Diskussion:Bauhandwerkerpfandrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 85.1.39.13 in Abschnitt Zeit zum Eintrag nach der Arbeit
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zeit zum Eintrag nach der Arbeit

[Quelltext bearbeiten]

Neu hat ein Handwerker vier Monate Zeit um das Pfandrecht geltend zu machen. --85.1.39.13 (17:52, 10. Okt. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten