Diskussion:Berufliche Nachqualifizierung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Corradox in Abschnitt Restrukturierung des Artikels
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§ 45 BBiG - fehlerhafte Darstellung

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In dem Artikel heißt es unter der Überschrift "Konstrukt der modularen Nachqualifizierung": " Zuerst wird mit der Anmeldung zur Externenprüfung auf Grundlage der Ausbildungsverordnung und nachgewiesener Vorleistungen ermittelt, welche Ausbildungsinhalte aufgrund bisheriger Tätigkeiten durch die „zuständige Stelle“ der jeweiligen Kammer anerkannt werden können. Parallel wird geprüft, ob die Zeit der Berufserfahrung (1,5-fach der regulären Erstausbildungszeit) für eine Zulassung ausreichend ist. " Das ist m. E. falsch. Denn § 45 Abs. 2 S. 1 BBiG bestimmt, dass bei einer Tätigkeit von einer Dauer des 1,5-fachen der Regelausbildungsdauer, zur Prüfung zuzulassen IST. In § 45 Abs. 2 S. 2 BBiG wird der Fall beschrieben, dass diese Zeiten noch nicht erreicht sind. Dann ist die Zulassung eine Ermessensentscheidung und es ist der Nachweis erforderlich, dass die geforderten Inhalte der jeweiligen Ausbildungsordnung erlernt wurden bzw. dass ein Bestehen der Prüfung wahrscheinlich ist.

Insofern ist es auch fehlerhaft, wenn es in dem Artikel weiter oben heißt, es wäre notwendig, dass mindestens die 1,5-fache Zeit in dem Ausbildungsberuf gearbeitet wurde.

Richtig? (nicht signierter Beitrag von 79.213.44.223 (Diskussion) 20:26, 31. Okt. 2014 (CET))Beantworten

Restrukturierung des Artikels

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Auf der Grundlage der „Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung“ vom 15. März 2018 ([1]) muss der Artikel völlig umgeschrieben werden, da hier von drei Formen der Nachqualifizierung in Deutschland die Rede ist. Das Bundesprogramm von 2003 bis 2008 bezieht sich nur auf eine der drei Formen, nämlich auf Vorbereitungskurse zu Externenprüfungen.
Auf Umschulungsmaßnahmen und Teilqualifizierungsprogramme, die beiden anderen Formen der Nachqualifizierung, geht der Artikel allenfalls am Rande ein.
Auch fehlt dem Artikel ein Blick ins Ausland, insbesondere nach Österreich und in die Schweiz. --CorradoX (Diskussion) 19:22, 27. Apr. 2018 (CEST)Beantworten