Diskussion:Az-buki
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Charly Whisky in Abschnitt Antworten
Uchilishten pregled
[Quelltext bearbeiten]Das Titelblatt der Vorgängerzeitschrift Rundschau für Schulwesen habe ich herausgenommen, sie erschien von 1896 bis 1949 und hat verlegerisch keinen direkten Zusammenhang zum erst 1991 gegründeten neuen Verlag. Dagegen wäre ein eigener Artikel für bg:Училищен преглед nach unseren Relevanzkriterien möglich. --Emeritus (Diskussion) 13:47, 16. Jul. 2016 (CEST)
- Diese Vorgängerzeitschrift erschien in einer Ministerium-eigenen Verlagsabteilung mit eigener Druckerei. Dieser Verlag und die Druckerei wurden 1991 privatisiert und der Verlag ist somit (so wie im Artikel genannt) der Rechtsnachfolger der ehemaligen staatlichen Institution. Damit hat der Verlag die Geschichte dieses Druckerzeugnisses weiter geschrieben, auch wenn es zwischenzeitlich umbenannt wurde. Der Zeitpunkt 1991 gilt nur als Gründungsjahr der neuen gesellschaftlichen Rechtsform (ЕООД). Das Bildungsministerium beteiligt sich nach wie vor am Verlag, zum Beispiel mit kostengünstigen Krediten.--≡c.w. @… 15:26, 16. Jul. 2016 (CEST)
Antworten
[Quelltext bearbeiten]Auf der bulgarischen Disk.-Seite zu Аз Буки wurde auf die -bis jetzt unbelegte- Frage der Leserquote geantwortet. Für mich wäre es SEHR mühsam, das zu nutzen. CW oder Emeritus? Gruss bkb (Diskussion) 08:46, 17. Jul. 2016 (CEST) Nachtrag: @Charly Whisky, Emeritus: bkb (Diskussion) 16:32, 17. Jul. 2016 (CEST)
- Lieber Benutzer:Bussakendle, die dortige Antwort ist keine. Sie verweist nur darauf, dass diese Aussage in allen drei Wikis erscheint. (Es hat eben keinen Sinn, nur mittels Google-Translator kommunizieren zu wollen. Bei Mehrdeutigkeiten versagt er eben kläglich.) Es bleibt als Quelle also nur die Selbsteinschätzung der Az Buki - Webseite. Aber diese Aussage muss nun deswegen nicht unbedingt aus dem Artikel gestrichen werden. Selbstreferenzen werden manchmal akzeptiert. (Zum Beispiel die Seite DMOZ besteht fast nur aus Selbstreferenzen.)
- Der Name des Artikelerstellers suggeriert, dass es sich mindestens um einen nahen Angehörigen der Verlagsleiterin handelt.
- Des Weiteren führt auch die maschinelle Übersetzung der Rechtsform (bzw. des Eigentümers) zu völlig unverständlichen und konfusen Wortneuschöpfungen. --≡c.w. @… 18:27, 20. Jul. 2016 (CEST)