "Nicht Krankenversicherte".--Frankenschüler 23:03, 19. Jan. 2009 (CET)
Bestellpraxis
[Quelltext bearbeiten]Ist der Begriff Bestellpraxis etwas "Offizielles"? --Edroeh 00:20, 19. Mär. 2010 (CET)
- Mit Sicherheit nicht. Das ist aus meiner Sicht eine rein umgangssprachliche Bezeichnung. Ich kenne das noch aus meiner Lehrzeit als Arzthelfer in den 1980-er Jahren in Hamburg bei einem Facharzt (Nervenheilkunde). Es meint einfach, dass die Sprechstunde so organisiert ist, dass man grundsätzlich (abgesehen von "Notfällen" - ein dehnbarer Begriff, denn beispielsweise "Altkunden" haben natürlich auch Vorrang) nur nach Termin arbeitet, was damals wohl bei Facharztpraxen sehr verbreitet war, bei Allgemeinärzten aber eher nicht. Es gibt heute und gab vermutlich immer schon auch andere Modelle oder Konzepte, z.B. kenne ich einen Hamburger Orthopäden, der einfach Zeitfenster als Termin nennt ("kommen Sie Mittwoch zwischen 8:00 und 9:00") oder man hört von Praxen, die Telefonsprechstunden eingerichtet haben usw. Da herrscht völlige organisatorische Freiheit. Es wird wohl Rahmenvorgaben geben, wieviel Sprechstundenzeit ein zugelassener Vertragsarzt der GKV einhalten muss (weiß ich aber nicht genauer). Mein alter Chef hat seine offiziellen Sprechzeiten über Jahrzehnte sehr knapp gehalten und hatte zudem noch Außentermine an manchen Tagen - nicht nur Weiterbildungstermine, sondern auch regelmäßig Gerichtstermine als Gutachter, wofür dann locker ein halber oder ganzer Arbeitstag draufgeht. Bei Ärzten, die wie manche Urologen oder Orthopäden z.B., als Belegärzte im Krankenhaus operieren, ist es ja genauso: Sie fehlen dann an bestimmten Tagen in der Praxis. Da gibt es dann keine Sprechstunde, keine Termine und keine offene Sprechstunde für Laufkundschaft. Meine jetzige Hautärztin hat das Konzept, die Praxis einfach von Zeit zu Zeit zu "schließen", dann macht ihr pensionierter Vorgänger nochmal Dienst, wenn überhaupt. Geht alles.--Frankenschüler 22:14, 20. Mär. 2010 (CET)
Homepagerichtlinien
[Quelltext bearbeiten]Bin neu hier und weiß nicht ob es hier hin gehört, könnte aber für alle Ärzte irgendwie interessant sein: Gibt es irgendwelche Richtlinien für die Erstellung einer Arzthomepage? Bei http://www.dr-uta-fischer.de/ ist z. B. auf die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und das Berufsrecht verwiesen. Ich meine gehört zu haben, dass dies Pflicht ist?!? --77.3.155.252 09:50, 13. Okt. 2010 (CEST)
- Wie meinst Du das? Früher waren die Standesregeln oder berufsrechtlichen Beschränkungen (Werbeverbote) bei einigen freien Berufen wie Anwälten und Ärzten sehr streng. Erst seit einigen Jahren hat sich dies geändert. Wieweit es da noch Beschränkungen gibt, was noch als "guter Geschmack" angesehen wird oder nicht, das mögen einzelne Berufskammern festgelegt haben. Wer als Kammerangehöriger (Ausübender eines solchen Berufs) freiwillig eine Website erstellen will, kann sich bei seiner Kammer kundig machen oder sein EDV-Dienstleister (Netzseitenmacher) kümmert sich drum. Wo ist das Problem?--Frankenschüler 23:27, 25. Okt. 2010 (CEST)
- Es mag sein, dass es ein paar zusätzliche Pflichtangaben gibt (zuständige Kammer, Aufsichtsbehörde etc.). Das ist aber in anderen Branchen ähnlich (bei Banken z.B.) und in Deutschland sind ja auch allgemein bestimmte Pflichtangaben durch Gesetz geregelt (es muss immer ein Impressum vorhanden und immer sichtbar, zugänglich sein, in dem Verantwortliche benannt werden). Das gilt für Freiberufler natürlich genauso. Eine private persönliche Homepage eines Arztes oder eine Klinikwebsite sind natürlich anders zu beurteilen als der Internetauftritt einer Arztpraxis. Das gilt ähnlich für die Internet-Präsenz eines Rechtsanwalts, der ja auch eine persönliche HP haben oder in einer Großkanzlei, Gesellschaft oder Unternehmung angestellt sein kann.--Frankenschüler 23:35, 25. Okt. 2010 (CEST)
Aufgabe und Schließung einer Arztpraxis
[Quelltext bearbeiten]Die deutsche Bundesregierung plant zukünftig, den Kassenärztlichen Vereinigungen ein Vorkaufsrecht zu gewähren, soweit in Ruhestand gehende Ärzte ihre Arztpraxis an Fremde verkaufen. Das Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gilt nicht, soweit die Arztpraxis an Ehepartner oder Kinder übergeben wird.
Für Ärzte ist der Verkauf von Zulassung und Patientenkartei ein Teil der Altersvorsorge. Das stimmt so nicht: Weder die Zulassung noch die Patientenkartei darf verkauft werden, sondern nur die an die Zulassung gebundene Arztpraxis mit dem Wert der Praxisausstattung.doc med couraco (Diskussion) 18:53, 22. Mär. 2019 (CET)
Sans Papiers
[Quelltext bearbeiten]Der Zusammenhang mit Sans Papiers ist unklar. In Deutschland ist eine Behandlung ohne Krankenschein bzw. Krankenkassenkarte praktisch unmöglich ! --Kulturkritik (Diskussion) 11:35, 23. Jul. 2021 (CEST)