Diskussion:Bündnis

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von WIr lagen vor Madagaskar in Abschnitt Bündnis im deutschen Staatsrecht
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Bündnis im deutschen Staatsrecht[Quelltext bearbeiten]

Zu Staatenbündnis und Völkerrecht habe ich das Wichtigste ergänzt. Die staatsrechtliche Seite davon fehlt noch. Ist zwar ein spezielles Kapitel, sollte aber ergänzt werden, schließlich ist es die deutschsprachige wikipedia. In Deutschland betrifft das vor allem Artikel 80a GG, den Spannungsfall. Sind die Beschlüsse von NATO-Organen für Deutschland rechtsverbindlich und wer in Deutschland ist eigentlich berechtigt, diesbezugliches Notstandsrecht zu setzen? Antwort fehlt im Artikel noch. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 13:22, 23. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Auf den Spannungsfall habe ich in diesem Artikel hier jetzt doch verzichtet und statt dessen 2 allgemein formulierte Sätze zu Bündnis und Staatsrecht eingebaut. Den Spannungsfall, d.h. dessen staatsrechtliche Bedeutung, baue ich vielleicht im Artikel Militärbündnis ein. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 15:16, 23. Aug. 2016 (CEST)Beantworten