Diskussion:Befreiungsbewegung

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 2001:9E8:2920:F500:F933:6D97:55AA:2A17 in Abschnitt Abschnitt "Völkerrechtliche Bedeutung"
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Etwas differenzierter und kritischer...

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... hätte man das ganze schon aufbauen sollen. Es fehlt jeglicher Bezug zu Terror, Massenmord, Verbrechen und radikalen Ansichten dieser sogenannten "Befreiungsbewegungen".

Bearbeitbarkeit

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Euskadi Ta Askatasuna gilt nach meiner Kenntnis auch als Befreiungsbewegung

doch wie das einfügen ?

--Über-Blick (Diskussion) 14:06, 29. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Völkerrechtliche Bedeutung"

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Der Leser, dem die Bedingungen unbekannt sind, unter denen die Vereinten Nationen eine Befreiungsbewegung als legitime Vertretung eines Volkes anerkennt bzw. bisher anerkannt hat, wird die geschilderte nachträgliche Problematisierung der Folgen einer solchen Anerkennung notwendigerweise rätselhaft bleiben. Nicht nur in diesem Punkt, der nachgeholt werden sollte, ist der Artikel ein Fall für die Qualitätssicherung, schon die Definition im ersten Satz ist nicht zu gebrauchen. --2001:9E8:2920:F500:F933:6D97:55AA:2A17 12:40, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten