Diskussion:Ausbildung und Arbeit mit Behinderung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Corradox in Abschnitt Aspekt Ausbildung
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Zwangsmittel der UN

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Bei meinen Recherchen habe ich nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden, ob die UN über irgendwelche Zwangsmittel verfügt, mit deren Hilfe sie ihrer Ansicht nach „uneinsichtige“ Staaten dazu zwingen kann, die Verpflichtungen zu erfüllen, die diese eingegangen sind.
Ich persönlich sehe im Fall Deutschlands nur die Möglichkeit, juristisch prüfen zu lassen, ob ein „vertragsimmanentes Durchsetzungsregime“ ([1], S. 4 f.) existiert, das gegen Deutschland ins Feld geführt werden könnte.
Ist Art. 25 GG anwendbar (Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.)?
Wer weiß Näheres? --CorradoX (Diskussion) 11:01, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Textausfall (erl.)

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Hallo Corradox, im Abschnitt #Rechtliche Grundlagen der Teilhabe am Arbeitsleben ist der Satz

  • Die zentrale, alle Unterzeichnerstaaten bindende rechtliche Grundlage für das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben bildet das

jetzt unvollständig. Gelöscht wurde UN-Behindertenrechtskonvention. Bitte dann auf die grammatischen Satzanschlüsse achten.

Danke, --Wi-luc-ky (Diskussion) 13:16, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Wi-luc-ky (Diskussion) 19:22, 4. Mär. 2023 (CET) (war nur Editunfall)

Arbeitsauftrag

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Die Neugestaltung des Abschnitts „Deutschland“ war mir nur möglich, weil ich persönlich die Situation als studierter Sozialwissenschaftler, als betroffener Vater und Betreuer eines WfbM-Beschäftigten, als Elternvertreter in Beiräten und als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker hinreichend zu kennen glaube. Sonst hätte ich mich nicht an die Mammutaufgabe der Bearbeitung des Artikels getraut. Ohne diese Vorkenntnisse wäre mir wohl z. B. bei der Lektüre der Stellungnahme des CBP so schwindelig geworden wie bei der Lektüre von Texten Franz Kafkas.
Die genannten persönlichen Voraussetzungen für die Textbearbeitung treffen auf die Verhältnisse in Österreich und in der Schweiz nicht zu. Die Weiterarbeit an den betreffenden Abschnitten müsste also ein anderer Wikipedianer übernehmen. Der Rotlink: „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkt“ wird (wenn mir nicht jemand zuvorkommt) eingebläut, sobald der Gang der Gesetzgebung abgeschlossen ist. Die erste Lesung fand am 2. März d. J. statt ([2]). --CorradoX (Diskussion)

Die 3. Lesung im Bundestag soll am 26. April 2023 stattfinden. --CorradoX (Diskussion) 12:16, 8. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Weiter Weg

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Wie weit der Weg noch ist, den Deutschland zurücklegen muss, bevor es den Erwartungen der UN-Konvention gerecht wird, zeigt der von mir eingefügte erste Weblink. Dort heißt es in einer Nebenbemerkung, dass der Referent Detlef Scheele „schon einmal eine Behindertenwerkstatt geleitet“ habe und daher „über einen besonderen [!] Zugang zum Thema“ verfüge. Tatsächlich werden auch in der sehr informativen Quelle (vor allem dauerhaft) erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung nur am Rande behandelt. --CorradoX (Diskussion) 18:10, 6. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Wie weit der Weg für diesen Artikel noch ist, die Realität adäquat darzustellen, zeigt das folgende Zitat aus dem frisch im Literaturverzeichnis verlinkten Aufsatz von York / Jochmaring (S. 89):
Dieser zentrale Widerspruch zwischen politischer, gesetzlicher und normativer Forderung einer inklusiven Arbeitswelt und der aktuellen Technologie-, Beschäftigungs- und Wissensentwicklung spitzt sich in der Entwicklung zur Arbeitswelt 4.0 zu. Es sind die bestehenden Produktionsverhältnisse kapitalistischer Arbeitsgesellschaften, welche die Vorstellungen von Leistung bzw. Leistungsfähigkeit hervorbringen und konstituieren […]. In einer kapitalistischen Produktionsweise wird der Begriff ‚Fähigkeit‘ daher diskursiv determiniert und in die Verwertungsethik eingehegt, da ‚produktive Arbeit‘ diejenige Form der Arbeit ist, die einen messbaren (Mehr-)Wert erzeugt. Schlussendlich wird es um die ‚große Frage‘ gehen, wie viel ‚dis-ability‘ in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem zugestanden wird. [!] Eine ‚inklusive Arbeitswelt‘ muss zwangsläufig auf der Ebene einer Differenzfeststellung zwischen ‚Sollen und Sein‘ verhaftet bleiben, sofern kapitalistische Produktionsverhältnisse und Leistungsvorstellungen nicht angetastet werden. Schließlich generieren bloße Inklusionsansprüche keineswegs praktische Teilhabechancen, sondern verbleiben auf dem Niveau rechtlicher und politischer Forderungen […], welche deutlich an die Grenzen aktueller Realität der Arbeitswelt stoßen.

--91.97.77.48 12:07, 7. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Aspekt Ausbildung

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Entgegen dem im Lemma enthaltenen impliziten Versprechen, die Themen „(Berufs-)Ausbildung“ und Arbeit würden in dem Artikel gleichrangig behandelt, geht es in ihm ganz überwiegend um die Phase nach der Ausbildung bei denjenigen, die eine solche Ausbildung erhalten (haben), bzw. um das (Erwerbs-)Tätig-Sein von Menschen mit Behinderung.
Als „Umleitung“ für die entsprechend einzurichtende „Baustelle“ können vorübergehend zumindest teilweise die Ausführungen in dem Artikel Fachpraktiker dienen, der zumindest die Probleme derjenigen Menschen abdeckt, die in Deutschland bereits als Kinder bzw. Jugendliche eine Sonder- bzw. Förderschule für „Lernbehinderte“ besucht haben, an einer Regelschule einen „sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen“ zuerkannt bekommen haben bzw. aus anderen Gründen noch im Erwachsenenalter als Teil der Menge der „Menschen mit Lerbehinderung“ im Sinne von § 19 Abs. 1 SGB III zugehörig eingeordnet werden. --CorradoX (Diskussion) 12:33, 8. Apr. 2023 (CEST)Beantworten