Diskussion:Axel Sartingen

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Minderbinder in Abschnitt Whitewashing
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Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

Whitewashing

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Dieser Artikel wurde im Auftrag der Gamigo AG am 5. März 2019 grundlegend verändert. Axel Sartingen ist seit 2012 Aufsichtsratsvorsitzender der Gamigo AG, man kann also davon ausgehen, dass diese Veränderung mit Sartingens Wissen, wenn nicht auf sein Betreiben geschah. Eine großflächige Veränderung eines Artikels durch die dargestellte Person selbst, oder in deren Auftrag ist per WP:IK ohnehin problematisch. Hier kommt hinzu, dass die dargestellte Person und ihr Wirken - vorsichtig ausgedrückt - umstritten sind. Folgende Punkte sind zu monieren:

  • Ersatz des Begriffs Berufskläger durch aktiver Investor in der Einleitung. Das geht bis hin zur Gleichsetzung mit Paul Singer und Kirk Kerkorian im entsprechenden Abschnitt. Diese Änderung ist schlichtweg Unsinn. Weder hat Sartingen bei den 39 ihm zugerechneten Klagen erhebliche Anteile an den beklagten Geselllschaften gehalten, noch wollte er die Strategie ändern.
  • Zu den 39 Klagen: Baums, Keinath, Gajek: Fortschritte bei Klagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse. Working Paper Series No. 65, ILF, Universität Frankfurt, Juli 2007.
  • Unterdrücken von Quellen: Die o.g. Studie ist aus den Einzelnachweisen gelöscht worden, ebenso der FAZ-Artikel Räuberische Aktionäre vom 30. April 2012, ebenso Engelhardt: Die Strafbarkeit des räuberischen Kleinaktionärs aus dem Tectum Verlag, ebenso In der Hand der Piraten aus dem SPIEGEL Nr. 29/2006. Das ist nicht nur Whitewashing, das ist bezahlter Vandalismus.
  • Pushen von unerheblichen Details: Was seine Schwester macht, und welchen Spielplatz er in Köln mit einer Spende bedenkt ist unerheblich, und Teil des Whitewashings. Eine ernstzunehmende Rezeption gibt es dazu nicht.

Das beste wird es sein, den Artikel auf den Zustand vor dem Whitewashing zurückzusetzen. Ich habe weder Zeit noch Lust für eine langwierige Filibusterei dazu - ich werde dafür nicht bezahlt. Diese Auflistung dient hauptsächlich der Dokumentation für ein etwaiges Meinungsbild zum Thema Bezahltes Editieren. --Minderbinder 22:14, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Danke für die ausführliche Darstellung der Neutralitätsprobleme. Ich sehe das genauso und habe daher den Artikel auf den Stand vor der beauftragten Veränderung zurückgesetzt. --Sense Amid Madness, Wit Amidst Folly (Diskussion) 22:18, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Service: Spiegel-Artikel: In der Hand der Piraten - Eine dubiose Zockertruppe um den Ex-Vorstand der Borussia Mönchengladbach AG kassiert deutsche Konzerne ab. --193.238.152.59 10:16, 15. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Anworte auf den Revert und die Vorwürfe

Zu den Inhalten:

  1. Durch den Revert auf die Version vor dem 5. März 2019 enthält der Artikel wieder mehrere Sachfehler. Geburtstag und Geburtsort sind falsch, der Sitz des Unternehmens von A. Sartingen ist nicht Köln.
  2. Schon der Begriff „Berufskläger“ ist in der Einleitung verfehlt. Eine solche Berufsbezeichnung gibt es nicht. Der Begriff ist ein wertender Begriff (also nicht NPOV), der den interessierten Akteuren (in der Regel übernehmende Großaktionäre) kommunikative Vorteile verschaffen und klagende Kleinaktionäre kommunikativ in die Defensive drängen will. Den Vorwurf „Berufskläger“ und „räuberischer Aktionär“ gibt es, ganz klar, das wird wie in der Version vom 5. März deshalb im Artikelverlauf genannt. Aber der Vorwurf ist abzuwägen gegen andere Einschätzungen. Das ist in der Version vom 5. März der Fall.
  3. Der Streit um die UKW-Antennen ist längst beigelegt. Dazu findet sich in der aktuellen Version nichts. Das ist also NPOV. Wenn sich 30 Radiosender an die Politik wenden, weil sie Preisvorstellungen nicht akzeptieren, sind sie nur Teil einer normalen wirtschaftlichen Auseinandersetzung. Neutral wäre es, wenn dann auch die Argumente der anderen Seite zu lesen wären.
    Der gesamte Vorgang ist sowieso an anderer Stelle der Wikipedia dargestellt, nämlich hier. Dort gehört er hin. Und auf diese Stelle ist in meiner Version vom 5. März auch verlinkt worden (siehe „stritten“).
  4. In der aktuellen Artikelversion wird von juristischen Verfahren gegen Sartingen berichtet. Es ist von einer Anklage wegen Börsenmanipulation die Rede. Diese sei eingestellt worden. Das ist grober Unfug. Es gab in 2012 in dieser Sache ein Urteil. Es hat nicht zu einem Eintrag ins Führungszeugnis geführt. A. Sartingen ist nicht vorbestraft. Derartige Sachverhalte sind aus Wikipedia rauszuhalten. Eine Zuwiderhandlung widerspricht dem Lebach-Urteil des BVG und verletzt die Persönlichkeitsrechte von Axel Sartingen. Derartiges ist nach Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Resozialisierung, Punkt 4.4.2 nicht statthaft.

Nützliche Hinweise:

  1. Die Sache mit Singer und Kerkorian kann raus, die Argumentation ist nachvollziehbar.
  2. Das Working Paper aus Frankfurt kann gern rein, es nennt auch die Zahl 39 Klagen, das baue ich ein. (Da das Paper nicht verlinkt gewesen ist - und jetzt im Artikel auch nicht verlinkt ist - , bin ich nicht davon ausgegangen, dass es nicht greifbar ist.) Auch der FAZ-Artikel kann gern rein, wenn es um einen weiteren Beleg für „räub. Aktionär“ geht.
  3. Schwester: Sie gehört zur Familie. In vielen Artikeln über Personen erwähnen wir entsprechende Infos. Das kann aber gern raus. Das ehrenamtliche Engagement für einen Spielplatz kann auch raus, kein Problem.

Zum Vorwurf "Whitewashing":

  1. paid edting ist erlaubt. Ich weise das den Wikipedia-Regeln entsprechend vollständig und korrekt aus. Das ist auch hier geschehen. Einen IK als Veto für Edits im Artikel anzuführen ist genauso, als würde ich unterstellen, die prinzipielle Gegnerschaft gegen paid edits konstituiere einen IK.
  2. Es sind keine Quellen „unterdrückt“ worden. Die pejorative Rede vom „räuberischen Aktionär“ ist im Artikel zu lesen gewesen und zwar bequellt mit reputabler Literatur (Wirtschaftswoche und Börsen-Zeitung).
  3. Die Dissertation von Engelhardt ist an der relevanten Stelle mehr als problematisch. Sie bezeichnet Axel Sartingen als „Rechtsanwalt“. Einen solchen Beruf hat dieser nie gehabt. Auch verbreitet diese Publikation von 2014 die Rede von „Erpressung und Nötigung“, obgleich seit Ende 2012 ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist.
  4. „Pfui“ ist kein Argument, sondern das Werturteil eines Wikipedianers. Der soll sich davon aber nicht leiten lassen, sondern NPOV beherzigen. Man mag etwas gegen Anfechtungsklagen haben – warum auch immer. Sie sind jedoch zulässig und haben in vielen Fällen gerichtliche Entscheidungen zugunsten der klagenden Kleinaktionäre herbeigeführt.
  5. Die Vorwürfe des Whitewashing und des bezahlten Vandalismus gehen an der Sache vorbei. Ich akzeptiere jederzeit Bemerkungen und Hinweise, die sich auf die Sache beziehen. Sofern sie ausschließlich auf meine Person oder sachfremd auf mein bezahltes Schreiben zielen, gehören sie nicht in die Wikipedia.

Einfach machen Hamburg (Diskussion) 17:36, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Hallo, bevor ich mir die Mühe einer detaillierten Antwort mache, wäre möglicherweise eine Klärung der Relevanz nützlich. Ich unterstütze die Wahrung der Rechte lebender Personen per WP:BIO. Andererseits ist Sartingen vor allem durch umstrittene Aktionen (Berufsklagen, UKW-Sendemasten) bekannt geworden. Die Balance zu finden ist nicht leicht. Warum sollten wir die Energie von freiwilligen und unbezahlten Mitarbeitern auf solche Schlachten verschwenden, wenn die zeitüberdauernde Bedeutung der Person unklar ist. Die Rezeption der Berufskläger nennt Sartingen meist als ein Beispiel von ein bis zwei Handvoll Personen. Das ist in Berufskläger gut aufgehoben. Die ganzen Einzelnachweise mit Verweis auf Gesellschaftsbekanntmachungen sind zwar Primärquellen - zwar zuverlässig und per WP:Q zulässig, aber sie zeigen keine Rezeption. --Minderbinder 20:04, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten