Diskussion:BEL

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Niesner
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sollte es nicht statt "Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (bei Kassenpatienten) - liegt gegenwärtig (Stand: April 2008) als "BEL II" vor - (für Kassenpatienten gilt das BEB)" besser "Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (bei Kassenpatienten) - liegt gegenwärtig (Stand: April 2008) als "BEL II" vor - (für Privatpatienten gilt das BEB) " heißen?

Unter BEB steht, dass dieses für Privatpatienten gilt. Jürgen Niesner 16:46, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten