Diskussion:Begleithundprüfung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Anka Friedrich in Abschnitt Begleithund <=> Begleithundprüfung
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Da steht ein langer Text über die Begleithundprüfung und dann kommt ein Text mit der Überschrift "Auch in Österreich". Nirgendwo vorher war eine Rede davon, dass es um Deutschland ging. Also macht das keinen Sinn. Sollte irgendwer einfügen. (nicht signierter Beitrag von Isadora (Diskussion | Beiträge) 19:15, 3. Jul 2016 (CEST))

Hund

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der text stimmt so nicht, deswegen hab ich ihn hierher verschoben(damit sich keiner beschwert) hier ist einiges zusammengemixt: begleithundeprüfung mit sachkundenachweis und befreiung von maulkorb und leine.Caronna 09:44, 13. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Die Prüfungen werden von den Mitgliedsvereinen des VDH meist mehrmals jährlich und öffentlich abgehalten, dh auch Nicht-Mitglieder können ihre Hunde vorstellen, und sich und ihre Hunde prüfen lassen. Bei der erstmaligen Ablegung der Begleithundeprüfung wird vom Führer/Halter auch eine theoretische Prüfung im Hundewesen verlangt, die sich auf Grundfragen von Hunderassen, Biologie und Verhalten des Hundes, Pflege und Krankheiten, artgerechte Hundehaltung, Tierschutzrecht usw. erstreckt. Die Anforderungen für diese theoretische Prüfung sind jedoch nicht allzu hoch gesetzt.

Wesentlicher ist die praktische Prüfung, in der der Hund und sein Führer unter den Augen eines fachkundigen Richters beweisen sollen, daß der Hund durch seinen Führer zuverlässig kontrolliert werden kann, und für die Führung eines Hundes in der Natur, der Öffentlichkeit und insbesondere auch im Geltungsbereich der Strassenverkehrsordnung erforderlich sind. Der Hund muß die Kommandos "Sitz" und "Platz" befolgen, sowie auf Kommando mit und ohne Leine "bei Fuß" gehen. Dabei versteht man, daß der Hund - in der Regel links - mit dem Kopf auf Höhe der Knie bleibt, und sich in seinem Tempo und Richtung auch abrupten Änderungen und Bewegungen seines Führers anpasst, ohne daß andauernd weitere Kommandos erfolgen müssen. Gelegentliche "stützende" Kommandos sind dabei zulässig, führen aber zu Punktabzügen. Dies wird durch Ablaufen eines Parcours sowie durch Bewegungen nach Anweisungen des Richters überprüft. Schließlich wird das sogenannte "Ablegen" getestet: Der Hund wird an einem vom Führer angewiesenen Stelle mit "Platz" abgelegt, und hat dort zu verbleiben, bis er vom Führer "abgerufen" oder abgeholt wird. Dabei entfernt sich der Führer auch ca. 10 Minuten aus dem Sichtbereich des Hundes.

In einer erweiterten Form wird die Prüfung, die bis hierhin auf abgesperrten Hundesport-Plätzen abgehalten wird, in einem zweiten Teil auch in der Öffentlichkeit abgehalten; dabei soll demonstriert werden, daß der Hund auch unter Alltagsbedingungen, Ablenkung, leichtem Stress und Provokationen z.B. durch andere Hunde seinen Gehorsam beibehält. So begibt sich der Führer nach dem Ablegen des Hundes z.B. in ein Geschäftslokal, während der Hund und seine Reaktionen auf die Umwelt vom Richter beobachtet werden, der natürlich auch dann eingreift, wenn sich der Hund entfernen will.

Dieser öffentliche Teil der Prüfung ist umstritten. Tierschützer wenden ein, daß der Hund unnötig starker Belastung ausgesetzt wird. Allgemein wird eingewandt, daß das notwendige Training unter Alltagsbedingungen auch für die Allgemeinheit belastend sei. Befürworter dieser erweiterten Prüfung halten entgegen, daß nur so gewährleistet werden kann, daß sich der Hund auch unter alltäglichen Belastungssituationen verlässlich und gehorsam verhält, und somit keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Grundsätzliche Befürworter der Begleithundeprüfung kritisieren allerdings auch die Bewertungsrichtlinien des VDH, die sich sehr stark an Äusserlichkeiten orientieren, wie z.B. einer "korrekten" Haltung bei "Sitz" oder "Platz", die an das Exzerzierregelment des Militärs gemahnt, die lediglich unter Wettkampfaspekten bedeutsam sind, wohingegen im Alltag wichtige Fähigkeiten zu kurz kommen.

Mancherorts werden für Hundehalter, die mit ihren Hunden eine solche Prüfung (mit oder öffentlichen Teil) abgelegt haben, Erleichterungen hinsichtlich Hundesteuer, Befreiung von kommunalen Leinenzwang-Anordnungen und ähnliches gewährt. Man ist allgemein der Auffassung, daß die erfolgreiche Absolvierung dieser Prüfung ein Mehr an Sicherheit mit sich bringe. Viele vor allem nicht vereinsmässig organisierte Hundehalter legen die Begleithundeprüfung weniger aus sportlichem Ehrgeiz mit ihrem Hund ab, sondern der gewährten Erleichterungen und der erhofften höheren Akzeptanz in der Öffentlichkeit wegen.

Ziel der Prüfung

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<quetsch>Kleiner Hinweis zum Verständnis des Diskussionsverlaufs: Bene16 hatte den Artikel geändert, ich hatte revertiert. Anschließend hat er diesen Beitrag hier in der Diskussion geschrieben und meine Begründung des reverts (Abschnitt BH) von seiner Diskussionsseite hierher kopiert. Anka Wau! 14:08, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Durch die Prüfung sollen sich der einzelnen Hunde in ihrem jeweiligen Verwendungszweck als geeignet erweisen. Bezogen auf die Leistungszucht wird durch die Prüfung sichergestellt, dass die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der jeweiligen Hunderasse erhalten bleibt. Das Ablegen der Prüfung gilt als Nachweis für die Zuchtfähigkeit des Hundes.

  • Ich bitte darum obiges einfügen zu dürfen. Außerdem wollte ich den Text ein bischen strukturieren. Zum Ziel der Prüfung habe ich die Quelle genannt. Ich habe selbst einen Hund mit Begleithundprüfung. Gruß--Bene16 13:45, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn Dein Hund die BH abgelegt hat, weißt Du doch aus eigener Erfahrung, daß er dadurch nicht zuchttauglich wurde und erst recht nicht Kandidat für die Leistungszucht. Anka Wau! 14:12, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Stopp. Zucht und Rasse sind im Alt68er Mainstream Pfui-Begriffe.--Bene16 15:08, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Was, bitte, ist Alt68er Mainstream und was hat der mit der Zucht von Rassehunden und deren Zuchttauglichkeit zu tun? Kann will Dir gerade nicht folgen. Anka Wau! 15:15, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Eben, im Normalfall nichts. Wir haben auf jeden Fall eine Tierheimmischlingshündin (Scheidungsfallhund 3 Monate Aufenthalt dort). 55 cm Wideristhöhe, 8 Jahre alt, zu etwa 70% Schäferhund (pfui, weil Hitler einen Schäferhund verabgötterte), Rest Terrier, Schnauzer, Windhund etc. und sie kann eben Sitz, Platz, Laut (grrhrhhhhrrr) etc. und ich finde das ist ein Minimum was ein Hund können sollte, bevor man ihn auf die Menschheit losläßt. Deswegen wollte ich den Artikel ein bischen ausbauen. Aber es gibt eben immer noch etwas schlauere Leute und der andere könnte auch recht haben und zudem sollte man nur etwas beschreiben wollen, was man sehr genau kennt. Und...zunächst durchgefallen. Nicht qualifiziert genug um zum Hund was zu schreiben? Gruß--Bene16 15:29, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Die Frage, die Du hier stellst, ist sicher berechtigt. Schau noch einmal, was Du (!) in dem Artikel ergänzt hast. Du hast von Leistungszucht und Leistungsfähigkeit einer Hunderasse geschrieben. Ich war diejenige, die das im BH-Artikel nicht haben wollte, weil es da nicht reingehört (und in der PO auch nicht in dem Zusammenhang steht).
Wünsche Dir viel Erfolg bei der weiteren Ausbildung Deiner Hündin. Dazu muß man nichts von Leistungszucht verstehen. Und daß Du mit der die BH geschafft hast, zeigt, daß Du eine ganze Menge von Hunden verstehen mußt. Anka Wau! 15:53, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Danke. Paßt schon. Den Hund wollten eigentlich die Kinder aber, wie bei vielem bleibt dann die Hauptverantwortung für das Teil bei den Eltern, in diesem Fall bei mir dem Vater. Gruß--Bene16 16:01, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

BH (Diskussion zum Revert)

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Hallo Bene, ich habe Deine Änderungen in der BH rückgängig gemacht. Die BH ist zwar die erste Prüfung im Hundesport, hat aber mit Leistungszucht nichts zu tun (außer daß die betreffenden Prüfungen nur mit BH abgelegt werden können). Der von Dir zitierte Abschnitt der PO bezieht sich nicht nur auf die BH, sondern auf alle VPG-Prüfungen. Vielleicht wird das klarer, wenn Du Dir den Abschnitt "TSB-Bewertung" in der PO ansiehst? Anka Wau! 13:43, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Ah so. Danke. Herzlichen Gruß.--Bene16 13:47, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Kleine Anmerkung

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Die Begleithundeprüfung wird nicht nur vom VDH abgenommen, sondern auch von Konkurenzverbänden wie bsp. den IRJGV dort ist die Begleithundeprüfung (BGVP) ähnlich geregelt wie beim VDH aber nicht gleich. Beispielsweise muss ein Hund beim Irjgv auch ohne Sichtkontackt zum Hundeführer im Sitz oder Platz bleiben. --87.160.62.40 14:16, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Zur zeit nur VDH deshalb verschieben auf Begleitundeprüfung (VDH) -- Bad-reg 14:01, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Solange kein Artikel zur Prüfung beim IRJGV vorhanden ist, sehe ich dafür keinen Bedarf. Ausserdem könnte man eine solche Prüfung ohne weiteres mit Quellen in den vorliegenden Artikel einbauen, eine politische Aufsplitterung erscheint ähnlich sinnvoll wie im organisierten Hundewesen. Gruss, --Cú Faoil RM-RH
I like Ike!
18:37, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Begleithund <=> Begleithundprüfung

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Mal ganz blöd gefragt: Könnten die Artikel Begleithund und Begleithundprüfung nicht zusammengefasst werden? Falls nicht, warum? Ich war auch mal so frei und stellte die Frage ebenfalls dort. --Ratatosk 18:47, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Diskussion unter Diskussion:Begleithund#Begleithund <=> Begleithundprüfung. Anka Wau! 19:10, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten