Diskussion:Berufsklettern

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von M. Gimmerthal in Abschnitt Aktualität
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Aktualität

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Der Beitrag ist veraltet, es wird auf nicht mehr gebräuchliche Bezeichnungen, alte Bezeichnungen für Vorschriften (G42, ...) hingewiesen. Die TRBS 2121-3 ist nicht erwähnt. Fazit: Veraltete Firmenwerbung - im Prinzip ein Löschkandidat. --Mike Gimmerthal (Diskussion) 10:55, 2. Dez. 2021 (CET)Beantworten


Die Weblinks 1 und 2 sind zu einseitig werbend auf die verlinkten Firmen. Dies Firmen sind von keiner besonderen Relevanz. Werbung!!!! --Ropewalker 12:31, 19. Jul. 2009 (CEST))Beantworten

Genau. Und die anderen Links waren nicht ausreichend speziell, daher gelöscht. --Seewolf 12:33, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Und dann bitte auch den ersten Satz aus "Geschichte" raus...auch nix anderes als Werbung..... --Ropewalker 13:00, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten


Habe eben ergänzt, dass nicht alle Schulen automatisch staatlich anerkannt sind. War durch die Löschung eine Fehldarstellung.

Meines Wissens war die Kletter-Spezial-Einheit die erste staatlich zertifizierte; Der Einzelnachweis dazu (Artikel in der FAZ) wurde gelöscht.

So wie der Eintrag jetzt dasteht, ist die Darstellung der Ausbildung nicht mehr richtig; die verschiedenen Ausbildungen werden nicht einheitlich überall angeboten. "Industrieller Höhenarbeiter" zum Beispiel, wie ursprünglich mal geschrieben, wird bundesweit nur von der Berufskletterschule der Kletter-Spezial-Einheit angeboten. -- --costaquanta 18:43, 21. Jul. 2009 (CEST))Beantworten

Um die Vollständigkeit und damit auch die Richtigkeit des Artikels herzustellen, würde ich folgendes vorschlagen: Entweder ich ergänze die oben erwähnten Punkte; auch mit Nennung der Kletter-Spezial-Einheit, die hier nunmal eine Rolle spielt.

Wenn das nicht passt, könnten wir den Artikel vielleicht anders aufbauen? Weil wer Berufskletterschule eingibt, findet mittlerweile nur unvollständige, teilweise irreführende Informationen. Zum Beispiel könnte man einen Üerblick geben über alle staatlich anerkannten Berufskletterschulen mit jeweiligen Bildungsmöglichkeiten. Das wäre dann übersichtlicher und richtig. Was meint ihr? -- --costaquanta 17:25, 22. Jul. 2009 (CEST))Beantworten

Bitte diese ständigen Versuche der Werbung lassen. Hier geht es um Begriffsdefinitionen und nicht irgend welche unbedeutenden Hohenarbeitsfirma. Im übrigen ist der gesamte Text äußerst fehlerbehaftet. Ich hoffe ich finde bald mal Muße, die tatsächlichen Gesetze, Richtlinen und Vorschriften zu ergänzen...--Ropewalker 19:51, 30. Jul. 2009 (CEST)

Pruduktplacement vom Feinsten. Staatlich anerkannt? auf welcher Grundlage? Da gibt es nur die azwv- Trägerzulassung und ausgerechnet diese zertifizierung hat kletter-spezial-einheit nicht. Dafür einige Mitbewerber (z.B. alpintec oder berufskletterzentrum)schon. Ich weiss, dass berufskletterzentrum (die hießen übrigens 2007 noch "berufskletterschule") im Jahr 2010 ca 25% der Industriekletterer in Deutschland ausgebildet hat. Kletter- spezial- einheit nicht mal 5%. Darüber hinaus wird keine Baumkletterausbildung angeboten. Die Truppe ist ein sehr guter Dienstleister mit gutem Marketing aber außer des domainnamens sicher keine besondere Berufskletterschule.--89.246.177.53 14:04, 17. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Bezeichnung falsch, Artikel = Löschkandidat

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Klettern ist kein Beruf. Ausnahme: Bergführer Gewerbliche Anwendung ist kein Klettern! Sondern Arbeitsplatzpositionierung. Schulen sind klar definiert in Deutschland. Anerkannte Ausbildungsstätten sind etwas anderes! --M. Gimmerthal 15:07, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

wenn die Ausbildungsstätten / Kursanbieter / … sich so nennen, wie falsch das inhaltlich auch immer sei, dann ist das kein Löschgrund. Die inhaltliche Unstimmigkeit lässt sich aber im Artikel erläutern. lg --Herzi Pinki 22:29, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
einverstanden wenn es nur um den Begriff Schule gehen würde. Die restlichen Fehler bleiben aber ... --M. Gimmerthal 12:35, 7. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Die Schule wird in der Liste der Anerkannten Fortbildungstätten der SVLFG (ehem. Gartenbau BG) NICHT aufgeführt: https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/c2447f0ee9030f03/e63a94fb3fc7/kletterschulen.pdf

Rigging

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Änderung Rigging BKL rückgängig gemacht! Rigging in der Baumpflege ist nicht gleich Rigging in der Veranstaltungstechnik! --M. Gimmerthal 11:13, 24. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Vorschriften

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Ich möchte mich Herzi Pinki anschliessen und noch etwas dazu beitragen. Die einzige Vorschrift im Sinne eines verwaltungsrechtlichen Vorgangs ist mE die Regeln der Berufsgenossenschaften, wenn wir schon von "Beruf" reden. Die Richtlinien des Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken e.V. oder des Richtlinien des Deutschen Industrie-Kletterer und Höhenretter Verbandes e.V sind lediglich privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Verein und seine Mitgliedern. Die genannten "Ausbildungslevel" sind Umschreibungen der berufsgenossenschaftlichen Regelungen/Anforderungen. Für eine fachliche Qualifizierung "Industriekletterer" (= handbetriebene Arbeitssitze) braucht es keine "Berufskletterschule" sondern lediglich eine Weiterbildung die gem. der BG-Regel und Vorschriften (und technischen Regeln) erfolgt. Diese enthalten jedoch weder zeitliche Umfänge noch Qualifikationsanforderungen an die auszubildende Stelle. Lediglich Mindestinhalte sind gefordert. Wie in den meisten BG-Anforderungen, trägt der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber schlussendlich dafür die Sorge, dass diese Qualifikationen vorhanden sind bzw. gegen einen Einsatz solcher Arbeitsmittel und Arbeitsschritte nichts spricht. --79.227.159.65 17:21, 22. Jun. 2012 (CEST)Beantworten